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   OVG Saarland, 29.04.2010 - 2 A 403/09   

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OVG Saarland, 29.04.2010 - 2 A 403/09 (https://dejure.org/2010,9526)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.04.2010 - 2 A 403/09 (https://dejure.org/2010,9526)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. April 2010 - 2 A 403/09 (https://dejure.org/2010,9526)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 506 BGB, § 505 BGB, § 464 BGB, § 465 BGB, § 36 Abs 1 Nr 1 NatSchG SL
    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts, oberirdisches Gewässer, Ödland

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer auf Naturschutzrecht gestützten Ausübung eines Vorkaufsrechts i.S.v. § 36 Abs. 2 Saarländisches Naturschutzgesetz a.F. (SNG a.F.); Teilweise sichtbar in einem Graben verlaufende, Quellwasser zu einem Bad leitende Rohrleitung auf einem Grundstück als ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit einer auf Naturschutzrecht gestützten Ausübung eines Vorkaufsrechts i.S.v. § 36 Abs. 2 Saarländisches Naturschutzgesetz a.F. (SNG a.F.); Teilweise sichtbar in einem Graben verlaufende, Quellwasser zu einem Bad leitende Rohrleitung auf einem Grundstück als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Saarlouis, 16.01.2008 - 5 K 774/07

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht

    Auszug aus OVG Saarland, 29.04.2010 - 2 A 403/09
    Unter Abänderung des am 16. Januar 2008 verkündeten Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 5 K 774/07 - wird der aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 2. Februar 2006 ergangene Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses ... aufgehoben.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes, verkündet am 16.1.2008 - 5 K 774/07 -, abzuändern und den Widerspruchsbescheid des Kreisrechtsausschusses vom 26.4.2006 () aufzuheben.

  • BVerwG, 31.10.1975 - IV C 43.73

    Erhebung von Entwässerungsgebühren - Einleitung von Abwässern

    Auszug aus OVG Saarland, 29.04.2010 - 2 A 403/09
    (BVerwG, Urteil vom 31.10.1975 - IV C 43.73 -, BVerwGE 49, 293 (298), m.w.N.) Wie der Senat bei der Ortsbesichtigung festgestellt hat, ist die Kunststoff-Rohrleitung in einem relativ flachen Graben, der nahezu in West-Ost-Richtung verläuft, verlegt und dabei in Teilabschnitten nicht von Erde überdeckt und daher gut sichtbar.

    (BVerwG, Urteil vom 31.10.1975 - IV C 43.73 -, BVerwGE 49, 293 (297); BayVGH, Urteil vom 19.1.2006 - 9 B 04.1217 -, zitiert nach juris) So liegt der Fall hier.

  • VGH Bayern, 18.01.2000 - 9 B 95.31
    Auszug aus OVG Saarland, 29.04.2010 - 2 A 403/09
    (BayVGH, Beschluss vom 18.1.2000 - 9 B 95.31 -, zu dem mit § 36 II SNG wortgleichen Art. 34 II BayNatSchG, zitiert nach juris).

    (BayVGH, Beschluss vom 18.1.2000 - 9 B 95.31 -, zitiert nach juris; OVG des Saarlandes, Urteil vom 8.7.2003 - 1 R 9/03 -) Dass die Klägerin in der Folge auf der Grundlage des dargelegten Grundkonzepts ihre Begründung für die Vorkaufsrechtsausübung und ihre Ausführungen betreffend ihre - fortschreitende - Planung ergänzte bzw. konkretisierte, begegnet keinen rechtlichen Bedenken und ist von den übrigen Beteiligten auch nicht gerügt worden.

  • OVG Saarland, 08.07.2003 - 1 R 9/03

    Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts; Nichtigkeit des

    Auszug aus OVG Saarland, 29.04.2010 - 2 A 403/09
    (Vgl. Gesetzentwurf des Regierung des Saarlandes vom 13.2.1976 - Drucks. 7/280 -, S. 2 "B. Lösung" (zu § 27 des Gesetzentwurfs, der im Entwurf zur Zweiten Lesung vom 18.1.1979, Drucks. 7/1521 (7/280) zu § 36 wurde); vgl. hierzu auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 8.7.2003 -1 R 9/03 -) Dies schließt die Annahme eines ungeschriebenen Tatbestandserfordernisses einer - darüber hinausgehenden - besonderen ökologischen Bedeutung für Ödland aus.

    (BayVGH, Beschluss vom 18.1.2000 - 9 B 95.31 -, zitiert nach juris; OVG des Saarlandes, Urteil vom 8.7.2003 - 1 R 9/03 -) Dass die Klägerin in der Folge auf der Grundlage des dargelegten Grundkonzepts ihre Begründung für die Vorkaufsrechtsausübung und ihre Ausführungen betreffend ihre - fortschreitende - Planung ergänzte bzw. konkretisierte, begegnet keinen rechtlichen Bedenken und ist von den übrigen Beteiligten auch nicht gerügt worden.

  • VGH Bayern, 22.05.1995 - 9 B 92.1183
    Auszug aus OVG Saarland, 29.04.2010 - 2 A 403/09
    Insoweit ist anerkannt, dass das naturschutzrechtliche Vorkaufsrecht auch zum Erwerb von Ausgleichsflächen ausgeübt werden kann, wenn der Naturzustand auf den Flächen verbessert werden kann (Vgl. Bayer. VGH, Urteil vom 22.5.1995 - 9 B 92.1183, 9 B 92.1184 -, NuR 1995, 554) , was hier der Fall ist.
  • BVerwG, 15.02.1990 - 4 B 245.89

    Rechtfertigung der Ausübung des Verkaufsrechts durch eine Gemeinde

    Auszug aus OVG Saarland, 29.04.2010 - 2 A 403/09
    § 36 II SNG fordert insofern eine "spezielle Rechtfertigung" aus Gründen des Naturschutzes, stellt aber graduell deutlich geringere Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns als das für den Bereich des Enteignungsrechts geltende Gemeinwohlerfordernis (Art. 14 III GG, § 87 I BauGB) (Vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.2.1990 - 4 B 245/89 -, BauR 1991, 191 = BRS 50 Nr. 107 zum gemeindlichen Vorkaufsrecht nach § 24 BBauG/ BauGB) .
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus OVG Saarland, 29.04.2010 - 2 A 403/09
    (Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.2007 - 1 C 10/07 -, BVerwGE 129, 367 = InfAuslR 2008, 116 m.w.N.; Vgl. BT-Drucksache 13/3993, S. 13; Posser/ Wolff, VwGO, 2008, § 114 Rdnr. 40).
  • OVG Saarland, 09.07.2010 - 3 A 482/09

    Berücksichtigungsfähige Belange einer Gemeinde bei der Plangenehmigung einer

    Wegen des Sachverhalts im Weiteren wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren des Verwaltungsgerichts des Saarlandes mit den Aktenzeichen 11 L 314/07, 11 L 511/08 und 10 L 196/09, des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes mit den Aktenzeichen 1 B 215/07, 1 B 315/08 und 2 A 403/09 (5 K 774/07) sowie die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten und der Kreisstadt S. (Baugenehmigungsunterlagen), deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Die als Kopie in den beigezogenen Gerichtsakten des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts zum Verfahren 2 A 403/09 (Bl. 417) befindliche Eintragung lautet wörtlich:.

    Es konnte jedoch - auch unter Berücksichtigung ihres Vorbringens in dem beim 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts geführten Berufungsverfahren mit dem Aktenzeichen 2 A 403/09 - nicht festgestellt werden, dass ihr für diese faktische Nutzung ein Recht am Wasser der Rothsolig-Quelle zusteht.

  • OVG Saarland, 01.10.2010 - 3 A 482/09

    Plangenehmigung einer Erdmassen- und Bauschuttdeponie

    Wegen des Sachverhalts im Weiteren wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren des Verwaltungsgerichts des Saarlandes mit den Aktenzeichen 11 L 314/07, 11 L 511/08 und 10 L 196/09, des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes mit den Aktenzeichen 1 B 215/07, 1 B 315/08 und 2 A 403/09 (5 K 774/07) sowie die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten und der Kreisstadt S. (Baugenehmigungsunterlagen), deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Die als Kopie in den beigezogenen Gerichtsakten des 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts zum Verfahren 2 A 403/09 (Bl. 417) befindliche Eintragung lautet wörtlich:.

    Es konnte jedoch - auch unter Berücksichtigung ihres Vorbringens in dem beim 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts geführten Berufungsverfahren mit dem Aktenzeichen 2 A 403/09 - nicht festgestellt werden, dass ihr für diese faktische Nutzung ein Recht am Wasser der R.-Quelle zusteht.

  • OVG Saarland, 29.04.2010 - 2 C 224/08

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen abwägungsfehlerhafter Festsetzung von

    Wegen des Sachverhaltes im Einzelnen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte und die Unterlagen des Planaufstellungsverfahrens der Antragsgegnerin (1 Aktenordner), die weiteren Gerichtsakten 2 A 403/09, 11 K 90/06, 11 L 507/08 sowie die Verwaltungsakten betreffend den Antrag der Gutsverwaltung für die Anlage zum Abbau von Sand einschließlich zugehörigen Aufbereitungsanlage sowie zur Lagerung und Aufbereitung von Recyclingmaterial auf der im Plangebiet gelegenen Sandgrube (Akten der Unteren Bauaufsichtsbehörde und des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz), der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Dies zeigt sich etwa bei ihrer Argumentation bei dem Naturgut Wasser, dessen Gefährdung nicht durch konkrete Tatsachen belegt, sondern nur behauptet wird, und ihren Hinweis auf eine "rechtlich gesicherte" Benutzung des natürlichen Zulaufs für das Parkbad, den sie aus der unbefristeten Einleitgenehmigung der Unteren Wasserbehörde vom 5.9.1983 herleitet (Planaufstellungsverfahren, Bl. 228) , die tatsächlich jedoch lediglich eine Genehmigung zur "Einleitung von Abwässern aus dem gemeindeeigenen Parkbad" beinhaltet; darüber hinaus ist das Wasserrecht, das in dem die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Antragsgegnerin für die kleinste Fläche ("Ödland") betreffenden Verfahren 2 A 403/09 (Vgl. Urteil vom 29.4.2010 - 2 A 403/09 -) thematisiert wurde, von den Antragstellern bestritten und sogar noch im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung ungeklärt.

  • OVG Saarland, 19.12.2013 - 2 C 338/12

    Normenkontrolle gegen Veränderungssperre: Rechtsschein der Normgültigkeit;

    Auf den Normenkontrollantrag der Antragsteller, die das Vorliegen einer "Verhinderungsplanung" mit dem Ziel der "Beseitigung" der aus ihrer Sicht nach wie vor vorhandenen Sandgrube eingewandt hatten, hat der Senat diesen Bebauungsplan im April 2010 nach Durchführung einer Ortseinsicht(vgl. die Niederschrift über den Ortstermin am 17.3.2010 - 2 A 403/09 und 2 C 224/08 -, Blätter 200 ff. in 2 C 224/08) und Vernehmung der Geschäftsführerin der Firma B. GmbH als früherer Pächterin der Sandgrube(vgl. dazu die Sitzungsniederschrift vom 29.4.2010 - 2 C 224/08 -) für unwirksam erklärt.(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.4.2010 - 2 C 224/08 -, NuR 2010, 743) In der Begründung der Entscheidung wurde im Ergebnis tragend auf einen beachtlichen Abwägungsfehler der Antragsgegnerin wegen unzureichender Berücksichtigung der privaten Eigentümerinteressen der Antragsteller an einer von ihnen beabsichtigten Wiederaufnahme des Betriebs der Sandgrube verwiesen.
  • OVG Niedersachsen, 20.10.2023 - 4 LA 206/21

    Ermessen; Vorkaufsrecht; naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht;

    Im Rahmen der gebotenen Ermessensentscheidung sind neben den Belangen des Naturschutzes auch die Interessen des Vorkaufsverpflichteten und des Erwerbers zu berücksichtigen (vgl. Bay. VGH, Urt. v. 9.7.2020 - 14 B 19.96 -, juris Rn. 34; OVG Saarlouis, Urt. v. 29.4.2010 - 2 A 403/09 -, juris Rn. 80 m.w.N.; Blum/Agena/Brüggeshemke, Niedersächsisches Naturschutzrecht, Stand: April 2023, § 40 Rn. 69).
  • VG Stade, 25.08.2021 - 1 A 1344/18

    Ermessen; Ermessensausfall; Ermessensnichtgebrauch; intendiertes Ermessen;

    Dabei hat die Behörde neben den Belangen des Naturschutzes insbesondere die berechtigten Interessen des Verkäufers und des Erwerbers zu berücksichtigen (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 29. April 2010 - 2 A 403/09 -, Rn. 80, juris; VG Regensburg, Urteil vom 17. Dezember 2013 - RO 4 K 11.1548 -, Rn. 111, juris; Meßerschmidt, Bundesnaturschutzrecht, 129. EL, April 2016, § 66 BNatSchG Rn. 19).
  • VG Regensburg, 17.12.2013 - RO 4 K 11.1548

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht

    Bei der im Rahmen der Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vorzunehmenden Abwägung sind neben den Belangen des Naturschutzes jedenfalls auch die Interessen des Vorkaufsverpflichteten und des Erwerbers zu berücksichtigen (vgl. OVG des Saarlands, Urt. v. 29.4.2010 - 2 A 403/09 -).
  • VGH Bayern, 03.03.2016 - 14 ZB 15.2071

    Rechtmäßige Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts (Fischteiche) -

    Liegt aber ein Rechtfertigungsgrund für die Ausübung des Vorkaufsrechts vor, würde dieser nicht dadurch in Frage gestellt, dass das Grundstück gleichzeitig zur Realisierung von ökologischen Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen ist, da sowohl § 15 Abs. 2 BNatSchG als auch Art. 6 Abs. 2 BayNatSchG davon ausgehen, dass unvermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen sind (vgl. BayVGH, B. v. 16.9.1999 - 9 B 97.82 - juris Rn. 23 zu dem insoweit gleichlautenden § 8 Abs. 2 BNatSchG a. F. bzw. Art. 6a Abs. 1 BayNatSchG a. F.; im Ergebnis ebenso OVG Saarl, U. v. 29.4.2010 - 2 A 403/09 - NuR 2010, 592 Rn. 72).
  • VG Regensburg, 19.02.2013 - RO 4 K 11.1011

    Die allgemeine Erfahrungstatsache, dass Grundstücke im Eigentum der öffentlichen

    Bei der im Rahmen der Entscheidung über die Ausübung des Vorkaufsrechts vorzunehmenden Abwägung sind neben den Belangen des Naturschutzes jedenfalls auch die Interessen des Vorkaufsverpflichteten und des Erwerbers zu berücksichtigen (vgl. OVG des Saarlands, Urt. v. 29.4.2010 - 2 A 403/09 -).
  • VG Stade, 21.09.2022 - 1 A 1240/19
    Dabei hat der Berechtigte neben den Interessen des Naturschutzes auch die berechtigten Belange des vorkaufsverpflichteten Eigentümers sowie des Erwerbers zu berücksichtigen (vgl. OVG Saarlouis, Urt. v. 29.04.2010 - 2 A 403/09 ; Landmann/Rohmer UmweltR/Gellermann, 97. EL Dezember 2021, BNatSchG § 66 Rn. 22).
  • VG Augsburg, 16.08.2012 - Au 2 K 11.1347

    Ausübung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts zu Gunsten eines Dritten -

  • VG Hamburg, 02.06.2023 - 7 K 3377/21
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