Rechtsprechung
   OVG Saarland, 29.08.2017 - 1 A 399/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,32595
OVG Saarland, 29.08.2017 - 1 A 399/17 (https://dejure.org/2017,32595)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29.08.2017 - 1 A 399/17 (https://dejure.org/2017,32595)
OVG Saarland, Entscheidung vom 29. August 2017 - 1 A 399/17 (https://dejure.org/2017,32595)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,32595) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ABSPRACHE; BINDUNG; DISZIPLINARRECHT; ERLAUBNIS; EUROPARECHTLICH; FESTSTELLUNGEN; GESETZGEBER; GESTÄNDNIS; GEWERBERECHTLICH; KATALOGSTRAFTAT; LEUMUND; LÖSUNGSBESCHLUSS; OFFENKUNDIG; ORDNUNGSRECHTLICH; RECHTSKRÄFTIG; REGELVERMUTUNG; SACHVERHALT; STRAFBEFEHL; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Gewerbeuntersagung, Widerruf der Erlaubnis für die Tätigkeit als Versicherungsvermittler, rechtskräftige Verurteilung wegen Betrugs, Versicherungsvermittlererlaubnis

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerruf der Versicherungsvermittlererlaubnis bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Betrugs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.01.2014 - 2 WD 31.12

    Aufklärungspflicht, Aufklärungsmangel, Lösung von strafgerichtlichen

    Auszug aus OVG Saarland, 29.08.2017 - 1 A 399/17
    Ein Lösungsbeschluss ist beispielsweise geboten, wenn das Strafurteil in einem ausschlaggebenden Punkt, etwa weil es auf einem inhaltsleeren Formalgeständnis beruht, unter offenkundiger Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften zustande gekommen ist und ihm daher keine Bindungswirkung zukommt.(BVerwG, Beschluss vom 1.3.2003 - 2 B 78/12 -, juris Rdnr. 9; BVerwG 2. Wehrdienstsenat, Urteil vom 16.1.2014 - 2 WD 31/12 -, juris) Zu sehen ist, dass diese ausnahmsweise bestehende Möglichkeit der Lösung von den Feststellungen in einem strafgerichtlichen Urteil vom Gesetzgeber selbst unter engen tatbestandlichen Voraussetzungen (offenkundig unrichtig) vorgegeben ist und nicht einer Verwaltungsbehörde zuerkannt wird, sondern den (Disziplinar-)Gerichten vorbehalten ist.
  • VGH Bayern, 19.01.2015 - 22 ZB 14.2220

    Versicherungsvermittler

    Auszug aus OVG Saarland, 29.08.2017 - 1 A 399/17
    Demgemäß sind die Behörde und die Verwaltungsgerichte regelmäßig nicht zu weiteren eigenen Ermittlungen verpflichtet.(BayVGH, Beschluss vom 19.1.2015 - 22 ZB 14.2220 -, juris Rdnrn. 7 ff.) Ob die Verurteilung das Ergebnis einer Beweisaufnahme oder einer nach Maßgabe des § 257 a StPO zulässigen - bzw. wie im Zulassungsverfahren geltend gemacht unzulässigen - Verständigung ist, auf einem wirksamen oder unwirksamen Geständnis beruht oder ob in den Entscheidungsgründen tatsächliche Feststellungen aufzeigt sind, die dem Schuldspruch zugrunde gelegt sind, ist für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals der rechtskräftigen Verurteilung ohne Relevanz.
  • BVerwG, 13.05.2013 - 3 B 101.12

    Anforderungen an die Begründetheit einer Aufklärungsrüge i.R. einer Beschwerde;

    Auszug aus OVG Saarland, 29.08.2017 - 1 A 399/17
    Entsprechend stellt sich die Rechtslage im Rahmen von Approbationswiderrufsverfahren dar, in denen die in einem rechtskräftigen Strafurteil enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit, insbesondere der Frage, ob sie die Gewähr bietet, in Zukunft die berufsspezifischen Vorschriften und Pflichten zu beachten, gemacht werden können, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben.(BVerwG, Beschlüsse vom 6.3.2003 - 3 B 10/03 -, juris Rdnr. 2 m.w.N., und vom 26.9.2002 3 C 37/01 -, juris Rdnrn. 21 ff.) Gewichtige Anhaltspunkte in diesem Sinne liegen vor, wenn Wiederaufnahmegründe nach § 359 StPO gegeben sind.(BVerwG, Beschluss vom 13.5.2013 - 3 B 101/12 -, juris Rdnr. 4) In den beschriebenen Regelungszusammenhängen geht es jeweils - anders als vorliegend - um die Frage, inwieweit die tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen in einem Strafurteil die Ordnungsbehörde bzw. die Verwaltungsgerichte binden bzw. - ohne dass die Verurteilung für sich genommen bereits durchschlüge - Rückschlüsse im Rahmen einer berufsspezifischen Zuverlässigkeitsprüfung tragen.
  • VGH Bayern, 25.09.2012 - 22 ZB 12.731

    Rechtskräftige Verurteilung wegen Untreue in 61 sachlich zusammenhängenden Fällen

    Auszug aus OVG Saarland, 29.08.2017 - 1 A 399/17
    Entscheidungserheblich sind persönlichkeitsbedingte bzw. tatspezifische Umstände des Einzelfalls, etwa die Schwere der Tat, die Art und Höhe der Strafe, die Situation der Tatbegehung - d.h. ob die Tat aus einer besonderen, sich nicht wiederholenden Situation heraus begangen worden ist -, die seit dem Begehen der Straftat als solcher vergangene Zeit und das Verhalten des Verurteilten nach der Straftat sein können, wobei allein eine straffreie Führung keine Berücksichtigung finden kann.(BayVGH, Beschluss vom 25.9.2012 - 22 ZB 12.731 -, juris Rdnr. 10 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.8.2010 - 1 M 73/10 -, juris Rdnrn. 5 ff.; Friauf, Kommentar zur GewO, Band 2, 285. Lfg. Juli 2015, § 34 d Rdnr. 34 a, mit entsprechenden Nachweisen aus der Rechtsprechung).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus OVG Saarland, 29.08.2017 - 1 A 399/17
    Er argumentiert, das Verwaltungsgericht habe verkannt, dass das Strafgericht, das ihn durch Strafbefehl vom 24.3.2014 wegen Betrugs verurteilt hat, rechtsstaatswidrig die Sachverhaltsermittlung außer Acht gelassen und ihn unter Nichtbeachtung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Anforderungen an eine zulässige strafprozessuale Verständigung(BVerfG, Urteil vom 19.3.2013 - 2 BvR 2628/10 u.a. -, juris) verurteilt habe.
  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 29.89

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit bei Untreue

    Auszug aus OVG Saarland, 29.08.2017 - 1 A 399/17
    Im Waffenrecht verneint der Gesetzgeber selbst kraft der Regelung des § 5 Abs. 1 Nr. 1 WaffG die waffenrechtliche Zuverlässigkeit bei Vorliegen bestimmter Verurteilungen ausnahmslos bzw. in § 5 Abs. 2 Nr. 1 WaffG bezüglich der unter Buchst. a bis Buchst. c näher bezeichneten Verurteilungen im Regelfall.(vgl. BVerwG, Urteil vom 24.4.1990 1 C 29/89-, juris Rdnrn. 13 ff.) Eine solche Regelfallvermutung der Unzuverlässigkeit beinhaltet auch die vorliegend einschlägige Regelung des § 34 d Abs. 2 Nr. 1 2. Hs. GewO.
  • BVerwG, 26.09.2002 - 3 C 37.01

    Approbation, Widerruf der - eines Apothekers; Widerruf einer

    Auszug aus OVG Saarland, 29.08.2017 - 1 A 399/17
    Entsprechend stellt sich die Rechtslage im Rahmen von Approbationswiderrufsverfahren dar, in denen die in einem rechtskräftigen Strafurteil enthaltenen tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen regelmäßig zur Grundlage einer behördlichen oder gerichtlichen Beurteilung der betroffenen Persönlichkeit, insbesondere der Frage, ob sie die Gewähr bietet, in Zukunft die berufsspezifischen Vorschriften und Pflichten zu beachten, gemacht werden können, soweit sich nicht gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit solcher Feststellungen ergeben.(BVerwG, Beschlüsse vom 6.3.2003 - 3 B 10/03 -, juris Rdnr. 2 m.w.N., und vom 26.9.2002 3 C 37/01 -, juris Rdnrn. 21 ff.) Gewichtige Anhaltspunkte in diesem Sinne liegen vor, wenn Wiederaufnahmegründe nach § 359 StPO gegeben sind.(BVerwG, Beschluss vom 13.5.2013 - 3 B 101/12 -, juris Rdnr. 4) In den beschriebenen Regelungszusammenhängen geht es jeweils - anders als vorliegend - um die Frage, inwieweit die tatsächlichen und rechtlichen Feststellungen in einem Strafurteil die Ordnungsbehörde bzw. die Verwaltungsgerichte binden bzw. - ohne dass die Verurteilung für sich genommen bereits durchschlüge - Rückschlüsse im Rahmen einer berufsspezifischen Zuverlässigkeitsprüfung tragen.
  • OVG Saarland, 10.10.2018 - 1 A 504/17

    Beendigung eines Beamtenverhältnisses nach rechtskräftiger Verurteilung wegen

    Diese sind mit Rücksicht auf die allein maßgebliche, den Dienstherrn und die Verwaltungsgerichte im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG bindende rechtskräftige Verurteilung fallbezogen unerheblich.(Vgl. zu § 34d Abs. 2 Nr. 1 GewO: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.8.2017 - 1 A 399/17 -, juris) Besondere rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlich in rechtlicher Hinsicht größere, d.h. überdurchschnittliche das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht.(Beschluss des Senats vom 21.8.2017 - 1 A 255/16 -, juris, Rdnr. 6,m.w. Nachw.) Das ist nach den vorstehenden Ausführungen nicht der Fall, zumal die sich stellenden Rechtsfragen bereits im Verfahren 1 B 227/16 eingehend geprüft und im Beschluss des Senats vom 6.10.2016 umfassend beantwortet worden sind.
  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 11/17

    Widerruf der Versicherungsmaklererlaubnis nach Verurteilung wegen Betruges

    , den Verfassungsrichter den Verfassungsrichter die Verfassungsrichterin am 27. April 2018 beschlossen: Die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29.08.2017 (1 A 399/17), des Verwaltungsgerichts.
  • OVG Saarland, 31.10.2019 - 1 A 99/18

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe mangels Bewährung

    Maßgeblich ist hiernach die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, NVwZ-RR 2004, 542; ständige Rechtsprechung des Senats, u.a. Beschlüsse vom 14.11.2016 - 1 A 215/15 -, juris Rdnrn. 13 ff., und vom 29.8.2017 - 1 A 399/17 -) Dabei können die ernstliche Zweifel begründenden Umstände auch aus einer unzureichenden Ermittlung und Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts resultieren.(Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 23. Aufl. 2017, § 124 Rdnr. 7b m.w.N.).
  • OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 118/21

    Schließung einer Spielhalle; einstweiliger Rechtsschutz

    [Etwa BVerwG, Beschluss vom 16.6.1987 - 1 B 93/86 -, juris Rn. 11 m.w.N.; siehe auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, juris Rn. 166 sowie Beschluss vom 29.8.2017 - 1 A 399/17 -, juris Rn. 12, dort zur Widerlegung der Regelvermutung des § 34d Abs. 2 Nr. 1 GewO a.F.; VGH München, Beschluss vom 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 -, juris Rn. 21] Daran fehlt es hier, zumal der Antragsteller, dessen Straftaten infolge einer Betriebsprüfung des Finanzamts aufgedeckt wurden, [Landgericht S..., Urteil vom 9.6.2020, ..., UA S. 22] sich unter laufender Bewährung befindet und der "Wohlverhaltensperiode" - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - in Relation zur Dauer des vorangegangenen deliktischen Verhaltens (2014-2018) keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2020 - 4 B 1100/19

    Annahme der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit i.R.d. vermögensrelevanten

    vgl. so schon OVG Saarl., Beschluss vom 29.8.2017 - 1 A 399/17 -, juris, Rn. 15, zu der Vorgängervorschrift des § 34d Abs. 2 GewO unter Bezugnahme auf Erwägungsgrund Nr. 14 und Art. 4 Abs. 2 der (Vorgänger-)Richtlinie 2002/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.12.2001 über Versicherungsvermittlung, ABl.
  • OVG Saarland, 31.10.2019 - 1 A 100/18

    Beurteilung eines Probebeamten und Feststellung der Nichtbewährung

    Maßgeblich ist hiernach die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, NVwZ-RR 2004, 542; ständige Rechtsprechung des Senats, u.a. Beschlüsse vom 14.11.2016 - 1 A 215/15 -, juris Rdnrn. 13 ff., und vom 29.8.2017 - 1 A 399/17 -) Dabei können die ernstliche Zweifel begründenden Umstände auch aus einer unzureichenden Ermittlung und Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts resultieren.(Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 23. Aufl. 2017, § 124 Rdnr. 7b m.w.N.).
  • OVG Saarland, 14.03.2018 - 2 A 107/18

    Anhörungsrüge wegen einer geltend gemachten materiell-rechtlichen falschen

    Diesen behaupteten Gehörsverstoß hat der Kläger gemäß § 152a Abs. 2 Satz 6 VwGO darzulegen, mithin den Vorgang, den er rügen will, und seine Bemühungen, sich im Ausgangsverfahren Gehör zu verschaffen, zu benennen und substantiiert darzulegen, weshalb die angegriffene Entscheidung auf der geltend gemachten Gehörsverletzung beruht.(vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.10.2017 - 1 A 399/17 -, m.w.N., und 1.4.2016 - 1 B 70/16 -, juris, Rn. 2, m.w.N.) Die fallbezogen im Kern der Argumentation stehende Rüge einer materiell-rechtlich falschen Rechtsanwendung in Gestalt einer aufgrund Nichtberücksichtigung des entscheidungserheblichen erstinstanzlichen Sachvortrags des Klägers fehlerhaften Auslegung des § 2 der Friedhofssatzung der Beklagten(Friedhofssatzung der Landeshauptstadt A-Stadt vom 25.11.2008 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 15.3.2016 (mit der die zwischenzeitlich in Kraft getretene Fassung der 8. Änderungssatzung vom 23.5.2017 insoweit übereinstimmt)) wird bereits diesem Darlegungserfordernis nicht gerecht.
  • OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 138/21

    Widerruf einer Spielhallenerlaubnis; einstweiliger Rechtsschutz

    [Etwa BVerwG, Beschluss vom 16.6.1987 - 1 B 93/86 -, juris Rn. 11 m.w.N.; siehe auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, juris Rn. 166 sowie Beschluss vom 29.8.2017 - 1 A 399/17 -, juris Rn. 12, dort zur Widerlegung der Regelvermutung des § 34d Abs. 2 Nr. 1 GewO a.F.; VGH München, Beschluss vom 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 -, juris Rn. 21] Daran fehlt es hier, zumal der Antragsteller, dessen Straftaten infolge einer Betriebsprüfung des Finanzamts aufgedeckt wurden, [Landgericht ..., Urteil vom 9.6.2020, ..., UA S. 22] sich unter laufender Bewährung befindet und der "Wohlverhaltensperiode" - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - in Relation zur Dauer des vorangegangenen deliktischen Verhaltens (2014-2018) keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt.
  • OVG Saarland, 13.09.2017 - 1 A 421/17

    Schadensersatz wegen Nichtbeförderung; behördeninternen Ausschreibung einer

    BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, NVwZ-RR 2004, 542; ständige Rechtsprechung des Senats, u.a. Beschlüsse vom 14.11.2016 - 1 A 215/15 -, juris Rdnrn. 13 ff., und vom 29.8.2017 - 1 A 399/17 -.
  • OVG Saarland, 08.09.2017 - 1 A 422/17

    Schadensersatz wegen Nichtbeförderung

    Maßgeblich ist hiernach die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, NVwZ-RR 2004, 542; ständige Rechtsprechung des Senats, u.a. Beschlüsse vom 14.11.2016 - 1 A 215/15 -, juris Rdnrn. 13 ff., und vom 29.8.2017 - 1 A 399/17 -).
  • VGH Bayern, 11.08.2021 - 22 C 21.1788

    Erfolglose Streitwertbeschwerde (Widerruf einer Gewerbeerlaubnis)

  • VG Schwerin, 15.05.2019 - 7 A 3696/16

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit: Insolvenzverschleppung

  • VGH Bayern, 13.01.2022 - 22 C 21.2496

    Erfolglose Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss im Verfahren gegen den

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht