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   OVG Saarland, 21.05.2010 - 10 A 10149/10.OVG   

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https://dejure.org/2010,33826
OVG Saarland, 21.05.2010 - 10 A 10149/10.OVG (https://dejure.org/2010,33826)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21.05.2010 - 10 A 10149/10.OVG (https://dejure.org/2010,33826)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21. Mai 2010 - 10 A 10149/10.OVG (https://dejure.org/2010,33826)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Anwendung der steuerrechtlichen "Drei-Objekt-Grenze" zur Abgrenzung von Einkünften aus gewerblichem Grundstückshandel von Einkünften aus privater Vermögensverwaltung i.R.d. Ruhensregelung des Beamtenversorgungsgesetzes (BeamtVG) mit der besonderen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Anwendung der steuerrechtlichen "Drei-Objekt-Grenze" zur Abgrenzung von Einkünften aus gewerblichem Grundstückshandel von Einkünften aus privater Vermögensverwaltung i.R.d. Ruhensregelung des Beamtenversorgungsgesetzes ( BeamtVG ) mit der besonderen ...

  • rechtsportal.de
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.07.2009 - 2 B 53.09

    Alimentationsgrundsatz; Vorteilsausgleich; vorzeitiger Ruhestand; Anrechnung von

    Auszug aus OVG Saarland, 21.05.2010 - 10 A 10149/10
    Denn sie ist eine gesetzliche Konkretisierung des Grundsatzes des Vorteilsausgleichs, der das in Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz - GG - verankerte Alimentationsprinzip, das dem Beamten einen grundrechtsähnlichen Anspruch auf amtsangemessene Besoldung und Versorgung vermittelt, in verfassungsgemäßer Weise überlagert (BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 2 BvR 797/04 -, [...]; BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 2 B 53/09 -, NVwZ-RR 2009, 814 [815]; Urteil vom 17. Dezember 2008 - 2 C 26/07 -, NVwZ-RR 2009, 487 [488]).

    Der Dienstherr muss hingegen für den Beamten, dessen Arbeitskraft ihm zu früh verloren gegangen ist, über einen längeren Zeitraum hinweg Versorgungsleistungen erbringen und den Dienstposten vorzeitig nachbesetzen Der Beamte, der vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten ist, muss die Anrechnung des im vorzeitigen Ruhestand erzielten Erwerbseinkommens schon deshalb hinnehmen, weil er vorzeitig keinen Dienst mehr leistet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2009, a.a.O mit Verweis auf BVerwGE 133, 25).

    Für diesen Fall entspricht die Anrechnung der Einkünfte dem Zweck des Vorteilsausgleichs (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 2 B 53/09 -,[...]: "... die Anrechnung von Einkünften nach § 53 BeamtVG (entspricht) auch dann dem Zweck des Vorteilsausgleichs (...),.wenn sie durch Erwerbstätigkeiten erzielt werden, die ihrer Art nach Tätigkeiten entsprechen, die der Beamte im aktiven Dienst außerhalb der Dienstzeiten als genehmigte Nebentätigkeiten ausgeübt hat").

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus OVG Saarland, 21.05.2010 - 10 A 10149/10
    Der enge zeitliche Zusammenhang zwingt nach der Lebenserfahrung zu der Schlussfolgerung, dass bei der Anschaffung/Errichtung zumindest eine bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat, wenn sich nicht aus ganz besonderen Umständen zweifelsfrei eine fehlende Veräußerungsabsicht ergibt (vgl. BFH, Beschluss des Großen Senats vom 10. Dezember 2001 - GrS 1/98 - m.w.N. sowie Urteil vom 18. August 2009 - X R 25/06, beide [...]).

    Die nach alledem zur Abgrenzung von Einkünften aus Gewerbebetrieb von Einkünften aus privater Vermögensverwaltung auch im Versorgungsrecht taugliche, dem Sinn und Zweck des § 53 BeamtVG entsprechende und dem Alimentationsprinzip und Art. 14 GG Rechnung tragende "Drei-Objekt-Grenze" dient zudem nicht nur im Steuerrecht, sondern auch im Rahmen der Ruhensberechnung der Verlässlichkeit der Rechtsordnung, indem sie eine gefestigte Handhabung zur Einordnung der Einkünfte bietet (vgl. zum Steuerrecht BFH, Beschluss des Großen Senats vom 10. Dezember 2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.12.2008 - 2 C 26.07

    Allgemeine Altersgrenze; besondere Altersgrenzen; Alimentation;

    Auszug aus OVG Saarland, 21.05.2010 - 10 A 10149/10
    Denn sie ist eine gesetzliche Konkretisierung des Grundsatzes des Vorteilsausgleichs, der das in Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz - GG - verankerte Alimentationsprinzip, das dem Beamten einen grundrechtsähnlichen Anspruch auf amtsangemessene Besoldung und Versorgung vermittelt, in verfassungsgemäßer Weise überlagert (BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 2 BvR 797/04 -, [...]; BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 2 B 53/09 -, NVwZ-RR 2009, 814 [815]; Urteil vom 17. Dezember 2008 - 2 C 26/07 -, NVwZ-RR 2009, 487 [488]).

    Der Dienstherr muss hingegen für den Beamten, dessen Arbeitskraft ihm zu früh verloren gegangen ist, über einen längeren Zeitraum hinweg Versorgungsleistungen erbringen und den Dienstposten vorzeitig nachbesetzen Der Beamte, der vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand getreten ist, muss die Anrechnung des im vorzeitigen Ruhestand erzielten Erwerbseinkommens schon deshalb hinnehmen, weil er vorzeitig keinen Dienst mehr leistet (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2009, a.a.O mit Verweis auf BVerwGE 133, 25).

  • BVerfG, 11.12.2007 - 2 BvR 797/04

    Anrechnung von Erwerbseinkommen einer Beamtenwitwe auf das Witwengeld

    Auszug aus OVG Saarland, 21.05.2010 - 10 A 10149/10
    Denn sie ist eine gesetzliche Konkretisierung des Grundsatzes des Vorteilsausgleichs, der das in Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz - GG - verankerte Alimentationsprinzip, das dem Beamten einen grundrechtsähnlichen Anspruch auf amtsangemessene Besoldung und Versorgung vermittelt, in verfassungsgemäßer Weise überlagert (BVerfG, Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 2 BvR 797/04 -, [...]; BVerwG, Beschluss vom 23. Juli 2009 - 2 B 53/09 -, NVwZ-RR 2009, 814 [815]; Urteil vom 17. Dezember 2008 - 2 C 26/07 -, NVwZ-RR 2009, 487 [488]).
  • VGH Bayern, 31.07.2006 - 15 B 05.3302

    Soldatenrecht, Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbseinkommen aus

    Auszug aus OVG Saarland, 21.05.2010 - 10 A 10149/10
    Nur der insoweit verfolgte Vorteilsausgleich rechtfertigt daher die Einschränkung des Prinzips, dass die Alimentation - hier die Versorgung - ohne Rücksicht auf eigene Einkünfte zu gewähren ist (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Juni 2007 - 21 A 2664/05 - sowie Urteil vom 5. März 2009 - 1 A 2560/07 - BayVGH, Urteil vom 31. Juli 2006, - 15 B 05.3302 -, alle [...]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2007 - 21 A 2664/05

    Erwerbseinkommen aus einem Gewerbebetrieb eines in Ruhestand versetzten Beamten

    Auszug aus OVG Saarland, 21.05.2010 - 10 A 10149/10
    Nur der insoweit verfolgte Vorteilsausgleich rechtfertigt daher die Einschränkung des Prinzips, dass die Alimentation - hier die Versorgung - ohne Rücksicht auf eigene Einkünfte zu gewähren ist (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Juni 2007 - 21 A 2664/05 - sowie Urteil vom 5. März 2009 - 1 A 2560/07 - BayVGH, Urteil vom 31. Juli 2006, - 15 B 05.3302 -, alle [...]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2009 - 1 A 2560/07

    Abhängigkeit der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf die Versorgungsbezüge von

    Auszug aus OVG Saarland, 21.05.2010 - 10 A 10149/10
    Nur der insoweit verfolgte Vorteilsausgleich rechtfertigt daher die Einschränkung des Prinzips, dass die Alimentation - hier die Versorgung - ohne Rücksicht auf eigene Einkünfte zu gewähren ist (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Juni 2007 - 21 A 2664/05 - sowie Urteil vom 5. März 2009 - 1 A 2560/07 - BayVGH, Urteil vom 31. Juli 2006, - 15 B 05.3302 -, alle [...]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.08.2007 - 2 A 10264/07

    Kürzung des Ruhegehalts eines frühpensionierten Landesbeamten wegen Einkünften

    Auszug aus OVG Saarland, 21.05.2010 - 10 A 10149/10
    Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hat hierzu in seinem Urteil vom 10. August 2007 (Az.: 2 A 10264/07,- [...]) Folgendes ausgeführt:.
  • BFH, 18.08.2009 - X R 25/06

    Kein gewerblicher Grundstückshandel, weil Steuerpflichtiger seine Tätigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 21.05.2010 - 10 A 10149/10
    Der enge zeitliche Zusammenhang zwingt nach der Lebenserfahrung zu der Schlussfolgerung, dass bei der Anschaffung/Errichtung zumindest eine bedingte Veräußerungsabsicht bestanden hat, wenn sich nicht aus ganz besonderen Umständen zweifelsfrei eine fehlende Veräußerungsabsicht ergibt (vgl. BFH, Beschluss des Großen Senats vom 10. Dezember 2001 - GrS 1/98 - m.w.N. sowie Urteil vom 18. August 2009 - X R 25/06, beide [...]).
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