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   OVG Saarland, 27.12.2021 - 2 B 282/21   

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OVG Saarland, 27.12.2021 - 2 B 282/21 (https://dejure.org/2021,52075)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27.12.2021 - 2 B 282/21 (https://dejure.org/2021,52075)
OVG Saarland, Entscheidung vom 27. Dezember 2021 - 2 B 282/21 (https://dejure.org/2021,52075)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VO-CP § 6 Abs. 1 Nr. 7; VwGO § 47 Abs. 6
    2-G Konzept; Corona; Einzelhandel; Maßnahmen; Mischsortimenter; Normenkontrolle; privilegierte Ladenlokale; Schwerpunkttheorie; Corona-Maßnahmen im Einzelhandel (2G, Mischsortimentsklausel)

  • rechtsportal.de

    VO-CP § 6 Abs. 1 Nr. 7; VwGO § 47 Abs. 6
    2-G Konzept; Corona; Einzelhandel; Maßnahmen; Mischsortimenter; Normenkontrolle; privilegierte Ladenlokale; Schwerpunkttheorie; Corona-Maßnahmen im Einzelhandel (2G, Mischsortimentsklausel)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    2G-Regelung bei Woolworth außer Vollzug gesetzt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Saarland: Oberverwaltungsgericht setzt 2G-Regelung bei Woolworth außer Vollzug - Oberverwaltungsgericht des Saarlandes nimmt eine voraussichtliche Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes an

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 1033
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • OVG Niedersachsen, 16.12.2021 - 13 MN 477/21

    Normenkontrolleilantrag gegen Zugangsbeschränkungen für Betriebe und

    Auszug aus OVG Saarland, 27.12.2021 - 2 B 282/21
    Insoweit spricht alles dafür, dass dies hinsichtlich der Rechtspositionen der Inhaber und Inhaberinnen von "Ladenlokalen", die ihre Geschäfte nur für einen eingeschränkten Personenkreis öffnen dürfen, in der derzeitigen Situation bezogen auf die genannten Freiheitsgrundrechte nicht anders zu beurteilen ist (anders OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.12.2021 - 13 MN 477/21 -, juris, zu den §§ 9a Abs. 1 und Abs. 2 Niedersächsischen Corona-Verordnung).(Rn.30).

    In der für die Kaufkraft maßgeblichen Altersgruppe ab 18 Jahren betrage die Impfquote im Saarland für die vollständig Geimpften 86, 7 %.Die Entscheidung des OVG Lüneburg vom 16.12.2021 - 13 MN 477/21 - sei auf das Saarland nicht übertragbar.

    Soweit sich die Antragstellerin auf die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts aus jüngerer Vergangenheit beruft, [vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.12.2021 - 13 MN 477/21 -, bei Juris zu der in der Entscheidung wörtlich wiedergegebenen, an eine "Warnstufe 1" anknüpfenden Vorschriften in den §§ 9a Abs. 1 und Abs. 2 der dortigen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung, Nds. GVBl. Seite 770 in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 11.12.2021 Nds. GVBl. Seite 838); anders bereits OVG Schleswig, Beschluss vom 14.12.2021 - 3 MR 31/21 -, wohl ebenfalls zu einem - dort erfolglosen - Antrag der Antragstellerin] mit der ihr vorläufiger Rechtsschutz in Bezug auf eine sogenannte 2-G Regelung in der niedersächsischen Verordnung gewährt wurde, führt das im Hauptsacheverfahren voraussichtlich nicht zu einem anderen Ergebnis.

    [verneint etwa von OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.12.2021 - 13 MN 477/21 -, Juris, unter Verweis auf das Fehlen sachlich nachvollziehbarer Gründe für die Bestimmung des Privilegierungskatalogs nach der dortigen Regelung (§ 9a Abs. 1 Nieders. Corona-Verordnung)].

  • OVG Saarland, 09.03.2021 - 2 B 58/21

    Corona: Beschränkung des Einzelhandels außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus OVG Saarland, 27.12.2021 - 2 B 282/21
    Gerade in dem Punkt unterliegt indes die konkrete Umsetzung dieses Regelungsziels im § 6 Abs. 1 Nr. 7 Satz 2 VO-CP (juris: CoronaVV SL 2021ah) nach wie vor erheblichen Bedenken am Maßstab des Gleichbehandlungsgebots (vgl. dazu bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2021 - 2 B 58/21 -, juris, vom 10.3.2021 - 2 B 65/21 -, und den das damalige Verfahren der Antragstellerin betreffenden Einstellungsbeschluss vom 11.3.2021 - 2 B 60/21 -).

    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2021 - 2 B 58/21 -, Juris, vom 10.3.2021 - 2 B 65/21 -, und den das damalige Verfahren der Antragstellerin betreffenden Einstellungsbeschluss vom 11.3.2021 - 2 B 60/21 -] Auf den entsprechenden Vortrag in der Antragsbegründung geht der Antragsgegner in der Antragserwiderung nicht ein.

    Bei der Ermittlung der Gleichheits- oder Ungleichheitskriterien im Rahmen des Art. 3 Abs. 1 GG kommt es nach der Rechtsprechung des Senats [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2021 - 2 B 58/21 -, Juris] zudem primär auf seuchenrechtlich relevante Tatbestände, Umstände und Gesichtspunkte am Maßstab des Ziels an, mit den streitgegenständlichen - befristeten - Zutrittsbeschränkungen eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) zu verhindern.

  • OVG Saarland, 06.11.2020 - 2 B 306/20

    Corona-Verordnung: Tattoo-Studios

    Auszug aus OVG Saarland, 27.12.2021 - 2 B 282/21
    Der auf Außervollzugsetzung des § 6 Abs. 1 Nr. 7 VO-CP in der aktuellen Fassung im Wege der vorläufigen Anordnung (§§ 47 Abs. 6 und Abs. 1 Nr. 2 VwGO, 18 AGVwGO Saar) zielende Antrag der Antragstellerin ist zulässig (B.), insbesondere bereits vor Stellung des Normenkontrollantrags statthaft, [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, juris, ebenso etwa Beschlüsse vom 6.8.2020 - 2 B 255/20 -, zu Beschränkungen des Besuchsrechts in Alten- und Pflegeheimen , PflR 2020, 651, und auf der Homepage des Gerichtsund vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 -, Juris ] und mit dem aus dem Tenor ersichtlichen Inhalt auch begründet (C.).

    [vgl. hierzu im Einzelnen OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 - und vom 9.11.2020 - 2 B 323/20 -, beide bei Juris und auf der Homepage des Gerichts] Insbesondere beim allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG soll verhindert werden, dass einzelne oder auch ganze Gruppen von Grundrechteinhabern im Vergleich zu anderen ohne inhaltliche Rechtfertigung anders - also "ungleich" - behandelt werden, sodass im Ergebnis der Normgeber selbst den Beurteilungsrahmen vorgibt.

  • OVG Bremen, 13.09.2021 - 2 B 65/21

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Erledigung der

    Auszug aus OVG Saarland, 27.12.2021 - 2 B 282/21
    Gerade in dem Punkt unterliegt indes die konkrete Umsetzung dieses Regelungsziels im § 6 Abs. 1 Nr. 7 Satz 2 VO-CP (juris: CoronaVV SL 2021ah) nach wie vor erheblichen Bedenken am Maßstab des Gleichbehandlungsgebots (vgl. dazu bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2021 - 2 B 58/21 -, juris, vom 10.3.2021 - 2 B 65/21 -, und den das damalige Verfahren der Antragstellerin betreffenden Einstellungsbeschluss vom 11.3.2021 - 2 B 60/21 -).

    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.3.2021 - 2 B 58/21 -, Juris, vom 10.3.2021 - 2 B 65/21 -, und den das damalige Verfahren der Antragstellerin betreffenden Einstellungsbeschluss vom 11.3.2021 - 2 B 60/21 -] Auf den entsprechenden Vortrag in der Antragsbegründung geht der Antragsgegner in der Antragserwiderung nicht ein.

  • OVG Saarland, 27.04.2020 - 2 B 143/20

    Verbot eines Möbeleinzelhandels durch Corona-Verordnung

    Auszug aus OVG Saarland, 27.12.2021 - 2 B 282/21
    Das rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Senats neben einer generellen vorläufigen Außervollzugsetzung der streitgegenständlichen Normen erforderlichenfalls auch eine individuelle, das heißt auf den konkreten Antragsteller oder die konkrete Antragstellerin beschränkte Aussetzung des Normenvollzugs, um insoweit speziell feststellbaren "schweren Nachteilen" Rechnung zu tragen beziehungsweise diese zu verhindern (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.4.2020 - 2 B 143/20 -, juris).(Rn.25).

    Das rechtfertigt nach der Rechtsprechung des Senats [vgl. ebenso bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.4.2020 - 2 B 143/20 -, bei Juris ] neben einer generellen vorläufigen Außervollzugsetzung der streitgegenständlichen Normen erforderlichenfalls auch eine individuelle, das heißt auf den konkreten Antragsteller oder - hier - die konkrete Antragstellerin beschränkte Aussetzung des Normenvollzugs, um insoweit speziell feststellbaren "schweren Nachteilen" Rechnung zu tragen beziehungsweise diese zu verhindern.

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2021 - 3 MR 31/21

    Corona: 2G-Regelung hält gerichtlicher Überprüfung vorerst stand

    Auszug aus OVG Saarland, 27.12.2021 - 2 B 282/21
    Soweit sich die Antragstellerin auf die Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts aus jüngerer Vergangenheit beruft, [vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.12.2021 - 13 MN 477/21 -, bei Juris zu der in der Entscheidung wörtlich wiedergegebenen, an eine "Warnstufe 1" anknüpfenden Vorschriften in den §§ 9a Abs. 1 und Abs. 2 der dortigen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung, Nds. GVBl. Seite 770 in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 11.12.2021 Nds. GVBl. Seite 838); anders bereits OVG Schleswig, Beschluss vom 14.12.2021 - 3 MR 31/21 -, wohl ebenfalls zu einem - dort erfolglosen - Antrag der Antragstellerin] mit der ihr vorläufiger Rechtsschutz in Bezug auf eine sogenannte 2-G Regelung in der niedersächsischen Verordnung gewährt wurde, führt das im Hauptsacheverfahren voraussichtlich nicht zu einem anderen Ergebnis.
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus OVG Saarland, 27.12.2021 - 2 B 282/21
    [vgl. dazu etwa BVerfG, Beschlüsse vom 18.7.2012 - 1 BvL 16/11 -, NVwZ 2012, 1310, 188 -, vom 21.6.2011 - 1 BvR 2035/07 -, NVwZ 2011, 1316, und vom 21.7.2010 - 1 BvR 2464/07 -, wonach insoweit ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab gilt, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen] Bezogen auf den "Regelungsgegenstand" ist dabei auch in Rechnung zu stellen, dass es im vorliegenden Zusammenhang angesichts der besonders an wechselnde Aktualitäten hinsichtlich des Pandemieverlaufs anknüpfenden Einschränkungen um Regelungen geht, die mit sofortiger Wirkung für den Betrieb der Ladenlokale der Antragstellerin für die Geltungszeit der Einschränkungen vollendete Tatsachen schaffen beziehungsweise irreversibel sind.
  • OVG Saarland, 20.12.2021 - 2 B 280/21

    Anordnungsantrag zur "2-G-Regelung"

    Auszug aus OVG Saarland, 27.12.2021 - 2 B 282/21
    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.12.2021 - 2 B 278/21 und 2 B 280/21 -, beide im Volltext auf der Homepage des Gerichts] Insoweit spricht alles dafür, dass dies hinsichtlich der Rechtspositionen der Antragstellerin, die grundsätzlich ihre Läden - wenn auch für einen eingeschränkten Personenkreis - öffnen darf, in der derzeitigen Situation bezogen auf die genannten Freiheitsgrundrechte nicht anders zu beurteilen sein wird.
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Auszug aus OVG Saarland, 27.12.2021 - 2 B 282/21
    [vgl. dazu etwa BVerfG, Beschlüsse vom 18.7.2012 - 1 BvL 16/11 -, NVwZ 2012, 1310, 188 -, vom 21.6.2011 - 1 BvR 2035/07 -, NVwZ 2011, 1316, und vom 21.7.2010 - 1 BvR 2464/07 -, wonach insoweit ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab gilt, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen] Bezogen auf den "Regelungsgegenstand" ist dabei auch in Rechnung zu stellen, dass es im vorliegenden Zusammenhang angesichts der besonders an wechselnde Aktualitäten hinsichtlich des Pandemieverlaufs anknüpfenden Einschränkungen um Regelungen geht, die mit sofortiger Wirkung für den Betrieb der Ladenlokale der Antragstellerin für die Geltungszeit der Einschränkungen vollendete Tatsachen schaffen beziehungsweise irreversibel sind.
  • OVG Saarland, 09.11.2020 - 2 B 323/20

    Corona-Verordnung: Tattoo-Studio

    Auszug aus OVG Saarland, 27.12.2021 - 2 B 282/21
    [vgl. hierzu im Einzelnen OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 6.11.2020 - 2 B 306/20 - und vom 9.11.2020 - 2 B 323/20 -, beide bei Juris und auf der Homepage des Gerichts] Insbesondere beim allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG soll verhindert werden, dass einzelne oder auch ganze Gruppen von Grundrechteinhabern im Vergleich zu anderen ohne inhaltliche Rechtfertigung anders - also "ungleich" - behandelt werden, sodass im Ergebnis der Normgeber selbst den Beurteilungsrahmen vorgibt.
  • VG Hamburg, 21.12.2021 - 21 E 5155/21

    Erfolgloser Antrag eines Einzelhandelsunternehmens gegen das Zwei-G-Zugangsmodell

  • OVG Saarland, 20.12.2021 - 2 B 278/21

    Anordnungsantrag zur "2-G-Regelung"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2021 - 13 B 1858/21

    Eilantrag gegen 2G-Regelung im Einzelhandel ohne Erfolg

  • OVG Thüringen, 25.02.2021 - 3 EN 88/21

    Corona-Krise; Schließung der Geschäfte des Einzelhandels - hier: Textilwarenhaus

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

  • OVG Saarland, 21.09.2011 - 2 B 307/11

    Vorläufige Außervollzugsetzung von VergabeV SL 2010, Fassung 2011-04-20, Art 2

  • OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 255/20

    Besuchsbeschränkung in Alten- und Pflegeheimen zum Schutz vor Corona-Virus

  • OVG Sachsen, 06.12.2021 - 3 B 419/21

    Corona-Pandemie: Zur Verhältnismäßigkeit der Schließung von Reisebüros für den

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1999 - 1 S 2122/99

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren zwecks Aussetzung einer Norm,

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

  • OVG Sachsen, 06.01.2022 - 3 B 454/21

    Zur Kontrollpflicht der 2G-Zutrittsbeschränkung durch den Einzelhandel.

    Insbesondere durfte der Verordnungsgeber in Ausübung des ihm zustehenden Gestaltungsspielraums entsprechend § 8 Abs. 2 SächsCoronaNotVO einzelne Bereiche von der Kontrollverpflichtung des Impf- oder Genesenennachweises herausnehmen (OVG Berlin-Brandenburg a. a. O. Rn. 56; OVG Saarland, Beschl. v. 27. Dezember 2021 - 2 B 282/21 -, juris Rn. 31; teilweise zweifelnd: NdsOVG, Beschl. v. 16. Dezember 2021 a. a. O. Rn. 63).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2022 - 1 S 3781/21

    Normenkontrollantrag; Schutzmaßnahmen während der Corona-Pandemie; Einzelhandel;

    ebenso OVG Schl.-H., Beschl. v. 14.12.2021 - 3 MR 31/21 - juris; OVG NRW, Beschl. v. 22.12.2021 - 13 B 1858/21 - juris; SächsOVG, Beschl. v. 22.12.2021 - 3 B 445/21 - juris; auch: OVG Saarl., Beschl. v. 21.12.2021 - 2 B 282/21, juris, jedoch einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG bejahend; a.A. NdsOVG, Beschl. v. 16.12.2021 - 13 MN 477/21 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.12.2021 - 11 S 109.21

    Corona-Krise; 2G-Kontrollpflicht im Einzelhandel; Brandenburg

    (3) Die angegriffene Vorschrift erweist sich voraussichtlich auch nicht mit Blick auf den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG als rechtswidrig (a.A.: OVG Saarland, Beschluss vom 27 Dezember 2021 - 2 B 282/21 -, Rn. 31 ff., juris; zweifelnd: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16. Dezember 2021 - 13 MN 477/21 - Rn. 60 ff, juris).
  • VG Hamburg, 14.01.2022 - 19 E 5335/21

    Erfolgloser Eilantrag einer Betreiberin von Filialen des Textileinzelhandels

    Die dortige Ansicht, dass ein Verbot des Zutritts zu Betrieben oder Einrichtungen des Einzelhandels für Kunden, die weder über einen Impfnachweis noch über einen Genesenennachweis verfügen, in der dortigen konkreten Ausgestaltung "derzeit keine notwendige Schutzmaßnahme" i. S: d. § 28 Abs. 1 IfSG sei, weil diese "bloß nützlich", aber nicht erforderlich, vielmehr in der gegenwärtigen Situation das Tragen von Atemschutzmasken des Schutzniveaus FFP2 oder KN95 ausreichend sei, teilt die Kammer nicht (s. o.) (ebenso: OVG Bautzen, Beschl. v. 6.1.2022, 3 B 454/21, Rn. 28 ff; OVG Saarlouis, Beschl. v. 27.12.2021, 2 B 282/21, juris Rn. 30; im Ergebnis ebenso: OVG Münster, Beschl. v. 28.12.2021, 13 B 1928/21.NE, juris Rn. 23 ff; VG Hamburg, Beschl. v. 21.12.2021, 21 E 5155/21, S. 8 f.).

    Dem schließt sich die Kammer im Hinblick auf die in Hamburg geltende Rechtslage vollumfänglich an (vgl.: OVG Münster, Beschl. v. 12.1.2022, 13 B 1929/21.NE, juris Rn. 106 ff.; OVG Bautzen, Beschl. v. 6.1.2022, 3 B 454/21, Rn. 62 ff. BA; OVG Schleswig, Beschl. v. 14.12.2021, 3 MR 31/21, juris Rn. 39 ff.; OVG Münster, Beschl. v. 28.12.2021, 13 B 1928/21.NE, juris Rn. 104 ff.; a. A.: OVG Saarlouis, Beschl. v. 27.12.2021, 2 B 282/21, juris Rn. 31 ff.; zweifelnd: OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.12.2021, 13 MN 477/21, juris Rn. 60).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.01.2022 - 3 R 216/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen das "2-G-Zugangsmodell" für nicht privilegierte

    ff) Die angegriffenen Regelungen verstoßen nach summarischer Prüfung auch nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG (a.A. SaarlOVG, Beschluss vom 27 Dezember 2021 - 2 B 282/21 - juris Rn. 31 ff.; zweifelnd: NdsOVG, Beschluss vom 16. Dezember 2021, a. a. O. Rn. 63).
  • OVG Saarland, 24.03.2022 - 2 C 40/21

    Feststellung der Unwirksamtkeit außer Kraft getretener Normen (Corona)

    Diese "Vorabstellung" eines Eilantrags nach § 47 Abs. 6 VwGO ist als solche zulässig, [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 21.9.2011 - 2 B 307/11 -, Juris, vom 17.11.2016 - 2 B 283/16 -, BauR 2017, 689, und vom 27.12.2021 - 2 B 282/21 - ] entbindet aber nicht von der Beachtung der Anforderungen an die Statthaftigkeit eines später anhängig gemachten Antrags in der Hauptsache nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO.
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