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   OVG Saarland, 22.05.2013 - 2 A 455/11   

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OVG Saarland, 22.05.2013 - 2 A 455/11 (https://dejure.org/2013,10723)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.05.2013 - 2 A 455/11 (https://dejure.org/2013,10723)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. Mai 2013 - 2 A 455/11 (https://dejure.org/2013,10723)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 12 Abs 1 BImSchG, § 6 Abs 1 BImSchG
    Nebenbestimmungen zur immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (Windkraftanlage)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung des Landesamts für Umweltschutz und Arbeitsschutz in den Nebenbestimmungen zur Genehmigung von Windkraftanlagen bzgl. des Betriebs von Anlagen während der Nachtzeit; Erbringen des Nachweises einer Kontrollmessung durch einen Betreiber der Anlage bzgl. der ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung des Landesamts für Umweltschutz und Arbeitsschutz in den Nebenbestimmungen zur Genehmigung von Windkraftanlagen bzgl. des Betriebs von Anlagen während der Nachtzeit; Erbringen des Nachweises einer Kontrollmessung durch einen Betreiber der Anlage bzgl. der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachtbetriebsverbot für Windanlagen zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachtbetrieb von Windkraftanlagen: Betreiber muss Messberichte vorlegen! (IBR 2013, 493)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 878
  • BauR 2013, 1491
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Saarlouis, 23.11.2011 - 5 K 2254/10

    Nebenbestimmungen und Gebühren für die bauaufsichtliche Prüfung einer

    Auszug aus OVG Saarland, 22.05.2013 - 2 A 455/11
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 23.11.2011 verkündete Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 5 K 2254/10 - wird zugelassen, soweit ihre Klage auf Aufhebung der Nebenbestimmung C.13 im Bescheid des Beklagten vom 10.9.2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 13.10.2010, hilfsweise auf Erteilung der Genehmigung ohne diese Nebenbestimmung abgewiesen wurde.

    Im Übrigen wird der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das am 23.11.2011 verkündete Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 5 K 2254/10 - zurückgewiesen.

    Dem Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das am 23.11.2011 verkündete Urteil des Verwaltungsgerichts - 5 K 2254/10 -, soweit ihre Klage auf Aufhebung der Nebenbestimmungen A.3, A.6 Sätze 2 und 3 sowie C.13 des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheides vom 10.9.2009 beziehungsweise, hilfsweise, auf Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung einer entsprechenden Genehmigung ohne diese Nebenbestimmungen, abgewiesen wurde, ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Teil begründet (B.), bleibt dagegen im Übrigen ohne Erfolg (A.).

  • BVerwG, 21.02.2013 - 7 C 22.11
    Auszug aus OVG Saarland, 22.05.2013 - 2 A 455/11
    Dementsprechend hat der Beklagte hier keine Immissionswerte, sondern für die Überwachung des Emissionsverhaltens der einzelnen Anlagen taugliche, weil daran unmittelbar anknüpfende Schallleistungspegel vorgegeben.(vgl. zur Untauglichkeit von Immissionswerten als "Kontrollwerte" in dem Zusammenhang zuletzt BVerwG, Urteil vom 21.2.2013 - 7 C 22.11 -, juris) Vor diesem Hintergrund unterliegt die von der Klägerin angegriffene Anordnung zum turnusmäßigen Nachweis der Nichtüberschreitung des Wertes im Betrieb der Anlagen und zur Vorlage entsprechender Messberichte im Rahmen der sog. "betreibereigenen Überwachung" keinen durchgreifenden Bedenken (§ 28 Abs. 1 Satz 1 BImSchG).

    Sofern man dies nicht als offensichtlich und nicht (eigens) in einem Rechtsmittelverfahren klärungsbedürftig ansehen wollte, ist jedenfalls darauf hinzuweisen, dass auch nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts(vgl. zuletzt BVerwG, Urteil vom 21.2.2013 - 7 C 22.11 -, juris) eine Genehmigungsbehörde berechtigt sein kann, grundsätzlich der Anlagenüberwachung dienende "Kontrollwerte" durch Nebenbestimmungen zur Anlagengenehmigung vorzugeben, wobei hier dahinstehen kann, ob dies - so diese Entscheidung - auf der Grundlage des § 12 Abs. 1 BImSchG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG geschieht oder - wie in dem angegriffenen Urteil des Verwaltungsgerichts im Anschluss an eine Entscheidung des VG Trier angenommen - im Wege einer vorgezogenen Überwachungsmaßnahme nach den §§ 26 ff. BImSchG, hier konkret gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG, geschieht.

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windkraftanlage; Beurteilungspegel; Schallemissionen; Kontrollwert; Lärmvorsorge;

    Auszug aus OVG Saarland, 22.05.2013 - 2 A 455/11
    In der inhaltlich durch den Widerspruchsbescheid neu gefassten Nebenbestimmung A.1 (Kapitel II, Seite 5) wurde festgesetzt, dass durch den Betrieb der Anlagen an insgesamt vier ausgesuchten Wohnanwesen in der Nachbarschaft während der Nachtzeit bestimmte Teil-Immissionspegel - nunmehr entsprechend der Zusatzbelastung durch die hinzukommenden Anlagen - nicht überschritten werden dürfen.(vgl. dazu die bereits angesprochene Modifikation durch den Widerspruchsbescheid des (damaligen) Ministeriums für Umwelt, Energie und Verkehr vom 13.10.2010, Seite 6) Als Grundlage für die Ermittlung wurde auf die TA-Lärm in der Fassung vom August 1998 verwiesen.(vgl. die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom 26.8.1998, GMBl. 1998, 503; zu deren Verbindlichkeit in verwaltungsrechtlichen Streitverfahren BVerwG, Urteil vom 29.8.2007 - 4 C 2.07 -, BRS 71 Nr. 103, wonach der TA Lärm 1998 eine in gerichtlichen Verfahren insbesondere bei Nachbarrechtsbehelfen zu beachtende Bindungswirkung zukommt, soweit sie für Geräusche den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen (dort: § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. §§ 22, 3 Abs. 1 BImSchG) konkretisiert, entspr.

    Beide Nebenbestimmungen sind (inzwischen) in Bestandskraft erwachsen, so dass sich die seitens der Klägerin nunmehr aufgeworfene Frage einer Rechtswidrigkeit der jedenfalls nicht nichtigen (§ 44 Abs. 1 bzw. Abs. 2 Nr. 4 SVwVfG) Anordnung zu A.2, was ihre rechtliche Grundlage (§§ 6 oder 12 BImSchG) oder auch die Frage, ob nach den Genehmigungsunterlagen "Zweifel" begründet waren, dass die Anlagen schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen,(vgl. dazu im Zusammenhang mit der Forderung der Genehmigungsbehörde nach weiterer Begutachtung durch dem Genehmigungsverfahren zuzurechnende "nachträgliche" Messungen BVerwG, Urteil vom 29.8.2007 - 4 C 2.07 -, BRS 71 Nr. 103) nicht (mehr) stellt.

  • BVerwG, 26.04.2007 - 7 C 15.06

    Thermische Abfallbehandlung; Rauchgasreinigungsanlage; immissionsschutzrechtliche

    Auszug aus OVG Saarland, 22.05.2013 - 2 A 455/11
    Dazu gehören einerseits das Emissionsverhalten der Anlagen bestimmende Maßnahmen, andererseits aber auch nicht technische Regelungen und Vorgaben, die der Behörde gegebenenfalls Rückschlüsse auf technische Fehlfunktionen ermöglichen und einen entsprechenden Handlungsbedarf aufzeigen.(vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 26.4.2007 - 7 C 15.06 -, NVwZ 2007, 1086, dort zu einer Anlage zur thermischen Behandlung von Abfällen in Neunkirchen Saar; siehe auch die Vorinstanz OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.11.2006 - 3 M 1/05 -, AbfallR 2006, 298 (L), wonach die immissionsschutzrechtlich zuständige Behörde bei Abfallverbrennungsanlagen gegenüber der 17. BImSchV sogar verschärfte Kontrollwerte (nicht: Zielwerte) als Emissionsgrenzwerte festsetzen darf, wenn die Anlage diese Werte aufgrund ihrer modernen Technik nachweisbar gegenwärtig einhalten kann) Derartige Kontrollwerte liefern den Maßstab für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage.
  • OVG Saarland, 10.11.2006 - 3 M 1/05

    Verschärfende Unterschreitung der normativen Emissionsgrenzwerte von

    Auszug aus OVG Saarland, 22.05.2013 - 2 A 455/11
    Dazu gehören einerseits das Emissionsverhalten der Anlagen bestimmende Maßnahmen, andererseits aber auch nicht technische Regelungen und Vorgaben, die der Behörde gegebenenfalls Rückschlüsse auf technische Fehlfunktionen ermöglichen und einen entsprechenden Handlungsbedarf aufzeigen.(vgl. hierzu etwa BVerwG, Urteil vom 26.4.2007 - 7 C 15.06 -, NVwZ 2007, 1086, dort zu einer Anlage zur thermischen Behandlung von Abfällen in Neunkirchen Saar; siehe auch die Vorinstanz OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.11.2006 - 3 M 1/05 -, AbfallR 2006, 298 (L), wonach die immissionsschutzrechtlich zuständige Behörde bei Abfallverbrennungsanlagen gegenüber der 17. BImSchV sogar verschärfte Kontrollwerte (nicht: Zielwerte) als Emissionsgrenzwerte festsetzen darf, wenn die Anlage diese Werte aufgrund ihrer modernen Technik nachweisbar gegenwärtig einhalten kann) Derartige Kontrollwerte liefern den Maßstab für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Saarland, 22.05.2013 - 2 A 455/11
    Der Vortrag der Klägerin begründet insoweit weder die geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO),(vgl. dazu allgemein OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, wonach die Frage des Vorliegens ernstlicher Zweifel am Maßstab der Ergebnisfehlerhaftigkeit zu beurteilen ist und eine Prognose dahingehend erfordert, ob das angestrebte Rechtsmittel voraussichtlich Erfolg haben wird, seither ständige Rechtsprechung; in dem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838, wonach die Vorschrift - ebenso wie der Tatbestand zu Nr. 2 - die Richtigkeit der Entscheidung gewährleisten soll und "ernstliche Zweifel" (Nr. 1) auch dann nicht anzunehmen sind, wenn sich das angegriffene Urteil zwar nicht aus den darin angegebenen Gründen, aber aus anderen Gründen als richtig erweist) noch rechtfertigt er die Annahme "besonderer" tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) oder einer grundsätzlichen Bedeutung der Sache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
  • OVG Saarland, 23.01.2013 - 3 A 287/11

    Nachbaranfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Auszug aus OVG Saarland, 22.05.2013 - 2 A 455/11
    Im Mai 2011 hat das Verwaltungsgericht die Anfechtungsklage eines privaten Nachbarn, der im Wesentlichen einen unzureichenden Lärmschutz reklamiert hatte, gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung abgewiesen.(vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 11.5.2011 - 5 K 2143/10 -, I+E 2011, 265 (L), juris) Dessen Antrag auf Zulassung der Berufung blieb erfolglos.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.1.2013 - 3 A 287/11 -, juris).
  • VG Saarlouis, 11.05.2011 - 5 K 2143/10

    Erfolglose Klage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung

    Auszug aus OVG Saarland, 22.05.2013 - 2 A 455/11
    Im Mai 2011 hat das Verwaltungsgericht die Anfechtungsklage eines privaten Nachbarn, der im Wesentlichen einen unzureichenden Lärmschutz reklamiert hatte, gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung abgewiesen.(vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 11.5.2011 - 5 K 2143/10 -, I+E 2011, 265 (L), juris) Dessen Antrag auf Zulassung der Berufung blieb erfolglos.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.1.2013 - 3 A 287/11 -, juris).
  • OVG Saarland, 12.12.2013 - 2 A 334/13

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus OVG Saarland, 22.05.2013 - 2 A 455/11
    Insoweit wird das Antragsverfahren als Berufungsverfahren unter der Geschäftsnummer 2 A 334/13 fortgesetzt; der Einlegung einer Berufung bedarf es nicht.
  • OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12

    Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Lebensmittelmarkt

    Hinsichtlich der (prognostizierten) Verkehrsimmissionen durch den Kunden- und Anlieferverkehr liegt der Planungsentscheidung der Antragsgegnerin die in der Begründung zum Bebauungsplan (ab Seite 11 unten) angeführte "lärmtechnische Untersuchung" vom September 2011 zugrunde.(vgl. die "Schalltechnische Untersuchung zur Ansiedlung eines REWE-Marktes in M-B" des Ingenieurbüros für Umweltakustik Heine + Jud vom 16.9.2011) Der Berechnung und Beurteilung der im Freien stattfindenden, Schall abstrahlenden Vorgänge insbesondere durch Pkw- und Lkw-Verkehr sowie Verlade- und Rangiertätigkeiten wurden in dem Gutachten die TA-Lärm(vgl. die auf der Grundlage von § 48 BImSchG erlassene Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm vom 26.8.1998, GMBl. 1998, 503; zu deren Verbindlichkeit in verwaltungsrechtlichen Streitverfahren BVerwG, Urteil vom 29.8.2007 - 4 C 2.07 -, BRS 71 Nr. 103, wonach der TA Lärm 1998 eine in gerichtlichen Verfahren insbesondere bei Nachbarrechtsbehelfen zu beachtende Bindungswirkung zukommt, soweit sie für Geräusche den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen (dort: § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. §§ 22, 3 Abs. 1 BImSchG) konkretisiert, insbesondere zu Verkehrslärm bezogen auf Nr. 7.4 Abs. 2 TA Lärm 1998 BVerwG, Beschluss vom 8.1.2013 - 4 B 23.12 -, ZfBR 2013, 265; für Windkraftanlagen zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.5.2013 - 2 A 455/11 -) und die DIN 18005 zugrunde gelegt, deren Orientierungswerte allerdings weitgehend den Richtwerten der TA-Lärm entsprechen.
  • OVG Saarland, 12.12.2013 - 2 A 334/13

    Anfechtung von Auflagen in immissionsschutzrechtlicher Genehmigung

    Hinsichtlich der Abweisung der Klage gegen diese Nebenbestimmung hat der Senat im Mai 2013 die Berufung zugelassen, um die Frage zu klären, ob eine vom Beklagten geforderte Anbringung zusätzlicher technischer Kontrollsysteme am Maßstab der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanforderungen (§§ 5, 6 BImSchG) über die typenmäßige Ausstattung der genehmigten Windkraftanlagen (Vestas V-90) hinaus einen zusätzlichen "Sicherheitsgewinn" mit sich bringt.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.5.2013 - 2 A 455/11 -, dokumentiert bei Ule/Laubinger, BImSchG-Rspr § 12 Nr. 31, BauR 2013, 1491, NVwZ-RR 2013, 878).

    Die an der vorläufigen Festsetzung im Beschluss vom 22.5.2013 - 2 A 455/11 - orientierte Streitwertfestsetzung findet ihre Grundlage in den §§ 63 Abs. 2, 52 Abs. 1, 47 GKG.

  • VG Saarlouis, 10.10.2018 - 5 K 193/16

    Genehmigungen und Nebenbestimmungen für Windenergieanlagen

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.05.2013 - 2 A 455/11 -, juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2023 - 3a A 31.23

    Immissionsschutzrecht: Windkraftanlage; Windenergieanlage; Genehmigung;

    Einen - ggf. vorübergehenden - weiter schallreduzierten Nachtbetrieb könnte die Klägerin als Trägerin des Vorhabens beim Beklagten - unter Vorlage entsprechender Nachweise - jederzeit beantragen (vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 22. Mai 2013 - 2 A 455/11 - juris Rn. 27).
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