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   OVG Saarland, 31.01.2020 - 1 A 14/18   

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OVG Saarland, 31.01.2020 - 1 A 14/18 (https://dejure.org/2020,1222)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31.01.2020 - 1 A 14/18 (https://dejure.org/2020,1222)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31. Januar 2020 - 1 A 14/18 (https://dejure.org/2020,1222)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abbildung der Einzelbewertungen im Gesamturteil; Begründung; beruflicher Werdegang; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsgrundlage; Beurteilungswissen; Einzelbewertungen; Gesamturteil; individuelle Beurteilungsskalen; Neubeurteilung; Rechtsschutzinteresse; Wegfall; ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an das Rechtsschutzinteresse für eine Klage auf Neubeurteilung auf dem nach A 14 bewerteten Dienstposten eines Referenten im Referat St I 6 (Umsatzsteuerkontrollverfahren II); Widerspruchsverfahren gegen die erstmalige Regelbeurteilung als Beamter auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2020 - 1 A 14/18
    Verstößt der Dienstherr gegen die Pflicht zur Aufbewahrung von Beurteilungsbeiträgen oder reichen die vorhandenen Unterlagen zur Plausibilisierung der in einer dienstlichen Beurteilung enthaltenen Werturteile nicht aus, trägt der Dienstherr hierfür die materielle Beweislast.(BVerwG, Urteil vom 2.3.2017 - 2 C 21.16 - BVerwG 157, 366 Rdnr. 25 m.w.N.).

    Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung für das Gesamturteil jedoch nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt.(BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - 2 C 27/14 - Juris, Rdnr. 30-37 m.w.N.) Die Begründung des Gesamturteils hat schon in der dienstlichen Beurteilung selbst zu erfolgen; sie ist materieller Bestandteil der dienstlichen Beurteilung selbst und kann nicht nachträglich plausibilisiert werden.(BVerwG, Urteil vom 2.3.2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rdnr. 73 ff und Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 - BVerwGE 157, 168 Rdnr. 41).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 51.16

    Ankreuzverfahren; Begründung; Einzelbewertungen; Gesamturteil; Gewichtung;

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2020 - 1 A 14/18
    Ebenso wenig genügen die textlichen Ausführungen in der Zusammenfassenden Wertung der Beurteilung den dargestellten Anforderungen einer gesonderten Begründung des Gesamturteils, weil sich aus ihnen weder das den jeweiligen Einzelaussagen beigemessene Gewicht ergibt, noch hinreichend deutlich wird, wie das Gesamturteil aus ihnen hergeleitet wurde.(BVerwG, Urteil vom 2.3.2017 - 2 C 51.16 - Buchholz 232.1 § 49 BLV Nr. 3 Rdnr. 14).
  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2020 - 1 A 14/18
    Verfügt der Beurteiler zumindest teilweise über eigene Erkenntnisse, sind diese Anforderungen umso weiter abzusenken, je intensiver solche eigenen Erkenntnisse vorhanden sind.(BVerwG, Urteile vom 27.11.2014, wie vor, Rdnr. 25 und vom 1.3.2018 - 2 A 10.17 - ZBR 2018, 251 Rdnr. 34) Schriftliche Beurteilungsbeiträge sind aufzubewahren, um eine effektive gerichtliche Kontrolle zu ermöglichen (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2020 - 1 A 14/18
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Beurteiler, der die Leistungsbewertung für den gesamten Beurteilungszeitraum nicht auf seine eigene Anschauung stützen kann, Beurteilungsbeiträge sachkundiger Personen einzuholen hat, um eine aussagekräftige Tatsachengrundlage für seine Bewertung zu erhalten.(BVerwG, Urteile vom 4.11.2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rdnr. 47 und vom 27.11.2014 - 2 A 10.13 - BVerwGE 150, 359 Rdnr. 22) Beurteilungsbeiträge müssen die Informationen enthalten, die es dem Beurteiler erlauben, diejenigen in der Beurteilung zu bewertenden Elemente der Eignung, Befähigung und Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG) zutreffend zu erfassen, über die er keine aus eigener Anschauung gewonnenen Erkenntnisse besitzt.(BVerwG, Urteil vom 5.11.1998 - 2 A 3.97 - BVerwGE 107, 360, 361 77 und vom 27.11.2014, wie vor, Rdnr. 23) Der Beurteiler ist zwar an die Feststellungen und Bewertungen Dritter nicht gebunden.
  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 3.97

    Beurteilung, dienstliche; - der Soldaten nach der ZDv 20/6; - und

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2020 - 1 A 14/18
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Beurteiler, der die Leistungsbewertung für den gesamten Beurteilungszeitraum nicht auf seine eigene Anschauung stützen kann, Beurteilungsbeiträge sachkundiger Personen einzuholen hat, um eine aussagekräftige Tatsachengrundlage für seine Bewertung zu erhalten.(BVerwG, Urteile vom 4.11.2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rdnr. 47 und vom 27.11.2014 - 2 A 10.13 - BVerwGE 150, 359 Rdnr. 22) Beurteilungsbeiträge müssen die Informationen enthalten, die es dem Beurteiler erlauben, diejenigen in der Beurteilung zu bewertenden Elemente der Eignung, Befähigung und Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG) zutreffend zu erfassen, über die er keine aus eigener Anschauung gewonnenen Erkenntnisse besitzt.(BVerwG, Urteil vom 5.11.1998 - 2 A 3.97 - BVerwGE 107, 360, 361 77 und vom 27.11.2014, wie vor, Rdnr. 23) Der Beurteiler ist zwar an die Feststellungen und Bewertungen Dritter nicht gebunden.
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2020 - 1 A 14/18
    Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung für das Gesamturteil jedoch nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt.(BVerwG, Urteil vom 17.9.2015 - 2 C 27/14 - Juris, Rdnr. 30-37 m.w.N.) Die Begründung des Gesamturteils hat schon in der dienstlichen Beurteilung selbst zu erfolgen; sie ist materieller Bestandteil der dienstlichen Beurteilung selbst und kann nicht nachträglich plausibilisiert werden.(BVerwG, Urteil vom 2.3.2017 - 2 C 21.16 - BVerwGE 157, 366 Rdnr. 73 ff und Beschluss vom 21.12.2016 - 2 VR 1.16 - BVerwGE 157, 168 Rdnr. 41).
  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2020 - 1 A 14/18
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Beurteiler, der die Leistungsbewertung für den gesamten Beurteilungszeitraum nicht auf seine eigene Anschauung stützen kann, Beurteilungsbeiträge sachkundiger Personen einzuholen hat, um eine aussagekräftige Tatsachengrundlage für seine Bewertung zu erhalten.(BVerwG, Urteile vom 4.11.2010 - 2 C 16.09 - BVerwGE 138, 102 Rdnr. 47 und vom 27.11.2014 - 2 A 10.13 - BVerwGE 150, 359 Rdnr. 22) Beurteilungsbeiträge müssen die Informationen enthalten, die es dem Beurteiler erlauben, diejenigen in der Beurteilung zu bewertenden Elemente der Eignung, Befähigung und Leistung (Art. 33 Abs. 2 GG) zutreffend zu erfassen, über die er keine aus eigener Anschauung gewonnenen Erkenntnisse besitzt.(BVerwG, Urteil vom 5.11.1998 - 2 A 3.97 - BVerwGE 107, 360, 361 77 und vom 27.11.2014, wie vor, Rdnr. 23) Der Beurteiler ist zwar an die Feststellungen und Bewertungen Dritter nicht gebunden.
  • BVerwG, 19.12.2002 - 2 C 31.01

    Dienstliche Beurteilung; Eignung; Befähigung; Zweitbeurteiler;

    Auszug aus OVG Saarland, 31.01.2020 - 1 A 14/18
    In diesen Fällen kann die dienstliche Beurteilung unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt noch als Grundlage einer künftigen, die Beamtenlaufbahn des Beurteilten betreffenden Personalentscheidung dienen.(BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31/01 -, Juris, Rdnr. 14 m.w.N.).
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