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   OVG Saarland, 23.05.2012 - 7 B 116/12   

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https://dejure.org/2012,13189
OVG Saarland, 23.05.2012 - 7 B 116/12 (https://dejure.org/2012,13189)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23.05.2012 - 7 B 116/12 (https://dejure.org/2012,13189)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 7 B 116/12 (https://dejure.org/2012,13189)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussichtliche Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach Durchführung eines Disziplinarverfahrens als Voraussetzung für die vorläufige Dienstenthebung eines Beamten

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDG § 38
    Voraussichtliche Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach Durchführung eines Disziplinarverfahrens als Voraussetzung für die vorläufige Dienstenthebung eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 850
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.10.2002 - 1 DB 10.02

    "In-sich-beurlaubter" Beamter des höheren Dienstes der Deutschen Post AG;

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2012 - 7 B 116/12
    Beschluss vom 24.10.2002 - 1 DB 10/02 -, ZBR, 2003, 94ff.

    Beschluss vom 24.10.2002 - 1 DB 10/02 -, a.a.O.

  • VG Saarlouis, 19.03.2012 - 4 L 167/12

    Disziplinarrecht - zur vorläufigen Dienstenthebung eines in-sich-beurlaubten

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2012 - 7 B 116/12
    Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 19. März 2012 - 4 L 167/12 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 28.02.2000 - 1 DB 26.99

    Voraussetzung der Einbehaltung von Dienstbezügen eines Beamtes ist die

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2012 - 7 B 116/12
    Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 18.12.1987 - 1 DB 27/87 -, BVerwGE 83, 376f. und vom 28.02.2000 - 1 DB 26/99 -, juris sowie Hummel/Köhler/Mayer, BDG, 4. Aufl. § 38 Rdnr. 3 und Urban /Wittkowski, BDG § 38 Rdnr. 17, jew.m.w.N.
  • BVerwG, 18.12.1987 - 1 DB 27.87

    Einbehaltung von Gehaltsteilen - Disziplinare Höchstmaßnahme - Dienstentfernung -

    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2012 - 7 B 116/12
    Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum, vgl. nur BVerwG, Beschlüsse vom 18.12.1987 - 1 DB 27/87 -, BVerwGE 83, 376f. und vom 28.02.2000 - 1 DB 26/99 -, juris sowie Hummel/Köhler/Mayer, BDG, 4. Aufl. § 38 Rdnr. 3 und Urban /Wittkowski, BDG § 38 Rdnr. 17, jew.m.w.N.
  • VG Saarlouis, 13.06.2012 - 2 L 276/12
    Auszug aus OVG Saarland, 23.05.2012 - 7 B 116/12
    Es liegt deshalb derzeit kein bestandskräftiger, sondern lediglich ein für sofort vollziehbar erklärter Widerruf der In-Sich-Beurlaubung des Antragstellers vor, wobei zu der Frage der Aufrechterhaltung der von der Antragsgegnerin angeordneten Vollziehbarkeit des Widerrufs bei dem Verwaltungsgericht in dem Verfahren - 2 L 276/12 - ein Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines gegen den Widerruf der In-Sich-Beurlaubung gerichteten Widerspruchs anhängig ist.
  • VG Saarlouis, 13.06.2012 - 2 L 276/12

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren wegen Widerrufs einer In-sich-Beurlaubung

    Dass die den Antragsteller vertretenden Rechtsanwälte zur Einlegung des Widerspruchs bevollmächtigt waren, ist in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23.05.2012 - 7 B 116/12 - betreffend die Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung ausführlich dargelegt.

    so Beschluss der 4. Kammer des Gerichts vom 19.03.2012 -4 L 167/12- sowie Beschluss des OVG Saarlouis vom 23.05.2012 -7 B 116/12- jeweils bezogen auf Nr. 27 Abs. 2 der HDA B 500 - Stand: 26.05.2010 zur In-Sich-Beurlaubung; die in Bezug genommenen Passagen finden sich in der von der Antragsgegnerin mit Anwaltsschriftsatz vom 04.06.2012 vorgelegten Fassung der HDA vom 06.05.2011 -die ersichtlich bereits dem Widerrufsbescheid zugrunde lag- allerdings nicht mehr.

    OVG Saarlouis, Beschluss vom 23.05.2012 a.a.O..

    Hinzu kommt, dass nach dem weiteren Beschluss des OVG Saarlouis vom 23.05.2012 a.a.O. derzeit völlig offen ist, ob in dem Disziplinarverfahren ungeachtet der zwischenzeitlichen Anklageerhebung letztlich auf Entfernung des Antragstellers aus dem Dienst erkannt werden wird, weshalb die von der 4. Kammer beschlossene Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung bestätigt worden ist und der Antragsteller mithin seinen arbeitsvertraglichen Dienstgeschäften weiter voll umfänglich nachgehen kann.

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