Rechtsprechung
OVG Saarland, 25.05.2021 - 2 E 90/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prüfung des Vorliegens einer Vollmacht im Verwaltungsprozess
- rechtsportal.de
Prüfung des Vorliegens einer Vollmacht im Verwaltungsprozess
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 12.03.2021 - 6 O 987/20
- OVG Saarland, 25.05.2021 - 2 E 90/21
- OVG Saarland, 28.07.2021 - 2 E 150/21
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2007 - 18 E 86/07
Vollmacht Rechtsanwalt Prüfung von Amts wegen
Auszug aus OVG Saarland, 25.05.2021 - 2 E 90/21
[Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 31.7.2007 - 18 E 86/07 -, juris; sowie Stuhlfauth in: Bader, VwGO-Kommentar, 7. Aufl. 2018, § 67 Rdnr. 48] Ein derartiger Anlass bestand hier schon deshalb nicht, weil die Rechtsanwaltskanzlei B. den Antragsgegner in einer Vielzahl anderer Verfahren im Zusammenhang mit der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vertreten hat und auch heute noch vertritt. - OVG Berlin-Brandenburg, 17.02.2017 - 3 K 16.17
Vertretungszwang bei Beschwerde gegen die gerichtliche Entscheidung über die …
Auszug aus OVG Saarland, 25.05.2021 - 2 E 90/21
[Für die Annahme eines Vertretungszwangs: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.2.2017 - OVG 3 K 16.17-, und VGH München, Beschluss vom 13.3.2014 - 15 C 13.2684 - die Frage offen lassend, aber gewichtige Gründe gegen die Annahme eines Vertretungszwangs anführend: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.2.2010 - 3 E 517/09 -, alle bei juris]. - VGH Bayern, 13.03.2014 - 15 C 13.2684
Kostenfestsetzung; Beschwerde gegen die Zurückweisung der Erinnerung
Auszug aus OVG Saarland, 25.05.2021 - 2 E 90/21
[Für die Annahme eines Vertretungszwangs: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.2.2017 - OVG 3 K 16.17-, und VGH München, Beschluss vom 13.3.2014 - 15 C 13.2684 - die Frage offen lassend, aber gewichtige Gründe gegen die Annahme eines Vertretungszwangs anführend: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.2.2010 - 3 E 517/09 -, alle bei juris]. - OVG Saarland, 12.02.2010 - 3 E 517/09
Zum Vertretungszwang nach § 67 Abs. 4 VwGO im Falle der Erinnerung oder …
Auszug aus OVG Saarland, 25.05.2021 - 2 E 90/21
[Für die Annahme eines Vertretungszwangs: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.2.2017 - OVG 3 K 16.17-, und VGH München, Beschluss vom 13.3.2014 - 15 C 13.2684 - die Frage offen lassend, aber gewichtige Gründe gegen die Annahme eines Vertretungszwangs anführend: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.2.2010 - 3 E 517/09 -, alle bei juris].
- OVG Saarland, 28.07.2021 - 2 E 150/21
Anhörungsrüge (Kostenentscheidung)
Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 25. Mai 2021 - 2 E 90/21 - wird zurückgewiesen.Eine dagegen eingelegte Beschwerde des Antragstellers hat der Senat durch Beschluss vom 25.5.2021 - 2 E 90/21 - zurückgewiesen.
Der Antragsteller thematisiert zunächst umfänglich die im Beschluss des Senats vom 25.5.2021 - 2 E 90/21 - offen gelassene Frage des Bestehens des Vertretungszwangs (§ 67 Abs. 4 VwGO) für das Beschwerdeverfahren und das - angebliche - Fehlen einer hier indes konkret unter dem 26.3.2021 - 6 O 987/20 - getroffenen Nichtabhilfeentscheidung des Verwaltungsgerichts (§ 148 Abs. 1 VwGO).
Die in der Sache festzustellende Bevollmächtigung des genannten Rechtsanwalts und die sich daraus ergebende Pflicht des in dem Ausgangsverfahren 6 L 476/20 vor dem Verwaltungsgericht mit seinem Anordnungsantrag (§ 123 Abs. 1 VwGO) unterlegenen Antragstellers zur Erstattung dieser außergerichtlich entstandenen Kosten wurden (auch) in dem hier angegriffenen Beschluss des Senats vom 25.5.2021 - 2 E 90/21 -, ausführlich behandelt und im Ergebnis bejaht.
Im Übrigen steht diese aus den Gründen des Beschlusses des Senats vom 25.5.2021 - 2 E 90/21 - außer Frage.