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   OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20.NC, 1 B 21/20.NC, 1 B 22/20.NC, 1 B 23/20.NC, 1 B 24/20.NC   

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OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20.NC, 1 B 21/20.NC, 1 B 22/20.NC, 1 B 23/20.NC, 1 B 24/20.NC (https://dejure.org/2020,8216)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.04.2020 - 1 B 20/20.NC, 1 B 21/20.NC, 1 B 22/20.NC, 1 B 23/20.NC, 1 B 24/20.NC (https://dejure.org/2020,8216)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. April 2020 - 1 B 20/20.NC, 1 B 21/20.NC, 1 B 22/20.NC, 1 B 23/20.NC, 1 B 24/20.NC (https://dejure.org/2020,8216)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 3 Abs 1 S 2 KapVO SL, § 6 KapVO SL, § 8 KapVO SL, § 9 Abs 1 KapVO SL, § 9 Abs 2 KapVO SL
    Hochschulzulassung: Ermittlung der Curricularanteile bei einem 15-wöchigen Vorlesungsbetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufnahmekapazität; Berechnung; Berechnungsformel; Curricularanteil; Curriculareigenanteil; Curricularnormwert; Deputat; Dienstleistungsexport; dienstrechtlich; Hochschule; Kapazitätsberechnung; Lehre; Lehrpersonal; Lehrveranstaltungsstunde; Mindestzahl; Reduzierung; ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Zu diesen Angelegenheiten zählen unter anderem das Aufstellen von Lehrprogrammen und die Planung des Lehrangebotes, die Koordinierung der wissenschaftlichen Arbeit, also das Abstimmen der Forschungsvorhaben und der Lehrangebote aufeinander, die Harmonisierung der Lehraufgaben mit den Forschungsvorhaben, ferner die organisatorische Betreuung und Sicherung der Durchführung von Forschungsvorhaben und Lehrveranstaltungen.(BVerfG, Urteil vom 29.5.1973 - 1 BvR 424/71 u.a. -, juris Rdnr. 115) Die Hochschulen können daher für ihren Hochschulbetrieb und den jeweiligen Studiengang einen auf die konkrete Hochschulwirklichkeit zugeschnittenen Studienplan erstellen und die Einzelheiten der Ausbildung regeln.

    Damit solle der Lehrfreiheit, zu der nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unter anderem das Aufstellen von Lehrprogrammen und die Planung des Lehrangebots gehörten, Rechnung getragen werden.(BVerwG, Beschluss vom 18.9.1981 - 7 N 1/79 -, juris Rdnrn. 71 f. unter Wiedergabe der Darlegungen des Bundesverfassungsgerichts zu den verfassungsrechtlich geschützten wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten, BVerfG, Urteil vom 29.5.1973, a.a.O.).

  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 580/83

    Hochschule Hannover

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG, Beschluss vom 8.2.1984 - 1 BvR 580/83 -, juris) sowie des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 13.12.1984 - 7 C 3/83 -, juris) sei es kapazitätsrechtlich nicht geboten, die tatsächliche Vorlesungsdauer taggenau jeweils für die betreffende Hochschule und das Bezugssemester zu ermitteln, denn die Kapazitätsverordnung beruhe auf einem abstrakten und pauschalierten Berechnungsmodell, nach dem typisierende Durchschnittsbetrachtungen zugrunde gelegt würden, was dem Kapazitätserschöpfungsgebot genüge.

    In der Regel wirke sie sich zulassungsfreundlich aus, da bei der Kapazitätsberechnung unberücksichtigt bleibe, ob eine Stelle nicht oder unterbesetzt ist.(BVerfG, Beschluss vom 8.2.2984 - 1 BvR 580/83 u.a. -, juris Rdnr. 73).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2012 - NC 9 S 2775/10

    Studienzulassung Humanmedizin; Kapazitätsberechnung

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.1.2012 - NC 9 S 2775/10 -, Rdnrn. 23 ff.) hat 2012 zu einer ähnlich gelagerten Fallgestaltung die Forderung zurückgewiesen, den Curriculareigenanteil nicht auf der Grundlage von 14 Vorlesungswochen, sondern entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen an der Universität Ulm im Studienjahr 2010/2011 ausgehend von 14, 5 Vorlesungswochen zu berechnen.

    Damit teilt der Senat die bereits referierte Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.1.2012, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 01.08.2007 - 3 B 53/07

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester an der

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof(HessVGH, Beschluss vom 2.4.2007 - 8 FM 5204/06 W (1) -, juris Rdnr. 8) und der 3. Senat des erkennenden Gerichts(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, juris Rdnrn. 108 ff.) sind dem nicht gefolgt.

    Hierfür streitet im Übrigen bereits, dass die Anlage 1 zur Approbationsordnung für Ärzte vom 27.6.2002 die Gesamtstundenzahl für Praktika, Kurse und Seminare auf mindestens 630 Stunden festsetzt, den Hochschulen also Spielraum nach oben gibt.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.8.2007, a.a.O.) Zudem hilft dies zu vermeiden, dass Unterrichtsausfall wegen Feiertagen, Erkrankungen von Lehrkräften und Studierenden sowie aufgrund sonstiger Hindernisse anderer Art ein zuverlässiges Erreichen der Mindeststundenzahl gefährden könnte.(HessVGH, Beschluss vom 10.8.1992, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 02.08.2005 - 3 Y 12/05

    Streitwertfestsetzung im Hochschulzulassungsstreit bei Anträgen auf Zulassung

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Die Streitwertfestsetzung erfolgt in Anwendung der §§ 63 Abs. 2, 47 Abs. 1, 52 Abs. 1 und 53 Abs. 2 Nr. 1 GKG und der ständigen Rechtsprechung des Gerichts.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.8.2005 - 3 Y 12/05 -, juris) Da erstinstanzlich jeweils die Beteiligung an einem Losverfahren beantragt war, vermag sich die Annahme der Antragsteller, im Beschwerdeverfahren eine für sie alle ausreichende Anzahl verdeckter Studienplätze aufgetan zu haben, nicht streitwerterhöhend auszuwirken.
  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 3.83

    Kapazitätsberechnung - Zahnmedizin - Kapazitätserschöpfungsgebot - Herabsetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Nach der ständigen Senatsrechtsprechung und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG, Beschluss vom 8.2.1984 - 1 BvR 580/83 -, juris) sowie des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 13.12.1984 - 7 C 3/83 -, juris) sei es kapazitätsrechtlich nicht geboten, die tatsächliche Vorlesungsdauer taggenau jeweils für die betreffende Hochschule und das Bezugssemester zu ermitteln, denn die Kapazitätsverordnung beruhe auf einem abstrakten und pauschalierten Berechnungsmodell, nach dem typisierende Durchschnittsbetrachtungen zugrunde gelegt würden, was dem Kapazitätserschöpfungsgebot genüge.
  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1992 - NC 9 S 26/92

    Zur Ermittlung der Aufnahmekapazität und Festsetzung der Zulassungszahlen im

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof(HessVGH, Beschluss vom 10.8.1992 - Fa 11 G 117/91 T -, juris Rdnr. 12) und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg(VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.12.1992 - NC 9 S 26/92 -, juris Rdnr. 9) hielt der begehrten Kürzung 1992 entgegen, diese wäre allenfalls gerechtfertigt, wenn es sich bei der Gesamtstundenzahl um eine Höchstzahl handeln würde, indes sei diese Stundenzahl als Mindeststundenzahl vorgegeben.
  • VGH Hessen, 02.04.2007 - 8 FM 5204/06

    Zulassung zum 1. Fachsemester im Studiengang Medizin zum Wintersemester 2006/2007

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof(HessVGH, Beschluss vom 2.4.2007 - 8 FM 5204/06 W (1) -, juris Rdnr. 8) und der 3. Senat des erkennenden Gerichts(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 1.8.2007 - 3 B 53/07.NC u.a. -, juris Rdnrn. 108 ff.) sind dem nicht gefolgt.
  • OVG Saarland, 17.05.2017 - 1 B 338/17

    Zulassung zum 1. Fachsemester Humanmedizin (WS 2016/2017); Kapazitätsberechnung;

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Insbesondere haben die Antragsteller mit Blick darauf, dass über das Bestehen eines Zulassungsanspruchs unter Zuerkennung von prozessualem Bestandsschutz nach der Sach- und Rechtslage des Bewerbungssemesters zu entscheiden ist(vgl. z.B. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.5.2017 - 1 B 338/17.NC u.a. -, juris Rdnr. 4 m.w.N.), ein rechtlich schützenswertes Interesse daran, dass über ihr Rechtsmittel entschieden wird, obwohl das Wintersemester 2019/2020, für das sie ihre vorläufige Zulassung zum Medizinstudium begehren, inzwischen abgeschlossen ist.
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 967/78

    Regellehrverpflichtungen, Rechtsgrundlage, KMK-Vereinbarung über

    Auszug aus OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 20/20
    Im Unterschied zu anderen denkbaren Berechnungsmethoden hat dieses Stellenkonzept aus der Sicht der Hochschulen und des Lehrpersonals den Vorteil, dass es eine für sie unerwünschte Einzelreglementierung der Lehrverpflichtungen erübrigt.(BVerfG, Beschluss vom 3.6.1980 - 1 BvR 967/78 u.a. -, juris Rdnrn. 48 f.) In einer späteren Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht bekräftigt, dass bei der Ermittlung des Lehrangebots nicht von der tatsächlichen Zahl der Lehrpersonen und ihren jeweiligen individuellen Lehrverpflichtungen auszugehen sei, sondern von der Zahl der Personalstellen und der auf diese Stellen entfallenden (im Einzelfall möglicherweise zu vermindernden) Regellehrverpflichtungen.
  • VerfGH Saarland, 10.03.2021 - Lv 14/20

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des

    Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 22.04.2020 - 1 B 20/20.NC -, mit der (unter anderem) den Beschwerdeführern die dort begehrte vorläufige Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2019/2020 im 1. Fachsemester, beschränkt auf den vorklinischen Ausbildungsabschnitt, versagt worden ist.

    unter Aufhebung des Beschlusses des OVG Saarlouis vom 22.4.2020 - 1 B 20/20 u.a. - die Universität des Saarlandes zu verpflichten, den jeweiligen Beschwerdeführer/die jeweilige Beschwerdeführerin zum Studium der Humanmedizin, 1. Fachsemester, beschränkt auf den vorklinischen Ausbildungsabschnitt, gemäß der Sach- und Rechtslage des Wintersemesters 2019/2020 vorläufig zuzulassen,.

  • VG Düsseldorf, 10.06.2022 - 15 Nc 4/22
    Zum Spielraum der Hochschulen zur Ausgestaltung des Lehrbetriebs auf der Basis der Vorgaben der ÄApprO vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 B 20/20.NC -, juris, Rdnr. 23 ff.
  • VG Köln, 27.04.2021 - 6 K 6530/18
    Selbst bei Zugrundelegung der von der Klägerin geforderten 14, 5 Semesterwochen, was sich aus Sicht der Kammer und der überwiegenden Rechtsprechung vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Juni 2020 - 13 B 454/20 -, n.v.; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 B 20/20.NC -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 20. April 2020 - 7 CE 20.10022 -, juris; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 16. April 2020 - 2 B 56/20.NC -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Januar 2012 - Nc 9 S 2775/20 -, juris; Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 17. Juni 2020 - 9 Nc 12/20 -, juris, schon nicht aufdrängt, würde die Vergleichsberechnung nach § 8 Abs. 6 Tabelle 1 StO zu einem höheren als dem von der Beklagten angesetzten Curriculareigenanteil, nämlich von 1, 63, führen:.
  • VG Münster, 17.06.2020 - 9 Nc 12/20
    vgl. in diesem Zusammenhang weiter ausführlich (jeweils m. w. N.): OVG Saarland, Beschluss vom 22. April 2020 - 1 B 20/20.NC u.a. -, juris, Rn. 8 ff.; OVG Sachsen, Beschluss vom 16. April 2020 - 2 B 56/20.NC -, juris, Rn. 4 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Januar 2012 - NC 9 S 2775/10 -, juris, Rn. 23 ff.
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