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   OVG Saarland, 26.10.2010 - 3 B 241/10   

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https://dejure.org/2010,17147
OVG Saarland, 26.10.2010 - 3 B 241/10 (https://dejure.org/2010,17147)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26.10.2010 - 3 B 241/10 (https://dejure.org/2010,17147)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 3 B 241/10 (https://dejure.org/2010,17147)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Betriebserlaubnis und Schließung einer Einrichtung gemäß § 45 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII); Einschränkung des Elternrechts für die Zeit des Verbleibs eines Kindes in einer außerfamiliären Betreuung; Freie Entscheidung ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 45 Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 2
    Widerruf der Betriebserlaubnis und Schließung einer Einrichtung gemäß § 45 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe - ( SGB VIII ); Einschränkung des Elternrechts für die Zeit des Verbleibs eines Kindes in einer außerfamiliären Betreuung; Freie Entscheidung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 288 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus OVG Saarland, 26.10.2010 - 3 B 241/10
    BVerfG, Beschluss vom 17.2.1982 - 1 BvR 188/80 - = BVerfGE 60, 79 f.

    BVerfG, Beschluss vom 17.2.1982 - 1 BvR 188/80 - = BVerfGE 60, 79 f.

  • VG Saarlouis, 15.07.2010 - 11 L 664/10

    Jugendhilferecht: Schließung eines Internats

    Auszug aus OVG Saarland, 26.10.2010 - 3 B 241/10
    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15. Juli 2010 - 11 L 664/10 - wird zurückgewiesen.

    Die nach Maßgabe des § 146 Abs. 4 VwGO statthafte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15.7.2010 - 11 L 664/10 - ist fristgerecht erhoben und begründet worden.

  • OVG Saarland, 11.08.2010 - 3 B 178/10

    Widerruf der Betriebserlaubnis für ein Internat gemäß § 45 Abs. 2 Satz 5 SGB 8

    Auszug aus OVG Saarland, 26.10.2010 - 3 B 241/10
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde hat der Senat mit Beschluss vom 11.8.2010 in dem Verfahren 3 B 178/10 zurückgewiesen.
  • VG Saarlouis, 21.05.2010 - 11 L 456/10

    Vollzug der Schließung eines Internats vorübergehend ausgesetzt

    Auszug aus OVG Saarland, 26.10.2010 - 3 B 241/10
    Dem dagegen gerichteten Antrag des Betreibers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 21.5.2010 in dem Verfahren 11 L 456/10 nur für eine kurze Zwischenzeit bis zum Ende des Schuljahres 2009/2010 stattgegeben und ihn im übrigen zurückgewiesen.
  • VG Saarlouis, 11.05.2012 - 3 K 231/11

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis für ein Internat

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Gerichtsakten betreffend die Verfahren: 3 K 444/10, 3 K 457/10, 11 K 498/10, 11 L 456/10 (OVG 3 B 178/10) und 11 L 664/10 (OVG 3 B 241/10) sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten.

    Ziel dieses präventiven Verbots mit Erlaubnisvorbehalt(Stähr in Hauck/Noftz, SGB VIII, § 45 Rdnr. 1; Mörsberger in Wiesner SGB VIII, 4. Aufl. § 45 Rdnr. 30) ist die Abwehr von Gefährdungen, die sich aus fremder, außerhalb der Familie stattfindender Betreuung und Unterkunftsgewährung für das Wohl der Minderjährigen ergeben können(Stähr in Hauck/Noftz, SGB VIII, § 45 Rdnr. 5; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.10.2010 - 3 B 241/10 - BT-Drucksache 17/6256 S. 23).

  • OVG Saarland, 15.02.2012 - 3 A 401/11

    Feststellung der Unzuverlässigkeit des Trägers einer Privatschule; Mängel beim

    Bereits hieraus wird deutlich, dass das Verwaltungsgericht sehr wohl die Umstände im Internatsbetrieb des Klägers, die, wie der Senat in seinem Beschluss vom 11.8.2010 - 3 B 178/10 - (und ebenso in dem vom Beklagten zitierten Beschluss vom 26.10.2010 - 3 B 241/10 -) festgestellt hat, zu Recht zum Anlass für den Widerruf der Erlaubnis zum Betrieb und die Schließung des Internats mit Bescheid vom 23.4.2010 genommen worden waren, bei seiner Entscheidung über die Frage der Zuverlässigkeit des Klägers zum Betrieb der Schule maßgeblich zugrunde gelegt hat.

    In der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 26.10.2010 - 3 B 241/10 - sei zu Frau H "mit Blick auf festgestellte tatsächliche Mängel" aufgezeigt, dass deren fehlende Qualifikation sich in Bezug auf die Anforderungen der Betreuung gegenüber Internatskindern als Fall einer konkreten Gefährdung des Kindeswohls dargestellt habe.

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