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   OVG Saarland, 28.02.2018 - 2 B 811/17   

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https://dejure.org/2018,4363
OVG Saarland, 28.02.2018 - 2 B 811/17 (https://dejure.org/2018,4363)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28.02.2018 - 2 B 811/17 (https://dejure.org/2018,4363)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28. Februar 2018 - 2 B 811/17 (https://dejure.org/2018,4363)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerspruch gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windkraftanlagen in Lautenbach und Höchen; Fehlen einer Widerspruchsbefugnis bei noch laufendem Anerkennungsverfahren als Umweltvereinigung zum Zeitpunkt des ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Rechtsbehelf einer Umweltschutzvereinigung vor ihrer staatlichen Anerkennung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UmwRG § 2 Abs. 1; UmwRG § 2 Abs. 2; UmwRG § 3
    Widerspruch gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von fünf Windkraftanlagen in Lautenbach und Höchen; Fehlen einer Widerspruchsbefugnis bei noch laufendem Anerkennungsverfahren als Umweltvereinigung zum Zeitpunkt des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur eine anerkannte Umweltschutzvereinigung kann Rechtsbehelf nach UmwRG einlegen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 565
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Saarlouis, 23.05.2018 - 5 K 1418/17

    Widerspruch eines Umweltschutzvereins, der seine Anerkennung erst nach Ablauf der

    Auszug aus OVG Saarland, 28.02.2018 - 2 B 811/17
    Am 11.9.2017 hat der Antragsteller beim Verwaltungsgericht (Untätigkeits-)Klage erhoben (Az.: 5 K 1418/17) und einstweiligen Rechtsschutz gegen den angeordneten Sofortvollzug der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung beantragt.

    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers (Az.: 5 K 1418/17) zu Recht zurückgewiesen.

    Der Antragsteller kann sich nicht mit Erfolg darauf berufen, für die nach erfolgter Anerkennung erhobene Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht (Az.: 5 K 1418/17) sei ein zulässiges Vorverfahren keine Sachurteilsvoraussetzung.

    Nach alledem hat das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen, dass der Klage des Antragstellers (Az. 5 K 1418/17) wegen der aufgrund der Unzulässigkeit des Widerspruchs eingetretenen Bestandskraft des Genehmigungsbescheides vom 30.12.2016 aller Voraussicht nach keine Erfolgsaussichten beizumessen sind, so dass das öffentliche Interesse an der sofortigen Durchsetzung des Genehmigungsbescheides das Aussetzungsinteresse des Antragstellers überwiegt.

  • VG Saarlouis, 09.10.2017 - 5 L 1419/17

    Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung

    Auszug aus OVG Saarland, 28.02.2018 - 2 B 811/17
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 9. Oktober 2017 - 5 L 1419/17 - wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 9.10.2017 - 5 L 1419/17 - hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Genehmigungsbescheid vom 30.12.2016 zurückgewiesen.

    Die gemäß den §§ 146, 147 VwGO statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 9.10.2017 - 5 L 1419/17 - ist unbegründet.

  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus -

    Auszug aus OVG Saarland, 28.02.2018 - 2 B 811/17
    Es obliege den Mitgliedstaaten in Ausübung ihrer Verfahrensautonomie, den Zeitpunkt zu bestimmen, an dem die Anerkennungsvoraussetzungen für die Einlegung des Rechtsbehelfs vorliegen müssten.(vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 3.8.2017 - 6 L 850/17.DA -, juris) Nichts anderes ergibt sich aus der Entscheidung des EuGH vom 8.3.2011(Rs C-240/09 - (slowakischer Braunbär), juris), mit welchem dieser für Umweltverbände einen weiten Zugang vor Gerichten gefordert hat.
  • VG Darmstadt, 03.08.2017 - 6 L 850/17
    Auszug aus OVG Saarland, 28.02.2018 - 2 B 811/17
    Es obliege den Mitgliedstaaten in Ausübung ihrer Verfahrensautonomie, den Zeitpunkt zu bestimmen, an dem die Anerkennungsvoraussetzungen für die Einlegung des Rechtsbehelfs vorliegen müssten.(vgl. VG Darmstadt, Beschluss vom 3.8.2017 - 6 L 850/17.DA -, juris) Nichts anderes ergibt sich aus der Entscheidung des EuGH vom 8.3.2011(Rs C-240/09 - (slowakischer Braunbär), juris), mit welchem dieser für Umweltverbände einen weiten Zugang vor Gerichten gefordert hat.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2021 - 8 C 10217/21

    Unzulässige Verbandsklage gegen Radwegeplanung im Bienwald

    (1) Das Erfordernis der Anerkennung ist in § 2 Abs. 1 UmwRG als Zugangsvoraussetzung ausgestaltet, die bereits zum Zeitpunkt der Einlegung des Rechtsbehelfs und nicht erst bei der beantragten gerichtlichen Entscheidung vorliegen muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Juli 2020 - 4 VR 7.19 u.a. -, juris, Rn. 10 "es reicht aus, wenn die Vereinigung bei Einlegung des Rechtsbehelfs nach § 3 Abs. 1 UmwRG anerkannt ist"; BayVGH, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 22 CS 09.2968 -, juris Rn. 13; OVG Saarland, Beschluss vom 28. Februar 2018 - 2 B 811/17 -, NVwZ-RR 2018, 565 und juris, Rn. 11; VG Darmstadt, Beschluss vom 3. August 2017 - 6 L 850/17 -, juris, Rn. 14; Fellenberg/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 94. EL 2020, § 2 Rn 10).

    Gemessen hieran steht die innerstaatliche Regelung in § 2 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 UmwRG, das Verbandsklagerecht grundsätzlich nur den bei Einlegung des Rechtsbehelfs bereits anerkannten Umweltvereinigungen sowie ausnahmsweise denjenigen Vereinigungen zuzuerkennen, deren Anerkennungsverfahren zu diesem Zeitpunkt bereits seit geraumer Zeit anhängig ist, nach Auffassung des Senats mit den Anforderungen des Unionsrechts und der Aarhus-Konvention in Einklang (ebenso: BayVGH, Beschluss vom 20. Januar 2010, a.a.O., juris, Rn. 15; OVG Saarland, Beschluss vom 28. Februar 2018, a.a.O., juris, Rn. 19; VG Darmstadt, Beschluss vom 3. August 2017, a.a.O., juris, Rn. 18; a.A.: VG Darmstadt, Beschluss vom 29. März 2018 - 6 L 3548/17 -, juris, Rn. 76 ff; HessVGH, Berufungszulassungsbeschluss vom 30. April 2019 - 9 A 936/17.Z -, NVwZ-RR 2019, 771 und juris, Rn. 10 ff; Fellenberg/Schiller, a.a.O., § 2, Rn. 36 - völkerrechtskonforme Auslegung).

  • VG Saarlouis, 23.05.2018 - 5 K 1418/17

    Umweltrecht: Erfolglose Anfechtung und Nichtigkeitsklage eines zunächst nicht

    Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss vom 09.10.2017 - 5 L 1419/17 - hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 28.02.2018 - 2 B 811/17 - zurückgewiesen.

    Das OVG des Saarlandes hat die Beschwerde mit Beschluss vom 28.02.2018 - 2 B 811/17 - aus folgenden Gründen zurückgewiesen:.

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