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   OVG Saarland, 30.03.2020 - 1 B 5/20   

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https://dejure.org/2020,6824
OVG Saarland, 30.03.2020 - 1 B 5/20 (https://dejure.org/2020,6824)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 (https://dejure.org/2020,6824)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30. März 2020 - 1 B 5/20 (https://dejure.org/2020,6824)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 10 Abs 1 VGHG SL
    Fahrtenbuchauflage; Bindung saarländischer Gerichte und Behörden an Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VerfGHG SL § 10 Abs. 1
    Bindung; Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsmessung; Geschwindigkeitsüberschreitung; Rohmessdaten; Speicherung; Verfassungsgerichtshof; Fahrtenbuchauflage

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Saarlouis, 23.12.2019 - 5 L 1926/19

    Fahrtenbuchauflage für Rechtsanwalt - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2020 - 1 B 5/20
    Unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23. Dezember 2019 - 5 L 1926/19 - wird die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers gegen den Bescheid des Antraggegners vom 23.08.2019 wiederhergestellt.

    Den am 9.12.2019 - der Sache nach - gestellten Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs wies das Verwaltungsgericht durch Beschluss vom 23.12.2019 - 5 L 1926/19 -, dem Antragsteller zugestellt am 30.12.2019, zurück.

  • VerfGH Saarland, 05.07.2019 - Lv 7/17

    Verurteilungen nach Geschwindigkeitsmessung mit Traffistar 350S aufzuheben

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2020 - 1 B 5/20
    Unter diesen Gegebenheiten könne sich ein Betroffener - selbst ohne nähere Begründung - gegen das Messergebnis wenden und ein Fehlen von Rohmessdaten rügen.(VerfGH des Saarlandes, Urteil vom 5.7.2019 - Lv 7/17 -, juris).
  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 1/18

    Einsicht, Messunterlagen, Herausgabe, Beiziehung, Gebot des fairen Verfahrens

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2020 - 1 B 5/20
    Die dann erforderliche Abwägung der widerstreitenden Interessen der Beteiligten muss gerade auch vor dem Hintergrund der das Verwaltungsgericht und den Senat bindenden Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs(VerfGH des Saarlandes, Beschluss vom 27.4.2018 - Lv 1/18 -, juris, und Urteil vom 5.7.2019, a.a.O.) zugunsten des Antragstellers ausfallen.
  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2020 - 1 B 5/20
    Daher gehöre die grundsätzliche Nachvollziehbarkeit technischer Prozesse, die zu belastenden Erkenntnissen führten, und ihre staatsferne Prüfbarkeit - wie das Bundesverfassungsgericht zu dem Einsatz elektronischer Wahlgeräte entschieden habe(BVerfGE 123, 39 ff.) - zu den Grundvoraussetzungen eines freiheitlich-rechtsstaatlichen Verfahrens.
  • OLG Brandenburg, 15.01.2020 - 53 Ss OWi 798/19

    Gehörsrüge bei abgelehntem Antrag auf Übersendung von Rohmessdaten

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2020 - 1 B 5/20
    Dass die Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs in der Rechtsprechung anderer Bundesländer nach ersten Reaktionen auf eine gewisse Skepsis(VerfGH Rheinland-Pfalz, a.a.O., Rdnr. 48) bzw. auf umfängliche Kritik(zusammenfassend: Brandenburgisches OLG Senat für Bußgeldsachen, Beschluss vom 15.1.2020 - (1 Z) 53 Ss-OWi 798/19 (4/20) -, Juris Rdnrn. 2 f. und 5 m.w.N.) gestoßen ist, ändert hieran nichts.
  • VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20
    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2020 - 1 B 5/20
    Die daraufhin am 13.1.2020 erhobene Klage ist unter der Geschäftsnummer 5 K 47/20 beim Verwaltungsgericht des Saarlandes anhängig.
  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20

    Führung eines Fahrtenbuchs - hier: aufschiebende WirkungFahrtenbuchauflage -

    Geeichte Geschwindigkeitsmessgeräte mit Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt erbringen bei Fehlen konkreter Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion oder unsachgemäße Bedienung zumindest für die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs hinreichend verlässlich Beweis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung (entgegen OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 15/20 -, juris).(Rn.25).

    Bei dem Messgerät Vitronic PoliScan Speed FM1 ist das Messergebnis aufgrund gesicherter Rohmessdaten im Sinne der Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs grundsätzlich überprüfbar (entgegen OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 15/20 -, juris).(Rn.26).

    Der Bindungswirkung einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung unterliegen nach Maßgabe der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lediglich der Tenor und die tragenden Gründe der Entscheidung (a.A. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 15/20 -, juris).(Rn.30).

    Die Bindungswirkung der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes (§ 10 Abs. 1 VerfGHG SL) zur Verwertbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen durch ein Gerät des Typs TraffiStar S 350 in einem Bußgeldverfahren (Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, juris) erfasst nicht auch Verwaltungsverfahren zur Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs aufgrund einer Messung durch das Gerät Vitronic PoliScan Speed FM1 (entgegen OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 15/20 -, juris).(Rn.34).

    [Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 31a StVZO Rn. 17, unter Hinweis auf OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.03.1995 - 25 A 2798/93 -, NJW 1995, 3335, und Beschluss vom 30.06.2015 - 8 B 1465/14 - VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.12.2013 - 10 S 1162/13 - und vom 10.08.2015 - 10 S 278/15 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 27.10.2016 - 3 A 385/15 -] Soweit sich der Antragsteller demgegenüber auf die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes [Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, juris] stützt, nach der im Bußgeldverfahren eine Geschwindigkeitsmessung mit einem Gerät des Typs TraffiStar S 350 unverwertbar sei, weil die Geräte nicht alle Messdaten speicherten und daher eine zuverlässige nachträgliche Überprüfung nicht mehr möglich sei, greift das entgegen der Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinen Beschlüssen vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 - [jeweils juris] nach der sich mit dieser vertieft auseinandersetzenden Rechtsprechung der Kammer [vgl. Urteil vom 24.06.2020 - 5 K 47/20 -] aus mehreren Gründen nicht.

    Dieser ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist entgegen der offenbar eine isolierte Einzelmeinung darstellenden und insoweit auch nicht näher begründeten Auffassung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes [Beschlüsse vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 -, juris] auf der Grundlage der gefestigten Rechtsprechung der Kammer weiterhin zu folgen.

    Entgegen der Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinen Beschlüssen vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 - steht auch § 10 Abs. 1 VerfGHG SL der Anordnung eines Fahrtenbuchs nicht entgegen.

    Zu all diesen der Annahme einer (uneingeschränkten) Bindungswirkung der in Rede stehenden Entscheidung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs auf Verfahren der vorliegenden Art denknotwendig vorausgehenden Fragen hat sich das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in seinen Beschlüssen vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 - gleichwohl in keiner Weise geäußert.

  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

    Geeichte Geschwindigkeitsmessgeräte mit Bauartzulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt erbringen bei Fehlen konkreter Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion oder unsachgemäße Bedienung zumindest für die Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs hinreichend verlässlich Beweis für eine Geschwindigkeitsüberschreitung (st. Rspr.; a.A. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 07.10.2020 - 1 B 272/20 - und 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 15/20 -, juris).(Rn.37).

    Bei dem Messgerät Vitronic PoliScan Speed FM1 ist das Messergebnis aufgrund gesicherter Rohmessdaten im Sinne der Rechtsprechung des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs grundsätzlich überprüfbar (h.M.; a.A. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 07.10.2020 - 1 B 272/20 - und 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 15/20 -, juris).(Rn.38).

    Der Bindungswirkung einer verfassungsgerichtlichen Entscheidung unterliegen nach Maßgabe der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts lediglich der Tenor und die tragenden Gründe der Entscheidung (entgegen OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 07.10.2020 - 1 B 272/20 - und 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 15/20 -, juris).(Rn.43).

    Die Bindungswirkung der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes (§ 10 Abs. 1 VerfGHG SL) (juris: VGHG SL) zur Verwertbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen durch ein Gerät des Typs TraffiStar S 350 in einem Bußgeldverfahren (Urteil vom 05.07.2019 - Lv 7/17 -, juris) erfasst nicht auch Verwaltungsverfahren zur Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs aufgrund einer Messung durch das Gerät Vitronic PoliScan Speed FM1 (entgegen OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 07.10.2020 - 1 B 272/20 - und 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 15/20 -, juris).(Rn.52).

    Entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes in seinen Beschlüssen vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 - bzw. seinem Beschluss vom 07.10.2020 - 1 B 272/20 - steht zur Überzeugung der Kammer auch § 10 Abs. 1 VerfGHG SL der Anordnung eines Fahrtenbuchs fallbezogen nicht entgegen.

  • OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Fahrtenbuchauflage - standardisiertes

    Dies gilt, wie der Senat bereits entschieden hat [OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.2.2021, a.a.O., vom 7.10.2020 - 1 B 272/20 -, vom 30.3.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 -, jew. juris], auch in Verwaltungsverfahren betreffend die Anordnung einer auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung gestützten Fahrtenbuchauflage.

    1.1.4 Was das Verwaltungsgericht ungeachtet der Entscheidung des Senats vom 30.3.2020 - 1 B 5/20 - einer Bindungswirkung beharrlich entgegenhält, überzeugt nicht.

  • VG Saarlouis, 24.06.2020 - 5 K 47/20

    Fahrtenbuchanordnung; Verhältnis zur Entscheidung des VerfGH Saarbrücken, Urteil

    Auf die Beschwerde des Klägers hat das OVG des Saarlandes die aufschiebende Wirkung der Klage mit Beschluss vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 - wiederhergestellt:.

    Die weiteren Einzelheiten des Sachverhalts ergeben sich aus dem Inhalt der Gerichtsakten 5 K 47/20 und 5 L 1926/19 (VG) bzw. 1 B 5/20 (OVG) und den beigezogenen Verwaltungsunterlagen, der Gegenstand der Beratung war.

    Entgegen der Einschätzung des OVG des Saarlandes im Beschluss vom 30.03.2020 - 1 B 5/20 - steht § 10 Abs. 1 VerfGHG SL der Anordnung eines Fahrtenbuchs nicht entgegen.

  • OVG Saarland, 18.02.2021 - 1 A 259/20

    Fahrtenbuchauflage, Geschwindigkeitsüberschreitung, standardisiertes

    1.1.4 Was das Verwaltungsgericht ungeachtet der Entscheidung des Senats vom 30.3.2020 - 1 B 5/20 - einer Bindungswirkung beharrlich entgegenhält, überzeugt nicht.
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