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   OVG Saarland, 28.03.2000 - 2 N 8/99   

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OVG Saarland, 28.03.2000 - 2 N 8/99 (https://dejure.org/2000,21618)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28.03.2000 - 2 N 8/99 (https://dejure.org/2000,21618)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28. März 2000 - 2 N 8/99 (https://dejure.org/2000,21618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beachtung nachbarschutzechtlicher Belange im Baurecht; Nichtigkeit einer Satzung im Bauplanungsrecht; Satzung über einen Vorhabenplan und einen Erschließungsplan im Bauplanungsrecht; Abschluss eines Durchführungsvertrages vor einem Satzungsbeschluss; Erforderlichkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Saarland, 28.03.2000 - 2 N 3/99

    Abstandsfläche; Aufschüttung; Beseitigungsanordnung; Nachbar; Abfalleigenschaft

    Auszug aus OVG Saarland, 28.03.2000 - 2 N 8/99
    Wegen des Sachverhaltes im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der weiteren Gerichtsakten 2 N 3/99, 5 F 93/99, 2 V 3/00, 5 F 98/99, der Bauakten 98007842 betreffend das Vorhaben "Seniorenresidenz August-Klein-Pfad" sowie der Unterlagen der Antragsgegnerin betreffend die Aufstellung der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan für dieses Vorhaben Bezug genommen.

    Soweit seitens der Antragstellerin des Parallelverfahrens 2 N 3/99 gerügt wird, die Antragsgegnerin habe, in dem sie von 30 Ein- und Ausfahrten je Spitzenstunde ausgegangen sei, das Gutachten falsch gewürdigt, das je 30 Ein- und Ausfahrten, das heißt insgesamt 60 Fahren je Spitzenstunde zu Grunde lege, ist darauf hinzuweisen, dass - wie bereits angesprochen - der Gutachter selbst seine ursprüngliche Prognose später auf Grund der Ergebnisse einer Verkehrszählung bei einem vergleichbaren Objekt auf 30 Ein- und Ausfahrten insgesamt je Spitzenstunde korrigiert hat.

    Soweit seitens der Antragstellerin des Verfahrens 2 N 3/99 darauf verwiesen wird, dass die Breite der Wegefläche nicht an jeder Stelle des August-Klein-Pfades vollständig für Verkehrszwecke ausgenutzt werden könne, weil ein den Verkehrsraum einengender Lichtmast und ein Straßenschild sowie eine massive Einfriedung vorhanden seien, zu der Kraftfahrer erfahrungsgemäß Abstände wahrten, geben diese aufgezeigten Gesichtspunkte keine Veranlassung, die Annahme des Satzungsgebers, bei einer Breite der Wegefläche von insgesamt 4 Metern sei Begegnungsverkehr Pkw/Pkw bei der in verkehrsberuhigten Bereichen zulässigen Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich möglich, als verfehlt anzusehen.

    Dass die Wegebreite von 4 Metern im August-Klein-Pfad punktuell auf Grund eines vorhandenen, am Straßenrand stehenden Lichtmastes und eines Verkehrsschildes nicht in vollem Umfang zur Verfügung steht, ändert nichts daran, dass gerade bei der in dem vorgesehenen verkehrsberuhigten Bereich nur zulässigen Schrittgeschwindigkeit ( § 42 Abs. 4 a Nr. 2 StVO ) ansonsten ein Begegnungsverkehr Pkw/Pkw grundsätzlich möglich ist und hierbei auch ein Abstand zu der von der Antragstellerin des Verfahrens 2 N 3/99 angeführten Einfriedungsmauer gewahrt werden kann.

  • OVG Saarland, 28.09.1993 - 2 R 25/92

    Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Rechts der

    Auszug aus OVG Saarland, 28.03.2000 - 2 N 8/99
    Zwar können zu solchen Anlagen, von denen gebäudegleiche Wirkungen ausgehen, auch Wälle und Anschüttungen gehören (vgl. Senatsurteil vom 28.09.1993 - 2 R 25/92 - BRS 55 Nr. 113).

    Außerhalb dieser Abschnitte hält der Senat die Anschüttung eines mehr als 2 Meter hohen Walles für abstandsflächenrechtlich unzulässig, da jedenfalls ab einer Wallhöhe von deutlich mehr als 2 Metern auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass eine Böschung zur Nachbargrenze hin angelegt wird und die größte Höhe erst in einem gewissen Grenzabstand erreicht wird, gebäudegleiche Wirkungen im Sinne von § 6 Abs. 8 LBO anzunehmen sind und deshalb eine Abstandsfläche freigehalten werden muss, die nach der Rechtsprechung des Senat vor dem Böschungsfuß anzuordnen ist (vgl. Urteil vom 28.09.1993 - 2 R 25/92 - BRS 55 Nr. 113).

  • BGH, 18.02.1999 - III ZR 272/96

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Satzungsbeschluß;

    Auszug aus OVG Saarland, 28.03.2000 - 2 N 8/99
    Dass die Antragsgegnerin im Rahmen ihrer Verpflichtung zur Abwasserbeseitigung auch dafür zu sorgen hat, dass die bei ihr installierte Regenwasserkanalisation so dimensioniert ist, dass - abgesehen von selten auftretenden Fällen außergewöhnlich heftiger Niederschläge - das anfallende Regenwasser schadlos abgeleitet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 18.02.1999, UPR 1999, 220), hinderte die Antragsgegnerin ebenfalls nicht daran, eine Planung zu beschließen, die - bei möglicherweise unzulänglich dimensionierter Kanalisation - die Möglichkeit eröffnet, eine Verbesserung der Verhältnisse zu erreichen, jedenfalls aber nicht zu einer Situationsverschlechterung führt.
  • BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 12.98

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Bebauungszusammenhangs i.S. von § 34 Abs.

    Auszug aus OVG Saarland, 28.03.2000 - 2 N 8/99
    Dass der Mangel sich aus einem Verstoß gegen landesrechtliche Vorschriften ergibt, steht der Anwendbarkeit von § 215 a Abs. 1 BauGB nicht entgegen (BVerwG, Urteil vom 25.11.1999 - 4 CN 12.98 - soweit ersichtlich noch nicht veröffentlicht).
  • OVG Saarland, 30.11.1999 - 2 N 3/98

    Normenkontrollverfahren: Satzung über einen Vorhabenplan und Erschließungsplan

    Auszug aus OVG Saarland, 28.03.2000 - 2 N 8/99
    Hierin kann jedoch kein ihre Beteiligung an den Verfahrenskosten rechtfertigendes Teilunterliegen gesehen werden, da eine einigermaßen verlässliche Abschätzung der Folgen der von ihr im Ergebnis zu Recht gerügten Fehlerhaftigkeit der Satzung auf deren Bestand von ihr nicht erwartet werden kann (so auch Senatsurteil vom 30.11.1999 - 2 N 3/98 -).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Amtspflichten einer Gemeinde bei der Planung und Erstellung von

    Auszug aus OVG Saarland, 28.03.2000 - 2 N 8/99
    dass eine Abwägung überhaupt stattfindet, dass in sie an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, dass die Bedeutung der betroffenen Belange nicht verkannt wird, und dass der Ausgleich zwischen ihnen nicht in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. in diesem Zusammenhang unter anderem BVerwG, Urteile vom 05.07.1974, BRS 28 Nr. 4, und vom 01.11.1974, BRS 28 Nr. 6).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
    Auszug aus OVG Saarland, 28.03.2000 - 2 N 8/99
    Da diese Belange nicht von vornherein als geringwertig oder als nicht schützenswert eingestuft werden können und deshalb abwägungsbeachtlich waren, ist ihr die Befugnis zuzubilligen, die Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan für das Projekt "Senioren-Residenz August-Klein-Pfad" mit einem Normenkontrollantrag zur gerichtlichen Nachprüfung zu stellen (vgl. zum Recht auf fehlerfreie Abwägung als Recht im Verständnis von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO BVerwG, Urteil vom 24.09.1998, BRS 60 Nr. 46).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 8 S 1151/96

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Saarland, 28.03.2000 - 2 N 8/99
    Allerdings wird in der Literatur und Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, es reiche aus, wenn ein wirksamer Durchführungsvertrag im Zeitpunkt der abschließenden Bekanntmachung der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan vorliege (vgl. zum Beispiel Krautzberger in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Stand November 1995, § 7 BauGB-MaßnahmenG Rdnr. 62; Müller, Der Vorhaben- und Erschließungsplan - rechtliche und praktische Aspekte, Baurecht 1996, 491, 501; VGH Mannheim, Urteil vom 25.11.1996, BRS 58 Nr. 248).
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 15.84
    Auszug aus OVG Saarland, 28.03.2000 - 2 N 8/99
    Wird die hier umstrittene Satzung außer Betracht gelassen, so richtet sich die Beurteilung der bodenrechtlichen Zulässigkeit der geplanten Seniorenresidenz nach § 34 BauGB , da für das vorgesehene Baugrundstück keine qualifizierten planerischen Festsetzungen bestehen und ausweislich der dem Gericht vorliegenden Lage- und Übersichtspläne der Standort des Bauvorhabens, an dem sich bisher eine erst im Zuge der Erdarbeiten zur Realisierung des Neubauvorhabens beseitigte Gärtnerei mit ausgedehnten Gewächshäusern befunden hat, der im Zusammenhang bebauten Ortslage des Saarbrücker Stadtteiles St. Johann zuzuordnen ist (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 19.09.1986, BRS 46 Nr. 62, wonach ein zum Zweck der Wiederbebauung eines Innenbereichsgrundstücks beseitigter Altbestand selbst dadurch nicht seine die Innenbereichsqualität wahrende und die Eigenart der näheren Umgebung mitprägende Wirkung verliert, dass über die Art und Weise der Bebauung jahrelang verhandelt wird).
  • OVG Saarland, 28.03.2000 - 2 N 3/99

    Umfassende Nichtigkeit einer Satzung; Planungsbefugnis; Abwägungsgebot; Abwägung

    Wegen des Sachverhaltes im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten, der weiteren Gerichtsakten 2 N 8/99, 5 F 93/99, 2 V 3/00, 5 F 98/99, der Bauakten 98007842 betreffend das Vorhaben "Seniorenresidenz August-Klein-Pfad" sowie der Unterlagen der Antragsgegnerin betreffend die Aufstellung der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan für dieses Vorhaben Bezug genommen.

    Als nicht erforderlich, weil nicht vollziehbar ist indes die Festsetzung des Blend- und Schallschutzwalles entlang der nordwestlichen Grenze des vorgesehenen Baugrundstückes in Höhe des der Antragstellerin des Verfahrens 2 N 8/99 gehörenden Anwesens Scheidter Straße 65 (Parzelle Nr. 526/93) und in Höhe des südwestlichen Teiles des Anwesens Scheidter Straße 67 a zu beanstanden.

    Das geht aus den Ausführungen in der der Verwaltungsvorlage zur Abwägung als Anlage 6 beigefügten Abwägungsschablone zu den Einwendungen der Antragstellerin des Verfahrens 2 N 8/99 hervor (sieht dort auf S. 73 unter A 2003).

    Die von der Antragstellerin des Verfahrens 2 N 8/99 aufgestellte Behauptung, das vorgesehene Baugrundstück sei Teil einer von der Antragsgegnerin ausgewiesenen Kaltluftschneise, ist unzutreffend.

    Dass, wie von dem Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin des Verfahrens 2 N 8/99 in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat geltend gemacht, möglicherweise eine ältere Karte existiert, in der ein Kaltluftstrom vom St. Johanner Stadtwald in südwestliche Richtung über den St. Johanner Friedhof hinweg eingetragen ist, der unter Umständen auch das Vorhabengrundstück erfasst, ist unerheblich.

  • OVG Saarland, 18.05.2006 - 2 N 1/05
    Mit Urteil vom 28.3.2000 - 2 N 8/99 - hatte der Senat festgestellt, dass die am 30.6.1998 beschlossene Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 136.16.00 V für das Projekt "Seniorenresidenz A -Pfad" bis zur Behebung festgestellter Mängel hinsichtlich der zeitlichen Aufeinanderfolge von Satzungsbeschluss und Abschluss des Durchführungsvertrages sowie der Festsetzung eines Blend- und Schallschutzwalles entlang der Nordwestgrenze des Vorhabengrundstücks Gemarkung S , Flur 23, Parzelle Nr. 47/1, im Wege eines ergänzenden Verfahrens keine Wirksamkeit entfalte und die in die vorbezeichnete Satzung aufgenommene Örtliche Bauvorschrift betreffend die Festlegung der vor dem Blend- und Schallschutzwall zur Nordwestseite hin freizuhaltenden Abstandsfläche auf 0, 00 Meter nichtig sei; im Übrigen war der Normenkontrollantrag zurückgewiesen worden.

    Wegen des Sachverhaltes im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (einschließlich der Gerichtsakten 2 N 8/99 und 2 W 16/05) sowie der fünf Aktenordner der Antragsgegnerin betreffend die Aufstellung der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan für das Vorhaben "Seniorenresidenz A -Pfad" verwiesen; er war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Ausgangspunkt der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in tatsächlicher Hinsicht ist, dass das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 28.3.2000 - 2 N 8/99 - zugunsten der Antragstellerin davon ausgegangen sei, dass die öffentliche Regenwasserkanalisation im Bereich des A -Pfades und der S Straße für die Bewältigung von Starkregenereignissen nicht ausreichend dimensioniert sei, dass in der Vergangenheit bei sehr starken Regenfällen in diesem Bereich Kellerüberflutungen aufgetreten seien und dass hierzu die erhebliche Flächenversiegelung durch den Gärtnereibetrieb beigetragen habe.

  • OVG Saarland, 04.04.2011 - 2 B 20/11

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Ausschluss der aufschiebenden Wirkung gemäß BauGB §

    Eine evidente Ungültigkeit der Satzung lässt sich nicht aus dem Fehlen eines wirksamen Durchführungsvertrags (DV) herleiten, der nach der Rechtsprechung des Senats im Zeitpunkt des Beschlusses des Gemeinderats vorliegen, das heißt wirksam geschlossen sein muss (§ 12 Abs. 1 BauGB).(vgl. OVG des Saarlandes, Urteile vom 28.3.2000 - 2 N 3/99 und 2 N 8/99 -, SKZ 2000, 217, Leitsatz Nr. 57) Nach dem Akteninhalt spricht zum gegenwärtigen Zeitpunkt Überwiegendes dafür, dass dieser Anforderung im konkreten Fall (noch) genügt wurde.
  • OVG Saarland, 20.09.2004 - 1 U 5/04

    Anforderungen an eine vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans

    Eine dem Begehren der Antragstellerin auf Aussetzung dieses Bebauungsplans, der in seiner ursprünglichen, am 30.6.1998 beschlossenen Fassung bereits Gegenstand gerichtlicher Normenkontrollverfahren war (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteile vom 28.3.2000 - 2 N 3/99 - und 2 N 8/99 -, SKZ 2000, 217, Leitsatz Nr. 57, letzteres geändert auf die von der Antragstellerin durchgeführte Revision durch BVerwG, Urteil vom 21.3.2002 - 4 CN 14.00 -, BRS 65 Nr. 17, vgl. dazu auch die Mitteilung in der Leitsatzübersicht in SKZ 2002, 295, vor Leitsatz Nr. 38), Rechnung tragende einstweilige Anordnung ist weder zur Abwehr schwerer Nachteile noch aus anderen wichtigen Gründen dringend geboten.

    Auch in Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO ist regelmäßig vom halbierten Streitwert für das Normenkontrollverfahren auszugehen (vgl. hierzu die Streitwertfestsetzung betreffend das erste Normenkontrollbegehren der Antragstellerin in BVerwG, Beschluss vom 20.11.2000 - 4 BN 29.00 -, Zulassung der Revision [20.000,- DM]; ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.3.2000 - 2 N 8/99 -).

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