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   OVG Saarland, 30.03.2022 - 1 C 207/19   

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OVG Saarland, 30.03.2022 - 1 C 207/19 (https://dejure.org/2022,7900)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30.03.2022 - 1 C 207/19 (https://dejure.org/2022,7900)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30. März 2022 - 1 C 207/19 (https://dejure.org/2022,7900)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 48a BNotO, Art 12 GG, Art 14 GG, Art 3 GG, § 10 NotKVersorgWG SL
    Anhebung des Renteneintrittsalters für Notar und Anhebung der Höhe des Mindestbeitragssatzes der Beiträge zum Versorgungswerk

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhebung des für die Gewährung von Altersrente maßgeblichen Renteneintrittsaltes von 68 Jahren auf 70 Jahre; Anhebung des für die Höhe der Beiträge zum Versorgungswerk maßgeblichen Mindestbeitragssatzes durch Satzungsänderung

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2023, 30
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 05.12.2000 - 1 C 11.00

    Berufsständisches Versorgungswerk; Beitrag; Mindestbeitrag; Beruf;

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2022 - 1 C 207/19
    [BVerfG, Beschluss vom 13.7.2004 - 1 BvR 1298/94 u.a. -, juris Rdnrn. 138 f.; BVerwG, Urteil vom 5.12.2000 - 1 C 11/00 -, juris Rdnr. 11].

    [BVerwG, Urteil vom 5.12.2000, a.a.O., Rdnr. 11].

    [vgl. z.B. BVerfG, Urteil vom 8.4.1997 - 1 BvR 48/94 -, juris Rdnrn. 135 f.; BVerwG, Urteil vom 5.12.2000, a.a.O., Ls., Os. 1 und Rdnr. 11] Eine solch enge Verbindung kann zwischen einer beruflichen Tätigkeit und der Erhebung von Steuern oder Abgaben vorhanden sein, wenngleich Abgabenlasten oft nur in einem losen Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen, so dass sie die eigentliche Berufsausübung nicht beeinflussen und der Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG nicht berührt ist.

    [BVerwG, Urteil vom 5.12.2000, a.a.O., Rdnr. 11] Hiervon ist vorliegend auszugehen.

    [BVerwG, Urteil vom 5.12.2000, a.a.O., Rdnr. 17] Diesem Ansatz des Bundesverwaltungsgerichts ist zu folgen.

    [BVerwG, Urteil vom 5.12.2000, a.a.O., Rdnrn. 13 f.] Auch unter der Geltung dieses strengen Maßstabs [vgl. zur Problematik: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.4.2016 - 9 S 2122/14 -, juris Rdnrn. 40 ff.] stellt sich wie bereits ausgeführt die Erhaltung und Sicherung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit eines berufsständischen Versorgungswerks als Gemeinwohlbelang von hoher Bedeutung dar.

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2022 - 1 C 207/19
    [BVerfG, Beschluss vom 13.7.2004 - 1 BvR 1298/94 u.a. -, juris Rdnrn. 138 f.; BVerwG, Urteil vom 5.12.2000 - 1 C 11/00 -, juris Rdnr. 11].

    [BVerfG, Beschluss vom 13.7.2004 - 1 BvR 1298/94 u.a. -, juris Rdnrn. 138 f.] Eine berufsregelnde Tendenz erfordert nicht, dass die Norm die Berufstätigkeit unmittelbar betrifft.

    [BVerfG, Beschluss vom 13.7.2004 - 1 BvR 1298/94 u.a. -, juris Rdnr. 139 sowie Os. 2a und 2b] Diese Aussage ist vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Zweckrichtungen der damals streitgegenständlichen Abgabe zu würdigen und die Betonung liegt hiernach auf "insgesamt".

    [BVerfG, Beschluss vom 13.7.2004, a.a.O., Os. 2a und Rdnrn. 138 f.] Dass vorliegend eine solch enge - Rahmenbedingungen der Berufsausübung gestaltende - Verbindung besteht, bejaht der Senat, wie vorstehend dargelegt, in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts.

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2022 - 1 C 207/19
    Aus Sicht des Senats dürfte die Frage mit Blick darauf, dass der Zeitpunkt des Rentenbeginns nicht das Äquivalent eigener Leistung des Versicherten [BVerwG, Beschluss vom 13.4.2012 - 8 B 86/11 -, juris Rdnrn. 7 ff.], sondern das Ergebnis normativer Festlegung ist, bereits im Grundsatz [insoweit ist jedenfalls geklärt, dass sich die Gestaltungsfreiheit des Normgebers in dem Maße verengt, in dem Rentenanwartschaften durch den personalen Anteil eigener Leistungen der Versicherten geprägt sind, wobei die eigene Leistung vor allem in einkommensbezogenen Beitragszahlungen Ausdruck findet, BVerfG, Beschluss vom 27.2.2007, a.a.O., Rdnr. 54 m.w.N.] und insbesondere unter den verfahrensgegenständlichen Umständen zu verneinen sein.

    [BVerfG, Beschluss vom 27.2.2007 - 1 BvL 10/00 -, juris Rdnr. 53 m.w.N.].

    [BVerfG, Beschluss vom 27.2.2007, a.a.O., Rdnr. 55] Die Mitglieder eines Versorgungswerks, das spätestens seit Wirksamwerden der bundesrechtlichen Höchstaltersgrenze im Jahr 2003 mit zunehmenden finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen hat, konnten nicht schutzwürdig darauf vertrauen, dass das satzungsrechtlich vorgesehene Rentenbezugsalter auf Dauer bei 68 Jahren verbleiben würde.

  • BVerfG, 03.02.2004 - 1 BvR 2491/97

    Zur beschleunigten Anhebung des Renteneintrittsalters von Frauen

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2022 - 1 C 207/19
    [in seinem Beschluss vom 19.7.1967 hat das BVerfG dies bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung verneint - 2 BvL 1/65 -, juris Rdnrn. 36 f., und später offen gelassen: BVerfG, Beschlüsse vom 3.2.2004 - 1 BvR 2491/97 -, juris Rdnr. 16, und vom 5.2.2009 - 1 BvR 1631/04 -, juris Rdnr. 13; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.12.2011 - 6 C 11098/11 -, juris Rdnr. 38] Das Bundesverfassungsgericht hat diese Frage 1967 [BVerfG, Beschluss vom 19.7.1967 - 2 BvL 1/65 -, juris Rdnrn. 36 f.] verneint und in zwei Beschlüssen aus 2004 und 2009 [BVerfG, Beschlüsse vom 3.2.2004 - 1 BvR 2491/97 -, juris Rdnr. 16, und vom 5.2.2009 - 1 BvR 1631/04 -, juris Rdnr. 13; ebenso OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.12.2011 - 6 C 11098/11 -, juris Rdnr. 38] offengelassen.

    Der Satzungsgeber, dem ein weiter Einschätzungs- und Gestaltungsspielraum zuzubilligen ist, kann nicht darauf verwiesen werden, Einsparungen an anderer Stelle zu erzielen [BVerfG, Beschluss vom 3.2.2004, a.a.O., Rdnrn. 19 ff.], zumal alternative Lösungsansätze einschließlich der Alternativvorschläge des Antragstellers im Vorfeld der Satzungsänderung mit sachverständiger Beratung seitens der D. diskutiert und letztlich verworfen worden sind.

    [BVerfG, Beschluss vom 3.2.2004, a.a.O., Rdnrn. 19 ff.] Letzteres gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass es vor Einführung dieser Höchstaltersgrenze nicht unüblich war, den Notarberuf auch nach Vollendung des 70. Lebensjahres noch auszuüben.

  • OVG Saarland, 19.01.2011 - 3 A 414/09

    Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Eingriffs in den Zahlbetrag von

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2022 - 1 C 207/19
    [OVG des Saarlandes, Urteile vom 19.1.2011 - 3 A 414/09 u.a. -, juris] Seit 2011 habe die Summe aus Beiträgen und Kapitalerträgen nicht mehr ausgereicht, um die zu erbringenden Leistungen und die Verwaltungskosten zu finanzieren, so dass es zu einer realen Vermögensminderung gekommen sei; nach damaligen Berechnungen der D. wäre ohne Gegensteuern des Satzungsgebers im Jahr 2048 mit einem vollständigen Vermögensverzehr zu rechnen gewesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Normenkontrollverfahrens, des beigezogenen Normenkontrollverfahrens 1 C 459/13 und des Berufungsverfahrens 3 A 414/09 sowie der vom Antragsgegner vorgelegten Unterlagen des Normsetzungsverfahrens (1 Ordner), der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

  • BFH, 19.05.2021 - X R 33/19

    Frage der doppelten Besteuerung von Renten: Klage abgewiesen

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2022 - 1 C 207/19
    [BFH, Urteil vom 19.5.2021 - X R 33/19 -, juris Rdnr. 22] Dass der Antragsteller alldem entgegenhält, es könne verfassungsrechtlich nicht zulässig sein, den Eintritt einer Doppelbesteuerung sehenden Auges in Kauf zu nehmen und den Betroffenen auf eine Korrektur im Rentenalter zu verweisen, lässt nicht nur außer Acht, dass die Problematik - wenngleich nicht in seinem Sinn - verfassungsrechtlich und steuerrechtlich geklärt ist, sondern lässt zudem unberücksichtigt, dass es sich um eine originär steuerrechtliche Problematik handelt, die allein die steuerrechtliche Behandlung von Vorsorgeaufwendungen zum Gegenstand hat, und demgemäß nicht ansatzweise ersichtlich ist, dass sie Rückwirkungen auf den Ermessens- und Gestaltungsspielraums des Satzungsgebers eines berufsständischen Versorgungswerks entfalten könnte.
  • BVerfG, 14.06.2016 - 2 BvR 290/10

    Verfassungsbeschwerden gegen die Nichtanerkennung von Altersvorsorgeaufwendungen

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2022 - 1 C 207/19
    [BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14.6.2016 - 2 BvR 290/10 -, juris Os. 2, 3 b bb sowie Rdnrn. 49, 55 und 57] Nicht anders beurteilt dies der Bundesfinanzhof in der seitens des Antragstellers zitierten Entscheidung vom 19.5.2021.
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2022 - 1 C 207/19
    [vgl. z.B. BVerfG, Urteil vom 8.4.1997 - 1 BvR 48/94 -, juris Rdnrn. 135 f.; BVerwG, Urteil vom 5.12.2000, a.a.O., Ls., Os. 1 und Rdnr. 11] Eine solch enge Verbindung kann zwischen einer beruflichen Tätigkeit und der Erhebung von Steuern oder Abgaben vorhanden sein, wenngleich Abgabenlasten oft nur in einem losen Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen, so dass sie die eigentliche Berufsausübung nicht beeinflussen und der Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG nicht berührt ist.
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2022 - 1 C 207/19
    Abschließend sei klargestellt, dass die im Urteil vom 8.5.2015 aufgegriffene Erwägung, der jüngeren Generation verbleibe während ihrer aktiven Tätigkeit noch eine beträchtliche Zeit, ihren Lebensstandard im Alter durch eine zusätzliche Versorgung abzusichern [vgl. hierzu z.B.: BVerfG, Urteil vom 28.4.1999 - 1 BvL 32/95 u.a. -, juris Rdnr. 150], so dass sie den langfristigen Auswirkungen der Satzungsänderung entgegenwirken könne, in vorliegendem Zusammenhang an Gewicht verliert.
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99

    Pensionsbesteuerung

    Auszug aus OVG Saarland, 30.03.2022 - 1 C 207/19
    Dass das Bundesverfassungsgericht 2002 [BVerfG, Urteil vom 6.3.2002 - 2 Bvl 17/99 -, juris Ls. 3 und Rdnr. 224] entschieden hat, dass die Besteuerung von Vorsorgeaufwendungen für die Alterssicherung und die Besteuerung von Bezügen aus dem Ergebnis der Vorsorgeaufwendungen so aufeinander abzustimmen sind, dass eine doppelte Besteuerung vermieden wird, und dem Gesetzgeber einen entsprechenden Regelungsauftrag erteilt hat, vermag die Argumentation des Antragstellers nicht zu stützen.
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 1220/04

    Zum Sonderausgabenabzug von Beiträgen zu berufsständischen

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2016 - 9 S 2122/14

    Baden-Württemberg; Ärzteversorgung, Anhebung des allgemeinen Abgabensatzes

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.12.2011 - 6 C 11098/11

    Erhöhung des Renteneintrittsalters von Rechtsanwälten war zulässig

  • BVerfG, 05.02.2009 - 1 BvR 1631/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Anhebung der Altersgrenzen bei vorzeitigem

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 1122/13

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Höhe der gesetzlichen Altersrente

  • LSG Bayern, 15.11.2012 - L 6 R 422/11

    Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung stellen keine Rendite aus der vom

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

  • BVerwG, 13.04.2012 - 8 B 86.11

    Anforderungen für Grundrechtseingriffe bei Zusatzleistungen zur Altersrente

  • OVG Saarland, 16.11.2022 - 1 C 297/20

    Neufassung der Rentenformel in der Satzung des Versorgungswerks der

    [OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.3.2022 - 1 C 207/19 - juris Rn. 41].

    [OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.3.2022 - 1 C 207/19 - juris Rn. 45 m.w.N.].

  • OVG Saarland, 21.02.2023 - 1 E 260/22

    Zur Festsetzung des Streitwerts in einem Normenkontrollverfahren betreffend

    [vgl. etwa das Urteil des Senats vom 30.3.2022 - 1 C 207/19 -, juris Rn. 101].
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