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   OVG Saarland, 22.02.2018 - 6 A 375/17   

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OVG Saarland, 22.02.2018 - 6 A 375/17 (https://dejure.org/2018,4539)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.02.2018 - 6 A 375/17 (https://dejure.org/2018,4539)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - 6 A 375/17 (https://dejure.org/2018,4539)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 10 BG SL, § 13 Abs 1 BG SL, § 57 Abs 1 S 1 BG SL, § 64 Abs 1 BG SL, § 13 Abs 2 BG SL
    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Polizist; Weitergabe von Informationen an einen Drogenhändler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Disziplinarklage mit dem Ziel der Entfernung eines Polizeioberwachtmeisters aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der Beihilfe zum gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln; Ordnungsgemäße Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Weitergabe von dienstlich erlangten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SDG § 13 Abs. 1 S. 2-4; BeamtStG § 37 Abs. 1
    Disziplinarklage mit dem Ziel der Entfernung eines Polizeioberwachtmeisters aus dem Beamtenverhältnis aufgrund der Beihilfe zum gewerbsmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln; Ordnungsgemäße Bemessung der Disziplinarmaßnahme; Weitergabe von dienstlich erlangten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 14.12.2000 - 1 D 40.99

    Beamtenrecht: Herbeiführung einer Heroinabhängigkeit mit dienstlichen Folgen als

    Auszug aus OVG Saarland, 22.02.2018 - 6 A 375/17
    Das Bundesverwaltungsgericht habe beispielsweise entschieden, dass selbst der fortgesetzte Handel mit Heroin und Kokain durch einen selbst der Abhängigkeit verfallenen Beamten keine Entfernung aus dem Dienst, sondern lediglich eine Zurückstufung rechtfertige.(BVerwG, Urteil vom 14.12.2000 - 1 D 40/99 -, juris) So liege der Fall auch bei ihm.

    Das Bundesverwaltungsgericht(Urteil vom 14.12.2000 - 1 D 40/99 -, juris) habe entschieden, dass selbst der fortgesetzte Handel mit Heroin und Kokain durch einen selbst der Abhängigkeit verfallenen Beamten keine Entfernung aus dem Dienst, sondern lediglich eine Zurückstufung rechtfertige.

    Der Verweis des Beklagten auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur disziplinaren Einstufung von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz(BVerwG, Urteil vom 14.12.2000 - 1 D 40/99 -, juris), wonach angesichts der Variationsbreite möglicher Verwirklichungsformen pflichtwidrigen Verhaltens in diesem Bereich das disziplinare Gewicht des Dienstvergehens maßgebend von den besonderen Umständen des Einzelfalls bestimmt wird, und im zu entscheidenden Fall trotz schwerer außerdienstlicher Verfehlungen nicht auf Dienstenthebung, sondern nur auf Zurückstufung erkannt wurde, verfängt nicht.

    Soweit der Beklagte sich unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 14.12.2000 - 1 D 40/99 -, juris) zudem auf mildernde Umstände wie Eigenkonsum und die dadurch indizierte Abhängigkeit sowie die aus dieser Problematik resultierende Abwärtsspirale bezieht, greift dies vorliegend nicht.

  • VGH Bayern, 24.11.2004 - 16a D 03.2668
    Auszug aus OVG Saarland, 22.02.2018 - 6 A 375/17
    In einem vergleichbaren Fall habe beispielsweise der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass lediglich auf eine Zurückstufung oder Gehaltskürzung zu erkennen sei.(Urteil vom 24.11.2004 - 16a D 03.2668 - juris: Rn. 56 ff.).

    In einem vergleichbaren Fall habe beispielsweise der Bayerische Verwaltungsgerichtshof(Urteil vom 24.11.2004 - 16 a D 03.2668 -) entschieden, dass lediglich auf eine Zurückstufung oder Gehaltskürzung zu erkennen sei.

    Ebenso wenig lässt sich aus dem vom Beklagten zitierten Urteil des Bayerischen VGH(Urteil vom 24.11.2004 - 16a D 03.2668 -, juris) eine für ihn günstigere Sichtweise der Dinge herleiten, da diese Entscheidung ausschließlich den Verstoß des Betroffenen gegen die Amtsverschwiegenheit zum Gegenstand hatte.

  • VG Saarlouis, 10.02.2017 - 7 K 1965/15

    Entfernung eines Polizeibeamten wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht und

    Auszug aus OVG Saarland, 22.02.2018 - 6 A 375/17
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 10.2.2017 - 7 K 1965/15 - wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht hat durch das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10.2.2017 ergangene Urteil (Az.: 7 K 1965/15) auf die Entfernung des Beklagten aus dem Beamtenverhältnis erkannt.

    die Disziplinarklage unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10.2.2017 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 7 K 1965/15 - abzuweisen.

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

    Auszug aus OVG Saarland, 22.02.2018 - 6 A 375/17
    Das von dem Beamten zerstörte Vertrauen könne nicht durch Zeitablauf und damit auch nicht durch eine verzögerte disziplinarrechtliche Sanktionierung schwerwiegender Pflichtenverstöße wiederhergestellt werden(vgl. BVerwG, Urteil vom 28.2.2013, - 2 C 3/12).

    Die Bindungswirkung entfällt nur, wenn die strafgerichtlichen Feststellungen offenkundig unrichtig sind (vgl. § 57 Abs. 1 Satz 2 SDG)(st. Rspr. des BVerwG, vgl. nur Urteil vom 28.2.2013 - 2 C 3.12 -, BVerwGE 146, 98) Dafür bestehen vorliegend keine konkreten Anhaltspunkte.

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus OVG Saarland, 22.02.2018 - 6 A 375/17
    Die mit § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG beabsichtigte Begrenzungswirkung für die disziplinarrechtliche Relevanz außerdienstlicher Pflichtenverstöße kommt bei von Polizeibeamten begangenen Straftaten daher nur eingeschränkt zum Tragen(BVerwG, Urteil vom 18.6.2015 - 2 C 9/14 -, BVerwGE 152, 228-241, juris), denn zu den Kernaufgaben eines Polizeibeamten gehört es gerade, die Begehung von Straftaten zu verhindern, aufzuklären und zu verfolgen (vgl. § 1 f. SPolG, § 163 StPO).

    Dies war zuvor nur für außerdienstlich begangene Dienstvergehen entschieden worden(BVerwG, Urteile vom 19.8.2010 - 2 C 5.10 - Rn. 22, juris, und - 2 C 13.10 - Rn. 25, juris, vgl. auch BVerwG, Urteil vom 18.6.2015 - 2 C 9.14 - Rn. 31, juris).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus OVG Saarland, 22.02.2018 - 6 A 375/17
    Das Bundesverwaltungsgericht(BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6/14 -, BVerwGE 154, 10-22, juris) hat entschieden, dass auch bei einem innerdienstlich begangenen Dienstvergehen der abstrakte Strafrahmen einen Orientierungsrahmen zur Festsetzung der Disziplinarmaßnahme bildet.

    Begeht ein Beamter innerdienstlich unter Ausnutzung seiner Dienststellung eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren - hier sind es bei der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht nach § 353b StGB sogar bis zu fünf Jahren - vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.(vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 - LS 2 und Rn. 20, juris).

  • VGH Bayern, 25.09.2013 - 16a D 11.1875

    Polizeivollzugsbeamter; Verletzung von Dienstgeheimnissen

    Auszug aus OVG Saarland, 22.02.2018 - 6 A 375/17
    Maßgeblich sind die möglichen Folgen einer unbefugten Offenbarung, die bei der Vielzahl der betroffenen Fälle gravierend sind.(vgl. Bayerischer VGH, Urteil vom 25.9.2013 - 16a D 11.1875 -, juris).
  • BVerwG, 08.09.2004 - 1 D 18.03

    Beamter des gehobenen Dienstes; Hinterziehung von Einkommen- und Gewerbesteuer

    Auszug aus OVG Saarland, 22.02.2018 - 6 A 375/17
    Eine isolierte Bewertung einzelner dienstrechtlicher Verfehlungen ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn die das Dienstvergehen ausmachenden einzelnen Verfehlungen in keinem inneren oder äußeren Zusammenhang stehen und damit eine gewisse Selbständigkeit haben.(BVerwG, Urteil vom 8.9 2004 - 1 D 18/03 -, juris) Der Beklagte hat nicht nur gegen das Betäubungsmittelgesetz oder die Pflicht zur Amtsverschwiegenheit, sondern gegen beides verstoßen, und diese Straftaten stehen in einem engen Bezug zueinander.
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus OVG Saarland, 22.02.2018 - 6 A 375/17
    Dabei sind die Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße, die Umstände der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), Form und Gewicht des Verschuldens und die Beweggründe des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie die unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte zu berücksichtigen.(- 2 C 12.04 -, juris; vgl. auch Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Band 1, Stand April 2017, § 13 Rdnr 11f.) Die festgestellten Dienstpflichtverletzungen des Beklagten sind nach dem Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens, der sich aus § 47 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG ergibt, einheitlich zu würdigen.
  • BVerwG, 25.10.2007 - 2 C 43.07

    Disziplinarklage; Berufungsverfahren; Beschluss ohne mündliche Verhandlung durch

    Auszug aus OVG Saarland, 22.02.2018 - 6 A 375/17
    Welche Disziplinarmaßnahme im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 SDG nach der Schwere des Dienstvergehens unter angemessener Berücksichtigung der Persönlichkeit des Beamten und des Umfangs der durch das Dienstvergehen herbeigeführten Vertrauensbeeinträchtigung.(zum Bedeutungsgehalt der gesetzlichen Begriffe in § 13 BDG, die § 13 SDG entsprechen, vgl. BVerwG, Urteile vom 20.10.2005 - 2 C 12/04 - , vom 3.5.2007 - 2 C 9/06 -, vom 25.10 2007 -. 2 C 43/07, vom 29.5.2008 - 2 C 59.07 - und vom 23.2.2012 - 2 C 38/10- juris) In Bezug auf die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis werden die Zumessungsregeln des § 13 Abs. 1 SDG in Abs. 2 der Vorschrift in der Weise konkretisiert, dass bei Vorliegen eines schweren Dienstvergehens die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zwingend ("ist") erfolgt, wenn der Beamte das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat.
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen

  • BVerwG, 25.02.1971 - II C 11.70

    Ausarbeitung einer Promotionsarbeit - Freigabe einer Arbeit durch einen

  • EGMR, 16.07.2009 - 8453/04

    Rechtssache B. gegen DEUTSCHLAND

  • BVerwG, 18.10.1984 - 1 D 107.83

    Beamter - Amtsverschwiegenheit - Disziplinare Gewichtung - Dienstvergehen

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2010 - 20 LD 3/08

    Entfernung eines Lehrers aus dem Dienst aufgrund des Besitzes, der Speicherung

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

  • BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rspr des BVerwG zur Berücksichtigung

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

  • VG Saarlouis, 20.01.2020 - 7 K 167/18

    Aberkennung des Ruhegehalts

    Die festgestellten Dienstpflichtverletzungen des Beklagten sind nach dem Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens, der sich aus § 47 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG ergibt, einheitlich zu würdigen(Vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.02.2018 - 6 A 375/17 -, juris m.w.N..).

    Eine isolierte Bewertung einzelner dienstrechtlicher Verfehlungen ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn die das Dienstvergehen ausmachenden einzelnen Verfehlungen in keinem inneren oder äußeren Zusammenhang stehen und damit eine gewisse Selbständigkeit haben(Vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.02.2018 - 6 A 375/17 -, juris m.w.N..).

    Die Orientierung des Umfangs des Vertrauensverlustes am gesetzlichen Strafrahmen gewährleistet eine nachvollziehbare und gleichmäßige disziplinarische Ahndung außer- und innerdienstlich begangener Straftaten(Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.02.2018 - 6 A 375/17 -, juris sowie BVerwG, Urteil vom 19.04.2018 - 2 C 59/16 -, juris.).

    Das folgt mittelbar aus der Regelung des § 15 SDG, in der im Gegensatz zu allen anderen Disziplinarmaßnahmen die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und die Aberkennung des Ruhegehalts von dem Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs ausgenommen sind(Vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.02.2018 - 6 A 375/17 -, juris Rn. 73).

    Das von dem Beamten zerstörte Vertrauen kann nicht durch Zeitablauf und damit auch nicht durch eine verzögerte disziplinarrechtliche Sanktionierung schwerwiegender Pflichtenverstöße wiederhergestellt werden(Vgl. BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 - 2 C 3.12 -, juris sowie Beschluss vom 30.04.2019 - 2 B 52/18 -, juris, vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.02.2018 - 6 A 375/17 -).

    Die unangemessen lange Dauer des Disziplinarverfahrens steht auch der Aberkennung des Ruhegehalts nicht entgegen, wenn der Beamte - wie hier - während seiner Dienstzeit die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis verwirkt hat(BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12 - juris sowie OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.02.2018 - 6 A 375/17 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2022 - DB 16 S 530/21

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen unbefugter Recherchen in

    In Anwendung dieser Grundsätze hat die Rechtsprechung der Disziplinargerichte allein wegen pflichtwidriger Weitergabe interner Informationen durch Polizeibeamte, insbesondere über laufende Ermittlungsmaßnahmen, namentlich nach vorheriger Abfrage polizeilicher Informationssysteme, noch nicht auf die Höchstmaßnahme erkannt, diese jedoch dann regelmäßig ausgesprochen, wenn weitere erhebliche Pflichtverstöße, insbesondere Straftaten im Amt (insbesondere Bestechlichkeit) oder sonstige erschwerende Umstände hinzutraten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.03.2008 - DL 16 S 5/07 -, juris Rn. 34; s.a. SaarlOVG, Urteil vom 22.02.2018 - 6 A 375/17 -, juris; OVG NRW, Urteil vom 11.09.2019 - 3d A 2395/17.O -, juris).
  • VG Saarlouis, 27.05.2019 - 7 K 1047/18

    Zur Zurückstufung eines Beamten wegen des außerdienstlichen Besitzes kinder- und

    Ein solcher Beamter hat weder - wie etwa ein Lehrer - dienstlich Kontakt mit Kindern noch gehört die Bekämpfung von Straftaten - wie bei Polizeibeamten(Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.02.2018 - 6 A 375/17 -) - zu seinen dienstlichen Tätigkeiten.

    Dabei sind die Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße, die Umstände der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), Form und Gewicht des Verschuldens und die Beweggründe des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie die unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte zu berücksichtigen(Vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.02.2018 - 6 A 375/17 - m.w.N.).

    Die Orientierung des Umfangs des Vertrauensverlustes am gesetzlichen Strafrahmen gewährleistet eine nachvollziehbare und gleichmäßige disziplinarische Ahndung von außerdienstlich begangenen Straftaten(Vgl. dazu, dass dies auch für innerdienstlich begangene Straftaten gilt, OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.02.2018 - 6 A 375/17 - m. N. aus der Rspr. des BVerwG).

  • VG Saarlouis, 05.02.2020 - 7 K 817/19

    Disziplinarklage gegen einen Beamten wegen der Begehung eines schwerwiegenden

    Dabei sind die Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße, die Umstände der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), Form und Gewicht des Verschuldens und die Beweggründe des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie die unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte zu berücksichtigen(Vgl. nur OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.02.2018 - 6 A 375/17 - m.w.N..).

    Das folgt mittelbar aus der Regelung des § 15 SDG, in der im Gegensatz zu allen anderen Disziplinarmaßnahmen die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis und die Aberkennung des Ruhegehalts von dem Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs ausgenommen sind(Vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.02.2018 - 6 A 375/17 -, juris Rn. 73).

    Das von dem Beamten zerstörte Vertrauen kann nicht durch Zeitablauf und damit auch nicht durch eine verzögerte disziplinarrechtliche Sanktionierung schwerwiegender Pflichtenverstöße wiederhergestellt werden(Vgl. BVerwG, Urteil vom 28.02.2013 - 2 C 3.12 -, juris sowie Beschluss vom 30.04.2019 - 2 B 52/18 -, juris, vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.02.2018 - 6 A 375/17 -).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.01.2023 - 11 L 1/21

    Zur Entfernung eines Bundespolizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen der

    Eine isolierte Bewertung einzelner dienstrechtlicher Verfehlungen ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn die das Dienstvergehen ausmachenden einzelnen Verfehlungen in keinem inneren oder äußeren Zusammenhang stehen und damit eine gewisse Selbständigkeit haben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 15. Juli 2021 - 10 L 4/19 - OVG Saarland, Urt. v. 22. Februar 2018 - 6 A 375/17 - OVG Sachsen, Urt. v. 31. Januar 2020 - 12 A 89/17.D -, jeweils zit. nach JURIS; Herrmann/Sandkuhl, Beamtendisziplinarrecht, Beamtenstrafrecht, 2. A., § 4 Rdnr. 22; vgl. auch VGH Bayern, Urt. v. 10. Juli 2019 - 16a D 17.1249 -, zit. nach JURIS; vgl. weiter BVerwG, Urt. v. 8. September 2004 - 1 D 18.03 - Beschl. v. 11. Februar 2000 - 1 DB 20.99 -, jeweils zit. nach JURIS zur BDO).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.07.2021 - 10 L 4/19

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund von

    Eine isolierte Bewertung einzelner dienstrechtlicher Verfehlungen ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn die das Dienstvergehen ausmachenden einzelnen Verfehlungen in keinem inneren oder äußeren Zusammenhang stehen und damit eine gewisse Selbständigkeit haben (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 22. Februar 2018 - 6 A 375/17 -, juris, Rn. 65).
  • VG Magdeburg, 05.12.2023 - 15 A 34/23

    Disziplinarrecht; Disziplinarklage; Entfernung

    In ihrer Verletzung liegt in der Regel ein schwerwiegender Treuebruch, der durchaus geeignet ist, die Vertrauenswürdigkeit eines Beamten in Frage zu stellen und zur Entfernung aus dem Dienst führen kann (vgl. VG Magdeburg, Beschluss vom 29.07.2020 - 15 B 7/20; OVG Saarland, U. v. 22.02.2006, 7 R 1/05; VG München, U. v. 08.12.2006, M 19 D063363; VG Meiningen, U. v. 16.03.2009, 6 D 60014/06 ME; VG Berlin, B. v. 20.02.2009, 80 Dn 68.08; Bayr. VGH, U. v. 24.11.2004, 16a D 03.2668; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss v. 04.06.2020; VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 10.03.2008, DL 16 S 5/07; VG Münster, Urteil v. 12.11.2019, 13 K 1810/19.O, VG Magdeburg, Urteil v. 09.03.2010, 8 A 25/09; VG Magdeburg, Urteil v. 17.10.2013, 8 A 6/13; VG Trier, Urteil v. 22.09.2015, 3 K 66/15.TR; VG Saarland, Urteil v. 10.02.2017, 7 K 1965/15; OVG Saarland, Urteil v. 22.02.2018, 6 A 375/17; VG Berlin, Urteil v. 27.03.2012, 80 K 8.11 OL; alle juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2022 - 10 L 1/21

    Zu einer Disziplinarklage gegen eine Bürgermeisterin wegen Verstößen gegen

    Eine isolierte Bewertung einzelner dienstrechtlicher Verfehlungen ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn die das Dienstvergehen ausmachenden einzelnen Verfehlungen in keinem inneren oder äußeren Zusammenhang stehen und damit eine gewisse Selbständigkeit haben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 15. Juli 2021 - 10 L 4/19 - OVG Saarland, Urt. v. 22. Februar 2018 - 6 A 375/17 - OVG Sachsen, Urt. v. 31. Januar 2020 - 12 A 89/17.D -, jeweils zit. nach JURIS; Herrmann/Sandkuhl, Beamtendisziplinarrecht, Beamtenstrafrecht, 2. A., § 4 Rdnr. 22; vgl. auch VGH Bayern, Urt. v. 10. Juli 2019 - 16a D 17.1249 -, zit. nach JURIS; vgl. weiter BVerwG, Urteil vom 08. September 2004 - 1 D 18.03 - Beschl. v. 11. Februar 2000 - 1 DB 20.99 -, jeweils zit. nach JURIS zur BDO).
  • VG Magdeburg, 29.07.2020 - 15 B 7/20

    Prüfung der Wahrscheinlichkeit der späteren Entfernung aus dem Dienst bei der

    Derartige Pflichtverletzungen können durchaus zur Entfernung aus dem Dienst führen (vgl. OVG Saarland, U. v. 22.02.2006, 7 R 1/05; VG München, U. v. 08.12.2006, M 19 D063363; VG Meiningen, U. v. 16.03.2009, 6 D 60014/06 ME; VG Berlin, B. v. 20.02.2009, 80 Dn 68.08; Bayr. VGH, U. v. 24.11.2004, 16a D 03.2668; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss v. 04.06.2020; VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 10.03.2008, DL 16 S 5/07; VG Münster, Urteil v. 12.11.2019, 13 K 1810/19.OEufach0000000007, Urteil v. 09.03.2010, 8 A 25/09; VG Magdeburg, Urteil v. 17.10.2013, 8 A 6/13; VG Trier, Urteil v. 22.09.2015, 3 K 66/15.TR; VG Saarland, Urteil v. 10.02.2017, 7 K 1965/15; OVG Saarland, Urteil v. 22.02.2018, 6 A 375/17; VG Berlin, Urteil v. 27.03.2012, 80 K 8.11 OL; alle juris).
  • VG Magdeburg, 14.08.2023 - 15 B 35/23

    Disziplinarrecht; vorl. Dienstenthebung

    Derartige Pflichtverletzungen können durchaus zur Entfernung aus dem Dienst führen (vgl. VG Magdeburg, Beschluss vom 29.07.2020 - 15 B 7/20; OVG Saarland, U. v. 22.02.2006, 7 R 1/05; VG München, U. v. 08.12.2006, M 19 D063363; VG Meiningen, U. v. 16.03.2009, 6 D 60014/06 ME; VG Berlin, B. v. 20.02.2009, 80 Dn 68.08; Bayr. VGH, U. v. 24.11.2004, 16a D 03.2668; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss v. 04.06.2020; VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 10.03.2008, DL 16 S 5/07; VG Münster, Urteil v. 12.11.2019, 13 K 1810/19.OEufach0000000007, Urteil v. 09.03.2010, 8 A 25/09; VG Magdeburg, Urteil v. 17.10.2013, 8 A 6/13; VG Trier, Urteil v. 22.09.2015, 3 K 66/15.TR; VG Saarland, Urteil v. 10.02.2017, 7 K 1965/15; OVG Saarland, Urteil v. 22.02.2018, 6 A 375/17; VG Berlin, Urteil v. 27.03.2012, 80 K 8.11 OL; alle juris).
  • VG Saarlouis, 10.02.2017 - 7 K 1965/15
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