Rechtsprechung
   OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 478/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4147
OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 478/07 (https://dejure.org/2009,4147)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.06.2009 - 2 C 478/07 (https://dejure.org/2009,4147)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - 2 C 478/07 (https://dejure.org/2009,4147)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,4147) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Überprüfbarkeit eines Bebauungsplans durch die Oberverwaltungsgerichte; Anforderungen an die Erforderlichkeit der Planung gem. § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Maßstab zur Bestimmung der Planungserforderlichkeit; Voraussetzungen einer unzulässigen ...

  • Judicialis

    BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § ... 2 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 15; ; BauGB § 34 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8; ; BauGB § 42 Abs. 2; ; BauGB § 42 Abs. 3; ; BauGB 2004 § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrolle; Bebauungsplan (Festsetzung privater Grünflächen)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan: Fehlende Erforderlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 576
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (24)

  • OVG Saarland, 20.09.2007 - 2 N 9/06

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 478/07
    (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 3.12.1998 - 4 CN 3.97 -, BRS 60 Nr. 43, dort zur so genannten Funktionslosigkeit von Festsetzungen eines Bebauungsplans; grundlegend Urteile vom 7.9.1979 - 4 C 7.77 -, BRS 35 Nr. 15, und vom 17.4.2002 - 9 CN 1.01 -, BVerwGE 116, 188, 196 f., Beschlüsse vom 4.10.2006 - 4 BN 26.06 -, BauR 2007, 335, und 4 BN 27.06 -, wonach es sich um eine "Maxime richterlichen Handelns" handelt, die die Geltung des Amtsermittlungsgrundsatzes nicht in Frage stellt, wie hier etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 14.4.2004 - 1 N 7/03 - und vom 26.2.2002 - 2 R 3/01 -, SKZ 2002, 297, Leitsatz Nr. 45, vom 20.9.2007 - 2 N 9/06 -, SKZ 2008, 78 Leitsatz Nr. 28 und vom 11.9.2008 - 2 C 186/08 -, SKZ 2008, 274 = ZfBR 2009, 366).

    (vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.9.2007 - 2 N 9/06 -, SKZ 2008, 78, Leitsatz Nr. 28, mit weiteren Nachweisen) Das unterliegt hier keinen Zweifeln.

    (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.9.2007 - 2 N 9/06 -, SKZ 2008, 78, Leitsatz Nr. 28).

  • OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 284/09

    Geräteschuppen; Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Nebenanlage; Kleintraktor;

    Auszug aus OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 478/07
    (vgl. dazu das gleichzeitig entschiedene Verfahren 2 C 284/09 (vormals 1 C 479/07)).

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens, der Verfahren 2 C 284/09 (früher: 1 C 479/07) und 3 N 1/05 sowie der zugehörigen Verwaltungsunterlagen Bezug genommen.

    Das wirft die Frage auf, ob die Antragsteller, denen bei Berücksichtung beider Satzungen, also einerseits des hier streitgegenständlichen Bebauungsplans und andererseits der naturschutzrechtlichen Satzung vom 6.2.2007 (dazu 2 C 284/09) das Eigentum an ihren bisherigen Baugrundstücken lediglich noch als formale Hülle verbleibt, aus der sich keinerlei wirtschaftlich ansatzweise sinnvollen Nutzungsmöglichkeiten, vielmehr lediglich noch Unterhaltungslasten zur Beförderung öffentlicher Interessen des Denkmal- beziehungsweise des Natur- und Landschaftsschutzes und zusätzlich noch Verkehrssicherungspflichten ableiten lassen, dieses Planungsergebnis ohne jede Entschädigung oder Übernahmeansprüche hinnehmen müssen.

  • OVG Saarland, 09.12.2005 - 3 N 1/05

    Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der

    Auszug aus OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 478/07
    (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.12.2005 - 3 N 1/05 -).

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens, der Verfahren 2 C 284/09 (früher: 1 C 479/07) und 3 N 1/05 sowie der zugehörigen Verwaltungsunterlagen Bezug genommen.

  • OVG Saarland, 21.07.1992 - 2 R 50/90

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation;

    Auszug aus OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 478/07
    (vgl. dazu beispielsweise OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.7.1992 - 2 R 50/90 -, zur Zulässigkeit eines Schuppens für Gartengeräte/Rasenmähertraktor zur Unterhaltung einer durch Bebauungsplan mit der Konkretisierung "Fläche zur gärtnerischen Nutzung" festgesetzten privaten Grünfläche) Dem entspricht die in der Legende des Plans vorgenommene Konkretisierung "Parkanlage".
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2000 - 5 S 1855/97

    Baugenehmigung für ein Wohnhaus mit Garage; Unwirksamer Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 478/07
    (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 1.12.1972 - IV C 6.71 -, BRS 25 Nr. 36, hierzu im Zusammenhang mit einer naturschutzrechtlichen Regelung VGH Mannheim, Urteil vom 14.1.2000 - 5 S 1855/97 -, NVwZ-RR 2000, 772) Das ist gerade wegen des erwähnten Zuschnitts der nach der bei der Ortseinsicht festgestellten und zuvor beschriebenen Bebauung des östlich der Lilienstraße gelegenen Teils des Parks hier klar zu verneinen.
  • VGH Bayern, 26.02.2008 - 15 B 06.325

    Schlussbekanntmachung - Beweismittel - Öffentliche Urkunde - Verfahrensmängel -

    Auszug aus OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 478/07
    (vgl. etwa VGH München, Urteil vom 26.2.2008 - 15 B 06.325 -, juris) Ein nach diesen Vorschriften entschädigungsfreier Eingriff in das Eigentumsrecht ist nicht schon deshalb zulässig, zumindest nicht in der Form, dass über Einschränkungen der Nutzbarkeit eines Grundstücks hinaus ein vollständiger Entzug jeglicher rechtlichen Bebauungsmöglichkeit erfolgt.
  • OVG Saarland, 09.04.2008 - 2 C 309/07

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung einer privaten Grünfläche im Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 478/07
    Das Vorliegen einer reinen Verhinderungsplanung im Rechtssinne (vgl. hierzu allgemein OVG des Saarlandes, Urteile vom 9.4.2008 - 2 C 309/07 -, SKZ 2008, 256, vom 31.3.2003 - 1 N 1/03 -, SKZ 2003, 152, und vom 14.4.2004 - 1 N 1/04 -, SKZ 2004, 155, jeweils zu Veränderungssperren nach § 14 BauGB) kann allerdings entgegen der Meinung der Antragsteller nicht festgestellt werden.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2007 - 3 K 4/04

    Friedhofsparkplätze - § 47 VwGO, fehlendes Rechtsschutzbedürfnis des

    Auszug aus OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 478/07
    (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01 -, BRS 65 Nr. 6, OVG Greifswald, Urteil vom 7.2.2007 - 3 K 4/04 -, juris) Die planerischen Aktivitäten der Antragsgegnerin führen in der Gesamtbetrachtung hier dazu, dass die Privatnützigkeit des Grundeigentums der Antragsteller im Ergebnis völlig aufgehoben wird, was die Grenze einer hinzunehmenden Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums überschreitet.
  • OVG Saarland, 28.01.1997 - 2 N 2/96

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Festsetzung und Zweckbestimmung einer

    Auszug aus OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 478/07
    (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 28.1.1997 - 2 N 2/96 -, SKZ 1997, 270, m.w.N., und vom 26.1.1999 - 2 N 6/97 -) Dass eine Kommune - wie hier die Antragsgegnerin - bestimmte, von ihr städtebaulich als nicht wünschenswert erachtete Bauvorhaben zum Anlass nimmt, ein Planungsverfahren einzuleiten, ist weder ungewöhnlich noch rechtlich zu beanstanden.
  • VGH Bayern, 14.07.2006 - 1 N 04.582

    Nichtigkeit der Satzung über eine Veränderungssperre für den künftigen

    Auszug aus OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 478/07
    (so zutreffend VGH München, Urteil vom 14.7.2006 - 1 N 04.582 -, juris, zu einer vergleichbaren Sachverhaltskonstellation, wonach der Umstand, dass dem Antragsteller im Normenkontrollverfahren auf der Ebene des Sekundärrechtsschutzes bei einem zulässigen Eingriff keine Entschädigung zusteht (§ 42 Abs. 3 BauGB) nicht bedeutet, dass er sich auf der Ebene des Primärrechtsschutzes gegen die Aufhebung bestehender Nutzungsmöglichkeiten nicht auf die Eigentumsgarantie berufen kann) Auch und gerade in diesen Fällen kommt der beabsichtigten normativen Entziehung bestehender Baurechte durch Festsetzungen in einem Bebauungsplan im Rahmen der Abwägungsentscheidung ganz erhebliche Bedeutung zu.
  • OVG Saarland, 31.03.2003 - 1 N 1/03

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01
  • BGH, 02.04.1992 - III ZR 25/91

    Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem

  • OVG Saarland, 14.04.2004 - 1 N 1/04

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse -

  • OVG Saarland, 11.09.2008 - 2 C 186/08

    Zulassung einer Kinderkrippe im reinen Wohngebiet in Merzig

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleich von Eingriffsmaßnahmen;

  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 26.06

    Normenkontrolle einer Grünbestandssatzung

  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 7.77

    Erlass einer Veränderungssperre

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    (Nachträgliche) Baugenehmigung für die Änderung eines bisher als Lager

  • OVG Saarland, 26.02.2002 - 2 R 3/01
  • BVerwG, 04.10.2006 - 4 BN 27.06

    Überprüfung der Wirksamkeit einer naturschutzrechtlichen

  • OVG Saarland, 29.01.2002 - 2 N 6/00

    Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers für die Durchführung eines

  • OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 N 7/06
  • OVG Saarland, 26.02.2013 - 2 C 424/11

    Normenkontrolle - Bebauungsplan - hier: Festsetzung privater Grünflächen

    Röchlingpark -" aus dem Jahr 2010 für das gleichnamige Gebiet der Antragsgegnerin, der an die Stelle des durch rechtskräftiges Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25.6.2009 - 2 C 478/07 - aufgehobenen Bebauungsplans Nr. 114.06.00 "Am Triller" trat.

    Wegen des Sachverhaltes im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten und der beigezogenen Planaufstellungsakten der Antragsgegnerin (2 Aktenordner) sowie der Verfahren 2 C 284/09 und 2 C 478/07, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Ihre Antragsbefugnis gemäß § 47 II 1 VwGO folgt aus der Belegenheit ihrer Grundstücke im Geltungsbereich des streitgegenständlichen Bebauungsplans und den sich im Falle seiner Rechtswirksamkeit hieraus für sie ergebenden weit reichenden Rechtsfolgen(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.6.2009 - 2 C 478/07 - m. w.N., stRspr.).

    Das Plangebiet, auf das die Antragsgegnerin insoweit abgestellt hat, weist ausweislich der in den vorliegenden Gerichtsakten enthaltenen Fotos sowie der vom Senat bei der im vorausgegangenen Normenkontrollverfahren - 2 C 478/07 - (betreffend den für unwirksam erklärten Vorgänger-Bebauungsplan) durchgeführten Ortsbesichtigung gewonnenen Erkenntnisse zwar auch "villenartige, stark durchgrünte Einzelbebauungen" auf, womit ausgehend von der Planbegründung zur Grundflächengröße (S. 24) wohl "einzelne freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser" gemeint sein dürften.

    Ferner gibt es keinerlei Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Rüge der Antragsteller, dass der Stadtrat der Antragsgegnerin trotz der Feststellung des Senats im Urteil vom 25.6.2009 - 2 C 478/07 -, dass sämtliche im Plangebiet liegenden Grundstücke der Antragsteller ohne die Bauleitplanung nach - Maßgabe des - § 34 BauGB grundsätzlich bebaubar seien, seiner Planungsentscheidung entgegen der Planbegründung seine frühere - gegenteilige - Meinung zugrunde gelegt hat.

    Außerhalb des Plangebiets, aber z.T. sogar in der näheren Umgebung stehen, wie bei der Ortsbesichtigung vom 25.6.2009 festgestellt wurde, an der Nordseite der Narzissenstraße - und damit gegenüber den Anwesen Nr. 4 und 6 - das Mehrfamilienhaus Narzissenstraße 5 (Sockelgeschoss mit Garage, zwei Regelgeschossen und ausgebautem Dachgeschoss) und außerdem etwas weiter westlich ein weiteres Mehrfamilienhaus an der Gabelung Fliederstraße/ Nelkenstraße; im Übrigen fanden sich an der Nordseite der Narzissenstraße auch Mehrfamilienhäuser, die "in den Hang hinein gebaut" sind und meist nur mit Erdgeschoss und ausgebautem Dachgeschoss in Erscheinung treten.(Niederschrift über die Ortsbesichtigung vom 25.6.2009 - 2 C 478/07 -).

    Offensichtlich ist ein Mangel, wenn er sich aus den Materialien des Planaufstellungsverfahrens ergibt und die "äußere" Seite der Abwägung betrifft, das heißt auf objektiv fassbaren Sachumständen beruht.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.6.2009 - 2 C 478/07 - m.w.N.) Das ist nach dem Vorstehenden der Fall.

    Zwar hat die Antragsgegnerin in der Planbegründung erklärt, dass sie, falls ihre Entscheidung Entschädigungsansprüche nach sich ziehe, bereit sei, diese zu erfüllen, und sie hat zum Ausgleich auch im Randbereich des ehemaligen Parkareals, nämlich in den Wohngebieten WR 1 und 2, vor dem Hintergrund des Senatsurteils vom 25.6.2009 - 2 C 478/07 - die Festsetzung von Bebauungsmöglichkeiten für die Antragsteller beschlossen.

  • OVG Saarland, 25.06.2009 - 2 C 284/09

    Normenkontrolle - Anforderungen an den Erlass einer gemeindlichen Satzung -

    (vgl. dazu das gleichzeitig entschiedene Normenkontrollverfahren 2 C 478/07) Die Antragsteller sind Eigentümer mehrerer im Geltungsbereich beider Satzungen gelegener Grundstücke in der Flur ... der Gemarkung A-Stadt.

    (vgl. dazu das gleichzeitig entschiedene Verfahren 2 C 478/07).

    (vgl. die "Biogeographisch-wildökologische Beurteilung der formellen Begründung und der naturwissenschaftlichen Grundlagen der Verordnung zur Ausweisung eines geschützten Landschaftsbestandteils für den Bereich Am Triller" vom 8.7.2008, Hülle Blatt 89 der Gerichtsakte 2 C 478/07) Danach existiere der "historisch gewachsene ehemalige Park" nicht mehr.

    Der Senat hat am 25.6.2009 in der gemeinsam verhandelten Parallelsache (2 C 478/07) eine Besichtigung der Örtlichkeit durchgeführt.

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens, der Verfahren 3 N 1/05 und 2 C 478/07 sowie der jeweils zugehörigen Verwaltungsunterlagen Bezug genommen.

    (vgl. dazu das gleichzeitig entschiedene Normenkontrollverfahren 2 C 478/07) Zum anderen gehen die erwähnten Verbote in § 4 GLB-S weit über die Ausschlusswirkung des Bebauungsplans hinaus.

  • OLG Saarbrücken, 12.10.2017 - 4 U 29/16

    Amtshaftungsansprüche nach Erklärung eines Bebauungsplans für unwirksam:

    Nachdem es seither aus den verschiedensten, im späteren Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 25.06.2009 (Aktenzeichen 2 C 478/07, S. 4 ff. = Bd. I Bl. 10 ff. d. A.) im Einzelnen dargestellten Gründen nicht zu einer (Wieder-) Bebauung des Areals gekommen war, beschloss der Stadtrat der Beklagten am 04.07.2006 einen Bebauungsplan "Am T." (Nr. 114.06.00) und legte die Beklagte durch Naturschutzsatzung vom 26.02.2007 den geschützten Landschaftsbestandteil (GLB) "Am T." (Nr. 5.08.03) fest.

    Auf die Normenkontrollanträge der Kläger zu 1 bis 3 vom 14.12.2007 erklärte das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes durch rechtskräftiges Urteil vom 25.06.2009 (Aktenzeichen 2 C 478/07) den am 04.07.2006 vom Stadtrat der Beklagten beschlossenen Bebauungsplan "Am T." (Nr. 114.06.00) und durch ebenfalls rechtskräftiges Urteil vom gleichen Tage (Aktenzeichen 2 C 284/09) die am 06.02.2007 ebenso beschlossene Satzung für den geschützten Landschaftsbestandteil "Am T." (GLB 5.08.03) jeweils für unwirksam.

  • OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Schießsportzentrum

    Es genügt, wenn die Planung zur Verwirklichung einer hinreichend konkreten planerischen Konzeption dieser Gemeinde sinnvoll und vernünftigerweise geboten ist.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 28.1.1997 - 2 N 2/96 -, SKZ 1997, 270, m.w.N., und vom 26.1.1999 - 2 N 6/97 -, und vom 25.6.2009 - 2 C 478/07 -, BauR 2010, 576) Dass eine Kommune - wie hier die Antragsgegnerin - bestimmte, von ihr städtebaulich als wünschenswert erachtete Bauvorhaben - hier das Projekt der Beigeladenen - zum Anlass nimmt, ein Planungsverfahren einzuleiten, ist weder ungewöhnlich noch rechtlich zu beanstanden.
  • OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12

    Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Lebensmittelmarkt

    Es genügt, wenn die Planung zur Verwirklichung einer hinreichend konkreten planerischen Konzeption dieser Gemeinde sinnvoll und vernünftigerweise geboten ist.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 28.1.1997 - 2 N 2/96 -, SKZ 1997, 270, m.w.N., und vom 26.1.1999 - 2 N 6/97 -, und vom 25.6.2009 - 2 C 478/07 -, BauR 2010, 576) Dass eine Kommune - wie die Antragsgegnerin - bestimmte, von ihr städtebaulich als wünschenswert erachtete Bauvorhaben zum Anlass nimmt, ein Planungsverfahren einzuleiten, ist weder ungewöhnlich noch rechtlich zu beanstanden.
  • VGH Hessen, 29.06.2016 - 4 C 1440/14

    Bebauungsplan mit einer Anzahl der Wohneinheiten pro 1 ha Bruttowohnbauland

    Der den Gemeinden somit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB zustehende weite planerische Gestaltungsspielraum ist bei der gerichtlichen Überprüfung des getroffenen Abwägungsergebnisses zu beachten (BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1975 - IV C 21.74 -, juris Rdnr. 37; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 4. April 2012 - 8 S 1300/09 -, juris Rdnr. 22; OVG Saarland, Urteil vom 25. Juni 2009 - 2 C 478/07 -, juris Rdnr. 52).
  • OVG Saarland, 29.04.2010 - 2 C 224/08

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen abwägungsfehlerhafter Festsetzung von

    (Vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 18.12.1990 - 4 NB 8/90 -, BRS 50 Nr. 9; OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.6.2009 - 2 C 478/07 -) Die Antragsgegnerin verfolgt somit in jedem Fall mit ihrer Planung - auch - Belange des Naturschutzes, die zudem im Einklang mit übergeordneten Planungen stehen.

    (Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 25.6.2009 - 2 C 478/07 - m.w.N.) Das ist nach dem Vorstehenden der Fall.

  • VGH Hessen, 17.06.2010 - 4 C 713/09

    Festsetzung privater Grünfläche durch Bebauungsplan

    Besteht auf einem überplanten Grundstück ein Recht zur Bebauung, so kommt der normativen Entziehung des Baurechts erhebliche Bedeutung im Rahmen der Abwägung zu; in die Abwägung ist insbesondere einzustellen, dass sich der Entzug der baulichen Nutzungsmöglichkeiten für den Betroffenen wie eine Teilenteignung auswirken kann (Bundesverfassungsgericht, a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 17. Dezember 1998 - BVerwG 4 NB 4/97 - BRS 60 Nr. 20; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 15. Januar 2007 - 1 N 04.1226 - ; OVG Saarland, Urteil vom 25. Juni 2009 - 2 C 478/07 - BauR 2010, 576 bis 580).
  • VGH Bayern, 18.04.2013 - 2 N 11.1758

    Normenkontrollverfahren - Ausschluss sonstiger Wohngebäude in einem Dorfgebiet

    In die Abwägung ist insbesondere einzustellen, dass sich der Entzug der baulichen Nutzungsmöglichkeiten und das Gebot der Bepflanzung für den Betroffenen wie eine Teilenteignung auswirken kann (vgl. BVerfG a.a.O.; BVerwG, B.v. 17.12.1998 - 4 NB 4/97 - juris; BayVGH, U.v. 15.1.2007 - 1 N 04.1226 - juris; OVG Saarland, U.v. 25.6.2009 - 2 C 478/07 - BauR 2010, 576; Hess.VGH, U.v. 17.6.2010 a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2010 - 1 KN 266/07

    Rechtswirkungen eines angegriffenen Bebauungsplans bei Inkrafttreten eines neuen

    Das hat das OVG Saarlouis auf private Grünflächen mit der Konkretisierung "Parkanlage" übertragen (Urt. v. 25.6.2009 - 2 C 478/07 -, BauR 2010, 576 = BRS 74 Nr. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 2 D 41/14

    Städtebauliche Erforderlichkeit eines Bebauungsplans nach der Grundkonzeption der

  • VGH Hessen, 06.04.2017 - 4 C 969/16

    Zwei Bebauungspläne für Verlagerung eines Lebensmittelmarkts innerhalb des

  • OVG Saarland, 20.10.2011 - 2 C 510/09

    Normenkontrollantrag eines Kiesabbau-Unternehmens gegen Bebauungsplan, der

  • OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16

    Normenkontrolle gegen Angebotsbebauungsplan - Gesundheitszentrum; Antragsbefugnis

  • VGH Hessen, 25.09.2014 - 4 C 1328/12
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.06.2012 - 3 K 36/11

    Baurecht - hier: Normenkontrolle - Bebauungsplan Nr. 7 "Kloster Süd"

  • BVerwG, 11.04.2012 - 4 BN 13.12

    Zu den Voraussetzungen der Festsetzungen bei Gemeinbedarfsflächen und Grünflächen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2009 - 4 K 356/08

    Zur Wirksamkeit einer Abwasserabgabensatzung

  • BVerwG, 27.06.2019 - 4 B 19.19

    Nachweis der rechtzeitigen ordnungsgemäßen Geltendmachung eines erheblichen

  • OLG Naumburg, 20.06.2013 - 2 U 14/13

    Baurechtlicher Entschädigungsanspruch in Sachsen-Anhalt: Ausweisung eines

  • VGH Bayern, 27.03.2014 - 2 N 11.1710

    Bebauungsplan; Abwägung; Gewerbegebiet mit Beschränkungen; Grünstreifen

  • VGH Hessen, 31.01.2011 - 4 C 495/11
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht