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   OVG Saarland, 24.07.2013 - 1 A 44/12   

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https://dejure.org/2013,18669
OVG Saarland, 24.07.2013 - 1 A 44/12 (https://dejure.org/2013,18669)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.07.2013 - 1 A 44/12 (https://dejure.org/2013,18669)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - 1 A 44/12 (https://dejure.org/2013,18669)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübungsmöglichkeiten eines eventuellen Bestimmungsrechts hinsichtlich der Verbuchung geleisteter Zahlungen für Mitglieder eines Versorgungswerks für Rechtsanwälte

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 366 Abs. 1; BGB § 366 Abs. 2; BGB § 367
    Ausübungsmöglichkeiten eines eventuellen Bestimmungsrechts hinsichtlich der Verbuchung geleisteter Zahlungen für Mitglieder eines Versorgungswerks für Rechtsanwälte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 03.06.2010 - 9 C 4.09

    Straßenausbaubeitrag; Verfahrensfehler; Fortwirkung im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2013 - 1 A 44/12
    Dieser Streitgegenstand lässt sich nicht teilen(vgl. zur Problematik der Nichtteilbarkeit einheitlicher Streitgegenstände BVerwG, Urteile vom 13.7.2000 - 2 C 34/99 -, juris, und vom 3.6.2010 - 9 C 4/09 -, juris) und der Kläger wollte ihn erkennbar auch nicht nur teilweise zum Gegenstand des Berufungsverfahrens machen.
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2001 - 22 U 164/00

    Titulierte Teilforderung - Zahlungen des Auftraggebers - konkludente

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2013 - 1 A 44/12
    Ebenso kann sich aus sonstigen, dem Gläubiger bekannten Umständen ergeben, worauf der Schuldner seine Leistung erbringen will.(Kerwer in juris PK-BGB, a.a.O., § 366 Rdnr 9 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.4.2001 - 22 U 164/00 -, juris Rdnr. 36) In zeitlicher Hinsicht ist erforderlich, dass die ausdrückliche oder konkludente Tilgungsbestimmung "bei der Leistung" erfolgt.
  • OVG Saarland, 15.07.2002 - 1 Q 30/01

    Ermittlung eines Beitragsrückstands des Rentenausschusses des anwaltlichen

    Auszug aus OVG Saarland, 24.07.2013 - 1 A 44/12
    Der Bescheid vom 27.11.1998 ist - ebenso wie der für das Jahr 1995 ergangene Nachzahlungsbescheid vom 24.11.1999 über 10.445,76 DM (= 5.340,84 Euro) - nach erfolgloser Anfechtungsklage und Zurückweisung des Zulassungsantrags bestandskräftig geworden (Beschlüsse des Senats vom 15.7.2002 - 1 Q 30/01 und 1 Q 31/01 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2023 - 9 S 2255/21

    Rechtsanwaltsversorgung; Satzungbestimmung zur Tilgungsreihenfolge der

    In welcher Höhe einem rentenberechtigten Mitglied des Versorgungswerks Altersrente zu zahlen sei, stehe zudem erst dann fest, wenn die Rente berechnet und bestandskräftig festgesetzt sei, sodass Rechtsanwendungsfehler und Rechenfehler bei der Rentenberechnung bis zur Bestandskraft der Rentenfestsetzung überprüfbar seien (ebenso OVG Saarland, Urteil vom 24.07.2013 - 1 A 44/12 -, juris Rn. 62).

    Die §§ 366, 367 BGB seien im öffentlichen Recht grundsätzlich entsprechend anwendbar (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 24.07.2013 - 1 A 44/12 - juris, Rn. 58; OVG Bremen, Beschluss vom 14.07.2017 - 1 B 117/17 - juris, Rn. 7; Fetzer, in: Münchener Kommentar zum BGB, 8. Auflage 2019, § 366 Rn. 8; a.A. wohl VG Frankfurt, Urteil vom 25.04.2005 - 10 E 3894/03 - juris, Rn. 26; wohl auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.04.2008 - 19 A 1863/06 - juris).

    (4) Nicht durchzudringen vermöge der Kläger mit seinem Vortrag unter Berufung auf das Oberverwaltungsgericht Saarland (Urteil vom 24.07.2013 - 1 A 44/12 - juris, Rn. 49), dass Ziel jeder Rentenberechnung sei, die Höhe des monatlichen Rentenanspruchs so zu ermitteln, dass sie sich vollumfänglich mit der durch die Beitragszahlungen erworbenen Rentenanwartschaft decke.

    Die Höhe der Rentenanwartschaft sei vielmehr Ergebnis einer Berechnung, die alle rechtlich und tatsächlich relevanten Umstände - so auch die Satzung des Beklagten - beachte (OVG Saarland, Urteil vom 24.07.2013 - 1 A 44/12 - juris, Rn. 50).

  • LG München I, 11.12.2015 - 3 O 534/15

    Feststellung der Validität eines erwirkten Titels

    Zu berücksichtigen ist zunächst, dass für die Zuordnung der Leistung zur Schuld in der Zwangsvollstreckung an die Stelle der subjektiven Zwecksetzung des Schuldners das objektive Verfahrensziel tritt, das von Art und Inhalt des Titels abhängt (OVG Saarlouis, Urteil von 24.07.2012 - 1 A 44/12).
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