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   OVG Saarland, 26.11.1996 - 2 R 20/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7284
OVG Saarland, 26.11.1996 - 2 R 20/95 (https://dejure.org/1996,7284)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26.11.1996 - 2 R 20/95 (https://dejure.org/1996,7284)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26. November 1996 - 2 R 20/95 (https://dejure.org/1996,7284)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Brennholzstapel; Wohngebäude; Beheizung; Nebenanlage; Abstandsfläche; Öffentliche Verkehrsfläche

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Über 2 m hoher und 3 m langer bzw. breiter Brennholzstapel eines Grundstückseigentümers muss Abstandsfläche einhalten - Brennholzstapel als zulässige Nebenanlage in reinem Wohngebiet

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)

  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.2011 - 5 S 194/10

    Zulässigkeit eines privaten Bootslagerplatzes in einem allgemeinen Wohngebiet;

    Während für eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots nichts ersichtlich wäre - der keineswegs erdrückend wirkende Bootslagerplatz liegt ca. 27 m vom Wohnhaus des Klägers entfernt; einen Anspruch auf eine optisch oder ästhetisch ansprechende Anlegung und Nutzung der Nachbargrundstücke vermittelt das Bauplanungsrecht ersichtlich nicht (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 26.11.1996 - 2 R 20/95 -, BRS 58 Nr. 175) - wäre sein Anspruch auf Gebietserhaltung - unabhängig von tatsächlichen Beeinträchtigungen - grundsätzlich bereits dann verletzt, wenn der von ihm beanstandete Bootslagerplatz mit der Gebietsart eines reinen oder allgemeinen Wohngebiets unvereinbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.09.1993, a.a.O.) bzw. in einem solchen Gebiet der Art nach auch nicht ausnahmsweise zulässig wäre (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2004 - 4 C 12.03 -).

    Die Zulässigkeit des Bootslagerplatzes richtet sich, da es sich ersichtlich um keinen für die Ausübung der Hauptnutzung "Wohnen" erforderlichen (unselbständigen) Bestandteil derselben handelt, nicht unmittelbar nach derjenigen der Hauptnutzung (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 26.11.1996 , a.a.O.; BVerwG, Urt. v. 28.04.2004, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 24.05.2012 - 2 A 395/11

    Zulassungsgrund der Divergenz; Wohngebietsverträglich einer Brennholzlagerstätte

    ( vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.1.1996 - 2 R 20/95 -, BRS 58 Nr. 175 ) Hier gelte nichts anderes.

    Die von den Klägern geltend gemachte Abweichung (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) von dem Urteil des Senats vom November 1996(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.11.1996 - 2 R 20/95 -, BRS 58 Nr. 175) ist nicht gegeben.

  • VG Saarlouis, 17.08.2011 - 5 K 41/11

    Nachbarklage gegen die Nutzung eines Grundstücks als Lagerfläche für Holz sowie

    OVG des Saarlandes, Urteile vom 26.11.1996 - 2 R 20/95 -, BRS 58 Nr. 75, unter Hinweis auf das Urteil vom 22.10.1982 - 2 R 209/81 -, AS RP-SL 19, 129, vom 23.04.2002 - 2 R 7/01 -, AS RP-SL 30, 11 = BauR 2003, 1865 = BRS 65 Nr. 118, vom 18.09.2008 - 2 A 4/08 -, zit. nach juris und vom 17.06.2010 - 2 A 425/08 -, BauR 2010, 1633 (Leitsatz); Beschlüsse vom 31.01.1995 - 2 W 51/94 - und 30.05.2003 - 1 Q 20/03 -, BauR 2004, 131 (red. Leitsatz).

    Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat bereits in seinem Urteil vom 26.11.1996 (- 2 R 20/95 -, BRS 58 Nr. 175) entschieden, dass eine Brennholzlagerung sogar in einem reinen Wohngebiete eine nach § 14 BauNVO zulässige Nebenanlage sein kann.

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes (vgl. Urteil vom 26.11.1996, a.a.O.) erst dann zu bejahen, wenn sie eine Höhe von 2 m überschreitet und ihre Ausdehnung bei über 3 m liegt.

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