Rechtsprechung
   OVG Saarland, 21.02.2019 - 6 A 814/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,5802
OVG Saarland, 21.02.2019 - 6 A 814/17 (https://dejure.org/2019,5802)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21.02.2019 - 6 A 814/17 (https://dejure.org/2019,5802)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21. Februar 2019 - 6 A 814/17 (https://dejure.org/2019,5802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,5802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ABERKENNUNG; ARZT-/PATIENTENBEZIEHUNG; BINDUNGSWIRKUNG; DROGENKONDITIONIERUNG; RUHEGEHALT; SACHVERSTÄNDIGENGUTACHTEN; SCHULDFÄHIGKEIT; STEUERUNGSFÄHIGKEIT; VERMINDERUNG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Frage der Schuldfähigkeit bei möglicher Aberkennung des Ruhegehalts

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus OVG Saarland, 21.02.2019 - 6 A 814/17
    Das Disziplinargericht muss vielmehr selbst die hierzu erforderlichen Tatsachen feststellen, was auch im Wege der Übernahme entsprechender Feststellungen der Vorinstanz geschehen kann.(Vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 29.5.2008 - 2 C 59.07 -, juris; sowie BVerwG, Beschluss vom 23.5.2017 - 2 B 51.16 -, juris).

    Für die Annahme einer erheblichen Minderung der Schuldfähigkeit sind schwerwiegende Gesichtspunkte heranzuziehen wie etwa Psychopathien, Neurosen, Triebstörungen, leichtere Formen des Schwachsinns, altersbedingte Persönlichkeitsveränderungen, Affektzustände sowie Folgeerscheinungen einer Abhängigkeit von Alkohol, Drogen oder Medikamenten.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 29.5.2008 - 2 C 59.07 -, juris (m.w.N.)).

    Da bei der nach § 13 SDG gebotenen Gesamtabwägung nur eine erhebliche Verminderung der Schuldunfähigkeit als Entlastungsgrund in Betracht kommt, bedurfte es der tatrichterlichen Aufklärung, ob die Verminderung der Schuldfähigkeit des Beklagten diesen Grad erreicht hat.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 29.5.2008 - 2 C 59.07 -, juris) Zur Klärung der Frage, ob der Beamte im Tatzeitraum an einer Krankheit gelitten hat, die seine Fähigkeit, das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln, vermindert war, bedarf es in der Regel besonderer medizinischer Sachkunde.

    Die insoweit mit Hilfe des Gutachters erfolgte Aufklärung entspricht vielmehr der Pflicht des Disziplinargerichts, die für das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer verminderten Schuldfähigkeit maßgeblichen Tatsachen selbst festzustellen.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 29.5.2008 - 2 C 59.07 -, juris; sowie BVerwG, Beschluss vom 23.5.2017 - 2 B 51.16 -, juris) Der Gutachter Dr. R... hat am Ende seines Ergänzungsgutachtens nachvollziehbar darauf hingewiesen, dass, sofern im Strafverfahren eine forensische Begutachtung in Auftrag gegeben worden wäre, zwangsläufig auch die Arzt-/Patientenbeziehung thematisiert worden wäre.

    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau der Persönlichkeitsstruktur des Betroffenen, seines Erscheinungsbildes vor, während und nach der Tat und der Berücksichtigung der Tatumstände.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 29.5.2008 - 2 C 59.07 -, juris; sowie BVerwG, Beschluss vom 11.1.2012 - 2 B 78.11 -, juris) Da die juristische Bewertung und Einordnung Sache des Gerichts ist, schmälern die von dem Kläger gerügten "Unstimmigkeiten" in dem ersten Gutachten bei der Einordnung zu den §§ 20, 21 StGB den Beweiswert der eingeholten Gutachten nicht entscheidend.

    Nach Vornahme der gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 SDG geforderten prognostischen Gesamtwürdigung(Vgl. BVerwG, Urteil vom 29.5.2008 - 2 C 59.07 -, juris) teilt der Senat die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass auf der Grundlage des eingeholten Sachverständigengutachtens (Gutachten und Ergänzungsgutachten) von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit des Beklagten i.S.d. §§ 20, 21 StGB auszugehen ist und er das Vertrauen seines Dienstherrn und der Allgemeinheit noch nicht endgültig verloren hat, so dass die Verhängung der Höchstmaßnahme ausscheidet.

  • BVerwG, 11.01.2012 - 2 B 78.11

    Disziplinarklage; Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts durch das

    Auszug aus OVG Saarland, 21.02.2019 - 6 A 814/17
    Bei einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit kann die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht mehr ausgesprochen werden.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.1.2012 - 2 B 78.11 -, juris (unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 25.3.2010 - 2 C 83.08 -, BVerwGE 136, 173)).

    Die Frage, ob die Verminderung der Steuerungsfähigkeit aus einem der in § 20 StGB genannten Gründe erheblich war, ist hingegen eine Rechtsfrage, die von den Verwaltungsgerichten in eigener Verantwortung zu beantworten ist (Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.1.2012 - 2 B 78.11 -, juris).

    Im Übrigen ist, wenn sich trotz erschöpfender Aufklärung nicht ohne vernünftige Zweifel ausschließen lässt, dass eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit des Beamten zum Zeitpunkt der Begehung des Dienstvergehens gegeben war, hiervon nach dem Grundsatz der materiellen Beweislast(Vgl. Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Stand: November 2018, § 13 Rdnr. 31) bzw. unter entsprechender Heranziehung des strafrechtlichen Grundsatzes "in dubio pro reo"(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.1.2012 - 2 B 78.11 -, juris) auszugehen.

    Hierzu bedarf es einer Gesamtschau der Persönlichkeitsstruktur des Betroffenen, seines Erscheinungsbildes vor, während und nach der Tat und der Berücksichtigung der Tatumstände.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 29.5.2008 - 2 C 59.07 -, juris; sowie BVerwG, Beschluss vom 11.1.2012 - 2 B 78.11 -, juris) Da die juristische Bewertung und Einordnung Sache des Gerichts ist, schmälern die von dem Kläger gerügten "Unstimmigkeiten" in dem ersten Gutachten bei der Einordnung zu den §§ 20, 21 StGB den Beweiswert der eingeholten Gutachten nicht entscheidend.

  • VG Saarlouis, 06.10.2017 - 7 K 266/15

    Landesdisziplinarrecht -Beihilfebetrug- erheblich verminderte Schuldfähigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 21.02.2019 - 6 A 814/17
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 6.10.2017 - 7 K 266/15 - wird zurückgewiesen.

    Mit aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 6.10.2017 ergangenem Urteil - 7 K 266/15 - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

    dem Beklagten unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 6.10.2017 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 7 K 266/15 - das Ruhegehalt abzuerkennen.

  • BVerwG, 23.05.2017 - 2 B 51.16

    Frist für die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts über eine

    Auszug aus OVG Saarland, 21.02.2019 - 6 A 814/17
    Das Disziplinargericht muss vielmehr selbst die hierzu erforderlichen Tatsachen feststellen, was auch im Wege der Übernahme entsprechender Feststellungen der Vorinstanz geschehen kann.(Vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 29.5.2008 - 2 C 59.07 -, juris; sowie BVerwG, Beschluss vom 23.5.2017 - 2 B 51.16 -, juris).

    Die insoweit mit Hilfe des Gutachters erfolgte Aufklärung entspricht vielmehr der Pflicht des Disziplinargerichts, die für das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer verminderten Schuldfähigkeit maßgeblichen Tatsachen selbst festzustellen.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 29.5.2008 - 2 C 59.07 -, juris; sowie BVerwG, Beschluss vom 23.5.2017 - 2 B 51.16 -, juris) Der Gutachter Dr. R... hat am Ende seines Ergänzungsgutachtens nachvollziehbar darauf hingewiesen, dass, sofern im Strafverfahren eine forensische Begutachtung in Auftrag gegeben worden wäre, zwangsläufig auch die Arzt-/Patientenbeziehung thematisiert worden wäre.

  • BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10

    Gerichtliches Disziplinarverfahren: offenkundig unrichtige Feststellungen aus

    Auszug aus OVG Saarland, 21.02.2019 - 6 A 814/17
    Insoweit bedarf es auch keiner Ausführungen dazu, ob wegen offenkundiger Unrichtigkeit eine Befugnis des Gerichts zur Abweichung bzw. Lösung von den strafgerichtlichen Feststellungen gegeben ist.(Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30.8.2017 - 2 B 34.17 - und vom 26.8.2010 - 2 B 43.10 -, jeweils bei juris) Abgesehen davon gab bereits der Hinweis in dem Urteil des Landgerichts, dass die Steuerungsfähigkeit des Beklagten durch die ständige Einnahme des Beruhigungsmittels Rohypnol herabgemindert war, genügend Anlass zu weiterer Aufklärung.
  • BVerwG, 30.08.2017 - 2 B 34.17

    Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Beweisermittlungsantrag; Bindungswirkung;

    Auszug aus OVG Saarland, 21.02.2019 - 6 A 814/17
    Insoweit bedarf es auch keiner Ausführungen dazu, ob wegen offenkundiger Unrichtigkeit eine Befugnis des Gerichts zur Abweichung bzw. Lösung von den strafgerichtlichen Feststellungen gegeben ist.(Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 30.8.2017 - 2 B 34.17 - und vom 26.8.2010 - 2 B 43.10 -, jeweils bei juris) Abgesehen davon gab bereits der Hinweis in dem Urteil des Landgerichts, dass die Steuerungsfähigkeit des Beklagten durch die ständige Einnahme des Beruhigungsmittels Rohypnol herabgemindert war, genügend Anlass zu weiterer Aufklärung.
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus OVG Saarland, 21.02.2019 - 6 A 814/17
    Ein endgültiger Vertrauensverlust ist eingetreten, wenn aufgrund der Gesamtwürdigung der bedeutsamen Umstände der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig seinen Dienstpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen oder aufgrund seines Fehlverhaltens sei eine erhebliche, nicht wieder gut zu machende Ansehensbeeinträchtigung eingetreten.(Vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252; sowie BVerwG, Urteil vom 24.5.2007 - 2 C 28.06 -, juris) Von der Höchstmaßnahme (hier: der Aberkennung des Ruhegehalts) ist abzusehen, wenn sich im Einzelfall aufgrund des Persönlichkeitsbildes des Beamten Entlastungsgründe von solchem Gewicht ergeben, dass die prognostische Gesamtwürdigung den Schluss rechtfertigt, der Beamte habe das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstherrn noch nicht endgültig zerstört.(Vgl. dazu etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 22.3.2016 - 3 LD 1.14 -, juris) Bestehen tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die Schuldfähigkeit des (Ruhestands-)Beamten bei Begehung der Tat erheblich gemindert war, so darf das Gericht im Rahmen seiner Bemessungsentscheidung diesen Aspekt nicht offen lassen, sondern muss die Frage einer Minderung der Schuldfähigkeit des Beamten aufklären.
  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 28.06

    Anwendbarkeit der Regeln über den beamtenrechtlichen Dienst und des

    Auszug aus OVG Saarland, 21.02.2019 - 6 A 814/17
    Ein endgültiger Vertrauensverlust ist eingetreten, wenn aufgrund der Gesamtwürdigung der bedeutsamen Umstände der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig seinen Dienstpflichten nicht ordnungsgemäß nachkommen oder aufgrund seines Fehlverhaltens sei eine erhebliche, nicht wieder gut zu machende Ansehensbeeinträchtigung eingetreten.(Vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252; sowie BVerwG, Urteil vom 24.5.2007 - 2 C 28.06 -, juris) Von der Höchstmaßnahme (hier: der Aberkennung des Ruhegehalts) ist abzusehen, wenn sich im Einzelfall aufgrund des Persönlichkeitsbildes des Beamten Entlastungsgründe von solchem Gewicht ergeben, dass die prognostische Gesamtwürdigung den Schluss rechtfertigt, der Beamte habe das Vertrauensverhältnis zu seinem Dienstherrn noch nicht endgültig zerstört.(Vgl. dazu etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 22.3.2016 - 3 LD 1.14 -, juris) Bestehen tatsächliche Anhaltspunkte dafür, dass die Schuldfähigkeit des (Ruhestands-)Beamten bei Begehung der Tat erheblich gemindert war, so darf das Gericht im Rahmen seiner Bemessungsentscheidung diesen Aspekt nicht offen lassen, sondern muss die Frage einer Minderung der Schuldfähigkeit des Beamten aufklären.
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus OVG Saarland, 21.02.2019 - 6 A 814/17
    Bei einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit kann die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht mehr ausgesprochen werden.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.1.2012 - 2 B 78.11 -, juris (unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 25.3.2010 - 2 C 83.08 -, BVerwGE 136, 173)).
  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus OVG Saarland, 21.02.2019 - 6 A 814/17
    Die Bindungswirkung entfällt nur, wenn die strafgerichtlichen Feststellungen offenkundig unrichtig sind (vgl. § 57 Abs. 1 Satz 2 SDG).(st. Rspr. des BVerwG, vgl. nur Urteil vom 28.2.2013 - 2 C 3.12 -, BVerwGE 146, 98) Dafür bestehen vorliegend keine konkreten Anhaltspunkte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht