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   OVG Saarland, 27.11.2019 - 2 A 287/19   

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OVG Saarland, 27.11.2019 - 2 A 287/19 (https://dejure.org/2019,41255)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27.11.2019 - 2 A 287/19 (https://dejure.org/2019,41255)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27. November 2019 - 2 A 287/19 (https://dejure.org/2019,41255)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauantrag; Baunutzungsverordnung ; Bebauungsplan; Kerngebiet; Mischgebiet; Schwellenwert; Störung; Typik; Unterschreitung; Wettbüro; Wohnnutzung; Zulässigkeit eines Wettbüros in einem Mischgebiet

  • rechtsportal.de

    Festlegung des Umfangs und der Modalitäten eines Vorhabens mit der Einleitung eines bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens als Sache des Bauherrn; Erteilung eines Vorbescheids für die Nutzungsänderung einer Gaststätte in ein Wettbüro; Zuordnung eines Wettbüros dem ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Wettbüro im Mischgebiet!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit einer Nutzungsänderung einer Gaststätte in ein Wettbüro

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2020, 616
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.02.2000 - 4 C 23.98

    Diskothek; Gewerbebetrieb, sonstiger; Vergnügungsstätte; Industriegebiet;

    Auszug aus OVG Saarland, 27.11.2019 - 2 A 287/19
    Maßgeblich ist dabei, ob bei typisierender Betrachtung kerngebietstypische Vergnügungsstätten mit der Zweckbestimmung des jeweils festgesetzten Baugebiets vereinbar sind (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 24.2.2000 - 4 C 23.98 -, BRS 63 Nr. 80, zur Unzulässigkeit von Diskotheken in einem Industriegebiet nach § 9 BauNVO 1977).

    Maßgeblich ist dabei, ob bei typisierender Betrachtung kerngebietstypische Vergnügungsstätten mit der Zweckbestimmung des jeweils festgesetzten Baugebiets vereinbar sind.(vgl. etwa allgemein BVerwG, Urteil vom 24.2.2000 - 4 C 23.98 -, BRS 63 Nr. 80, zur Unzulässigkeit von Diskotheken in einem Industriegebiet nach § 9 BauNVO 1977) Diese Frage ist für ein nach den Fassungen der Baunutzungsverordnung vor 1990 festgesetztes Mischgebiet - hier mit Blick auf § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO 1962 - zu verneinen.(vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 25.11.1983 - BVerwG 4 C 64.79 -, BRS 40 Nr. 45, und Beschluss vom 28.7.1988 - 4 B 119.88 -, BRS 48 Nr. 40).

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus OVG Saarland, 27.11.2019 - 2 A 287/19
    Hierzu gehören neben Spielhallen und Amüsierbetrieben unterschiedlichster Form auch Wettbüros.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.11.2017 - 2 A 381/16 -, bei juris, und vom 24.4.2009 - 2 B 265/09 -, BRS 74 Nr. 202) Das Verwaltungsgericht hat die genannte höchstrichterliche Rechtsprechung, speziell das vom Kläger angeführte Urteil aus dem Jahr 1983,(vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1983 - BVerwG 4 C 64.79 -, BRS 40 Nr. 45) zu der Frage angesprochen, wie heute der Kategorie der Vergnügungsstätten zuzuordnende Einrichtungen nach den älteren Fassungen der Baunutzungsverordnung - hier nach der ersten Fassung aus dem Jahre 1962 - zu beurteilen sind.

    Maßgeblich ist dabei, ob bei typisierender Betrachtung kerngebietstypische Vergnügungsstätten mit der Zweckbestimmung des jeweils festgesetzten Baugebiets vereinbar sind.(vgl. etwa allgemein BVerwG, Urteil vom 24.2.2000 - 4 C 23.98 -, BRS 63 Nr. 80, zur Unzulässigkeit von Diskotheken in einem Industriegebiet nach § 9 BauNVO 1977) Diese Frage ist für ein nach den Fassungen der Baunutzungsverordnung vor 1990 festgesetztes Mischgebiet - hier mit Blick auf § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO 1962 - zu verneinen.(vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 25.11.1983 - BVerwG 4 C 64.79 -, BRS 40 Nr. 45, und Beschluss vom 28.7.1988 - 4 B 119.88 -, BRS 48 Nr. 40).

  • OVG Saarland, 24.04.2009 - 2 B 265/09
    Auszug aus OVG Saarland, 27.11.2019 - 2 A 287/19
    Hierzu gehören neben Spielhallen und Amüsierbetrieben unterschiedlichster Form auch Wettbüros.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.11.2017 - 2 A 381/16 -, bei juris, und vom 24.4.2009 - 2 B 265/09 -, BRS 74 Nr. 202) Das Verwaltungsgericht hat die genannte höchstrichterliche Rechtsprechung, speziell das vom Kläger angeführte Urteil aus dem Jahr 1983,(vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1983 - BVerwG 4 C 64.79 -, BRS 40 Nr. 45) zu der Frage angesprochen, wie heute der Kategorie der Vergnügungsstätten zuzuordnende Einrichtungen nach den älteren Fassungen der Baunutzungsverordnung - hier nach der ersten Fassung aus dem Jahre 1962 - zu beurteilen sind.
  • BVerwG, 28.07.1988 - 4 B 119.88

    Baurecht - Gewerbegebiet - Mischgebiet - Vergnügungsstätte - Spielhalle -

    Auszug aus OVG Saarland, 27.11.2019 - 2 A 287/19
    Maßgeblich ist dabei, ob bei typisierender Betrachtung kerngebietstypische Vergnügungsstätten mit der Zweckbestimmung des jeweils festgesetzten Baugebiets vereinbar sind.(vgl. etwa allgemein BVerwG, Urteil vom 24.2.2000 - 4 C 23.98 -, BRS 63 Nr. 80, zur Unzulässigkeit von Diskotheken in einem Industriegebiet nach § 9 BauNVO 1977) Diese Frage ist für ein nach den Fassungen der Baunutzungsverordnung vor 1990 festgesetztes Mischgebiet - hier mit Blick auf § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO 1962 - zu verneinen.(vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 25.11.1983 - BVerwG 4 C 64.79 -, BRS 40 Nr. 45, und Beschluss vom 28.7.1988 - 4 B 119.88 -, BRS 48 Nr. 40).
  • OVG Saarland, 30.11.2017 - 2 A 381/16

    Nutzungsänderung von Spielsalon in Wettbüro

    Auszug aus OVG Saarland, 27.11.2019 - 2 A 287/19
    Hierzu gehören neben Spielhallen und Amüsierbetrieben unterschiedlichster Form auch Wettbüros.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.11.2017 - 2 A 381/16 -, bei juris, und vom 24.4.2009 - 2 B 265/09 -, BRS 74 Nr. 202) Das Verwaltungsgericht hat die genannte höchstrichterliche Rechtsprechung, speziell das vom Kläger angeführte Urteil aus dem Jahr 1983,(vgl. BVerwG, Urteil vom 25.11.1983 - BVerwG 4 C 64.79 -, BRS 40 Nr. 45) zu der Frage angesprochen, wie heute der Kategorie der Vergnügungsstätten zuzuordnende Einrichtungen nach den älteren Fassungen der Baunutzungsverordnung - hier nach der ersten Fassung aus dem Jahre 1962 - zu beurteilen sind.
  • OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 556/17

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Bau eines Textilmarktes;

    Auszug aus OVG Saarland, 27.11.2019 - 2 A 287/19
    Beruht indes ein im Berufungszulassungsverfahren angegriffenes Urteil des Verwaltungsgerichts auf mehreren selbständig tragenden Gründen (Mehrfachbegründung), so ist für die Zulassung der Berufung nur dann Raum, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.11.2018 - 2 A 556/17 -, bei juris) Das ist hier nicht der Fall, wie sich aus den obigen Ausführungen ergibt.
  • OVG Saarland, 18.06.2018 - 2 B 104/18

    Beteiligungsrechte der Gemeinde; Genehmigung einer Spielhalle

    Auszug aus OVG Saarland, 27.11.2019 - 2 A 287/19
    Sollte eine entsprechende Baugenehmigung,(vgl. den Bauschein der Beklagten vom 29.1.2019 - 20141115 -) die übrigens im Falle mangelnder Umsetzung nach Maßgabe des § 74 Abs. 1 LBO inzwischen erloschen sein dürfte, seinerzeit unter Missachtung einschlägiger materiell-rechtlicher Vorgaben erteilt worden sein,(vgl. aber zur Abgrenzung von kerngebietstypischen Spielhallen und der insoweit am Schwellenwert von 100 qm orientierten Betrachtung OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.6.2018 - 2 B 104/18 -, KommJur 2018, 311) ändert das nichts daran, dass die hier zur Rede stehende Bauvoranfrage allein am Maßstab der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, hier der §§ 30 Abs. 1 BauGB, 6 BauNVO 1962, zu beurteilen ist (§§ 76, 73 Abs. 1 LBO).
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 31.83

    Zulässigkeit der Sprungrevision; Vergnügungsstätte

    Auszug aus OVG Saarland, 27.11.2019 - 2 A 287/19
    Die für das Kerngebiet "typische" Vergnügungsstätte ist ein zentraler, für ein größeres und allgemeines Publikum erreichbarer Dienstleistungsbetrieb mit größerem Einzugsbereich.(vgl. BVerwG, Urteil vom 21.2.1986 - BVerwG 4 C 31.83 -, BRS 46 Nr. 51) Eine gerade für ein Kerngebiet typische Vergnügungsstätte gehört folglich nicht in ein Mischgebiet.
  • VG Stuttgart, 30.03.2021 - 2 K 5949/20

    Wiederholtes Stellen von Bauanträgen

    Allerdings konnten nach der damaligen Fassung der Baunutzungsverordnung nicht Vergnügungsstätten auch als "sonstige Gewerbebetriebe" (§ 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO 1977) zulässig sein, wenn sie nicht dem Typus der Vergnügungsstätten, wie sie für Einrichtungen im Kerngebiet kennzeichnend sind, entsprechen und keine wesentlichen Störungen für die Wohnruhe vor allem am Abend und in der Nacht mit sich bringen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1983 - 4 C 64.79 - juris Rn. 12; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.02.2011 - 3 S 445/09 - juris Rn. 21; OVG d. Saarlandes, Beschl. v. 27.11.2019 - 2 A 287/19 - juris Rn. 14; VG München, Urt. v. 08.05.2019 - M 9 K 18.1488 - juris).

    Dass das geplante Wettbüro aber auf ein Publikum aus einem größeren Einzugsbereich ausgerichtet und deswegen als zentraler, kerngebietstypischer Betrieb einzuordnen ist, ergibt sich aus den weiteren aus der Betriebsbeschreibung folgenden Umständen (den kerngebietstypischen Charakter einer Vergnügungsstätte mit einer Nutzfläche - den Thekenbereich ausgenommen - von 60 m² bejahend OVG Saarland, Beschl. v. 27.11.2019 - 2 A 287/19 - juris).

    Allerdings konnten, wie ebenfalls bereits ausgeführt, nach der damaligen Fassung der Baunutzungsverordnung Vergnügungsstätten auch als "sonstige Gewerbebetriebe" zulässig sein, wenn sie nicht dem Typus der Vergnügungsstätten, wie sie für Einrichtungen im Kerngebiet kennzeichnend sind, entsprechen und keine wesentlichen Störungen für die Wohnruhe vor allem am Abend und in der Nacht mit sich bringen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1983 - 4 C 64.79 - juris Rn. 12; OVG d. Saarlandes, Beschl. v. 27.11.2019 - 2 A 287/19 - juris Rn. 14; VG München, Urt. v. 08.05.2019 - M 9 K 18.1488 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2020 - 8 S 1784/18

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche

    Ist damit neben der vorgesehenen Größe des Wettbüros auch aufgrund seiner "aufenthaltsbegründenden" Ausstattung und Möblierung für einen größeren Personenkreis sowie seiner verkehrsgünstigen Lage mit einem höheren Kundenaufkommen auch von außerhalb zu rechnen, kann der Betrieb nur als kerngebietstypisch angesehen werden (ähnlich SaarlOVG, Beschluss vom 27.11.2019 - 2 A 287/19 -, BauR 2020, 616).
  • OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19

    Abstandsflächenerfordernis für Euronorm-Werbetafeln; Übernahme von

    Insoweit spricht nach Aktenlage sehr viel dafür, dass bei Zugrundelegung der entscheidungserheblichen aktuellen Sach- und Rechtslage für das Verpflichtungsbegehren bereits dieser rechtliche Aspekt - zumindest gegenwärtig - ein Genehmigungshindernis begründet und es jedenfalls ausschließt, dem Bauantrag der Klägerin und damit auch ihrer mit dem Hauptantrag verfolgten Genehmigungsklage (§ 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO) zu entsprechen.(vgl. dazu allgemein OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, wonach insbesondere die Frage des Vorliegens ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO allein am Maßstab der Ergebnisfehlerhaftigkeit zu beurteilen ist und eine Prognose dahingehend erfordert, ob das angestrebte Rechtsmittel voraussichtlich Erfolg haben wird, seither st. Rspr., etwa Beschluss vom 27.11.2019 - 2 A 287/19 -, Nr. 89 der Leitsatzübersicht 2/2019 auf der Hompage des Gerichts (Aktuelle Meldungen, Spruchpraxis); in dem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838, wonach die Vorschrift - ebenso wie der Tatbestand zu Nr. 2 - die Richtigkeit der Entscheidung gewährleisten soll und "ernstliche Zweifel" (Nr. 1) auch dann nicht anzunehmen sind, wenn sich das angegriffene Urteil zwar nicht aus den darin angegebenen Gründen, aber aus anderen Gründen im Ergebnis als richtig erweist) Das Abstandsflächenerfordernis für Euronorm-Werbetafeln, die bereits ohne Aufständerung eine Höhe von deutlich über 2 m haben - hier nach Konstruktionszeichnung bei den Bauvorlagen 3, 67 m - ergibt sich nach der Neufassung der Landesbauordnung (2015) jedenfalls hinsichtlich der Ansichtsseite (Werbefläche) und der Rückseite wegen insoweit bestehender "gebäudegleicher Wirkung" aus dem § 7 Abs. 7 Nr. 1 LBO.

    Das ist hier - wie dargestellt - mit Blick auf die der Genehmigung selbständig entgegen stehenden Anforderungen des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB) nicht der Fall.(vgl. zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.11.2019 - 2 A 287/19 -, Nr. 89 der Leitsatzübersicht 2/2019 auf der Homepage des Gerichts).

  • VGH Bayern, 02.03.2021 - 9 ZB 19.793

    Baugenehmigung für Nutzungsänderung in eine Spielhalle

    Voraussetzung hierbei ist jedoch, dass es sich um eine nicht kerngebietstypische Vergnügungsstätte handelt (vgl. VGH BW, B.v. 27.6.1989 - 8 S 477/89 - juris Rn. 4; SaarlOVG, B.v. 27.11.2019 - 2 A 287/19 - juris Rn. 14 f.; Pützenbacher in Bönker/Bischopink, BauNVO, 2. Auflage 2018, § 9 Rn. 62, § 8 Rn. 151; Stock in König/Roeser/Stock, BauNVO, 4. Auflage 2019, § 9 Rn. 5; Ziegler in Brügelmann, BauGB, Stand Oktober 2020, § 9 BauNVO Rn. 38).

    Zwar sind Industriegebiete nach der Wertung des Verordnungsgebers nicht für Erholung und Vergnügen bestimmt und bestätigen die Regelungen der Baunutzungsverordnung 1990, nach denen Vergnügungsstätten im Industriegebiet generell ausgeschlossen sind, als "Auslegungshilfe" die Interpretation älterer Fassungen der Baunutzungsverordnung (vgl. BVerwG, U.v. 24.2.2000 a.a.O. Rn. 12); maßgeblich für die Beurteilung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit nach § 9 BauNVO 1977 bleibt jedoch, ob es sich um eine für das Kerngebiet typische und deshalb in anderen Baugebieten nicht allgemein zulässige Vergnügungsstätte handelt (vgl. BVerwG, B.v. 28.7.1988 a.a.O Rn. 5; Saarl-OVG, B.v. 27.11.2019 - 2 A 287/19 - juris Rn. 14).

  • OVG Saarland, 12.05.2021 - 2 A 107/20

    Fingierte Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren

    Das Verwaltungsgericht hat die nach dem § 34 BauGB maßgeblich in den Blick zu nehmende vorhandene Bebauung in der näheren Umgebung des Vorhabengrundstücks in seinem Urteil als allgemeines Wohngebiet im Verständnis des § 4 BauNVO eingestuft und ist auf dieser Basis - insoweit unzweifelhaft richtig - zur Unzulässigkeit der Umnutzung der Räume in dem Anwesen S...Straße 178 in eine von der Nutzungsart - unstreitig - als Vergnügungsstätte einzuordnende Spielhalle [vgl. insoweit etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.11.2019 - 2 A 287/19 -, BauR 2020, 616] gelangt.
  • OVG Saarland, 17.01.2022 - 2 A 281/21

    Pferdehaltung in unbeplanter Ortslage; gerichtliche Ortsbesichtigung;

    Im - hier bezogen auf eine Bauvoranfrage (§ 76 LBO (juris: )) - baurechtlichen Zulassungsstreit kommt es für die Bestimmung des Beurteilungsgegenstands (Vorhaben) allein auf den Inhalt der vom Bauherrn beziehungsweise der Bauherrin eingereichten Genehmigungsunterlagen an (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.11.2019 - 2 A 287/19 -, BauR 2020, 616).(Rn.15).

    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.11.2019 - 2 A 287/19 -, BauR 2020, 616, wonach es allein Sache der Bauherrin oder des Bauherrn ist, mit der Einleitung eines bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens den Umfang und die Modalitäten seines Vorhabens festzulegen, den Gerichten nicht die Befugnis zukommt, das Vorhaben inhaltlich so zu modifizieren, um dieses am Maßstab der einschlägigen materiellen Vorschriften insgesamt oder auch nur in Teilen genehmigungsfähig zu machen, und das in besonderer Weise in einem Berufungszulassungsverfahren für die Beurteilung der erstinstanzlichen Entscheidung am Maßstab des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gilt] An der rechtlichen Beurteilung des Verwaltungsgerichts würde - nur ergänzend - eine solche Reduzierung des geplanten Pferdebestands auch nichts ändern.

  • VG Saarlouis, 18.11.2020 - 5 K 1945/19

    Unzulässigkeit eines Wettbüros bei einer durch einen altrechtlichen

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.11.2019 - 2 A 287/19 -, juris, Ls 1; Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, a.a.O., S. 192] Gegenstand seines Bauantrags sei daher keine "Vergnügungsstätte", sondern lediglich ein Ladengeschäft vergleichbar einer Lotto-Toto-Annahmestelle.
  • VG Gelsenkirchen, 26.04.2022 - 9 K 4001/18

    Gemengelage, Vorbild Spielhalle, Wettbüro

    Dies gilt umso mehr, als sich das geplante Vorhaben (unter 100 m² Wettbürofläche, 2 Flachbildschirme und 11 Sitzgelegenheiten) nach den Kriterien zur Einordnung von kerngebietstypischen Vergnügungsstätten, vgl. allgemein OVG Saarland, Beschluss vom 27. November 2019 - 2 A 287/19 -, Rn. 15 juris und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2018 - OVG 2 S 37.17 -, Rn. 12 juris, selbst als nichtkerngebietstypische Vergnügungsstätte erweist und daher keine im Vergleich zur bereits vorhandenen kerngebietstypischen Vergnügungsstätte höheren, negativen Auswirkungen auf die Umgebung erwarten lässt.
  • OVG Saarland, 06.02.2020 - 2 A 132/19

    Anforderungen an die Berufungszulassungsantragsbegründung bei Mehrfachbegründung

    Infolgedessen kann die Berufung nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht ist und vorliegt.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.11.2019 - 2 A 287/19 - Nr. 89 der Leitsatzübersicht für das 2. Halbjahr 2019 auf der Homepage des Gerichts (Aktuelle Meldungen/Spruchpraxis); Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.11.2016 - 9 ZB 16.30 - OVG Münster, Beschluss vom 23.1 2019 - 4 A 259/19.A -, juris) Liegt nämlich nur für eine der mehreren selbständig tragenden Begründungen ein Zulassungsgrund vor, dann kann diese Begründung hinweg gedacht werden, ohne dass sich am Entscheidungsergebnis etwas ändert.
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