Rechtsprechung
OVG Saarland, 29.10.2018 - 2 B 223/18 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 1 Abs 7 BauGB, § 10 Abs 3 S 1 BauGB, § 12 Abs 1 S 1 BauGB, § 13a Abs 1 S 4 BauGB, § 11 Abs 2 S 1 BauNVO
Außervollzugsetzung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Hotel) - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigen der Auswirkungen der Festsetzungen des Bebauungsplans zum Bau eines Hotels auf die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege; Planungshoheit der Gemeinde als Ausfluss der verfassungsrechtlich verankerten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Berücksichtigen der Auswirkungen der Festsetzungen des Bebauungsplans zum Bau eines Hotels auf die Belange des Umweltschutzes einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege; Planungshoheit der Gemeinde als Ausfluss der verfassungsrechtlich verankerten ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vorhaben- und Erschließungsplan: Projekt muss eindeutig beschrieben werden!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Saarlouis, 12.11.2018 - 5 L 411/18
Bescheidung paralleler Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen; gegenseitige …
Eine abschließende Beurteilung der Antragsbefugnis - insbesondere der Antragstellerin zu 2) - kann dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.(Vgl. hierzu u.a. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.10.2018 - 2 B 223/18 -, juris.).Eine abschließende Beurteilung der Antragsbefugnis - insbesondere der Antragstellerin zu 1) - kann wiederum dem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.(Vgl. hierzu u.a. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.10.2018 - 2 B 223/18 -, juris.).
- VG München, 16.01.2020 - M 11 K 17.3753
Baugenehmigung für Erweiterung der Verkaufsfläche wird nicht gewährt
Das von der Klägerin beschriebene "Windhundrennen" ist daher nicht zu befürchten (vgl. OVG Saarland, B.v. 29.10.2018 - 2 B 223/18 - juris Rn. 20). - VG Düsseldorf, 15.11.2018 - 9 K 8569/16 Ohne diese Festsetzung hätte sich die Beklagte überdies möglicherweise dem Vorwurf ausgesetzt, einen Nutzungstyp festgesetzt zu haben, den es in der sozialen und wirtschaftlichen Realität nicht (mehr) gibt, vgl. dazu OVG NRW, Urteil vom 16. Oktober 2017 - 2 D 61/16.NE-, juris, Rn. 68; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 29. Oktober 2018 - 2 B 223/18 -, juris.