Rechtsprechung
   OVG Saarland, 23.11.2017 - 2 D 698/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,45655
OVG Saarland, 23.11.2017 - 2 D 698/17 (https://dejure.org/2017,45655)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23.11.2017 - 2 D 698/17 (https://dejure.org/2017,45655)
OVG Saarland, Entscheidung vom 23. November 2017 - 2 D 698/17 (https://dejure.org/2017,45655)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,45655) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweigerung des Bediensteten einer Polizeibehörde zur Entgegennahme von Postsendungen mit persönlicher Adressierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweigerung des Bediensteten einer Polizeibehörde zur Entgegennahme von Postsendungen mit persönlicher Adressierung

  • rechtsportal.de

    Verweigerung des Bediensteten einer Polizeibehörde zur Entgegennahme von Postsendungen mit persönlicher Adressierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 176
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Saarland, 20.02.2017 - 2 A 34/16

    Vollstreckung einer lebensmittelrechtlichen Verfügung gegenüber einer GmbH -

    Auszug aus OVG Saarland, 23.11.2017 - 2 D 698/17
    Wer als Adressat des fraglichen Schreibens anzusehen ist, ist durch Auslegung zu ermitteln, wobei es auf den objektiven Empfängerhorizont ankommt und die Begleitumstände einzubeziehen sind.(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.2.2017 - 2 A 34/16 -, sowie Beschluss vom 27.4.2017 - 2 A 129/16 -, jeweils bei juris) Im vorliegenden Fall deutet jedenfalls die Adressierung "An die Bundespolizei Inspektion Bexbach" samt der dazugehörigen Dienstanschrift darauf hin, dass die Beklagte Adressat des Schreiben sein sollte.
  • OVG Saarland, 27.04.2017 - 2 A 129/16

    Falschbezeichnung eines Adressaten; Anforderungen an das Bestimmtheitserfordernis

    Auszug aus OVG Saarland, 23.11.2017 - 2 D 698/17
    Wer als Adressat des fraglichen Schreibens anzusehen ist, ist durch Auslegung zu ermitteln, wobei es auf den objektiven Empfängerhorizont ankommt und die Begleitumstände einzubeziehen sind.(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.2.2017 - 2 A 34/16 -, sowie Beschluss vom 27.4.2017 - 2 A 129/16 -, jeweils bei juris) Im vorliegenden Fall deutet jedenfalls die Adressierung "An die Bundespolizei Inspektion Bexbach" samt der dazugehörigen Dienstanschrift darauf hin, dass die Beklagte Adressat des Schreiben sein sollte.
  • OVG Saarland, 25.04.2005 - 2 Y 1/05
    Auszug aus OVG Saarland, 23.11.2017 - 2 D 698/17
    Die Bewilligung ist, da es nicht Sinn des Prozesskostenhilfeverfahrens sein kann, den Rechtsstreit durch eine weitgehende rechtliche Vorausbeurteilung des Streitgegenstands quasi "vorwegzunehmen", dann gerechtfertigt, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für vertretbar hält und bei Aufklärungsbedarf in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung in seinem Sinne überzeugt ist.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.8.2015 - 2 D 122/15 -, vom 8.7.2010 - 2 D 224/10 -, vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -, SKZ 2008, 103, Leitsatz Nr. 63, vom 25.4.2005 - 2 Y 1/05 -, SKZ 2005, 302, Leitsatz Nr. 65, und vom 5.5.2004 - 1 Y 4/04 - dazu allgemein Zöller, ZPO-Kommentar, 28. Auflage 2010, § 114 Rndr.
  • OVG Saarland, 03.08.2015 - 2 D 122/15

    Prozesskostenhilfe; Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht

    Auszug aus OVG Saarland, 23.11.2017 - 2 D 698/17
    Die Bewilligung ist, da es nicht Sinn des Prozesskostenhilfeverfahrens sein kann, den Rechtsstreit durch eine weitgehende rechtliche Vorausbeurteilung des Streitgegenstands quasi "vorwegzunehmen", dann gerechtfertigt, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für vertretbar hält und bei Aufklärungsbedarf in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung in seinem Sinne überzeugt ist.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.8.2015 - 2 D 122/15 -, vom 8.7.2010 - 2 D 224/10 -, vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -, SKZ 2008, 103, Leitsatz Nr. 63, vom 25.4.2005 - 2 Y 1/05 -, SKZ 2005, 302, Leitsatz Nr. 65, und vom 5.5.2004 - 1 Y 4/04 - dazu allgemein Zöller, ZPO-Kommentar, 28. Auflage 2010, § 114 Rndr.
  • VG Mainz, 05.08.2009 - 3 L 727/09

    Pflicht zur Niederschrift von Anträgen oder Erklärungen seitens der Verwaltung;

    Auszug aus OVG Saarland, 23.11.2017 - 2 D 698/17
    Die Norm ist ein notwendiges Korrelat zur umfassenden Ermittlungsbefugnis der Behörde und will eine verfahrensrechtliche Waffengleichheit insoweit herstellen, als der Behörde eine Auswahl durch Annahmeverweigerung bestimmter Erklärungen und Anträge untersagt wird.(vgl. Engel/Pfau in: Mann/Sennekamp/Uechtriz, VwVfG, Kommentar, 2014, § 24 Rdnr. 61 ff; Kallerhoff in: Stielkens/Bonk/Sachs, VwVfG, Kommentar, 8. Auflage 2014, § 24 Rdnr. 66; VG Mainz, Beschluss vom 5.8.2009 - 3 L 727/09.MZ - (juris)) Daraus lässt sich folgern, dass die Pflicht zur Entgegennahme weit und ihre Eingrenzung, d.h. das Recht der Behörde zur Annahmeverweigerung, eng auszulegen sind.(vgl. Engel/Pfau a.a.O. Rdnr. 65) Für eine Pflicht zur Entgegennahme könnte im vorliegenden Fall außerdem sprechen, dass nichts dafür ersichtlich ist, dass der Kläger in einer persönlichen Beziehung zu Herrn W stand oder mit diesem privat Kontakt hatte.
  • OVG Saarland, 14.09.2010 - 2 B 210/10

    Abschiebungsschutz wegen Selbstmordgefahr

    Auszug aus OVG Saarland, 23.11.2017 - 2 D 698/17
    Bei dieser auf den Streitgegenstand des jeweiligen Rechtsstreits bezogenen Beurteilung dürfen die Anforderungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe mit Blick auf die gesetzliche Zielsetzung des Prozesskostenhilferechts, Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen,(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.6.2010 - 2 B 210/10 - und vom 24.8.2009 - 2 D 395/09 -, SKZ 2010, 75, Leitsatz Nr. 78) nicht überspannt werden.
  • OVG Saarland, 24.08.2009 - 2 D 395/09

    Prozesskostenhilfe - zur hinreichenden Aussicht auf Erfolg

    Auszug aus OVG Saarland, 23.11.2017 - 2 D 698/17
    Bei dieser auf den Streitgegenstand des jeweiligen Rechtsstreits bezogenen Beurteilung dürfen die Anforderungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe mit Blick auf die gesetzliche Zielsetzung des Prozesskostenhilferechts, Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen,(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.6.2010 - 2 B 210/10 - und vom 24.8.2009 - 2 D 395/09 -, SKZ 2010, 75, Leitsatz Nr. 78) nicht überspannt werden.
  • OVG Saarland, 05.05.2004 - 1 Y 4/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Saarland, 23.11.2017 - 2 D 698/17
    Die Bewilligung ist, da es nicht Sinn des Prozesskostenhilfeverfahrens sein kann, den Rechtsstreit durch eine weitgehende rechtliche Vorausbeurteilung des Streitgegenstands quasi "vorwegzunehmen", dann gerechtfertigt, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für vertretbar hält und bei Aufklärungsbedarf in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung in seinem Sinne überzeugt ist.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.8.2015 - 2 D 122/15 -, vom 8.7.2010 - 2 D 224/10 -, vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -, SKZ 2008, 103, Leitsatz Nr. 63, vom 25.4.2005 - 2 Y 1/05 -, SKZ 2005, 302, Leitsatz Nr. 65, und vom 5.5.2004 - 1 Y 4/04 - dazu allgemein Zöller, ZPO-Kommentar, 28. Auflage 2010, § 114 Rndr.
  • OVG Saarland, 30.10.2007 - 2 D 390/07

    Anforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; hinreichende

    Auszug aus OVG Saarland, 23.11.2017 - 2 D 698/17
    Die Bewilligung ist, da es nicht Sinn des Prozesskostenhilfeverfahrens sein kann, den Rechtsstreit durch eine weitgehende rechtliche Vorausbeurteilung des Streitgegenstands quasi "vorwegzunehmen", dann gerechtfertigt, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung und der vorhandenen Unterlagen für vertretbar hält und bei Aufklärungsbedarf in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung in seinem Sinne überzeugt ist.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.8.2015 - 2 D 122/15 -, vom 8.7.2010 - 2 D 224/10 -, vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -, SKZ 2008, 103, Leitsatz Nr. 63, vom 25.4.2005 - 2 Y 1/05 -, SKZ 2005, 302, Leitsatz Nr. 65, und vom 5.5.2004 - 1 Y 4/04 - dazu allgemein Zöller, ZPO-Kommentar, 28. Auflage 2010, § 114 Rndr.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht