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   OVG Saarland, 25.05.2009 - 3 A 281/09   

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OVG Saarland, 25.05.2009 - 3 A 281/09 (https://dejure.org/2009,8907)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.05.2009 - 3 A 281/09 (https://dejure.org/2009,8907)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. Mai 2009 - 3 A 281/09 (https://dejure.org/2009,8907)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Erteilung eines Jagdscheins; Erfordernis eines Antrags bei der Ausgangsbehörde als Zulässigkeitsvoraussetzung für eine Klage; Anspruch bei waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzinteresse für die Fortsetzung eines Verfahrens auf Erteilung eines Jagdscheins für ein bestimmtes Jagdjahr nach Ablauf des Jagdjahres; Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsmittels bei einer durch Zeitablauf eingetretenen Erledigung der Hauptsache; Antrag auf ...

  • Judicialis

    VwVfG § 48 Abs. 5; ; VwVfG § 49 Abs. 5; ; VwVfG § 51 Abs. 4; ; ÄAppO § 14 Abs. 6 a.F.; ; ÄAppO § 43 Abs. 2 Satz 10 n.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutzinteresse für die Fortsetzung eines Verfahrens auf Erteilung eines Jagdscheins für ein bestimmtes Jagdjahr nach Ablauf des Jagdjahres; Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsmittels bei einer durch Zeitablauf eingetretenen Erledigung der Hauptsache; Antrag auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 15.11.2007 - 1 A 425/07

    Verhältnis waffenrechtliche/jagdrechtliche Zuverlässigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 25.05.2009 - 3 A 281/09
    Ihr stünde die Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 20.9.2007 - 1 K 313/07 - aufgrund des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15.11.2007 - 1 A 425/07 - entgegen.

    Im Urteil vom 20.9.2007 - 1 K 313/07 - und im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15.11.2007 - 1 A 425/07 - sei dezidiert ausgeführt, dass dem Kläger aufgrund der Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG mit der Verweisung auf § 5 WaffG vor Ablauf von zehn Jahren seit der (am 17.10.2000) eingetretenen Rechtskraft seiner Verurteilung vom 5.7.1999 und damit vor dem 17.10.2010 definitiv kein Jagdschein erteilt werden dürfe.

    Allein der Umstand, dass die Beklagte sich in ihren Stellungnahmen in den Verfahren 1 K 313/07 und 1 A 425/07 die rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts in den Beschlüssen 1 F 11/06 und 1 F 40/06 und des Oberverwaltungsgerichts in den Beschlüssen 1 W 25/06 und 1 W 50/06 zu eigen gemacht hat, wonach dem Kläger vor Ablauf von zehn Jahren seit der Rechtskraft seiner Verurteilung vom 5.7.1999 kein Jagdschein mehr erteilt werden darf, machte einen gesonderten Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins für das Jagdjahr 2008/2009 als Prozessvoraussetzung für die Erhebung einer entsprechenden Verpflichtungsklage nicht entbehrlich, zumal ein auf dieses Argument gestützter ablehnender Bescheid bisher nicht ergangen ist.

    In dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 20.9.2007 - 1 K 313/07 - und im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15.11.2007 - 1 A 425/07 - ist ebenso wie bereits in den vorangegangenen Beschlüssen - 1 F 11/06, 1 F 40/06, 1 W 25/06 und 1 W 50/06 - ausführlich dargelegt, dass für die Erteilung des vom Kläger begehrten Jahresjagdscheins ausschließlich auf die Regelungen in § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG i.V.m. § 5 WaffG abzustellen ist, wonach ihm vor Ablauf von zehn Jahren seit der Rechtskraft seiner Verurteilung vom 5.7.1999 kein Jagdschein erteilt werden darf.

  • OVG Saarland, 21.11.2006 - 1 W 50/06

    Jagdschein: Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit im Falle einer noch unter Geltung

    Auszug aus OVG Saarland, 25.05.2009 - 3 A 281/09
    Allein der Umstand, dass die Beklagte sich in ihren Stellungnahmen in den Verfahren 1 K 313/07 und 1 A 425/07 die rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts in den Beschlüssen 1 F 11/06 und 1 F 40/06 und des Oberverwaltungsgerichts in den Beschlüssen 1 W 25/06 und 1 W 50/06 zu eigen gemacht hat, wonach dem Kläger vor Ablauf von zehn Jahren seit der Rechtskraft seiner Verurteilung vom 5.7.1999 kein Jagdschein mehr erteilt werden darf, machte einen gesonderten Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins für das Jagdjahr 2008/2009 als Prozessvoraussetzung für die Erhebung einer entsprechenden Verpflichtungsklage nicht entbehrlich, zumal ein auf dieses Argument gestützter ablehnender Bescheid bisher nicht ergangen ist.

    In dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 20.9.2007 - 1 K 313/07 - und im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15.11.2007 - 1 A 425/07 - ist ebenso wie bereits in den vorangegangenen Beschlüssen - 1 F 11/06, 1 F 40/06, 1 W 25/06 und 1 W 50/06 - ausführlich dargelegt, dass für die Erteilung des vom Kläger begehrten Jahresjagdscheins ausschließlich auf die Regelungen in § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG i.V.m. § 5 WaffG abzustellen ist, wonach ihm vor Ablauf von zehn Jahren seit der Rechtskraft seiner Verurteilung vom 5.7.1999 kein Jagdschein erteilt werden darf.

  • OVG Saarland, 12.06.2006 - 1 W 25/06

    Kein Anordnungsanspruch im Falle der rechtmäßigen Aussetzung des

    Auszug aus OVG Saarland, 25.05.2009 - 3 A 281/09
    Allein der Umstand, dass die Beklagte sich in ihren Stellungnahmen in den Verfahren 1 K 313/07 und 1 A 425/07 die rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts in den Beschlüssen 1 F 11/06 und 1 F 40/06 und des Oberverwaltungsgerichts in den Beschlüssen 1 W 25/06 und 1 W 50/06 zu eigen gemacht hat, wonach dem Kläger vor Ablauf von zehn Jahren seit der Rechtskraft seiner Verurteilung vom 5.7.1999 kein Jagdschein mehr erteilt werden darf, machte einen gesonderten Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins für das Jagdjahr 2008/2009 als Prozessvoraussetzung für die Erhebung einer entsprechenden Verpflichtungsklage nicht entbehrlich, zumal ein auf dieses Argument gestützter ablehnender Bescheid bisher nicht ergangen ist.

    In dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom 20.9.2007 - 1 K 313/07 - und im Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15.11.2007 - 1 A 425/07 - ist ebenso wie bereits in den vorangegangenen Beschlüssen - 1 F 11/06, 1 F 40/06, 1 W 25/06 und 1 W 50/06 - ausführlich dargelegt, dass für die Erteilung des vom Kläger begehrten Jahresjagdscheins ausschließlich auf die Regelungen in § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG i.V.m. § 5 WaffG abzustellen ist, wonach ihm vor Ablauf von zehn Jahren seit der Rechtskraft seiner Verurteilung vom 5.7.1999 kein Jagdschein erteilt werden darf.

  • BVerwG, 02.05.1984 - 8 C 94.82

    Wohngeld - Antrag - Verwaltungsgerichtsverfahren - Weiterer Antrag -

    Auszug aus OVG Saarland, 25.05.2009 - 3 A 281/09
    Insbesondere bietet die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Bereich des Wohngeldrechts, wonach während der Dauer eines anhängigen Verwaltungsrechtsstreits über einen Wohngeldanspruch ein weiterer Wohngeldantrag für einen nachfolgenden Bewilligungszeitraum entbehrlich ist, wenn der Verwaltungsrechtsstreit sich zeitlich nicht nur auf den durch den gestellten Antrag bestimmten Bewilligungszeitraum, sondern darüber hinaus auf weitere sich anschließende Bewilligungszeiträume erstreckt vgl. BVerwG, Urteil vom 2.5.1984 - 8 C 94/82 -, m.w.N., dokumentiert bei Juris, keinen Anlass zu einer anderen Bewertung.
  • VGH Bayern, 28.07.2008 - 19 ZB 08.975

    Jagdrecht; Entziehung des Jagdscheins; Zulassungsantrag nach Eintritt der

    Auszug aus OVG Saarland, 25.05.2009 - 3 A 281/09
    Des Weiteren hätte der Kläger (neben der Darlegung von Zulassungsgründen) ausführen müssen, weshalb er trotz Erledigung der Hauptsache hinsichtlich der erhobenen Klage ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse hat vgl. BayVGH, Beschluss vom 28.7.2008 - 19 ZB 08.975 - m.w.N., dokumentiert bei Juris.
  • OVG Saarland, 14.02.2007 - 3 Q 163/06

    Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen

    Auszug aus OVG Saarland, 25.05.2009 - 3 A 281/09
    Dabei mag dahinstehen, ob das Vorbringen des Klägers in der Antragsbegründung vom 12.3.2009, welches den Prüfungsumfang im Zulassungsverfahren begrenzt, überhaupt den Anforderungen des in § 124 a Abs. 4 Satz 4 und Abs. 5 Satz 2 VwGO normierten Darlegungsgebots genügt vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.2.2007 - 3 Q 163/06 -, wonach es nicht Aufgabe des Oberverwaltungsgerichts ist, anstelle des Antragstellers aus einem Gemenge von Darlegungen, die ohne konkreten Bezug zu einem der Zulassungstatbestände des § 124 Abs. 2 VwGO vorgebracht werden mit Auslegungsaufwand zu ermitteln, welcher Teilaspekt des Vorbringens sich welchem Zulassungsgrund zuordnen lässt.
  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06

    Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.

    Auszug aus OVG Saarland, 25.05.2009 - 3 A 281/09
    Vielmehr ist in dem vom Kläger angeführten Urteil vom 16.5.2007 - 6 C 24.06 -ausdrücklich Folgendes ausgeführt: "Im Gegenteil verweist § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG in der Fassung des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11. Oktober 2002 auf die Zuverlässigkeitsregelungen des Waffengesetzes 2002.
  • OVG Saarland, 02.11.2021 - 2 A 194/21

    Umsetzung von Obdachlosen

    [vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2009 - 3 A 281/09 -, bei Juris].
  • VG Mainz, 25.07.2018 - 3 K 1318/17

    Unterzeichnung eines Bauantrages; Antrag auf Nutzungsänderung bei unterschiedlich

    Insoweit ist anerkannt, dass bei antragsbedürftigen Verwaltungsakten für die Zulässigkeit der Klage erforderlich ist, dass der Kläger zuvor bei der Ausgangsbehörde einen (ordnungsgemäßen) Antrag gestellt hat (vgl. Saarl.OVG, Beschluss vom 25. Mai 2009 - 3 A 281/09 -, juris Rn. 11; VG Leipzig, Urteil vom 21. Februar 1995, a.a.O. Rn. 18; Kopp/Schenke, a.a.O. Vorb. § 68 Rn. 5 a; Ehlers in: Schoch/Schneider/Bier, a.a.O. Vorbemerkung § 40 Rn. 82).
  • OVG Saarland, 15.11.2021 - 2 A 192/21

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Verletzung des Darlegungsgebots

    [vgl. dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.5.2009 - 3 A 281/09 -, bei Juris].
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