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   OVG Saarland, 21.12.2017 - 1 B 720/17   

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OVG Saarland, 21.12.2017 - 1 B 720/17 (https://dejure.org/2017,50078)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21.12.2017 - 1 B 720/17 (https://dejure.org/2017,50078)
OVG Saarland, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 1 B 720/17 (https://dejure.org/2017,50078)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entzug der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit des Inhabers einer Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen; Ausschluss der Eignung und bedingten Eignung bei Alkoholabhängigkeit; Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entzug der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit des Inhabers einer Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen; Ausschluss der Eignung und bedingten Eignung bei Alkoholabhängigkeit; Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens

  • rechtsportal.de

    Entzug der Fahrerlaubnis bei Ungeeignetheit des Inhabers einer Fahrerlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen; Ausschluss der Eignung und bedingten Eignung bei Alkoholabhängigkeit; Anordnung der Beibringung eines ärztlichen Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Saarland, 14.11.2017 - 1 B 800/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2017 - 1 B 720/17
    Die in dem Gutachten vom 8.5.2017 gestellte Diagnose einer Alkoholabhängigkeit drängt sich anhand der Vorgeschichte, der erhobene Befunde und anhand der Angaben der Antragstellerin zu ihrem Umgang mit Alkohol unmittelbar auf, so dass es im Rahmen der ärztlichen Begutachtung keiner vertieften Auseinandersetzung mit den Kriterien für eine Alkoholabhängigkeit nach der ICD-10 gemäß Nr. 3.13.2 der Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung bedurfte.(vgl. Beschluss des Senats vom 14.11.2017 - 1 B 800/17 -, juris, Rdnr. 6) Die gutachterliche Einschätzung ist uneingeschränkt nachvollziehbar.

    Dass die Antragstellerin nach den dem medizinisch-psychologischen Gutachten vom 15.2.2016 zugrunde liegenden Feststellungen - unter dem Druck des Wiedererteilungsverfahrens - ein Jahr lang abstinent gelebt und ihren Behauptungen zufolge seit ihrem erneuten Auffälligwerden - unter dem Druck des Entziehungsverfahrens - keinen Alkohol mehr konsumiert hat, vermag nicht zu belegen, dass sie nicht (mehr) alkoholabhängig ist.(vgl. Beschluss des Senats vom 14.11.2017 - 1 B 800/17 -, juris).

    Wer alkoholabhängig ist, hat krankheitsbedingt regelmäßig nicht die Fähigkeit, den Konsum von Alkohol und das Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr zu trennen (sogenanntes Trennungsvermögen)(Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.12.2015 - 11 ZB 15.2200 -, juris, Rdnr. 10; Beschluss des Senats vom 14.11.2017 - 1 B 800/17 -, juris, unter Hinweis auf die Begutachtungs-Leitlinien für Kraftfahreignung sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.3.2002 - 9 Q 103/01 -, juris), sondern muss in stabiler Abstinenz leben.

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2017 - 1 B 720/17
    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt in Fällen der vorliegenden Art ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung.(BVerwG, Urteil vom 27.9.1995 - 11 C 34.94 -, BVerwGE 99, 249, zitiert nach juris, Rdnr. 9) Da indes über den Widerspruch der Antragstellerin gegen die angefochtene Verfügung der Fahrerlaubnisentziehung noch nicht entschieden ist, sind die derzeitigen Verhältnisse maßgebend.
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2003 - 12 ME 384/03

    Alkoholabhängigkeit; Alkoholabstinenz; amtsärztliche Untersuchung; Anordnung;

    Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2017 - 1 B 720/17
    Zudem verpflichtet § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. e FeV die Fahrerlaubnisbehörde dazu, vom Betroffenen die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu verlangen, wenn - wie hier - zu klären ist, ob Alkoholabhängigkeit nicht mehr besteht, d.h., ob die Antragstellerin nach ihrem Zustand der Alkoholabhängigkeit wieder als geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen angesehen werden kann.(OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.9.2003 - 12 ME 384/03 -, juris, Rdnr. 11).
  • VGH Bayern, 10.07.2017 - 11 CS 17.1057

    Entzug der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2017 - 1 B 720/17
    Ausweislich des Gutachtens vom 8.5.2017 wurde von Herrn Dr. Sr selbst bestätigt, dass aufgrund seiner Untersuchungen und Behandlungen an der Diagnose kein Zweifel bestehe.(zur Verlässlichkeit einer solchen Bestätigung: Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.7.2017 - 11 CS 17.1057 -, juris, Rdnr. 13) Dass die Antragstellerin nur wenige Monate nach einer mühsam erarbeiteten positiven Prognose im Gutachten vom 15.2.2016 in dem geschilderten Ausmaß alkoholrückfällig wurde, lässt keinen vernünftigen Zweifel daran, dass sie ihr Alkoholproblem trotz der therapeutischen Begleitung während des Abstinenzjahres nicht dauerhaft lösen konnte.
  • VGH Bayern, 27.03.2017 - 11 CS 17.420

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Verdacht auf Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2017 - 1 B 720/17
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass bereits BAK-Werte ab 3, 0 %o nach medizinischen Erkenntnissen für eine Alkoholabhängigkeit sprechen.(Bayerischer VGH, Beschluss vom 27.3.2017 - 11 CS 17.420 -, juris, Rdnr. 16).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 10 S 1667/15

    Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachten bei Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2017 - 1 B 720/17
    Ob die Messung der Alkoholkonzentration mit einem forensisch verwertbaren Gerät durchgeführt wurde, ist insoweit unerheblich.(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8.9.2015 - 10 S 1667/15 -, juris, Rdnr. 12).
  • OVG Saarland, 06.03.2002 - 9 Q 103/01

    Fahrerlaubnis; Eignungszweifel; Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2017 - 1 B 720/17
    Wer alkoholabhängig ist, hat krankheitsbedingt regelmäßig nicht die Fähigkeit, den Konsum von Alkohol und das Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr zu trennen (sogenanntes Trennungsvermögen)(Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.12.2015 - 11 ZB 15.2200 -, juris, Rdnr. 10; Beschluss des Senats vom 14.11.2017 - 1 B 800/17 -, juris, unter Hinweis auf die Begutachtungs-Leitlinien für Kraftfahreignung sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.3.2002 - 9 Q 103/01 -, juris), sondern muss in stabiler Abstinenz leben.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2004 - 19 A 832/04

    Voraussetzungen für die Entziehung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung;

    Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2017 - 1 B 720/17
    Dies gilt in besonderem Maße für die Antragstellerin, die als Fahrlehrerin Führerscheinbewerber ausbildet und insoweit nicht nur eine besondere Verantwortung trägt, sondern darüber hinaus eine Vorbildfunktion hat.(vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5.3.2004 - 19 A 832/04 -, juris, Rdnr. 3).
  • VGH Bayern, 20.05.2016 - 11 ZB 16.556

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2017 - 1 B 720/17
    Weder ein positives Fahreignungsgutachten noch die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis steht der Berücksichtigung früherer Zuwiderhandlungen (hier: der Trunkenheitsfahrt) entgegen.(so auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.5.2016 - 11 ZB 16.556 -, juris, Rdnr. 17).
  • VGH Bayern, 17.12.2015 - 11 ZB 15.2200

    Fahrerlaubnisentziehung- Alkoholabhängigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 21.12.2017 - 1 B 720/17
    Wer alkoholabhängig ist, hat krankheitsbedingt regelmäßig nicht die Fähigkeit, den Konsum von Alkohol und das Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr zu trennen (sogenanntes Trennungsvermögen)(Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.12.2015 - 11 ZB 15.2200 -, juris, Rdnr. 10; Beschluss des Senats vom 14.11.2017 - 1 B 800/17 -, juris, unter Hinweis auf die Begutachtungs-Leitlinien für Kraftfahreignung sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.3.2002 - 9 Q 103/01 -, juris), sondern muss in stabiler Abstinenz leben.
  • OVG Saarland, 04.03.2024 - 1 B 3/24

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier

    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.12.2017, 1 B 720/17, juris, Rn.25, für den Fall einer Fahrlehrerin; ferner OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 31.08.2018, 3 M 290/18, Rn.12,m.w.N.].
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2022 - 13 S 1641/22

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Arzneimittelmissbrauchs; Fortbestand der

    Diese Änderung ist schon deshalb zu beachten, weil für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Fahrerlaubnisentziehung auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.07.2016 a. a. O. Rn. 19; Dauer a. a. O. § 3 Rn. 32) und hier über den Widerspruch gegen die Fahrerlaubnisentziehung noch nicht entschieden worden ist (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 21.12.2017 - 1 B 720/17 - juris Rn. 27).
  • OVG Saarland, 15.07.2020 - 1 B 173/20

    Zur fehlenden Fahreignung aufgrund Alkoholmissbrauchs

    [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.12.2017 - 1 B 720/17 -, juris] Dies gilt indes nur für solche Zuwiderhandlungen, die dem Betroffenen nach den Tilgungs- und Verwertungsbestimmungen noch vorgehalten werden können [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.2.2018 - 1 B 12/18 -, juris], was nach mehr als 30 Jahren ersichtlich nicht mehr der Fall ist.
  • VG Bayreuth, 30.01.2018 - B 1 S 17.1060

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Anforderungen an den Vortrag zur Wiedererlangung

    Wer den Anforderungen an die Teilnahme am Straßenverkehr nicht gerecht wird, muss hinnehmen, dass seine beruflichen und sonstigen privaten Interessen an der Beibehaltung der Fahrerlaubnis hinter dem öffentlichen Interesse an einer Vermeidung der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zurückstehen (vgl. z.B. OVG Saarland, B.v. 21.12.2017 - 1 B 720/17 - juris Rn. 25; VG Gelsenkirchen, B.v. 15.11.2017 - 7 L 2867/17 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 14.04.2022 - Au 7 S 22.341

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Nichtvorlage eines Fahreignungsgutachten

    Unabhängig davon, dass der Antragsteller, der bereits verrentet ist, nichts zu einer besonderen Notwendigkeit, seine Fahrerlaubnis vorläufig weiter zu nutzen, vorgetragen hat, muss, wer nicht die Gewähr dafür bietet, der besonderen Verantwortung bei der Teilnahme am Straßenverkehr gerecht zu werden, hinnehmen, dass seine beruflichen und sonstigen privaten Interessen an der Beibehaltung der Fahrerlaubnis hinter dem öffentlichen Interesse an einer Vermeidung der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zurückstehen (vgl. OVG Saarl, B.v. 21.12.2017 - 1 B 720/17 - a.a.O. Rn. 25).
  • VG Saarlouis, 12.12.2018 - 5 L 2027/18

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei behaupteter unwillentlicher Einnahme

    Im Interesse der Gefahrenabwehr hat die Antragstellerin vielmehr auch die absehbaren Nachteile in Kauf zu nehmen, die ihr insoweit in beruflicher Hinsicht entstehen.(Vgl. dazu VG Saarlouis, u.A. Beschlüsse vom 12.07.2013 - 10 L 782/13 -, vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 - und vom 18.01.2017 - 5 L 38/17 -, alle juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.12.2017 - 1 B 720/17 -, Blutalkohol 55, 166; BVerfG, Beschluss vom 20.02.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378; ferner OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.02.2006 - 1 M 22/06 -, juris).
  • VG Augsburg, 30.08.2021 - Au 7 S 21.1637

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen

    Wer nicht die Gewähr dafür bietet, der besonderen Verantwortung bei der Teilnahme am Straßenverkehr gerecht zu werden, muss hinnehmen, dass seine beruflichen und sonstigen privaten Interessen an der Beibehaltung der Fahrerlaubnis hinter dem öffentlichen Interesse an einer Vermeidung der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zurückstehen (vgl. OVG Saarl, B.v. 21.12.2017 - 1 B 720/17 - a.a.O. Rn. 25).
  • VG Augsburg, 21.12.2021 - Au 7 S 21.2297

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen missbräuchlicher Einnahme von

    Wer nicht die Gewähr dafür bietet, der besonderen Verantwortung bei der Teilnahme am Straßenverkehr gerecht zu werden, muss hinnehmen, dass seine beruflichen und sonstigen privaten Interessen an der Beibehaltung der Fahrerlaubnis hinter dem öffentlichen Interesse an einer Vermeidung der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zurückstehen (vgl. OVGSaarl, B.v. 21.12.2017 - 1 B 720/17 - a.a.O. Rn. 25).
  • VG Saarlouis, 29.11.2021 - 5 L 1413/21

    Erfolgloser Eilantrag gegen Entziehung der Fahrerlaubnis

    dazu VG Saarlouis, u.A. Beschlüsse vom 12.07.2013 - 10 L 782/13 -, vom 27.11.2015 - 5 L 1960/15 - und vom 18.01.2017 - 5 L 38/17 -, alle juris; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 21.12.2017 - 1 B 720/17 -, Blutalkohol 55, 166 und vom 23.12.2015 - 1 B 232/15 -, ZfSch 2016, 237; BVerfG, Beschluss vom 20.02.2002 - 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378 = ZfSch 2002, 454 = DVBl 2002, 1265 = Blutalkohol 39, 362; ferner OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21.02.2006 - 1 M 22/06 -, juris.
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