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   OVG Saarland, 24.05.2012 - 2 A 395/11   

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OVG Saarland, 24.05.2012 - 2 A 395/11 (https://dejure.org/2012,12146)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.05.2012 - 2 A 395/11 (https://dejure.org/2012,12146)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - 2 A 395/11 (https://dejure.org/2012,12146)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 15 BauNVO, § 12 BauNVO, § 4 BauNVO 1968, § 14 BauNVO 1968, § 30 BauGB
    Zulassungsgrund der Divergenz; Wohngebietsverträglich einer Brennholzlagerstätte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Einordnung einer untergeordneten baulichen Anlage als Nebenanlage im Sinne des § 14 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BauNVO; Berücksichtigung des Nutzungszwecks benachbarter Grundstücke bei der baulichen Einordnung; Feststellung der Wohngebietsverträglichkeit einer ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 14 Abs. 1 S. 1 1. Alt.
    Anforderungen an die Einordnung einer untergeordneten baulichen Anlage als Nebenanlage im Sinne des § 14 Abs. 1 S. 1 1. Alt. BauNVO; Berücksichtigung des Nutzungszwecks benachbarter Grundstücke bei der baulichen Einordnung; Feststellung der Wohngebietsverträglichkeit einer ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abwehranspruch gegen Brennholzlagerung im Wohngebiet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 26.11.1996 - 2 R 20/95

    Brennholzstapel; Wohngebäude; Beheizung; Nebenanlage; Abstandsfläche; Öffentliche

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2012 - 2 A 395/11
    ( vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.1.1996 - 2 R 20/95 -, BRS 58 Nr. 175 ) Hier gelte nichts anderes.

    Die von den Klägern geltend gemachte Abweichung (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) von dem Urteil des Senats vom November 1996(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.11.1996 - 2 R 20/95 -, BRS 58 Nr. 175) ist nicht gegeben.

  • VG Saarlouis, 17.08.2011 - 5 K 41/11

    Nachbarklage gegen die Nutzung eines Grundstücks als Lagerfläche für Holz sowie

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2012 - 2 A 395/11
    Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17. August 2011 - 5 K 41/11 - wird zurückgewiesen.

    Dem Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 17.8.2011 - 5 K 41/11 -, mit dem ihre Klage auf Verpflichtung des Beklagten zum bauaufsichtsbehördlichen Einschreiten gegen den Beigeladenen abgewiesen wurde, kann nicht entsprochen werden.

  • OVG Saarland, 04.12.2008 - 2 A 228/08
    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2012 - 2 A 395/11
    ( vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, SKZ 2009, 123, Leitsatz Nr. 33 ) Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier - einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der Situation des Grundstücks des die Rücksichtnahme einfordernden Nachbarn, hier der Kläger, verschafft und eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so kommt eine Zulassung der Berufung nur in Betracht, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses nahelegen.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2012 - 2 A 395/11
    Die Darlegungen der Kläger begründen schließlich auch keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), ( vgl. dazu allgemein OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, wonach die Frage des Vorliegens ernstlicher Zweifel am Maßstab der Ergebnisfehlerhaftigkeit zu beurteilen ist und eine Prognose dahingehend erfordert, ob das angestrebte Rechtsmittel voraussichtlich Erfolg haben wird, ständige Rechtsprechung; in dem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838, wonach die Vorschrift - ebenso wie der Tatbestand zu Nr. 2 - die Richtigkeit der Entscheidung gewährleisten soll und "ernstliche Zweifel" (Nr. 1) auch dann nicht anzunehmen sind, wenn sich das angegriffene Urteil zwar nicht aus den darin angegebenen Gründen, aber aus anderen Gründen als richtig erweist ) mit der das Verwaltungsgericht einen subjektiven Anspruch auf bauaufsichtsbehördliches Einschreiten gegenüber dem Beigeladenen verneint hat (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO).
  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03

    Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2012 - 2 A 395/11
    Das erfordert, dass solche Nebenanlagen nicht nur in ihrer Funktion, sondern auch von ihrer Größe her dem primären Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke sowie der diesem Nutzungszweck entsprechenden Bebauung dienend zu- und untergeordnet sind, ( vgl. etwa BVerwG , Urteile vom 28.4.2004 - 4 C 10.03 -, BRS 67 Nr. 68, und vom 17.12.1976 - IV C 6.75 -, NJW 1977, 2090 ) setzt indes - wie die Gesetzesformulierung zeigt - nicht zwingend voraus, dass das Bezugsobjekt, hier die drei Wohnhäuser A-Straße, 8 und 12, zwingend auf demselben Grundstück steht.
  • OVG Hamburg, 30.01.1997 - Bf V 13/97
    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2012 - 2 A 395/11
    ( vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.1.1998 - 2 V 13/97 -, SKZ 1998, 248, Leitsatz Nr. 1 zum Bauordnungsrecht ) Dem von den Klägern angeführten Urteil des Senats aus dem Jahre 1996 lässt sich auch nichts anderes entnehmen.
  • BVerwG, 17.12.1976 - 4 C 6.75

    Begriff der baulichen Anlage

    Auszug aus OVG Saarland, 24.05.2012 - 2 A 395/11
    Das erfordert, dass solche Nebenanlagen nicht nur in ihrer Funktion, sondern auch von ihrer Größe her dem primären Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke sowie der diesem Nutzungszweck entsprechenden Bebauung dienend zu- und untergeordnet sind, ( vgl. etwa BVerwG , Urteile vom 28.4.2004 - 4 C 10.03 -, BRS 67 Nr. 68, und vom 17.12.1976 - IV C 6.75 -, NJW 1977, 2090 ) setzt indes - wie die Gesetzesformulierung zeigt - nicht zwingend voraus, dass das Bezugsobjekt, hier die drei Wohnhäuser A-Straße, 8 und 12, zwingend auf demselben Grundstück steht.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2016 - 3 S 250/16

    Baurechtliche Zulässigkeit eines Campingplatzes im Gewerbegebiet

    Denn § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO setzt nicht voraus, dass sich die Nebenanlage auf demselben Grundstück befindet wie die Hauptanlage (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 24.5.2012 - 2 A 395/11 - BRS 79 Nr. 91); auch liegt ein enger räumlicher Bezug der in demselben Baugebiet geplanten Anlagen vor.
  • OVG Saarland, 04.01.2019 - 2 B 344/18

    Nachbarrechtsbehelf gegen Baugenehmigung zur Errichtung von Garage und

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist sind - ganz allgemein - durch die Nutzung von Stellplätzen und Garagen hervorgerufene Immissionen auch in ruhigen Wohngebieten von den Bewohnern zu tolerieren und begründen - vorbehaltlich, hier nicht ersichtlicher, besonderer Verhältnisse im Einzelfall, wie sie in der vom Antragsteller zitierten Entscheidung des OVG Koblenz(vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 27.6.2002 - 1 A 11669/99 -, BauR 2003, 368, BRS 65 Nr. 143, unter Verweis auf die Maßgeblichkeit der konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls) bezogen auf den dortigen Fall angenommen wurden - keine nachbarlichen Abwehransprüche.(vgl. dazu beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.6.2017 - 2 A 151/17 -, BauR 2017, 1738, m.w.N., zu mehreren Stellplätzen für eine Kindertagesstätte, und vom 28.1.2016 - 2 B 236/15 -, juris, zu einer im Wege einer Befreiung von einer Grünflächenfestsetzung zugelassenen Herstellung einer 3, 80 m breiten, etwa 100 m bis 120 m langen gepflasterten Zufahrt zu zwei Wohngebäuden unmittelbar entlang der Nachbargrenzen; speziell für die im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 68, Leitsatz Nr. 28, vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; weitere Nachweise bei Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kap. XI, Rn 110 ff.) In Fällen, in denen ausschließlich Wohnzwecken dienende Gebäude Genehmigungsgegenstand sind, sind die Beeinträchtigungen aufgrund des dabei zu erwartenden Zu- und Abgangsverkehrs von Nachbarn auch in reinen Wohngebieten grundsätzlich hinzunehmen, weil die durch die Benutzung in diesen Fällen verursachten Beeinträchtigungen auch in Wohngebieten zu den von der Nachbarschaft in aller Regel nicht abwehrbaren "Alltagserscheinungen" gehören.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.8.2016 - 2 B 224/16 -, SKZ 2017, 69, Leitsatz Nr. 31) Bei der Bedarfsdeckung im Sinne des § 12 Abs. 2 BauNVO dienenden Stellplätzen ist daher im Regelfall auch von einer Nachbarverträglichkeit der durch die Stellplatznutzung verursachten Immissionen auszugehen.(vgl. auch dazu OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2017 - 2 S 20.17 -, bei juris, wonach das sowohl für die mit der Stellplatznutzung üblicherweise einhergehende Lärmbelästigung als auch für etwaige Abgas- und Lichtemissionen gilt, die nach der Wertung des Gesetzgebers als sozialadäquat hinzunehmen sind) Das gilt hier insbesondere deswegen, weil die angefochtene Baugenehmigung nur eine von ihrem Umfang her "überschaubare" Anzahl von vier Stellplätzen an einer Stelle zulässt.
  • OVG Saarland, 02.12.2019 - 2 A 5/19

    (Notwendigkeit der Verschaffung eines eigenen Eindrucks vom Baugrundstück und der

    Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier im Mai 2018 - einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm festgestellten Ergebnisses begründen können.(vgl. zu vergleichbaren Konstellationen in baurechtlichen Verfahren OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28 (Rücksichtnahmegebot), vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich; ebenfalls für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38; zur Frage des Vorliegens einer wesentlichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds eines Baudenkmals im Sinne von § 10 Abs. 2 SDSchG Beschluss vom 25.10.2019 - 2 A 325/18 -, bei juris) Das ist hier nicht der Fall.
  • OVG Saarland, 06.04.2016 - 2 A 148/15

    Zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich

    Hat sich das Verwaltungsgericht - wie vorliegend im Mai 2015 geschehen - einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft und anschließend eine nach den Maßstäben der Rechtsprechung nachvollziehbare Bewertung vorgenommen, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses begründen können.(vgl. speziell für die Abgrenzung von bebauter Ortslage und Außenbereich OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 11.1.2007 - 2 Q 35/06 -, BRS 71 Nr. 95 = BauR 2008, 485, vom 22.7.2005 - 2 Q 16/05 -, SKZ 2006, 46 Leitsatz Nr. 25, vom 31.8.1999 - 2 Q 27/99 -, SKZ 2000, 102, Leitsatz Nr. 52, und vom 4.1.2000 - 2 Q 34/99 -, SKZ 2000, 215, Leitsatz Nr. 48; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38, oder - im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits - für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25) Ob die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, was die Zuordnung des "Bauplatzes" zum Innen- oder Außenbereich angeht, im konkreten Fall im Ergebnis "mit Gewissheit" richtig ist, ist nach dem Wortlaut des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO - anders als in einem Berufungsverfahren - keine sich in dem insoweit prozessrechtlich vorgeschalteten Zulassungsverfahren stellende Frage.(vgl. dazu bezüglich der Abgrenzung von Innen- und Außenbereich zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.2.2013 - 2 A 333/12 -, SKZ 2013, 142 ff., und 167, Leitsatz Nr. 20, und vom 2.10.2013 - 2 A 312/12 -, SKZ 2014, 35, Leitsatz Nr. 23).
  • OVG Saarland, 26.06.2017 - 2 A 151/17

    Nachbarschutz gegen Stellplätze In einem Wohngebiet; Kindertagesstätte

    Hat sich das Verwaltungsgericht, wie das vorliegend im Juni 2016 geschehen ist, einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Einzelfalles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des vom Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses der Zumutbarkeitsbewertung begründen können.(vgl. speziell für die - im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits - für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 68, Leitsatz Nr. 28, vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25, st. Rechtsprechung) Das ist hier erkennbar nicht der Fall.
  • OVG Saarland, 04.07.2016 - 2 A 161/16

    Divergenz- und Grundsatzrüge im Zulassungsverfahren - Nachbarschutz bei

    Hat sich das Verwaltungsgericht - wie vorliegend im Februar 2016 geschehen - einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm festgestellten Ergebnisses der Zumutbarkeitsbewertung begründen können.(vgl. speziell für die - im Rahmen des baurechtlichen Nachbarstreits - für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38,).
  • OVG Saarland, 30.03.2020 - 2 A 78/20

    Rechtsschutzbedürfnis bei Verfolgung eines Anspruchs auf Erlass eines

    Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier im September 2019 - einen Eindruck von dem "Baugrundstück" und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grundstücken, verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des konkreten Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm festgestellten Ergebnisses begründen können.(vgl. zu vergleichbaren Konstellationen in baurechtlichen Verfahren OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28 (Rücksichtnahmegebot), vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich; ebenfalls für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38; zum Merkmal der überbaubaren Grundstücksfläche beziehungsweise sog. Faktischer rückwärtiger Baugrenzen etwa Beschluss vom 2.12.2019 - 2 A 5/19 -, bei Juris).
  • OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19

    Abstandsflächenerfordernis für Euronorm-Werbetafeln; Übernahme von

    Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier im April 2019 - einen Eindruck von dem Baugrundstück und seiner Umgebung, insbesondere auch von der baulichen Situation auf benachbarten Grund-stücken, verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm fest-gestellten Ergebnisses begründen können.(vgl. zur Beurteilung des Einfügens hinsichtlich der überbaubaren Grundstücksfläche OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.12.2019 - 2 A 5/19 - zu vergleichbaren Konstellationen in baurechtlichen Verfahren OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28 (Rücksichtnahmegebot), vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, zur Abgrenzung von Innen- und Außenbereich; ebenfalls für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38; zur Frage des Vorliegens einer wesentlichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbilds eines Baudenkmals im Sinne von § 10 Abs. 2 SDSchG Beschluss vom 25.10.2019 - 2 A 325/18 -, bei juris) Das ist hier nicht der Fall.
  • OVG Saarland, 25.10.2019 - 2 A 325/18

    Windkraftanlage und Denkmalschutz

    Hat sich das Verwaltungsgericht - wie hier - einen Eindruck von der Örtlichkeit, insbesondere auch von der baulichen Situation in der Umgebung, verschafft, so ist die Zulassung der Berufung nur gerechtfertigt, wenn das Antragsvorbringen besondere Aspekte des Falles aufzeigt, die eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Unrichtigkeit des von ihm festgestellten Ergebnisses der Bewertung begründen können.(vgl. zu vergleichbaren Konstellationen in baurechtlichen Verfahren OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28 (Rücksichtnahmegebot), vom 6.4.2016 - 2 A 148/15 -, SKZ 2016, 116, ebenfalls für die unter dem Aspekt des Rücksichtnahmegebots vorzunehmende Interessenbewertung: Beschlüsse vom 4.12.2008 - 2 A 228/08 -, LKRZ 2009, 142, vom 30.3.2012 - 2 A 317/11 -, SKZ 2012, 171, Leitsatz Nr. 22, und vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, SKZ 2012, 173, Leitsatz Nr. 25; ebenso für die Frage des "Einfügens" anhand der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten städtebaulichen Kriterien OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2001 - 2 Q 10/01 -, SKZ 2002, 159, Leitsatz Nr. 35, und vom 2.11.2004 - 1 Q 69/04 -, SKZ 2005, 96, Leitsatz Nr. 38) Das ist hier nicht der Fall.
  • OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 556/17

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Bau eines Textilmarktes;

    Ob die Einschätzung des Verwaltungsgerichts im konkreten Fall demgegenüber im Ergebnis "mit Gewissheit" richtig ist, bildet nach dem Wortlaut des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO keine sich in einem Zulassungsverfahren nach den §§ 124, 124a VwGO stellende Frage.(vgl. dazu bereits OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.5.2004 - 1 Q 70/03 -, SKZ 2005, 71, Leitsatz Nr. 25, vom 21.6.2007 - 2 A 152/07 -, NVwZ-RR 2008, 161, vom 3.1.2008 - 2 A 182/07 -, BRS 73 Nr. 146, vom 30.3.2012 - 2 A 316/11, BauR 2013, 442, SKZ 2012, 170, Leitsatz Nr. 20, vom 24.5.2012 - 2 A 395/11 -, BRS 79 Nr. 91, und vom 4.7.2016 - 2 A 161/16 -, SKZ 2017, 67, Leitsatz Nr. 28).
  • OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 210/19

    (Beurteilung des Gebietscharakters der ein Vorhabengrundstück prägenden

  • OVG Saarland, 20.12.2019 - 2 A 26/19

    Zulassung der Berufung, wenn das Ergebnis der Beurteilung des Verwaltungsgerichts

  • VG Saarlouis, 17.08.2011 - 5 K 41/11
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