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   OVG Saarland, 25.09.2018 - 2 A 527/17   

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OVG Saarland, 25.09.2018 - 2 A 527/17 (https://dejure.org/2018,30920)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25.09.2018 - 2 A 527/17 (https://dejure.org/2018,30920)
OVG Saarland, Entscheidung vom 25. September 2018 - 2 A 527/17 (https://dejure.org/2018,30920)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung von Gebühren für die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Bewegungshalle für Pferde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erhebung von Gebühren für die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Bewegungshalle für Pferde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche

    Auszug aus OVG Saarland, 25.09.2018 - 2 A 527/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)) Wird eine Entscheidung - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so können ernstliche Zweifel an ihrer Richtigkeit nur dann angenommen werden, wenn sich jede der gegebenen Begründungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als unzutreffend erweist.(Vgl. etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 11.4.2018 - 1 A 585/17 -) Dies ist hier nicht der Fall.

    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7) Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Saarland, 25.09.2018 - 2 A 527/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)) Wird eine Entscheidung - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so können ernstliche Zweifel an ihrer Richtigkeit nur dann angenommen werden, wenn sich jede der gegebenen Begründungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als unzutreffend erweist.(Vgl. etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 11.4.2018 - 1 A 585/17 -) Dies ist hier nicht der Fall.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 25.09.2018 - 2 A 527/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)) Wird eine Entscheidung - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so können ernstliche Zweifel an ihrer Richtigkeit nur dann angenommen werden, wenn sich jede der gegebenen Begründungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als unzutreffend erweist.(Vgl. etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 11.4.2018 - 1 A 585/17 -) Dies ist hier nicht der Fall.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Saarland, 25.09.2018 - 2 A 527/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)) Wird eine Entscheidung - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so können ernstliche Zweifel an ihrer Richtigkeit nur dann angenommen werden, wenn sich jede der gegebenen Begründungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als unzutreffend erweist.(Vgl. etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 11.4.2018 - 1 A 585/17 -) Dies ist hier nicht der Fall.
  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus OVG Saarland, 25.09.2018 - 2 A 527/17
    Eine den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzende Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.1.2009 - 9 B 64.08 -, juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 30.7.2018 - 4 B 66/18 -, juris) Gemessen daran ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs hier nicht dargelegt.
  • VGH Bayern, 02.06.2017 - 9 ZB 15.1216

    Wettbüro im Mischgebiet

    Auszug aus OVG Saarland, 25.09.2018 - 2 A 527/17
    Die Entscheidung darüber, ob ein Anspruch auf Erteilung einer Gebührenbefreiung im Fall der Erteilung einer Baugenehmigung besteht, liegt, ungeachtet des eher ungewöhnlichen Anknüpfungspunkts im Reichssiedlungsrecht, von der Schwierigkeit her nicht signifikant über dem Durchschnitt verwaltungsgerichtlicher Fälle.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 2.6.2017 - 9 ZB 15.1216 -, juris).
  • OVG Saarland, 11.04.2018 - 1 A 585/17

    Fahreignung; Diabetes mellitus (Typ 1); Anforderungen an

    Auszug aus OVG Saarland, 25.09.2018 - 2 A 527/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)) Wird eine Entscheidung - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so können ernstliche Zweifel an ihrer Richtigkeit nur dann angenommen werden, wenn sich jede der gegebenen Begründungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als unzutreffend erweist.(Vgl. etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 11.4.2018 - 1 A 585/17 -) Dies ist hier nicht der Fall.
  • OVG Sachsen, 30.07.2018 - 4 B 66/18

    Gehörsanspruch; Kindertageseinrichtung; Betreuungszeit; Anhörung

    Auszug aus OVG Saarland, 25.09.2018 - 2 A 527/17
    Eine den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzende Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.1.2009 - 9 B 64.08 -, juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 30.7.2018 - 4 B 66/18 -, juris) Gemessen daran ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs hier nicht dargelegt.
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