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   OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 D 241/18   

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https://dejure.org/2018,35265
OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 D 241/18 (https://dejure.org/2018,35265)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24.10.2018 - 2 D 241/18 (https://dejure.org/2018,35265)
OVG Saarland, Entscheidung vom 24. Oktober 2018 - 2 D 241/18 (https://dejure.org/2018,35265)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gem. § 6 Abs. 1 FreizügG/EU

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    FreizügG/EU § 6 Abs. 1
    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland gem. § 6 Abs. 1 FreizügG/EU

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.11.1999 - 1 B 74.99

    Anfechtung der Nichtzulassung der Revision mit einer Beschwerde - Voraussetzungen

    Auszug aus OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 D 241/18
    Auf die für die Verlustfeststellung eines Freizügigkeitsberechtigten erforderliche Gefährdung im Einzelfall kann schon nach einer einmaligen strafgerichtlichen Verurteilung aus dem abgeurteilten Verhalten und der darin zum Ausdruck kommenden Gesamtpersönlichkeit zu schließen sein, ohne dass darin ein Verstoß gegen § 6 Abs. 2 Satz 1 FreizügG/EU liegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4 11.1999 - 1 B 74/99 -).

    Auf die für die Verlustfeststellung eines Freizügigkeitsberechtigten erforderliche Gefährdung im Einzelfall kann schon nach einer einmaligen strafgerichtlichen Verurteilung aus dem abgeurteilten Verhalten und der darin zum Ausdruck kommenden Gesamtpersönlichkeit zu schließen sein, ohne dass darin ein Verstoß gegen § 6 Abs. 2 Satz 1 FreizügG/EU liegt.(BVerwG, Beschluss vom 4 11.1999 - 1 B 74/99 -, juris) In Anwendung dieser Maßstäbe ist das Verwaltungsgericht - anders als der Kläger meint - aufgrund der individuellen Einzelfallumstände (enger zeitlicher und örtlicher Zusammenhang der Taten, erhebliche kriminelle Energie, bisheriger - auch strafrechtlicher - Werdegang des Klägers, fehlende Bindung in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, fehlender beruflicher Bezug zur Bundesrepublik Deutschland, familiäres Umfeld in der Republik Frankreich, langjährige Polytoxikomanie) überzeugend zu dem Ergebnis gelangt, gegenwärtig und auch zukünftig sei anzunehmen, dass von dem Kläger eine hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung ausgehe.

  • OVG Saarland, 25.04.2005 - 2 Y 1/05
    Auszug aus OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 D 241/18
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist, da es nicht Sinn des Prozesskostenhilfeverfahrens sein kann, den Rechtsstreit durch eine weitgehende rechtliche Vorausbeurteilung des Streitgegenstands quasi "vorwegzunehmen", dann gerechtfertigt, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des jeweiligen Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung für vertretbar hält und bei Aufklärungsbedarf in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung in seinem Sinne überzeugt ist.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.9.2018 - 2 D 175/18 -, vom 8.7.2010 - 2 D 224/10 -, vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -, SKZ 2008, 103, Leitsatz Nr. 63, vom 25.4.2005 - 2 Y 1/05 -, SKZ 2005, 302, Leitsatz Nr. 65, und vom 5.5.2004 - 1 Y 4/04).
  • OVG Saarland, 30.10.2007 - 2 D 390/07

    Anforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; hinreichende

    Auszug aus OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 D 241/18
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist, da es nicht Sinn des Prozesskostenhilfeverfahrens sein kann, den Rechtsstreit durch eine weitgehende rechtliche Vorausbeurteilung des Streitgegenstands quasi "vorwegzunehmen", dann gerechtfertigt, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des jeweiligen Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung für vertretbar hält und bei Aufklärungsbedarf in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung in seinem Sinne überzeugt ist.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.9.2018 - 2 D 175/18 -, vom 8.7.2010 - 2 D 224/10 -, vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -, SKZ 2008, 103, Leitsatz Nr. 63, vom 25.4.2005 - 2 Y 1/05 -, SKZ 2005, 302, Leitsatz Nr. 65, und vom 5.5.2004 - 1 Y 4/04).
  • OVG Saarland, 05.05.2004 - 1 Y 4/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus OVG Saarland, 24.10.2018 - 2 D 241/18
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist, da es nicht Sinn des Prozesskostenhilfeverfahrens sein kann, den Rechtsstreit durch eine weitgehende rechtliche Vorausbeurteilung des Streitgegenstands quasi "vorwegzunehmen", dann gerechtfertigt, wenn das Gericht den Rechtsstandpunkt des jeweiligen Antragstellers aufgrund seiner Sachdarstellung für vertretbar hält und bei Aufklärungsbedarf in tatsächlicher Hinsicht zumindest von der Möglichkeit der Beweisführung in seinem Sinne überzeugt ist.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.9.2018 - 2 D 175/18 -, vom 8.7.2010 - 2 D 224/10 -, vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -, SKZ 2008, 103, Leitsatz Nr. 63, vom 25.4.2005 - 2 Y 1/05 -, SKZ 2005, 302, Leitsatz Nr. 65, und vom 5.5.2004 - 1 Y 4/04).
  • OVG Saarland, 07.10.2019 - 2 A 357/18

    Drogenabhängiger, straffälliger Ausländer; Verlust des Freizügigkeitsrechts;

    Mit Beschluss vom 24.10.2018 - 2 D 241/18 - hat der Senat die Beschwerde des Klägers gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe durch das Verwaltungsgericht zurückgewiesen.
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