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   OVG Saarland, 28.07.2020 - 1 B 66/20   

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OVG Saarland, 28.07.2020 - 1 B 66/20 (https://dejure.org/2020,21112)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28.07.2020 - 1 B 66/20 (https://dejure.org/2020,21112)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28. Juli 2020 - 1 B 66/20 (https://dejure.org/2020,21112)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 12 GG, Art 14 GG, Art 20 GG, § 12 SpielhG SL, § 3 SpielhG SL, ...
    Vorläufige Duldung des Fortbetriebs einer Bestandsspielhalle; Auswahlverfahren zur Auflösung der Abstandskollision zweier Spielhallenstandorte zu einer Suchtberatungsstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auswahlverfahren zur Auflösung der Abstandskollision zweier Spielhallenstandorte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Saarland, 18.06.2020 - 1 B 87/20

    Spielhallenerlaubnis; Auswahlentscheidung: ordnungsrechtliche Verstöße;

    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2020 - 1 B 66/20
    [zu demselben Vorfall bereits Beschluss des Senats vom 18.6.2020 - 1 B 87/20 -, juris, Rdnr. 15].

    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.6.2020 - 1 B 87/20 -, juris, Rdnrn. 20 ff.].

    Im Übrigen bietet die vom Antragsgegner zugunsten der R... ... GmbH getroffene Auswahlentscheidung dem Senat zum wiederholten Male [siehe hierzu bereits Beschluss des Senats vom 18.6.2020 - 1 B 87/20 -, juris, Rdnr. 23] Anlass zur Verwunderung darüber, dass einem Spielhallenbetreiber die Spielhallenerlaubnis nicht für die von ihm präferierte Spielhalle, hier am O... Platz 8 in D..., sondern für einen anderen Standort, hier den Standort M... Straße 73, erteilt worden ist.

    [BVerwG, Urteil vom 11.5.2016 - 10 C 8.15 -, juris, Rdnr. 13; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.6.2020 - 1 B 87/20 -, juris, Rdnr. 24] Dies wird fallbezogen mangels hinreichender Anhaltspunkte für eine Ermessensreduzierung auf Null in dem Sinne, dass allein eine Auswahlentscheidung zugunsten oder zuungunsten der Antragstellerin als einzig rechtmäßige Entscheidung in Betracht käme, zur Folge haben, dass der Antragsgegner eine erneute Auswahlentscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats wird treffen müssen, und bedeutet für das vorliegende Eilrechtsschutzverfahren, dass er vorläufig bis zu diesem Zeitpunkt den Weiterbetrieb der Spielhalle der Antragstellerin zu dulden hat.

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2020 - 1 B 66/20
    [BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris Rdnr. 185].

    Im Rahmen der Prüfung, ob die Übergangsvorschriften des Saarländischen Spielhallengesetzes dem Grundsatz des Vorbehalts des Gesetzes gerecht werden [BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017, a.a.O., Rdnrn. 181 ff.], hat das Bundesverfassungsgericht zunächst ausgeführt, dass und warum das Fehlen von Kriterien, anhand derer eine Auswahlentscheidung zwischen Bestandsspielhallen zu treffen ist, im Saarländischen Spielhallengesetz nicht gegen den Vorbehalt des Gesetzes verstößt [BVerfG, a.a.O., Rdnr. 183], und sodann festgestellt, dass sich die wesentlichen Auswahlparameter dem Gesetz in hinreichendem Maße entnehmen ließen.

    Diese Vorgehensweise erweist sich als ermessenswidrig, insbesondere ist sie nicht mit dem Hinweis auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts [BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris, Rdnr. 185] zu rechtfertigen.

  • OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus;

    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2020 - 1 B 66/20
    Demgemäß hat der Senat sich in seinen Beschlüssen vom Dezember 2018 im Rahmen der zusammenfassenden Wiedergabe der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Kriterien, die auf dem Boden des Saarländischen Spielhallengesetzes bei einer Auswahlentscheidung relevant sein können, auf die Feststellung beschränkt, dass das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Frage, von welchem Fixpunkt die Auswahlentscheidung auszugehen hat, auf die Notwendigkeit eines Verteilmechanismus verweise, der die bestmögliche Ausschöpfung der bei Beachtung der Mindestabstände verbleibenden Standortkapazität in dem relevanten Gebiet ermögliche [u.a. Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, juris Rdnr. 51], an späterer Stelle erwähnt, dass die Anwendungshinweise vom 26.10.2017 die Bildung sogenannter Cluster vorsähen, und von weiteren Erwägungen zu der Problematik abgesehen, da die besagte Passage der bundesverfassungsgerichtlichen Entscheidung und insbesondere ihre praktische Umsetzung nicht Gegenstand der damaligen Beschwerdeverfahren waren.

    [Beschluss des Senats vom 13.12.2018, a.a.O., Rdnr. 77].

  • OVG Sachsen, 22.12.2017 - 3 B 320/17

    Auswahl; Vertrauensschutz; Bestimmtheitsgebot; Vorbehalt des Gesetzes, ;

    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2020 - 1 B 66/20
    Die vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen [Beschluss vom 22.12.2017 - 3 B 320/17 -, juris] betrifft demgegenüber eine andere Fallgestaltung, in der der ausgewählte Spielhallenbetreiber ohnehin aufgrund der maßgeblichen Auswahlparameter vorzugswürdig war.
  • BVerwG, 11.05.2016 - 10 C 8.15

    Zuwendung; Vorbehaltsbescheid; Schlussbescheid; Erstattungsforderung; Verzinsung;

    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2020 - 1 B 66/20
    [BVerwG, Urteil vom 11.5.2016 - 10 C 8.15 -, juris, Rdnr. 13; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 18.6.2020 - 1 B 87/20 -, juris, Rdnr. 24] Dies wird fallbezogen mangels hinreichender Anhaltspunkte für eine Ermessensreduzierung auf Null in dem Sinne, dass allein eine Auswahlentscheidung zugunsten oder zuungunsten der Antragstellerin als einzig rechtmäßige Entscheidung in Betracht käme, zur Folge haben, dass der Antragsgegner eine erneute Auswahlentscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats wird treffen müssen, und bedeutet für das vorliegende Eilrechtsschutzverfahren, dass er vorläufig bis zu diesem Zeitpunkt den Weiterbetrieb der Spielhalle der Antragstellerin zu dulden hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2020 - 4 B 977/18

    Geplante Neuregelung begünstigt nur rechtmäßige Mehrfachspielhallen

    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2020 - 1 B 66/20
    [OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.3.2020 - 4 B 977/18 -, juris, Rdnrn. 29 ff.] Auch dieser Einschätzung dürfte das Verständnis zugrunde liegen, dass dieser Aspekt die im Gesetz angelegten für die Auswahl in einem konkreten Konkurrenzverhältnis zwischen zwei Bestandsspielhallen wesentlichen Parameter nicht aushebeln kann.
  • OVG Saarland, 04.02.2020 - 1 B 318/19

    Spielhallen; Abstandsgebot; maßgeblicher Zeitpunkt für Auswahlentscheidung

    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2020 - 1 B 66/20
    Der Senat hat bereits mehrfach Zweifel daran zum Ausdruck gebracht, ob der Entfernung konkurrierender Spielhallen zu einer Suchtberatungsstelle im Rahmen der Auswahlentscheidung eine eigenständige oder gar ausschlaggebende Bedeutung beigemessen werden kann [Beschlüsse des Senats vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 -, juris, Rdnrn. 51 f., und vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris, Rdnr. 35], und diese Frage für das saarländische Landesrecht mangels entsprechender gesetzlicher Vorgaben klar verneint.
  • OVG Saarland, 26.02.2020 - 1 B 315/19

    (Ablehnung der Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 SpielhG SL im

    Auszug aus OVG Saarland, 28.07.2020 - 1 B 66/20
    Der Senat hat bereits mehrfach Zweifel daran zum Ausdruck gebracht, ob der Entfernung konkurrierender Spielhallen zu einer Suchtberatungsstelle im Rahmen der Auswahlentscheidung eine eigenständige oder gar ausschlaggebende Bedeutung beigemessen werden kann [Beschlüsse des Senats vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 -, juris, Rdnrn. 51 f., und vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris, Rdnr. 35], und diese Frage für das saarländische Landesrecht mangels entsprechender gesetzlicher Vorgaben klar verneint.
  • OVG Hamburg, 20.10.2020 - 4 Bs 226/18

    Zur Rechtmäßigkeit des Abstandsgebots des hamburgischen Spielhallengesetzes

    Müssen sich die Behörden des so zu bestimmenden Verteilmechanismus bedienen, kann nur Raum für eine Ausschöpfung der nach dem geltenden Recht verbliebenen Kapazität sein (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. v. 28.7.2020, 1 B 66/20, juris Rn. 26 ff., 34; OVG Münster, Beschl. v. 16.3.2020, 4 B 977/18, juris Rn. 29 ff.).

    Dass die zuständigen Behörden eine Auswahlentscheidung unter Hintanstellung des Gewichts der jeweiligen durch Art. 12 GG geschützten Belange der konkurrierenden Bewerber so zu treffen haben, dass möglichst viele Spielhallen von den Einschränkungen des jeweiligen neuen Spielhallenrechts nicht betroffen sind, liegt nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts nicht nahe (so auch OVG Saarlouis, Beschl. v. 28.7.2020, 1 B 66/20, juris Rn. 36).

  • OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 177/20

    Auswahlentscheidung, gesetzeskonformes Verhalten, Rechtsverstoß bei anderer

    Der Senat hat sich erstmals im Beschluss vom 28.7.2020 - 1 B 66/20 - mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts befasst, wonach die Berücksichtigung der grundrechtlich geschützten Positionen der Spielhallenbetreiber es gebiete, dass die zuständigen Behörden sich eines Verteilmechanismus bedienen, der die bestmögliche Ausschöpfung der bei Beachtung der Mindestabstände verbleibenden Standortkapazitäten in dem relevanten Gebiet ermöglicht, [BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, Juris, Rdnr. 185] und ist in diesem Zusammenhang der Frage nachgegangen, ob die Möglichkeit einer besseren Ausnutzung der Standortkapazitäten überhaupt ein Auswahlkriterium im Verhältnis zweier oder mehrerer in Abstandskollision betriebener Spielhallen ist und diesem Kriterium gegebenenfalls die vom Antragsgegner zuerkannte Bedeutung zukommen kann.

    Nach Maßgabe dieser Grundsätze hat der Senat mit Beschluss vom 28.7.2020 - 1 B 66/20 - entschieden, dass der Gesichtspunkt der besseren Kapazitätsausschöpfung kein geeignetes Kriterium ist, einem im Fall der Erlaubnisversagung wirtschaftlich stärker betroffenen und deshalb bei Berücksichtigung aller weiteren Auswahlparameter vorzugswürdigen Mitbewerber die Erlaubnis vorzuenthalten.

    Hinzu tritt, dass der Senat mit Beschluss vom 28.7.2020 - 1 B 66/20 - dem Antragsgegner aufgegeben hat, den Fortbetrieb der Spielhalle der Antragstellerin am Standort R-Straße in T-Stadt vorläufig zu dulden, bis im Auswahlverfahren betreffend die vorgenannte Spielhalle und eine weniger als 500 Meter Luftlinie entfernte Konkurrenzspielhalle unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats erneut entschieden worden ist.

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