Rechtsprechung
   OVG Saarland, 27.03.2018 - 2 A 717/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7328
OVG Saarland, 27.03.2018 - 2 A 717/17 (https://dejure.org/2018,7328)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27.03.2018 - 2 A 717/17 (https://dejure.org/2018,7328)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27. März 2018 - 2 A 717/17 (https://dejure.org/2018,7328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,7328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 242 BGB, § 10 Abs 4 SGB 8, § 86 Abs 6 SGB 8, § 86c SGB 8, § 89a Abs 1 S 1 SGB 8
    Konkurrenz jugendhilferechtlicher Erstattungsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEHINDERUNG; EINGLIEDERUNGSHILFE; ERSTATTUNGSANSPRUCH; ERZIEHUNGSHILFE; ERZIEHUNGSSTELLE; JUGENDHILFE; ÖRTLICHER TRÄGER; SPEZIALITÄT; ÜBERÖRTLICHER TRÄGER

  • rechtsportal.de

    Realisierung eines Erstattungsanspruchs des früher zuständigen örtlichen Jugendhilfeträgers; Wegen Belegenheit einer Erziehungsstelle in seinem Zuständigkeitsbereich zuständig gewordenen Träger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 203.07

    Freistellung eines nachrangig verpflichteten Jugendhilfeträgers aufgrund eines

    Auszug aus OVG Saarland, 27.03.2018 - 2 A 717/17
    Aus dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom Mai 2008(BVerwG, B. v. 22.05.2008 - 5 B 203.07 -, juris.) ergebe sich ferner, dass es einer Kostenerstattung nach § 89c SGB VIII nicht entgegen stehe, wenn von dem zunächst zuständigen örtlichen Jugendhilfeträger gegenüber einem mutmaßlich vorrangig zuständigen Sozialhilfeträger keine Kostenerstattung geltend gemacht werde.
  • VG Karlsruhe, 19.12.2023 - 8 K 4487/22

    Gewährung von Jugendhilfe; Zuständigkeitswechsel während des laufenden Bezugs;

    Allerdings hätte wohl auch der Beklagte im Falle eines Zuständigkeitswechsels nach § 86 Abs. 6 SGB VIII einen Kostenerstattungsanspruch nach § 89a Abs. 1 SGB VIII gegen den Träger, der zuvor zuständig war oder zuständig gewesen wäre, oder nach § 86a Abs. 2 oder 3 SGB VIII gegen einen dritten Träger der Jugendhilfe (zum Verhältnis des Anspruchs aus § 89c SGB VIII zum ggf. gegenläufigen Anspruch aus § 89a SGB VIII: BVerwG, Urteil vom 30.9.2009 - 5 C 18.08 - BVerwGE 135, 58, juris Rn. 30 ff.; OVG Saarl., Beschluss vom 27.3.2018 - 2 A 717/17 - juris Rn. 20 ff.; Streichsbier in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, § 89c Rn. 4).

    Abgesehen davon steht dem Anspruch aus § 89c SGB VIII häufig wegen des gegenläufigen Anspruchs aus § 89a SGB VIII der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entsprechend § 242 BGB entgegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.9.2009 - 5 C 18.08 - BVerwGE 135, 58, juris Rn. 30 ff.; Streichsbier in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, § 89c Rn. 4; OVG Saarl., Beschluss vom 27.3.2018 - 2 A 717/17 - juris Rn. 20 ff.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht