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   OVG Saarland, 28.08.2018 - 2 A 158/18   

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https://dejure.org/2018,27144
OVG Saarland, 28.08.2018 - 2 A 158/18 (https://dejure.org/2018,27144)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28.08.2018 - 2 A 158/18 (https://dejure.org/2018,27144)
OVG Saarland, Entscheidung vom 28. August 2018 - 2 A 158/18 (https://dejure.org/2018,27144)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung der erteilten Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans für die Errichtung einer Garage mit Flachdach wegen Überschreitung der im Plan festgesetzten Baugrenze (hier: Wohnhausgarage)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anfechtung der erteilten Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans für die Errichtung einer Garage mit Flachdach wegen Überschreitung der im Plan festgesetzten Baugrenze (hier: Wohnhausgarage)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haben Baugrenzen in Bebauungsplänen nachbarschützende Wirkung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haben Baugrenzen in Bebauungsplänen nachbarschützende Wirkung? (IBR 2018, 706)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Nürnberg, 13.07.2016 - 5 K 19/16

    Einkommensteuerliche vollständige oder nur zeitanteilige Anerkennung von

    Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2018 - 2 A 158/18
    In dem auf die Sperrwirkung der Befreiung verweisenden Urteil(vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 26.4.2017 - 5 K 19/16 -) wurde eine Verletzung der Grenzabstandsvorschriften verneint.

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und des Verfahrens VG 5 K 19/16 sowie der beigezogenen Verwaltungsunterlagen Bezug genommen.

    Da Anfechtungsgegenstand hier allein die Befreiungsentscheidung der Beklagten ist und diese zudem als Gemeinde zu keinem Zeitpunkt befugt war und ist, repressive bauaufsichtliche Maßnahmen gegenüber dem Beigeladenen als Bauherrn nach Maßgabe des § 82 LBO 2004/2015 zu ergreifen und die insoweit allein zuständige Landrätin des Kreises E-Stadt-Wadern nicht Beteiligte des vorliegenden Verfahrens ist, vielmehr das entsprechende Einschreitensbegehren der Kläger, das den Gegenstand des Parallelverfahrens beim Verwaltungsgericht bildete,(vgl. dazu VG des Saarlandes, Urteil vom 26.4.2017 - 5 K 19/16 -) zweitinstanzlich nicht weiter verfolgt wurde, muss dem auch unter dem materiellen Aspekt der Einhaltung der Privilegierungsanforderungen für Grenzgaragen (§ 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, Sätze 2 ff. LBO 2004/2015) nicht nachgegangen werden.

  • OVG Saarland, 12.03.2009 - 2 C 312/08

    Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung im einfachen Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2018 - 2 A 158/18
    Nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung am 21.8.2018 ist zwar festzuhalten dass die Festsetzungen des Bebauungsplans (insbesondere) zu den überbaubaren Grundstücksflächen bei der Ausführung der Bauvorhaben in seinem Geltungsbereich in verschiedener Hinsicht nicht beachtet wurden, die faktisch vorfindliche Bebauung aber hinsichtlich dieser Abweichungen nicht den Schluss rechtfertigt, dass hier bereits die von der Rechtsprechung entwickelten strengen Anforderungen für ein nachträgliches "faktisches Außerkrafttreten" der Satzung (§ 10 BauGB) insgesamt oder auch nur konkret festsetzungsbezogen erfüllt wären.(vgl. dazu beispielsweise OVG des Saarlandes, Urteile vom 12.3.2009 - 2 C 312/08 -, SKZ 2009, 141 ff., dort entsprechend für die bereits anfängliche Funktionslosigkeit von Maßfestsetzungen nach §§ 16 ff. BauNVO, vom 1.3.2004 - 1 R 6/03 -, AS 31, 154, zu den Anforderungen an ein teilweises Funktionsloswerden eines Bebauungsplans wegen planabweichender Bebauung in einem räumlich und funktional abtrennbaren Teilbereich des Plangebiets) Das Außerkrafttreten bauleitplanerischer Festsetzungen in gemeindlichen Bebauungsplänen kann unter dem Aspekt normativer Rechtssicherheit allenfalls in ganz eng begrenzten Ausnahmefällen ernsthaft in Betracht gezogen werden, wenn zum einen die Verhältnisse, auf die sie sich beziehen, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der ihre Verwirklichung auf unabsehbare Zeit ausschließt und wenn zum anderen diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in die Fortgeltung der Festsetzung gesetztes Vertrauen keinen Schutz mehr verdient.
  • OVG Saarland, 24.09.1996 - 2 R 5/96

    Grundstück; Reihenhausgruppe; Baugrenze; Drittschützende Wirkung

    Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2018 - 2 A 158/18
    Dies belegt, dass die Eigentümer insbesondere der beiden Hausgrundstücke der privaten Beteiligten dieses Verfahrens im Sinne der Rechtsprechung in der Art einer "bodenrechtlichen Schicksalsgemeinschaft" verbunden sind, die namentlich bei Veränderungen im Bereich der vorderen straßenseitigen Freiflächen zu einer besonderen Rücksichtnahme auf die Interessen der anderen Eigentümer, hier der Kläger, an der Freihaltung dieser Flächen zwingt.(vgl. in dem Zusammenhang auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 24.9.1996 - 2 R 5/96 -, BRS 58 Nr. 172) Diese Intention der damals plangebenden Gemeinde S belegt der Umstand, dass auch bei den weiteren drei Grundstücken rechts beziehungsweise links am Ende des L- und des Nwegs und auch bei den entsprechenden Endgrundstücken der seitlichen Anlieger der östlich geplanten nächsten, damals noch nicht benannten Wohnstraße ("Straße M") im Bereich der dortigen Wendehämmer für die geplante Bebauung ein deutlicher - aus Sicht der Straße - Rückversprung der überbaubaren Grundstücksflächen festgesetzt wurde, der die entsprechenden Freiräume und Abstände zu den sich jeweils oberhalb der Wendehämmer anschließenden Kopfgrundstücken gewährleisten sollte.
  • OVG Saarland, 01.03.2004 - 1 R 6/03
    Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2018 - 2 A 158/18
    Nach dem Ergebnis der Ortsbesichtigung am 21.8.2018 ist zwar festzuhalten dass die Festsetzungen des Bebauungsplans (insbesondere) zu den überbaubaren Grundstücksflächen bei der Ausführung der Bauvorhaben in seinem Geltungsbereich in verschiedener Hinsicht nicht beachtet wurden, die faktisch vorfindliche Bebauung aber hinsichtlich dieser Abweichungen nicht den Schluss rechtfertigt, dass hier bereits die von der Rechtsprechung entwickelten strengen Anforderungen für ein nachträgliches "faktisches Außerkrafttreten" der Satzung (§ 10 BauGB) insgesamt oder auch nur konkret festsetzungsbezogen erfüllt wären.(vgl. dazu beispielsweise OVG des Saarlandes, Urteile vom 12.3.2009 - 2 C 312/08 -, SKZ 2009, 141 ff., dort entsprechend für die bereits anfängliche Funktionslosigkeit von Maßfestsetzungen nach §§ 16 ff. BauNVO, vom 1.3.2004 - 1 R 6/03 -, AS 31, 154, zu den Anforderungen an ein teilweises Funktionsloswerden eines Bebauungsplans wegen planabweichender Bebauung in einem räumlich und funktional abtrennbaren Teilbereich des Plangebiets) Das Außerkrafttreten bauleitplanerischer Festsetzungen in gemeindlichen Bebauungsplänen kann unter dem Aspekt normativer Rechtssicherheit allenfalls in ganz eng begrenzten Ausnahmefällen ernsthaft in Betracht gezogen werden, wenn zum einen die Verhältnisse, auf die sie sich beziehen, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der ihre Verwirklichung auf unabsehbare Zeit ausschließt und wenn zum anderen diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in die Fortgeltung der Festsetzung gesetztes Vertrauen keinen Schutz mehr verdient.
  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2018 - 2 A 158/18
    Dabei ist im Grundsatz davon auszugehen, dass Festsetzungen nach § 23 BauNVO über die überbaubaren Grundstücksflächen durch die Ausweisung von Baugrenzen und Baulinien ebenso wie Festsetzungen über das zugelassene Maß baulicher Nutzung in Bebauungsplänen (§§ 16 ff. BauNVO)(vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Beschluss vom 23.6.1995 - 4 B 52.95 -, BRS 57 Nr. 209, wo die Übertragung des Gedankens der "Schicksalsgemeinschaft" hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung auf diese anderen Festsetzungen ausdrücklich abgelehnt wurde) wegen eines insoweit regelmäßig nicht feststellbaren Austauschverhältnisses unter den Eigentümern der Grundstücke im Plangebiet und wegen ihrer regelmäßig städtbaulichen Zielrichtung nur dann nachbarschützend sind, wenn sich im konkreten Fall ein dahingehender Regelungswille der plangebenden Gemeinde, hier der 1971 noch selbständigen Gemeinde S, feststellen lässt.
  • OVG Saarland, 26.02.2002 - 2 R 3/01

    (Nachträgliche) Baugenehmigung für die Änderung eines bisher als Lager

    Auszug aus OVG Saarland, 28.08.2018 - 2 A 158/18
    Auch der Umstand, dass die Gemeinde unter dem Eindruck der faktischen Verhältnisse in einem Baugebiet zwischenzeitlich von der dem Bebauungsplan zugrunde liegenden städtebaulichen Konzeption abweichende planerische Vorstellungen entwickelt hat, ist für die Beurteilung des Funktionsloswerdens einer planerischen Festsetzung ohne Belang, solange die Planungsträgerin diesen Vorstellungen nicht im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden planungsrechtlichen Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans rechtlich verbindlich Ausdruck verleiht.(vgl. zu diesen Anforderungen grundsätzlich OVG des Saarlandes, Urteil vom 26.2.2002 - 2 R 3/01 -, SKZ 2002, 297, Leitsatz Nr. 45, Volltext bei juris m.w.N., betreffend die Festsetzung eines Gewerbegebiets nach § 8 BauNVO 1962/1968).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 8 S 1527/17

    Befreiung von einer anderweitigen Festsetzung iSv § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO;

    Ob eine Festsetzung über die überbaubare Grundstücksfläche (§ 23 BauNVO) auch darauf gerichtet ist, dem Schutz des Nachbarn zu dienen, hängt vom Willen der Gemeinde als Planungsträgerin ab (vgl. BVerwG, Urteile vom 09.06.1978 - IV C 54.75 -, BVerwGE 56, 71 = juris Rn. 18, und vom 18.10.1985 - 4 C 19.82 -, NJW 1986, 1703 = Rn. 18; Beschluss vom 19.10.1995 - 4 B 215.95 -, NVwZ 1996, 888 = juris Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.08.2018 - 5 S 2083/17 -, VBlBW 2019, 77 = juris Rn. 16; BayVGH, Beschluss vom 18.06.2018 - 15 ZB 17.635 -, juris Rn. 16; OVG Saarland, Urteil vom 28.08.2018 - 2 A 158/18 -, juris Rn. 32).
  • OVG Saarland, 27.04.2023 - 2 A 259/22

    Beseitigungsanordnung für Grenzgarage

    [vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.8.2018 - 2 A 158/18 -, IBR 2018, 706] Eine Beschwerde des Klägers zum Bundesverwaltungsgericht gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil blieb erfolglos.

    Dabei hat das Verwaltungsgericht in dem angegriffenen Urteil im Ergebnis unter Bezugnahme auf seine eigene im Klageverfahren 5 K 18/16 durchgeführte Ortseinsicht, die Feststellungen des Senats vor Ort im Verfahren 2 A 158/18, deren Akten vorliegend Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren, dabei jeweils gefertigte Fotos und weiteres zur Akte gehörendes Luftbildmaterial ohne weiteres nachvollziehbar festgestellt, dass die streitgegenständliche Garage den "durch die maßgebliche Umgebungsbebauung vorgegebenen Rahmen hinsichtlich der faktischen vorderen Baugrenze deutlich überschreitet".

    Dass die Garage zudem nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils des Senats vom August 2018 [vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.8.2018 - 2 A 158/18 -, IBR 2018, 706] nicht als vom Beklagten "endgültig hingenommenes" Bauwerk angesehen werden kann, belegt das vorliegende Verfahren.

    der Entscheidungsgründe zu dem Urteil des Senats vom 28.8.2018 - 2 A 158/18 -] muss daher hier nicht vertieft werden.

  • OVG Saarland, 04.01.2019 - 2 B 344/18

    Nachbarrechtsbehelf gegen Baugenehmigung zur Errichtung von Garage und

    Zwar trifft es zu, dass sich ein solcher Wille zur nachbarschützenden Ausgestaltung der jeweiligen Festsetzung im Einzelfall auch aus der Planzeichnung und aus den jeweiligen örtlichen Verhältnissen im Wege einer Interpretation ermitteln lassen kann.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.8.2018 - 2 A 158/18 -, IBR 2018, 706) Dafür spricht hier aber nichts.
  • VG Saarlouis, 19.02.2020 - 5 L 169/20

    Beseitigung einer Grenzgarage im Wege der einstweiligen Anordnung; Aufhebung der

    Die Beseitigungsanordnung ist damit begründet, dass die Pkw-Garage nach dem Urteil des OVG des Saarlandes vom 28.08.2019 - 2 A 158/18 - unheilbar rechtswidrig sei und die betroffenen Nachbarn in ihren öffentlich-rechtlich geschützten Belangen beeinträchtige.

    Zur Begründung bezieht er sich auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 28.08.2018 - 2 A 158/18 -, das in Form der Entscheidung des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.06.2019 - 4 B 5.19 - Rechtskraft erlangt habe, sowie auf die angefochtene bauaufsichtliche Anordnung vom 24.09.2019.

    Vorliegend hat das OVG des Saarlandes mit Urteil vom 28.08.2018 - 2 A 158/18 - rechtskräftig entschieden, dass der den Antragstellern erteilte Bescheid über die Befreiung von der im Bebauungsplan "..." festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche rechtswidrig ist und die Nachbarn in ihren Rechten verletzt, weil das OVG zu dem Ergebnis gekommen ist, dass dieser Festsetzung - ohne dass sich das aus dem Plan oder dessen Begründung selbst ergibt und auch von der Gemeinde nicht geltend gemacht wurde - "objektiviert" ermittelt ein planerischer Wille zur Gewährung von Nachbarschutz zuzubilligen sei, der auch im Falle, dass der Bebauungsplan (wegen vielfacher Nichtbeachtung) obsolet geworden sein sollte, noch nachwirke, um so den Nachbarn den Blick auf die südlich gelegene Anwohnerstraße zu sichern.

  • OVG Saarland, 24.01.2022 - 2 B 264/21

    Beschwerde, Teilbaugenehmigung, Aushub einer Baugrube für die Errichtung einer

    [vgl. hierzu ausdrücklich auch einzelfallbezogen auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 28.8.2018 - 2 A 158/18 -, IBR 2018, 706 sowie bei Juris, zur überbaubaren Grundstücksfläche] Die dortigen Erwägungen sind daher auf Fälle der vorliegenden Art, in denen es an einer entsprechenden planerischen Entscheidung überhaupt fehlt, nicht übertragbar.
  • OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 A 305/19

    Berufung, Erteilung einer Baugenehmigung für Werbeanlage, Überleitung und

    [vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.1999 - 4 BN 48/99 -, NVwZ-RR 2000, 411 zitiert nach juris; des Weiteren Urteil des Senats vom 28.8.2018 - 2 A 158/18 -, juris] Entscheidend ist unter dem erstgenannten Aspekt, ob die Festsetzung überhaupt noch geeignet ist, zur städtebaulichen Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB im Geltungsbereich des Plans einen sinnvollen Beitrag zu leisten.
  • VG Saarlouis, 18.11.2020 - 5 K 1945/19

    Unzulässigkeit eines Wettbüros bei einer durch einen altrechtlichen

    [vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.12.1999 - 4 BN 48/99 -, NVwZ-RR 2000, 411; vgl. auch OVG des Saarlandes, Urteile vom 28.08.2018 - 2 A 158/18 -, juris, und vom 20.02.2020 - 2 A 305/19 -, juris, Rz. 35] Entscheidend ist unter dem erstgenannten Aspekt, ob die Festsetzung überhaupt noch geeignet ist, zur städtebaulichen Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB im Geltungsbereich des Plans einen sinnvollen Beitrag zu leisten.
  • VG Saarlouis, 29.09.2020 - 5 L 898/20

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Baugenehmigung

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.01.2019 - 2 B 344/19 -, juris, Rz. 15, und Beschluss vom 28.08.2018 - 2 A 158/18 -, juris, Rz. 32, m.w.N.] Dafür spricht hier aber nichts.
  • OVG Saarland, 20.09.2021 - 2 A 387/20

    Unzulässigkeit einer "Sportwetten-Annahmestelle" im Geltungsbereich der

    [Ausführlich OVG des Saarlandes, Urteile vom 28.8.2018 - 2 A 158/18 -, juris Rn. 30 und vom 20.8.2020 - 2 A 305/19 -, juris Rn. 35] Dass diese strengen Voraussetzungen im Umfeld des Vorhabens erfüllt sein könnten, legt das Antragsvorbringen nicht dar.
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