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   OVG Saarland, 21.09.2011 - 2 A 3/11   

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https://dejure.org/2011,7364
OVG Saarland, 21.09.2011 - 2 A 3/11 (https://dejure.org/2011,7364)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21.09.2011 - 2 A 3/11 (https://dejure.org/2011,7364)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21. September 2011 - 2 A 3/11 (https://dejure.org/2011,7364)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei objektiver Unmöglichkeit oder subjektiver Unzumutbarkeit der Ausreise eines ausreisepflichtigen Ausländers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AufenthG § 25 Abs. 5
    Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bei objektiver Unmöglichkeit oder subjektiver Unzumutbarkeit der Ausreise eines ausreisepflichtigen Ausländers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 14.09.2010 - 2 B 210/10

    Abschiebungsschutz wegen Selbstmordgefahr

    Auszug aus OVG Saarland, 21.09.2011 - 2 A 3/11
    Auch eine im Einzelfall bestehende Suizidgefahr, wie sie hier im Attest des Arztes des Klägers vom 1.4.2009 in den Raum gestellt worden ist, steht einer Abschiebung allerdings dann nicht entgegen, wenn durch die Ausländerbehörde für die Abschiebung insoweit die konkret erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen werden.(vgl. zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.9.2010 - 2 B 210/10 -, SKZ 2011, 67, Leitsatz Nr. 53, st. Rspr.) Die Ausländerbehörde hat daher bei ernsthaften Selbstmordabsichten eines abzuschiebenden Ausländers je nach den Gegebenheiten des Falles geeignete Vorkehrungen, unter anderem durch Sicherstellung einer ärztlichen Begleitung bei der Rückführung in das Heimatland, dafür zu treffen, dass sich der Gesundheitszustand durch den Abschiebevorgang nicht deutlich verschlechtert.
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus OVG Saarland, 21.09.2011 - 2 A 3/11
    Der Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 25 Abs. 5 AufenthG setzt voraus, dass einem ausreisepflichtigen Ausländer auch eine freiwillige Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen, die er nicht zu vertreten hat, objektiv unmöglich ist oder dass sie ihm, beispielsweise mit Blick auf grundrechtliche Gewährleistungen in Art. 6 GG oder den Art. 8 EMRK, subjektiv unzumutbar ist.(vgl. zur Entwicklung der Auslegung in der höchstrichterlichen Rechtsprechung Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms/Kreuzer, Zuwanderungsrecht, 2. Auflage 2008, § 25 AufenthG Rn 24, BVerwG, Urteil vom 27.6.2006 - 1 C 14.05 -, DVBl 2006, 1509) Das Ausreisehindernis darf nicht nur für einen überschaubaren Zeitraum bestehen, sondern muss absehbar dauerhaft sein.
  • OVG Saarland, 27.11.2008 - 2 A 288/08

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Unmöglichkeit der

    Auszug aus OVG Saarland, 21.09.2011 - 2 A 3/11
    Auf einen eventuell entgegenstehenden inneren Willen des Ausländers, der Deutschland nicht verlassen will, kommt es dabei nicht an.(vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.3.2011 - 2 A 25/10 -) Nach § 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG hat der Ausländer vielmehr allgemein für den Vollzug des Ausländergesetzes notwendige Unterlagen "beizubringen", wobei die Behörde allenfalls Hinweis- und gegebenenfalls Unterstützungspflichten treffen.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.4.2010 - 2 A 486/09 -, SKZ 2010, 221, Leitsatz Nr. 43) Ein vollziehbar zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland und nach § 48 Abs. 3 AufenthG auch zur Mitwirkung bei der Passbeschaffung verpflichteter Ausländer, dessen Aufenthalt grundsätzlich durch die inländischen Behörden bei Nichterfüllung der Verpflichtung zwangsweise durch Abschiebung beendet werden soll (§ 58 Abs. 1 AufenthG), kann sich daher nicht durch eine Erklärung gegenüber der Auslandsvertretung seines Heimatstaates, die Ausreise- und Rückkehrpflicht nicht "freiwillig" befolgen zu wollen, einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG verschaffen.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.11.2008 - 2 A 288/08 -, SKZ 2009, 131, Leitsatz Nr. 61).
  • OVG Saarland, 16.03.2011 - 2 A 25/10

    Ausweisung und Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - keine

    Auszug aus OVG Saarland, 21.09.2011 - 2 A 3/11
    Auf einen eventuell entgegenstehenden inneren Willen des Ausländers, der Deutschland nicht verlassen will, kommt es dabei nicht an.(vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.3.2011 - 2 A 25/10 -) Nach § 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG hat der Ausländer vielmehr allgemein für den Vollzug des Ausländergesetzes notwendige Unterlagen "beizubringen", wobei die Behörde allenfalls Hinweis- und gegebenenfalls Unterstützungspflichten treffen.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.4.2010 - 2 A 486/09 -, SKZ 2010, 221, Leitsatz Nr. 43) Ein vollziehbar zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland und nach § 48 Abs. 3 AufenthG auch zur Mitwirkung bei der Passbeschaffung verpflichteter Ausländer, dessen Aufenthalt grundsätzlich durch die inländischen Behörden bei Nichterfüllung der Verpflichtung zwangsweise durch Abschiebung beendet werden soll (§ 58 Abs. 1 AufenthG), kann sich daher nicht durch eine Erklärung gegenüber der Auslandsvertretung seines Heimatstaates, die Ausreise- und Rückkehrpflicht nicht "freiwillig" befolgen zu wollen, einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG verschaffen.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.11.2008 - 2 A 288/08 -, SKZ 2009, 131, Leitsatz Nr. 61).
  • OVG Saarland, 15.10.2009 - 2 A 329/09

    Anwendung der gesetzlichen Altfallregelung 2007.

    Auszug aus OVG Saarland, 21.09.2011 - 2 A 3/11
    Eine dauerhafte Unmöglichkeit der "Ausreise" im Verständnis des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG begründet das allein allerdings noch nicht.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 -, SKZ 2010 und Beschluss vom 8.8.2008 - 2 B 265/08 -, SKZ 2009, 130, Leitsatz Nr. 58) Nach diesen dem Beklagten bekannten und von ihm regelmäßig auch beachteten Grundsätzen hat dieser auch im Falle des Klägers - unstreitig - eine amtsärztliche Untersuchung vorgesehen, die allerdings mit Blick auf die gebotene Feststellung der aktuellen Reisefähigkeit des Klägers im Zeitpunkt der vorgesehenen Aufenthaltsbeendigung sinnvollerweise insoweit zeitnah und damit nach Ausräumung der sonstigen Ausreisehindernisse, insbesondere der Beseitigung der Passlosigkeit des Klägers erfolgen muss.
  • OVG Saarland, 01.04.2010 - 2 A 486/09

    (Mitwirkungspflicht bei der Beseitigung von Ausreisehindernissen

    Auszug aus OVG Saarland, 21.09.2011 - 2 A 3/11
    Auf einen eventuell entgegenstehenden inneren Willen des Ausländers, der Deutschland nicht verlassen will, kommt es dabei nicht an.(vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.3.2011 - 2 A 25/10 -) Nach § 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG hat der Ausländer vielmehr allgemein für den Vollzug des Ausländergesetzes notwendige Unterlagen "beizubringen", wobei die Behörde allenfalls Hinweis- und gegebenenfalls Unterstützungspflichten treffen.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.4.2010 - 2 A 486/09 -, SKZ 2010, 221, Leitsatz Nr. 43) Ein vollziehbar zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland und nach § 48 Abs. 3 AufenthG auch zur Mitwirkung bei der Passbeschaffung verpflichteter Ausländer, dessen Aufenthalt grundsätzlich durch die inländischen Behörden bei Nichterfüllung der Verpflichtung zwangsweise durch Abschiebung beendet werden soll (§ 58 Abs. 1 AufenthG), kann sich daher nicht durch eine Erklärung gegenüber der Auslandsvertretung seines Heimatstaates, die Ausreise- und Rückkehrpflicht nicht "freiwillig" befolgen zu wollen, einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG verschaffen.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.11.2008 - 2 A 288/08 -, SKZ 2009, 131, Leitsatz Nr. 61).
  • OVG Saarland, 01.12.2010 - 2 B 286/10
    Auszug aus OVG Saarland, 21.09.2011 - 2 A 3/11
    Derartige zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, etwa eine dauerhaft nicht zu erzielende medizinische Versorgung im Iran, könnten, selbst wenn sie vorlägen, vom Beklagten als Ausländerbehörde im Falle der Klägers als ehemaligem Asylbewerber ohne positive Feststellung des Bundesamtes wegen der Bindungswirkungen an dessen negative Entscheidungen in den Asylverfahren (§ 42 Satz 1 AsylVfG) nicht berücksichtigt werden und sind daher von vornherein nicht Streitgegenstand des vorliegenden Rechtsstreits.(vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.12.2010 - 2 B 286/10 -, SKZ 2011, 68, Leitsatz Nr. 58) Zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse wegen seiner Erkrankung hat der Kläger im Übrigen im Rahmen des vom ihm 2009 betriebenen und nach Abschluss des Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht rechtskräftig aus seiner Sicht negativ abgeschlossenen Folgeantragsverfahrens bereits erfolglos geltend gemacht.(vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 30.10.2009 - 2 K 680/09 -) Etwaige Änderungen der für diese Beurteilung maßgeblichen Sachlage wären gegebenenfalls gegenüber dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorzubringen.
  • VG Berlin, 20.12.2011 - 35 K 498.09

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug;

    Es ist nicht erkennbar, dass die vorhandenen Erkrankungen des Klägers einen "dauerhaft sicheren Ausschluss der Reisefähigkeit" begründen (vgl. für diesen Maßstab im Rahmen des § 25 Abs. 5 AufenthG zuletzt z.B. OVG Saarland, Beschluss vom 21. September 2011 - OVG 2 A 3/11 -, Rn. 21; VG Saarland, Beschluss vom 15. November 2011 - VG 10 L 1352/11 -, Rn. 5; alle zit. nach juris).

    Hierüber ist nicht im hiesigen Verfahren, sondern im Verfahren VG 34 K 101.09 A zu entscheiden, das sich gegen die negative Feststellung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge durch den Bescheid vom 13. März 2009 richtet, an die der Beklagte als die für den Kläger zuständige Ausländerbehörde gemäß § 42 Satz 1 AsylVfG grundsätzlich gebunden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Juni 2006 - BVerwG 1 C 14/05 -, Rn. 12; zit. nach juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Februar 2009, a.a.O., Rn. 35; OVG Saarland, Beschlüsse vom 21. September 2011, a.a.O., Rn. 23, und vom 1. Dezember 2010, a.a.O., Rn. 14).

    Dies umso weniger, als der Anspruch aus § 25 Abs. 5 AufenthG voraussetzt, dass der Ausländer auch an einer freiwilligen Ausreise - im Unterschied zur (zwangsweisen) Abschiebung (§ 58 AufenthG) - gehindert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. November 2009 - BVerwG 1 C 19/08 -, Rn. 12; zit. nach juris; OVG Saarland, Beschluss vom 21. September 2011, a.a.O., Rn. 15; VG Saarland, Beschluss vom 15. November 2011, a.a.O., Rn. 4).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.05.2017 - 2 M 34/17

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Das Ausreisehindernis darf nicht nur für einen überschaubaren Zeitraum bestehen, sondern muss absehbar dauerhaft sein (SaarlOVG, Beschl. v. 21.09.2011 - 2 A 3/11 - juris, RdNr. 15).
  • VG Saarlouis, 15.11.2011 - 10 L 1352/11

    Krankheitsbedingte Abschiebungshindernisse

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 21.09.2011, 2 A 3/11, und vom 01.12.2010, 2 B 286/10.

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 21.09.2011, 2 A 3/11, und vom 14.09.2010, 2 B 210/10.

  • VG Saarlouis, 13.09.2013 - 10 L 1195/13

    Abschiebung: Inlandsbezogenes Ausreisehindernis wegen Reiseunfähigkeit

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 21.09.2011, 2 A 3/11, vom 16.02.2011, 2 A 259/10, und vom 14.09.2010, 2 B 210/10, m. w. N.

    dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 21.09.2011, 2 A 3/11, und vom 01.12.2010, 2 B 286/10; ferner OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.07.2006, 18 B 586/06, zitiert nach juris.

  • VG München, 26.02.2014 - M 9 K 13.4762

    Faktischer Inländer; erhebliche Straftaten; Reiseunfähigkeit wegen

    Auch bei einer akuten und ernsthaften Suizidgefahr liegt keine Reiseunfähigkeit vor, wenn je nach den Gegebenheiten des Einzelfalles geeignete Vorkehren getroffen werden um sicherzustellen, dass sich der Gesundheitszustand durch den Abschiebevorgang nicht wesentlich oder lebensbedrohlich verschlechtert (OVG Saarland, B.v. 21.9.2011 - 2 A 3/11 - OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 15.10.2010 - 18 A 2088/10 - BayVGH, U.v. 26.10.2009 - 10 B 09.326 - alle juris).
  • VG Saarlouis, 25.01.2012 - 10 K 145/11

    Rechtliches Ausreisehindernis nur bei rechtmäßigen Aufenthalt des Ausländers im

    dazu auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.09.2011, 2 A 3/11.
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