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   OVG Saarland, 27.07.2022 - 2 B 107/22   

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https://dejure.org/2022,19246
OVG Saarland, 27.07.2022 - 2 B 107/22 (https://dejure.org/2022,19246)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27.07.2022 - 2 B 107/22 (https://dejure.org/2022,19246)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27. Juli 2022 - 2 B 107/22 (https://dejure.org/2022,19246)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 29 SGB 9 2018, § 35a Abs 1 SGB 8, § 35a Abs 3 SGB 8, § 123 Abs 1 VwGO
    Eingliederungshilfe in Form der Gewährung eines persönlichen Budgets

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnungsgrund; Budget; Eingliederungshilfe; Hilfebedarf; Integrationshelfer; Rechtsanspruch; Schulbesuch; Zielvereinbarung; Eingliederungshilfe (Persönliches Budget)

  • rechtsportal.de

    Anordnungsgrund; Budget; Eingliederungshilfe; Hilfebedarf; Integrationshelfer; Rechtsanspruch; Schulbesuch; Zielvereinbarung; Eingliederungshilfe (Persönliches Budget)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20

    Eingliederungshilfe in Form eines persönlichen Budgets - Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus OVG Saarland, 27.07.2022 - 2 B 107/22
    18/9522, S. 244; ebenso OVG Bremen, Beschluss vom 25.5.2020 - 2 B 66/20 -, juris].

    [Vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 25.5.2020 - 2 B 66/20 -, juris] Hierfür ist im vorliegenden Fall nichts ersichtlich.

  • OVG Saarland, 30.07.2019 - 2 B 152/19

    Hilfe für junge Volljährige; Bindungswirkung einer Zielvereinbarung;

    Auszug aus OVG Saarland, 27.07.2022 - 2 B 107/22
    Er hat auch fast ein Jahr nach der gescheiterten Integrationshilfe durch die Lebenshilfe keine anderweitige - günstigere - Möglichkeit einer Betreuung des Antragstellers durch einen Integrationshelfer während des Unterrichts und in den Pausen [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.7.2019 - 2 B 152/19-] aufgezeigt.

    [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.7.2019 - 2 B 152/19-, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.3.2019 - L 1 KR 58/19 B ER -, jeweils bei juris] Jedoch wäre der vom Gesetzgeber gewollte Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget weitgehend wertlos, wenn der Leistungsträger das Entstehen seiner Voraussetzungen nach Belieben dadurch verhindern könnte, dass er sich weigert mit dem Leistungsberechtigten eine Zielvereinbarung abzuschließen.

  • VG Saarlouis, 23.05.2022 - 3 L 529/22

    Anordnungsgrund; Budget; Eingliederungshilfe; Hilfebedarf; Integrationshelfer;

    Auszug aus OVG Saarland, 27.07.2022 - 2 B 107/22
    Unter Abänderung des Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23. Mai 2022 - 3 L 529/22 - wird der Antragsgegner vorläufig verpflichtet, dem Antragsteller ab dem 5. September 2022 ein Persönliches Budget in Höhe von 1.044,- ? pro Schulwoche für Eingliederungshilfe durch einen Integrationshelfer mit 36 Wochenstunden zu gewähren.

    Mit Beschluss vom 23.5.2022 - 3 L 529/22 - hat das Verwaltungsgericht den Antrag zurückgewiesen.

  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines

    Auszug aus OVG Saarland, 27.07.2022 - 2 B 107/22
    [Vgl. BSG, Urteil vom 28.1.2021 - B 8 SO 9/19 R -, juris].
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.03.2019 - L 1 KR 58/19

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Geldanspruch auf die Leistung aus

    Auszug aus OVG Saarland, 27.07.2022 - 2 B 107/22
    [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.7.2019 - 2 B 152/19-, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.3.2019 - L 1 KR 58/19 B ER -, jeweils bei juris] Jedoch wäre der vom Gesetzgeber gewollte Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget weitgehend wertlos, wenn der Leistungsträger das Entstehen seiner Voraussetzungen nach Belieben dadurch verhindern könnte, dass er sich weigert mit dem Leistungsberechtigten eine Zielvereinbarung abzuschließen.
  • LSG Sachsen, 11.11.2021 - L 8 SO 39/21
    Auszug aus OVG Saarland, 27.07.2022 - 2 B 107/22
    [Vgl. Sächs. LSG, Beschluss vom 11.11.2021 - L 8 SO 39/21 B ER -, juris] Nach § 612 Abs. 2 BGB ist die übliche Vergütung diejenige, die am gleichen Ort in ähnlichen Gewerben und Berufen bezahlt zu werden pflegt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2020 - 12 B 1520/19
    Auszug aus OVG Saarland, 27.07.2022 - 2 B 107/22
    [Vgl. OVG Münster, Beschluss vom 27.8.2020 - 12 B 1520/19 -, juris] Dem Leistungsträger wird damit das Risiko zugemutet, dass der Leistungsberechtigte die Zielvereinbarung nicht erfüllt.
  • OVG Saarland, 10.09.2021 - 2 A 368/20

    Leistungen der Eingliederungshilfe als Persönliches Budget

    Auszug aus OVG Saarland, 27.07.2022 - 2 B 107/22
    [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.9.2021 - 2 A 368/20 -, juris; ausführlich dazu Schneider in: Hauck/Noftz, SGB IX, 2. Aufl. 2021, § 29 Rn. 10 ff.] Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, wonach im Rahmen des § 35a SGB VIII kein gebundener Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget bestehen könne, weil dies den Strukturprinzipien des Kinder- und Jugendhilferechts widerspreche, ist jedenfalls seit dem 1.1.2020 nicht mehr mit dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte von § 35a Abs. 3 SGB VIII vereinbar.
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