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   OVG Saarland, 26.02.2020 - 1 B 315/19   

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OVG Saarland, 26.02.2020 - 1 B 315/19 (https://dejure.org/2020,3596)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26.02.2020 - 1 B 315/19 (https://dejure.org/2020,3596)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26. Februar 2020 - 1 B 315/19 (https://dejure.org/2020,3596)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstand zu Suchtberatungsstellen; Antragsfrist; Ausschlussfrist; Auswahlentscheidung; Berücksichtigung von Investitionen; Clusterbildung; Duldung; freiwillige Betriebsschließung; Gesamtabwägung aller Mitbewerber; Härtefallbefreiung vom Abstandsgebot; Mietvertrag; ...

  • rechtsportal.de

    Drittanfechtungsklage gegen die Erlaubnis zum Weiterbetrieb einer Spielhalle; Reichweite der Frist des § 12 Abs. 1 S. 2 SSpielhG ; Relevanz der wirtschaftlichen Betroffenheit des Spielhallenbetreibers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Saarland, 04.02.2020 - 1 B 318/19

    Spielhallen; Abstandsgebot; maßgeblicher Zeitpunkt für Auswahlentscheidung

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2020 - 1 B 315/19
    Da der Zeitpunkt der Rechtskraft bei Ergehen der Auswahlentscheidung nicht verlässlich abzusehen ist, sind im Kontext einer Auswahlentscheidung selbst deutlich über den Zeitpunkt der Auswahlentscheidung hinausreichend eingegangene Mietverpflichtungen kein geeignetes Kriterium für das zu vergleichende Maß der wirtschaftlichen Betroffenheit.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 -, Juris, Rdnr. 4).

    2.1.8 Soweit die Antragstellerin in den Beschwerdegründen ausführt, dass ihre Spielhalle von allen Wettbewerbern den größten Abstand zu Suchtberatungsstellen habe, war der Antragsgegner aus Rechtsgründen nicht verpflichtet, diesem Gesichtspunkt eine eigenständige und ausschlaggebende Bedeutung beizumessen.(Vgl. hierzu auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 -, wonach es fernliegend erscheint, einem Vergleich der Abstände zweier konkurrierender Spielhallen zu einer Suchtberatungsstelle ermessensrelevante Bedeutung beizumessen).

    Hinsichtlich der behaupteten Investitionen in Sachanlagen ist festzustellen, dass die bislang vom Senat offen gelassene Frage(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 -, juris Rdnr. 67), ob das materielle Recht hinsichtlich der Ablehnung eines Befreiungsantrags - anders als hinsichtlich der Auswahlentscheidung - die Maßgeblichkeit der Sachlage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung bedingt, auch in vorliegendem Zusammenhang keiner Klärung bedarf.

  • OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus;

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2020 - 1 B 315/19
    2.1.2.1 Soweit die Antragstellerin in diesem Zusammenhang zunächst auf den Beschluss des OVG Lüneburg vom 5.9.2017 verweist, wonach bei der Härtefallprüfung die wirtschaftlichen Auswirkungen nicht nur auf die die Spielhalle betreibende Tochtergesellschaft, sondern auch auf die deren Anteile haltende Muttergesellschaft in den Blick zu nehmen sind,(OVG Lüneburg, Beschluss vom 5.9.2017 - 11 ME 169/17 -, Juris, Rdnr. 45) entspricht diese nicht der Rechtsprechung des Senats, derzufolge sich die wirtschaftliche Betroffenheit ausschließlich nach den Verhältnissen des Spielhallenbetreibers - hier also der Antragstellerin - richtet.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Juris, Rdnr. 85) Zudem ist die vom OVG Lüneburg entschiedene Fallkonstellation mit den Gegebenheiten des vorliegenden Falles nicht vergleichbar.

    2.1.4 Soweit die Antragstellerin die Berücksichtigung des Zeitpunkts der Erteilung der Alterlaubnis angreift, kann vollinhaltlich auf die überzeugenden, der Rechtsprechung des Senats(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Juris) und der Gesetzesbegründung(LT Drs. 15/15) entsprechenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Bezug genommen werden.

  • BGH, 20.11.2013 - XII ZR 77/12

    Gewerberaummietvertrag: Außerordentliche Kündigung wegen behördlicher Ankündigung

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2020 - 1 B 315/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 7.3.2017 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dargelegt, dass sich für Mietverträge ein Recht auf ordentliche oder außerordentliche Kündigung ergeben kann.(BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017, wie vor, Rdnr. 194, mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 20. November 2013 - XII ZR 77/12-, NZM 2014, S. 165 ; KG, Urteil vom 14. Juli 2014 - 8 U 140/13-, Juris, Rdnr. 28) Da die Antragstellerin am streitgegenständlichen Standort drei Verbundspielhallen betrieben hat, lag die mangelnde Erlaubnisfähigkeit von zwei dieser Spielhallen seit dem 28.10.2011 auf der Hand.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2019 - 4 A 1826/19

    Stadt Wuppertal muss neu über Anträge auf glücksspielrechtliche Erlaubnisse zum

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2020 - 1 B 315/19
    Ein genereller Vorrang des Aspekts der Qualität der Betriebsführung gegenüber anderen zulässigen Auswahlkriterien kann auch nicht der angeführten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 10.10.2019(OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10.10.2019 - 4 A 1826/19 -) entnommen werden.
  • KG, 14.07.2014 - 8 U 140/13

    Fehlen der Geschäftsgrundlage für einen formularmäßigen Gewerberaummietvertrag:

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2020 - 1 B 315/19
    Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 7.3.2017 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dargelegt, dass sich für Mietverträge ein Recht auf ordentliche oder außerordentliche Kündigung ergeben kann.(BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017, wie vor, Rdnr. 194, mit Hinweis auf BGH, Urteil vom 20. November 2013 - XII ZR 77/12-, NZM 2014, S. 165 ; KG, Urteil vom 14. Juli 2014 - 8 U 140/13-, Juris, Rdnr. 28) Da die Antragstellerin am streitgegenständlichen Standort drei Verbundspielhallen betrieben hat, lag die mangelnde Erlaubnisfähigkeit von zwei dieser Spielhallen seit dem 28.10.2011 auf der Hand.
  • OVG Saarland, 23.01.2020 - 1 B 248/19

    Duldung des Fortbetriebs einer Bestandsspielhalle; Befreiung vom Abstandsgebot

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2020 - 1 B 315/19
    Dem korrespondiert, dass in der Rechtsprechung des Senats geklärt ist, dass maßgeblich für die gerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer spielhallenrechtlichen Auswahlentscheidung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung ist.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.1.2020 - 1 B 248/19 -, Juris, Rdnrn. 25 ff.).
  • OVG Saarland, 20.02.2018 - 1 B 868/17

    Spielhallenerlaubnis nach altem Recht; Erlöschen kraft Gesetzes; Antrag auf

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2020 - 1 B 315/19
    (OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.2.2018 - 1 B 868/17 -, Juris, Rdnr. 12, und vom 8.11.2018 - 1 A 202/18 -, Juris Rdnr. 26).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2017 - 11 ME 169/17

    Ermittlung eines öffentlichen Bedürfnisses bzw. der besonderen örtlichen

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2020 - 1 B 315/19
    2.1.2.1 Soweit die Antragstellerin in diesem Zusammenhang zunächst auf den Beschluss des OVG Lüneburg vom 5.9.2017 verweist, wonach bei der Härtefallprüfung die wirtschaftlichen Auswirkungen nicht nur auf die die Spielhalle betreibende Tochtergesellschaft, sondern auch auf die deren Anteile haltende Muttergesellschaft in den Blick zu nehmen sind,(OVG Lüneburg, Beschluss vom 5.9.2017 - 11 ME 169/17 -, Juris, Rdnr. 45) entspricht diese nicht der Rechtsprechung des Senats, derzufolge sich die wirtschaftliche Betroffenheit ausschließlich nach den Verhältnissen des Spielhallenbetreibers - hier also der Antragstellerin - richtet.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Juris, Rdnr. 85) Zudem ist die vom OVG Lüneburg entschiedene Fallkonstellation mit den Gegebenheiten des vorliegenden Falles nicht vergleichbar.
  • OVG Saarland, 08.11.2018 - 1 A 202/18

    Antragsfrist für den Weiterbetrieb einer Bestandsspielhalle

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2020 - 1 B 315/19
    (OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.2.2018 - 1 B 868/17 -, Juris, Rdnr. 12, und vom 8.11.2018 - 1 A 202/18 -, Juris Rdnr. 26).
  • VG Wiesbaden, 08.02.2021 - 1 K 950/19

    Erfolglose Klage gegen Gebührenbescheid wegen "verbösernder Nacherhebung"

    Auszug aus OVG Saarland, 26.02.2020 - 1 B 315/19
    Dieser Bescheid ist Gegenstand der beim Verwaltungsgericht des Saarlandes erhobenen Drittanfechtungsklage der Antragstellerin 1 K 950/19.
  • OVG Saarland, 04.09.2020 - 1 B 100/20

    Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 SSpielhG (juris: SpielhG SL); Befreiung

    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 -, juris, Rdnr. 41, sowie Beschluss vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris, Rdnr. 17] Ob der einzelne Spielhallenbetreiber vor dem 28.10.2011 im Vertrauen auf die ursprünglich erteilte Erlaubnis disponiert hat und ob er sich eingegangener Verpflichtungen nicht rechtzeitig entledigen konnte, ist in Anwendung des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SSpielhG bei der Prüfung einer Härtefallbefreiung zu ermitteln.

    Soweit die Antragstellerin bemängelt, der Antragsgegner und das Verwaltungsgericht hätten hinsichtlich der getroffenen Auswahlentscheidung von ihr vorgetragene Investitionen sowie Verpflichtungen zur Tilgung von Gesamtverbindlichkeiten zu Unrecht nicht berücksichtigt, stimmt ihre Beschwerdebegründung im Wesentlichen (nahezu wortgleich) mit ihrer Beschwerdebegründung vom 22.11.2019 in dem einen ihrer anderen saarländischen Standorte betreffenden Beschwerdeverfahren 1 B 315/19 überein.

    Der Senat hat sich mit der Argumentation der Antragstellerin in seinem in jenem Verfahren ergangenen Beschluss vom 26.2.2020 [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris, Rdnrn. 19-26] eingehend auseinandergesetzt.

    So ist die Argumentation der Antragstellerin fallbezogen - bis auf spielhallenbezogene, insoweit nicht entscheidende zahlenmäßige Unterschiede - nahezu identisch mit derjenigen in dem eine Spielhalle am Standort Sstraße 2 in S. betreffenden Beschwerdeverfahren 1 B 315/19.

    Auch insoweit kann auf die Ausführungen in dem diesbezüglichen Senatsbeschluss [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris, Rdnrn. 37 ff.] verwiesen werden.

  • OVG Saarland, 04.05.2020 - 1 B 345/19

    Spielhallen; Abstandsgebot; Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt

    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet vielmehr eine andere Betrachtung: Der Senat hat mehrfach betont, dass der Auswahlparameter der wirtschaftlichen Betroffenheit unternehmensbezogen ist(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, juris, Rdnr. 85, vom 20.12.2018 - 1 B 231/18 -, juris, Rdnr. 61, vom 22.5.2019 - 1 B 142/19 -, juris, Rdnrn. 17 ff. und vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris, Rdnr. 20), wobei der Unternehmensbegriff mit Rücksicht darauf, dass Spielhallenbetriebe besondere Gewerbebetriebe sind, nicht gesellschafts-, sondern gewerberechtlich zu verstehen ist.
  • OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20

    Rücknahme einer Spielhallenerlaubnis infolge neuer Auswahlentscheidung;

    Ob, wie das Verwaltungsgericht meint [VG des Saarlandes, Beschluss vom 4.3.2020 - 1 L 2008/19 -, juris Rdnrn. 55 ff.], unter bestimmten Voraussetzungen abweichend hiervon ausnahmsweise auf die Verhältnisse der Muttergesellschaft abzustellen ist, brauchte der Senat bisher nicht zu entscheiden [OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.8.2019 - 1 B 226/19 -, juris Rdnr. 13, und vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris Rdnr. 20] und hierzu gibt auch der vorliegende Sachverhalt keine Veranlassung.
  • OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 174/20

    Auswahlentscheidung bei einer abstandsrechtlichen Spielhallenschließung;

    Soweit die Antragstellerin in ihrer Beschwerdeerwiderung unter Hinweis auf Bescheinigungen ihrer Wirtschaftsprüfergesellschaft vom 16.6.2015 und vom 11.7.2016 bekräftigt, dass die Investitionen der Konzernmutter in den Standort erst im März 2023 abgeschrieben sein werden und der auf den - ursprünglich drei Spielhallen umfassenden - Standort rechnerisch entfallende Anteil der Gesamtverbindlichkeiten der Konzernmutter auf 1.772.000 Euro beziffert worden sei, und unter anderem auch ihre fortbestehenden Mietverbindlichkeiten anführt, hat der Senat sich im Übrigen bereits im Verfahren 1 B 315/19 [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris] mit parallel gelagertem Sachvortrag befasst.
  • OVG Saarland, 02.07.2020 - 1 B 109/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine einem Konkurrenten erteilte Erlaubnis zum

    [OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris Rdnrn. 11 ff., vom 20.2.2018 - 1 B 868/17 - , juris Rdnr. 12, und vom 8.11.2018 - 1 A 202/18 -, juris Rdnr. 26] Ferner ist geklärt, dass es der Erteilung einer für eine Bestandsspielhalle beantragten (Weiterbetriebs-) Erlaubnis sowohl im Rahmen des Auswahlverfahrens als auch im Rahmen einer Härtefallbefreiung im Grundsatz entgegensteht, wenn der Spielhallenbetreiber nicht innerhalb der Antragsfrist, die am 31.12.2016 abgelaufen ist, alle zur Bescheidung des Erlaubnisantrags erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat.
  • OVG Saarland, 18.06.2020 - 1 B 87/20

    Spielhallenerlaubnis; Auswahlentscheidung: ordnungsrechtliche Verstöße;

    [Beschlüsse vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 -, juris Rdnrn. 51 f., und vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris Rdnr. 35] Diese Frage ist für das saarländische Landesrecht mangels entsprechender gesetzlicher Vorgaben klar zu verneinen.
  • OVG Saarland, 28.07.2020 - 1 B 66/20

    Vorläufige Duldung des Fortbetriebs einer Bestandsspielhalle; Auswahlverfahren

    Der Senat hat bereits mehrfach Zweifel daran zum Ausdruck gebracht, ob der Entfernung konkurrierender Spielhallen zu einer Suchtberatungsstelle im Rahmen der Auswahlentscheidung eine eigenständige oder gar ausschlaggebende Bedeutung beigemessen werden kann [Beschlüsse des Senats vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 -, juris, Rdnrn. 51 f., und vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris, Rdnr. 35], und diese Frage für das saarländische Landesrecht mangels entsprechender gesetzlicher Vorgaben klar verneint.
  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 330/19

    Vorläufige Duldung des Fortbetriebs von Bestandsspielhallen; Vorliegen eines

    Auch hierauf hat das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats(siehe zuletzt Beschluss des Senats vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris, Rdnrn. 49 ff.) zutreffend hingewiesen.
  • VG Saarlouis, 04.03.2020 - 1 L 2008/19

    Vorläufige Duldung des Spielhallenbetriebs; Versagung einer Spielhallenerlaubnis

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.02.2020 - 1 B 315/19 -, Bl. 13.
  • OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 125/20

    Beurteilung der Betroffenheit im Fall der Schließung einer Spielhalle

    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -] Fallbezogen hat der Antragsgegner vertrauensgeschützte Dispositionen betreffend die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag auch hinsichtlich der ausgewählten Konkurrentin verneint.
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