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   OVG Saarland, 22.01.2019 - 1 B 322/18   

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https://dejure.org/2019,849
OVG Saarland, 22.01.2019 - 1 B 322/18 (https://dejure.org/2019,849)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.01.2019 - 1 B 322/18 (https://dejure.org/2019,849)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. Januar 2019 - 1 B 322/18 (https://dejure.org/2019,849)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSVG § 12 ; KAG § 2 ; KAG § 4 ; KAG § 6
    Maßgeblichkeit der von der Messeinrichtung als Wasserverbrauch gemessene Wassermenge für eine Wasserbezugsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Saarland, 18.04.2018 - 1 B 23/18

    Untersagung der Vollstreckung aus einem Gebührenbescheid

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2019 - 1 B 322/18
    Insoweit ist das Verwaltungsgericht im Anschluss an den Beschluss des erkennenden Senats vom 18.4.2018 - 1 B 23/18 -(veröffentlicht in juris), mit dem dieser dem Antragsgegner die Vollstreckung aus dem Gebührenbescheid vom 10.1.2014 mangels Vorliegens notwendiger Vollstreckungsvoraussetzungen einstweilen untersagt hat, davon ausgegangen, dass der Antragsteller gegen den Bescheid fristwahrend im Sinne des § 70 Abs. 1 VwGO Widerspruch erhoben hat.

    Soweit sich das Beschwerdevorbringen des Antragstellers, den erstinstanzlichen Vortrag insoweit wiederholend, auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Gebührenbescheides vom 10.1.2014 bezieht, sind Ausführungen hierzu nicht veranlasst, nachdem das Verwaltungsgericht in dem angefochtenen Beschluss vom 5.11.2018 in Übereinstimmung mit der im Beschluss des Senats vom 18.4.2018 - 1 B 23/18 - zum Ausdruck kommenden Auffassung von einer Bekanntgabe des Gebührenbescheides erst im November 2017 und dem entsprechend von einer rechtzeitigen Widerspruchserhebung am 10.11.2017 ausgegangen ist.

    Sollte das Beschwerdevorbringen dahingehend zu verstehen sein, dass eine Bekanntgabe des Bescheides überhaupt in Abrede gestellt wird, nimmt der Senat insoweit auf seine diesbezüglichen Ausführungen im Beschluss vom 18.4.2018 - 1 B 23/18 - Bezug.

    Dessen ungeachtet sieht sich der Senat mit Blick auf das beim Verwaltungsgericht anhängige - vom Antragsgegner für erledigt erklärte - Verfahren 3 L 1114/18 (Antrag des Antragsgegners auf Abänderung des Senatsbeschlusses vom 18.4.2018 - 1 B 23/18 -) zu dem Hinweis veranlasst, dass der Antragsgegner aufgrund des vorgenannten Senatsbeschlusses nach wie vor gehindert ist, den Gebührenbescheid vom 10.1.2014 zu vollstrecken.

  • BVerwG, 29.08.2018 - 3 B 24.18

    Anspruchsentstehung; Bildung eines Rechtssatzes; Verjährung;

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2019 - 1 B 322/18
    Zutreffend ist zwar der Hinweis des Antragstellers darauf, dass die Verwirkung der Geltendmachung einer Forderung durchaus auch dann in Betracht kommen kann, wenn die Forderung der Verjährung unterliegt und eine Verjährung noch nicht eingetreten ist, beispielsweise dann, wenn das Entstehen eines Anspruchs - und damit auch dessen Verjährung - von einer Handlung des Gläubigers abhängt und dieser die entsprechende Handlung unüblich lange hinauszögert.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.8.2018 - 3 B 24.18 -, juris) Richtig ist auch, dass es einer Anwendung der Grundsätze der Verwirkung für die Zeit nach Eintritt der Verjährung nicht mehr bedarf.

    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(s. die Nachw. bei BVerwG, Beschluss vom 29.8.2018 - 3 B 24.18 -, juris, Rdnr. 16) zutreffend dargelegt, dass das Rechtsinstitut der Verwirkung ein "Zeitmoment" und ein "Umstandsmoment" voraussetzt.

  • VGH Bayern, 02.10.2017 - 10 CE 17.1491

    Erledigungserklärung in Asylsachen

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2019 - 1 B 322/18
    Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf den §§ 63 Abs. 2 Satz 1, 47 Abs. 1, 52 Abs. 1 GKG in Verbindung mit Nr. 1.5 Satz 1 Alternative 2 der Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.(zur Befugnis des Beschwerdegerichts zur Nachholung einer vom Erstgericht nicht getroffenen Streitwertfestsetzung im Beschwerdeverfahren: Bayerischer VGH, Beschluss vom 7.10.2017 - 10 CE 17.1491 -, juris, Rdnr. 7).
  • OVG Saarland, 24.08.2007 - 1 A 49/07

    Zulässigkeit der (rückwirkenden) Aufgabenübertragung auf Zweckverband;

    Auszug aus OVG Saarland, 22.01.2019 - 1 B 322/18
    Die Festsetzungsverjährungsfrist, auf die die Ausführungen des Antragstellers in seiner Beschwerdebegründung ersichtlich abzielen, beträgt gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 4b KAG in Verbindung mit § 169 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 AO vier Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Gebührenanspruch entstanden ist (§ 170 Abs. 1 AO).(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 24.8.2007 - 1 A 49/07 -, juris, Rdnr. 20) Hiervon ausgehend ist hinsichtlich der im Gebührenbescheid vom 10.1.2014 abgerechneten, im Bezugsjahr 2013 entstandenen Gebühren offensichtlich, dass die insoweit am 1.1.2014 begonnene und demgemäß mit Ablauf des 31.12.2017 abgelaufene Festsetzungsverjährungsfrist zum Zeitpunkt der im November 2017 erfolgten Bekanntgabe des Gebührenbescheides noch nicht abgelaufen war.
  • OVG Saarland, 22.01.2019 - 1 B 323/18

    Rechtsfolgen der von Beginn an rechtswidrigen Festsetzung/Erhebung von

    Hinsichtlich der demnach verbleibenden Gebührenforderung von 1.820,21 EUR ist der angefochtene Gebührenbescheid weder aus sich heraus noch - anders als die Gebührenfestsetzung im Verfahren 1 B 322/18 - mithilfe der Verwaltungsunterlagen nachvollziehbar.
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