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   OVG Saarland, 27.09.2018 - 2 A 729/17   

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OVG Saarland, 27.09.2018 - 2 A 729/17 (https://dejure.org/2018,37340)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27.09.2018 - 2 A 729/17 (https://dejure.org/2018,37340)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27. September 2018 - 2 A 729/17 (https://dejure.org/2018,37340)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer behindertengerechten Werkshalle zu einem Bordell; Anwendbarkeit der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) bei geplanter Errichtung eines Bordells

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer behindertengerechten Werkshalle zu einem Bordell; Anwendbarkeit der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO) bei geplanter Errichtung eines Bordells

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Saarlouis, 19.07.2017 - 5 K 1213/16

    Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer

    Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2018 - 2 A 729/17
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 19. Juli 2017 - 5 K 1213/16 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 19.7.2017 - 5 K 1213/16 - hat das Verwaltungsgericht den Bescheid der Beklagten vom 4.1.2016 aufgehoben und die Klage im Übrigen abgewiesen.

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124 a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 19.7.2017 - 5 K 1213/16 - ist zulässig, aber unbegründet.

  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche

    Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2018 - 2 A 729/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).

    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7) An einer diesen Anforderungen genügenden Darlegung fehlt es vorliegend.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2018 - 2 A 729/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2018 - 2 A 729/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2018 - 2 A 729/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).
  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2018 - 2 A 729/17
    Eine den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzende Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.1.2009 - 9 B 64.08 -, juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 30.7.2018 - 4 B 66/18 -, juris) Gemessen daran ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs hier nicht dargelegt.
  • VGH Bayern, 02.06.2017 - 9 ZB 15.1216

    Wettbüro im Mischgebiet

    Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2018 - 2 A 729/17
    Die Entscheidung darüber, ob ein Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung besteht, gehört zu den in der verwaltungsgerichtlichen Praxis regelmäßig zu entscheidenden Streitsachen und liegt auch hier von der Schwierigkeit her nicht signifikant über dem Durchschnitt verwaltungsgerichtlicher Fälle.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 2.6.2017 - 9 ZB 15.1216 -, juris) Aus der von dem Kläger aufgeworfenen Rechtsfrage, ob die Versammlungsstättenverordnung bei einem Bordell mit einem Ausschankbereich unter Zugrundelegung der Berechnungsformel des § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 VStättVO anwendbar ist, ergibt sich ebenfalls keine "besondere" rechtliche Schwierigkeit der Sache.
  • OVG Sachsen, 30.07.2018 - 4 B 66/18

    Gehörsanspruch; Kindertageseinrichtung; Betreuungszeit; Anhörung

    Auszug aus OVG Saarland, 27.09.2018 - 2 A 729/17
    Eine den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzende Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das Gericht, das auf den Inhalt der beabsichtigten Entscheidung regelmäßig nicht vorab hinweisen muss, auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen braucht.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.1.2009 - 9 B 64.08 -, juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 30.7.2018 - 4 B 66/18 -, juris) Gemessen daran ist eine Verletzung des rechtlichen Gehörs hier nicht dargelegt.
  • OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 A 174/18

    Entscheidungszeitpunkt für Anordnungen zur Beseitigung datenschutzrechtlicher

    Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung(Beschluss des Senats vom 27.9.2018 - 2 A 729/17 - m.w.Nw., juris).
  • OLG Saarbrücken, 16.04.2020 - 2 U 116/18

    VOB-Vertrag: Stillschweigende Vereinbarung der Entgeltlichkeit;

    Allein entscheidend ist vielmehr, wie viele Personen die Räumlichkeiten "fassen", so dass ausschlaggebend die Fläche und das sich daraus ergebende Fassungsvolumen ist, so dass auch die Erstellung einer Belegungsmatrix durch den Betreiber an der grundsätzlichen Anwendbarkeit der Versammlungsstättenverordnung nichts zu ändern vermag (OVG Saarlouis, Beschluss vom 27. September 2018 - 2 A 729/17, juris Rn. 10; VG Düsseldorf, Urteil vom 28. Januar 2010 - 4 K 8548/08, juris Rn. 46).
  • OVG Saarland, 12.08.2019 - 2 A 77/18

    Erstattungsstreitigkeit hinsichtlich der Kosten für einen Integrationshelfer -

    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(vgl. Beschuss des Senats vom 27.9.2018 - 2 A 729/17 - m.w.N., juris) An einer diesen Anforderungen genügenden Darlegung fehlt es vorliegend bereits.
  • OVG Saarland, 17.10.2022 - 2 A 212/22

    Rücknahme der Flüchtlingsanerkennung

    Eine solche Hinweispflicht besteht unter dem Aspekt einer Gehörsverletzung wegen einer unzulässigen Überraschungsentscheidung allenfalls dann, wenn auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht mit einer bestimmten Bewertung seines Sachvortrags durch das Verwaltungsgericht zu rechnen brauchte (vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 8.4.2020 - 2 A 150/19 -, vom 7.6.2019 - 2 A 194/18 - und vom 27.9.2018 - 2 A 729/17 -, alle bei Juris Juris).(Rn.16).

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 7.6.2019 - 2 A 194/18 - und vom 27.9.2018 - 2 A 729/17 -, beide bei Juris].

  • OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 556/17

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Bau eines Textilmarktes;

    Soweit sie zunächst reklamiert, dass vor dem Ergehen des Urteils des Verwaltungsgerichts "ein Hinweis ... nicht erfolgt" sei, entspricht es ständiger Rechtsprechung, dass das Gericht einem Beteiligten nicht vorab mitteilen muss, auf welche Gesichtspunkte es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2018 - 2 A 729/17 -) Eine den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzende "Überraschungsentscheidung" liegt nur vor, wenn das Gericht auf eine rechtliche Sichtweise oder auf eine bestimmte Bewertung des Sachverhalts abstellt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.1.2009 - 9 B 64.08 -, juris; OVG Bautzen, Beschluss vom 30.7.2018 - 4 B 66/18 -, juris) Das war hier offensichtlich nicht der Fall.
  • OVG Saarland, 29.10.2019 - 2 A 261/18

    Wiedergestattung der Rinderhaltung

    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(vgl. Beschluss des Senats vom 27.9.2018 - 2 A 729/17 - m.w.N., juris).
  • OVG Saarland, 07.06.2019 - 2 A 194/18

    Anspruch auf rechtliches Gehör; (keine) allgemeine Klärungsfähigkeit bezüglich

    Soweit die Kläger schließlich Hinweispflichten des Gerichts nach § 139 ZPO ansprechen, bleibt festzuhalten, dass das Verwaltungsgericht zum einen den Beteiligten nicht vorab mitteilen muss, auf welche Gesichtspunkte es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt,(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2018 - 2 A 729/17 -, Leitsatzübersicht/"Spruchpraxis" für das 2. Halbjahr 2018 auf der Homepage des Gerichts, dort Seite 57 Leitsatz Nr. 65) und dass sich ihm eine weitere Beweiserhebung nach dem Akteninhalt nicht zwingend aufdrängen musste.
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