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   OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 57/21   

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OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 57/21 (https://dejure.org/2022,13932)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31.05.2022 - 2 C 57/21 (https://dejure.org/2022,13932)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31. Mai 2022 - 2 C 57/21 (https://dejure.org/2022,13932)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Saarland, 09.03.2021 - 2 B 58/21

    Corona: Beschränkung des Einzelhandels außer Vollzug gesetzt

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 57/21
    Mit Beschluss vom 9.3.2021- 2 B 58/21 - hat der Senat auf den Eilantrag der Antragstellerin die im Wesentlichen gleichlautende Nachfolgeregelung des § 7 Abs. 3 der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 27.3.2020 in der Fassung vom 6.3.2021 vorläufig außer Vollzug gesetzt.

    Daraufhin sei die streitgegenständliche Regelung durch Beschluss des Senats vom 9.3.2021 - 2 B 58/21 - außer Vollzug gesetzt worden.

    Soweit § 7 Abs. 3 VO-CP in der Fassung vom 6.3.2021 durch Beschluss des Senats vom 9.3.2021 - 2 B 58/21 - außer Vollzug gesetzt worden sei, sei das Gericht nach summarischer Überprüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Zulässigkeit des Verkaufs von Mischsortimenten voraussichtlich einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG beinhaltet und die Vorschrift des § 7 Abs. 3 VO-CP aller Voraussicht nach eine seuchenrechtlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung für die in der Regel kleineren, spezialisierten Einzelhändler enthalten habe.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und des Verfahrens 2 B 58/21 Bezug genommen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

  • BGH, 17.03.2022 - III ZR 79/21

    Keine Staatshaftung für coronabedingte flächendeckende Betriebsschließungen im

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 57/21
    Hinzu komme, dass ein Entschädigungsprozess nach der aktuellen Rechtsprechung des BGH vom 17.3.2022 - III ZR 79/21 - offensichtlich aussichtslos wäre.

    Der BGH hat in seinem Urteil vom 17.3.2022 - III ZR 79/21 - entschieden, dass der Staat nicht für Einnahmeausfälle haftet, die durch flächendeckende vorübergehende Betriebsschließungen auf Grund von staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 und der dadurch verursachten COVID-19-Krankheit entstanden sind.

  • VGH Bayern, 26.02.2021 - 1 N 18.899

    Feststellungsinteresse bei außer Kraft getretener Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 57/21
    [vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 -, juris (m.w.N.)] Derartiges ist hier - nach über einem Jahr - weder von Seiten der Antragstellerin vorgetragen worden noch sonst erkennbar.

    [vgl. VGH München, Urteil vom 26.2.2021 - 1 N 18.899 - OVG NRW, Beschluss vom 15.8.2014 - 2 A 2507/13 -, jeweils m.w.N. bei juris].

  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 N 1.83

    Feststellung der Ungültigkeit einer während eines Normenkontrollverfahrens außer

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 57/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [vgl. Beschlüsse vom 2.9.1983 - 4 N 1/83 -, BVerwGE 68, 12; und vom 26.5.2005 - 4 BN 22/05 - zitiert nach juris] lässt das Außerkrafttreten der Norm allein den - wie hier - zulässig gestellten Normenkontrollantrag nicht ohne weiteres zu einem unzulässigen Antrag werden, wenn die Voraussetzung der Zulässigkeit nach § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO fortbesteht, nämlich dass der Antragsteller durch die Rechtsvorschrift oder deren Anwendung einen Nachteil erlitten hat.

    Die Zulässigkeit des Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten einer Norm entfällt allerdings dann, wenn der Antragsteller trotz des erlittenen Nachteils kein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, dass die Norm ungültig war [vgl. BVerwG, Beschluss vom 2.9.1983, aaO.].

  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 57/21
    Das von ihr angeführte Francovich-Urteil des EuGH [EuGH, Urteil vom 19.11.1991, Rs. C-6/90 u. C-9/90, Slg. 1991, I-5357= NJW 1992, 165] betraf einen völlig anders gelagerten Sachverhalt: Dort ging es darum, ob und in welchem Umfang der Staat für Schäden haftet, die durch eine Verletzung seiner gemeinschaftsrechtlichen Verpflichtungen (im konkreten Fall zur Umsetzung einer Richtlinie) verursacht wurden.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2010 - 6 A 10282/10

    Beiträge zur Industrie- und Handelskammer Trier rechtmäßig

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 57/21
    [vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.1.2017 - 2 A 3/16 -, NVwZ-RR 2017, 491; OVG Koblenz, Urteil vom 20.9.2010 - 6 A 10282/10 -, juris].
  • OVG Saarland, 10.01.2017 - 2 A 3/16

    Verpflichtung zur Durchführung einer UVP (Umweltrechtsbehelf) vor Benutzung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 57/21
    [vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.1.2017 - 2 A 3/16 -, NVwZ-RR 2017, 491; OVG Koblenz, Urteil vom 20.9.2010 - 6 A 10282/10 -, juris].
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 57/21
    [vgl. BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, juris] Die Vorschrift garantiert den Rechtsweg nicht nur bei aktuell anhaltenden, sondern auch bei Rechtsverletzungen, die in der Vergangenheit erfolgt sind, allerdings nur unter dem Vorbehalt eines darauf bezogenen (besonderen) Feststellungsinteresses.
  • BGH, 28.01.2021 - III ZR 25/20

    Keine Amtshaftung wegen unwirksamer Mietenbegrenzungsverordnung

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 57/21
    Ein Amtshaftungsanspruch (§ 839 Abs. 1 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 34 Satz 1 GG) gegen den Antragsgegner wegen der behaupteten Unwirksamkeit der in Rede stehenden Corona-Verordnung kommt nach der Rechtsprechung des BGH [vgl. BGH, Urteil vom 28.1.2021 - III ZR 25/20 -, juris] schon deshalb nicht in Betracht, weil es an der Verletzung einer einem Amtsträger gegenüber einem "Dritten" obliegenden Amtspflicht fehlt.
  • BVerwG, 16.01.2017 - 7 B 1.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; immissionsschutzrechtliche

    Auszug aus OVG Saarland, 31.05.2022 - 2 C 57/21
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner neueren Rechtsprechung [vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.2017 - 7 B 1/16 -, juris; zustimmend etwa OVG Lüneburg, Urteil vom 2.12.2021 - 11 LB 231/20 -, juris] für Anfechtungsklagen (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO) die Annahme eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses nicht auf die vorgenannten Fälle gewichtiger Grundrechtseingriffe beschränkt, sondern sogar der Auffassung ist, die Garantie effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG verlange, dass der Betroffene jeden Eingriff in eine Rechtsposition in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren überprüfen lassen könne, wenn sich die kurzfristige Erledigung aus der Eigenart des Verwaltungsakts selbst ergebe, ist das auf das Normenkontrollverfahren nicht übertragbar.
  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 26.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur

  • BVerwG, 26.05.2005 - 4 BN 22.05

    Unwirksame Veränderungssperre: Feststellungsinteresse

  • BVerfG, 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde auf effektiven Rechtsschutz in einem Fall der

  • OVG Saarland, 12.11.2019 - 2 C 285/18

    Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit einer im Laufe des

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2021 - 11 LB 231/20

    Banner Drop; Beschränkung, versammlungsrechtliche; Feststellungsinteresse;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.2014 - 2 A 2507/13

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Versagung eines beantragten Bauvorbescheids

  • OVG Saarland, 13.12.2022 - 2 A 54/22

    Durchsetzung von artenschutzrechtlichen Auflagen zum Betrieb von Windkraftanlagen

    [vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 31.5.2022 - 2 C 57/21 -, juris, ].
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