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   OVG Saarland, 25.03.2020 - 2 A 85/20   

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https://dejure.org/2020,6178
OVG Saarland, 25.03.2020 - 2 A 85/20 (https://dejure.org/2020,6178)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.03.2020 - 2 A 85/20 (https://dejure.org/2020,6178)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. März 2020 - 2 A 85/20 (https://dejure.org/2020,6178)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 152a Abs. 2 S. 5; VwGO § 67 Abs. 4
    Anhörungsrüge; Oberverwaltungsgericht; Postulationsfähigkeit; Vertretungszwang; Anhörungsrüge: Vertretungszwang

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anhörungsrüge unterliegt dem Anwaltszwang!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Saarland, 21.02.2020 - 2 A 168/19

    Verteilung eines Schreibens der Elternvertretung in der Schule, Information der

    Auszug aus OVG Saarland, 25.03.2020 - 2 A 85/20
    Die Anhörungsrüge der Klägerin zu 2. gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 21. Februar 2020 - 2 A 168/19 - wird als unzulässig verworfen.

    Die gemäß § 152a VwGO erhobene Anhörungsrüge der Klägerin zu 2. gegen den ihr mittlerweile auch persönlich am 6.3.2020 in der richtigen und vollständigen Ausfertigung zugestellten Beschluss des Senats vom 21.2.2020 - 2 A 168/19 - ist unzulässig.

  • OVG Saarland, 14.06.2010 - 3 B 132/10

    Vertretungszwang im Verfahren der Anhörungsrüge

    Auszug aus OVG Saarland, 25.03.2020 - 2 A 85/20
    Sie hat die Anhörungsrüge ohne Beachtung des gemäß § 152a Abs. 2 Satz 5 i.V.m. § 67 Abs. 4 VwGO auch im Verfahren der Anhörungsrüge vor dem Oberverwaltungsgericht geltenden Vertretungszwangs erhoben.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.6.2010 - 3 B 132/10 -, so juris).
  • OVG Niedersachsen, 03.02.2021 - 8 ME 114/20

    Anhörungsrüge; Postulationsfähigkeit; Prozessbevollmächtigte; Prozesskostenhilfe;

    Das Vertretungserfordernis gilt, wie die ausdrückliche Verweisung auf § 67 Abs. 4 VwGO in § 152a Abs. 2 Satz 5 VwGO deutlich macht, auch für das Anhörungsrügeverfahren (BVerwG, Beschl. v. 10.3.2010 - 5 B 4/10 -, juris Rn. 5 u. v. 10.2.2006 - 5 B 7/06 -, juris Rn. 1; OVG Saarland, Beschl. v. 25.3.2020 - 2 A 85/20 -, juris Rn. 1f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 19.2.2020 - 1 L 30/20 -, juris Rn. 2; BayVGH, Beschl. v. 18.9.2015 - 10 ZB 15.1827 -, juris Rn. 7 u. v. 10.1.2014 - 10 CS 13.2521 -, juris Rn. 2f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 11.12.2008 - 12 E 1548/08 -, juris Rn. 1; OVG Sachsen, Beschl. v. 2.8.2010 - 5 E 37/10 -, juris Rn. 4), außer wenn Gegenstand der Rüge eine in einem Prozesskostenhilfeverfahren ergangene Entscheidung ist (Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.12.2020 - 8 LA 92/20 -, juris Rn. 2 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.5.2013 - 13 D 28/13 -, juris Rn. 2).
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