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   OVG Saarland, 25.03.2019 - 1 B 2/19   

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https://dejure.org/2019,7146
OVG Saarland, 25.03.2019 - 1 B 2/19 (https://dejure.org/2019,7146)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.03.2019 - 1 B 2/19 (https://dejure.org/2019,7146)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. März 2019 - 1 B 2/19 (https://dejure.org/2019,7146)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung; Polizeivollzugsdienst; körperliche Eignung; Einschätzungsspielraum; einheitliche Mindestkörpergröße; motorische Kompetenzen; Diskriminierung; Benachteiligungsverbot

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 3 S. 1; SPolVO § 3 Abs. 1 Nr. 7
    Vereinbarkeit der festgelegten einheitlichen Mindestkörpergröße mit höherrangigem Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Mindestkörpergröße für Bewerber für den saarländischen Polizeivollzugsdienst

  • Jurion (Kurzinformation)

    Zulässigkeit der Mindestkörpergröße für Bewerber für den saarländischen Polizeivollzugsdienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 568
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Saarland, 25.03.2019 - 1 B 2/19
    Der Dienstherr könne danach festlegen, welche Anforderungen er an die körperliche Eignung eines Beamten stelle, solange diese sich sachlich rechtfertigen lasse und die verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen im Übrigen beachte.(Vgl. BVerwG, Urteile vom 30.10.2013 - 2 C 16.12 - und vom 25.7.2013 - 2 C 12.11 -) Dabei dürfe er auch bestimmen, in welchem Maße er Einschränkungen hinsichtlich der Eignung im Sinne einer sachgerechten Aufgabenerfüllung als noch oder nicht mehr hinnehmbar erachte.(Vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.9.2017 - 6 A 916/16 -) Ausgehend hiervon habe der Antragsgegner die von ihm für notwendig erachtete Festlegung einer Mindestgröße für den gehobenen Polizeivollzugsdienst von 162 cm unter Hinweis auf notwendige motorische Kompetenzen, etwa im Zusammenhang mit der Anwendung unmittelbaren Zwangs und hieraus folgender Anwendung von Halte- und Hebeltechniken, sowie Mechanismen aus der Psychologie/Kriminologie mit sachgerechten Erwägungen gerechtfertigt und sich insoweit innerhalb des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums bewegt.
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus OVG Saarland, 25.03.2019 - 1 B 2/19
    Der Dienstherr könne danach festlegen, welche Anforderungen er an die körperliche Eignung eines Beamten stelle, solange diese sich sachlich rechtfertigen lasse und die verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen im Übrigen beachte.(Vgl. BVerwG, Urteile vom 30.10.2013 - 2 C 16.12 - und vom 25.7.2013 - 2 C 12.11 -) Dabei dürfe er auch bestimmen, in welchem Maße er Einschränkungen hinsichtlich der Eignung im Sinne einer sachgerechten Aufgabenerfüllung als noch oder nicht mehr hinnehmbar erachte.(Vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.9.2017 - 6 A 916/16 -) Ausgehend hiervon habe der Antragsgegner die von ihm für notwendig erachtete Festlegung einer Mindestgröße für den gehobenen Polizeivollzugsdienst von 162 cm unter Hinweis auf notwendige motorische Kompetenzen, etwa im Zusammenhang mit der Anwendung unmittelbaren Zwangs und hieraus folgender Anwendung von Halte- und Hebeltechniken, sowie Mechanismen aus der Psychologie/Kriminologie mit sachgerechten Erwägungen gerechtfertigt und sich insoweit innerhalb des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums bewegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2017 - 6 A 916/16

    Einstellung eines Bewerbers in den gehobenen Polizeivollzugsdienst bei

    Auszug aus OVG Saarland, 25.03.2019 - 1 B 2/19
    Der Dienstherr könne danach festlegen, welche Anforderungen er an die körperliche Eignung eines Beamten stelle, solange diese sich sachlich rechtfertigen lasse und die verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen im Übrigen beachte.(Vgl. BVerwG, Urteile vom 30.10.2013 - 2 C 16.12 - und vom 25.7.2013 - 2 C 12.11 -) Dabei dürfe er auch bestimmen, in welchem Maße er Einschränkungen hinsichtlich der Eignung im Sinne einer sachgerechten Aufgabenerfüllung als noch oder nicht mehr hinnehmbar erachte.(Vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21.9.2017 - 6 A 916/16 -) Ausgehend hiervon habe der Antragsgegner die von ihm für notwendig erachtete Festlegung einer Mindestgröße für den gehobenen Polizeivollzugsdienst von 162 cm unter Hinweis auf notwendige motorische Kompetenzen, etwa im Zusammenhang mit der Anwendung unmittelbaren Zwangs und hieraus folgender Anwendung von Halte- und Hebeltechniken, sowie Mechanismen aus der Psychologie/Kriminologie mit sachgerechten Erwägungen gerechtfertigt und sich insoweit innerhalb des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums bewegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2018 - 6 A 2016/17

    Polizei: Einheitliche Mindestgröße von 163 cm rechtmäßig

    Auszug aus OVG Saarland, 25.03.2019 - 1 B 2/19
    Mit der hier gewählten Konzeption ist beabsichtigt, eine klare Grenze zu ziehen.(So überzeugend OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.6.2018 - 6 A 2016/17 -, Juris, Rdn. 136 ff.).
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