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OVG Saarland, 23.08.2017 - 1 B 454/17 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (4)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Beförderungsauswahl, dienstliche Beurteilung, Beurteiler, Eignung, Statusamt, Anforderungen des Statusamts, Gesamturteil, Einzelmerkmale, Plausibilität, Dienstpostenbewertung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 04.05.2017 - 2 L 2621/16
- OVG Saarland, 23.08.2017 - 1 B 454/17
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2018, 111
Wird zitiert von ...
- OVG Niedersachsen, 01.12.2017 - 5 ME 80/17
Beförderung bei der Telekom; Beförderungsrunde 2016; Beurteilungsfehler mangels …
Ein Beamter in einem niedrigeren Statusamt darf grundsätzlich nicht einen Beamten in einem höheren Statusamt dienstlich beurteilen (ebenso: OVG NRW…, Beschluss vom 21.3.2017 - 1 B 1361/16 -, juris Rn. 4ff.; OVG Saarl., Beschluss vom 23.8.2017 - 1 B 454/17 -, juris Rn. 6ff.).Ihnen fehlt im Regelfall der Überblick über die Leistungsfähigkeit der in der Behörde beschäftigten Beamten einer höheren Besoldungsgruppe (OVG NRW…, Beschluss vom 21.3.2017 - 1 B 1361/16 -, juris Rn. 9; OVG Saarl., Beschluss vom 23.8.2017 - 1 B 454/17 -, juris Rn. 11f.).
Denn schon aufgrund der Beurteilung durch einen nach seinem Statusamt niedrigeren Beamten als Erstbeurteiler, der einen Beurteilungsvorschlag erstellt (vgl. Ziffer 4.2 der Beurteilungsrichtlinien für die bei der Deutschen Telekom beschäftigten Beamtinnen und Beamten), ist nicht ausgeschlossen, dass dessen Einschätzung Eingang in die endgültige Beurteilung findet, auch wenn letztlich die endgültige Entscheidung über die Beurteilung nach Ziffer 4.2 der maßgeblichen Beurteilungsrichtlinien dem Zweitbeurteiler vorbehalten bleibt (ebenso: OVG Saarl., Beschluss vom 23.8.2017, a. a. O., Rn. 15).
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