Rechtsprechung
OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 214 Abs 4 BauGB, § 34 BauGB, § 3 BauNVOBek90, § 183 S 1 VwGO, § 47 Abs 5 S 4 VwGO
Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung; Ausfertigung und Bekanntmachung eines Bauleitplanes; Verbrauchermarkt; Verkehrszunahme im Bereich eines Kinderspielplatzes - rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Möglichkeiten und Grenzen einer Behebung von Fehlern bei Ausfertigung und Bekanntmachung von Bebauungsplänen im ergänzenden Verfahren; Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung bei Gefährdung der Sicherheit eines Kinderspielplatzes durch den Zugangsverkehr und ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
B-Plan-Ausfertigung: Möglichkeiten der Fehlerbehebung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeiten und Grenzen einer Behebung von Fehlern bei Ausfertigung und Bekanntmachung von Bebauungsplänen im ergänzenden Verfahren; Nachbaranfechtung einer Baugenehmigung bei Gefährdung der Sicherheit eines Kinderspielplatzes durch den Zugangsverkehr und ...
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 23.04.2013 - 5 L 495/13
- OVG Saarland, 28.06.2013 - 2 B 325/13
Papierfundstellen
- BauR 2013, 1731
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Saarland, 05.09.2013 - 2 C 190/12
Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungsplan, Lebensmittelmarkt
Einen Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Rechtsbehelfs hat das Verwaltungsgericht im April 2013 zurückgewiesen.(vgl. VG des Saarlandes, Beschluss vom 23.4.2013 - 5 L 495/13 -) Die dagegen erhobene Beschwerde der Antragstellerin ist erfolglos geblieben.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2013 - 2 B 325/13 -).Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und der Verfahren VG 5 K 494/13, VG 5 L 495/13 und OVG 2 B 325/13 sowie der zugehörigen Verwaltungsunterlagen (1 Aktenordner Planaufstellungsunterlagen und 1 Hefter Bauakten) Bezug genommen.
Insoweit kann auf die Ausführungen in dem das Aussetzungsverfahren hinsichtlich der Baugenehmigung für den Einkaufsmarkt abschließenden Beschluss des Senats vom Juni 2013 verwiesen werden.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2013 - 2 B 325/13 -, ab Seite 14).
- OVG Saarland, 30.08.2016 - 2 B 224/16
Einstweiliger Rechtsschutz - Nachbarschutz gegen Stellplätze
Im - wie hier - Anwendungsbereich des vereinfachten Verfahrens nach § 64 LBO 2015 kann sich eine solche Rechtsverletzung durch die Genehmigungsentscheidung nur aus einer Nichtbeachtung materieller öffentlich-rechtlicher Bestimmungen ergeben, die nach der Vorgabe in dem § 64 Abs. 2 LBO 2015 zum Prüfungs- und Entscheidungsprogramm der Genehmigungsbehörde gehören.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.3.2012 - 2 A 316/11 -, SKZ 2012, 170, Leitsatz Nr. 20, und BauR 2013, 442 ff., und vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, wonach bei einer im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erteilten Baugenehmigung die in dem § 64 Abs. 2 LBO (dort noch 2004) enthaltene Beschränkung des bauaufsichtsbehördlichen Prüfungsprogramms auch im Rechtsbehelfsverfahren eines sich dagegen wendenden Nachbarn zu beachten ist und insbesondere eine Rechtsverletzung durch die Nichtbeachtung hiervon nicht erfasster, für das Vorhaben des ungeachtet maßgeblicher (§ 60 Abs. 2 LBO 2004) Vorschriften des materiellen Baurechts ebenso wenig die Rechtmäßigkeit der Genehmigungsentscheidung tangiert wie eine im Einzelfall abweichende Ausführung eines Bauvorhabens) Eine Anordnung der - wie erwähnt - kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung eines Nachbarrechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats dabei nur in Betracht, wenn die in diesen Verfahren notwendig "überschlägige" Kontrolle zumindest gewichtige Zweifel an der rechtlichen Unbedenklichkeit der Genehmigung gerade mit Blick auf die Position des konkreten Nachbarn beziehungsweise - hier - der Nachbarin ergibt.(vgl. dazu beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2013 - 2 B 325/13 -, SKZ 2013, 170, Leitsatz Nr. 25 (verkürzt)).