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   OVG Saarland, 31.08.2011 - 2 A 272/11   

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OVG Saarland, 31.08.2011 - 2 A 272/11 (https://dejure.org/2011,5867)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31.08.2011 - 2 A 272/11 (https://dejure.org/2011,5867)
OVG Saarland, Entscheidung vom 31. August 2011 - 2 A 272/11 (https://dejure.org/2011,5867)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 124a Abs 6 S 1 VwGO, § 125 Abs 2 VwGO, § 173 S 1 VwGO, § 60 Abs 1 VwGO, § 174 ZPO
    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - keine Überlassung der Erfassung und Kontrolle der Frist an Büropersonal des Rechtsanwaltes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinreichende Büroorganisation zur Vermeidung der Zurechenbarkeit einer Fristversäumnis zum Prozessbevollmächtigten; Prüfungspflichten eines Rechtsanwalts bei der Unterzeichnung des eine gerichtliche Entscheidung betreffenden Empfangsbekenntnisses

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEGRÜNDUNG; BERUFUNG; EMPFANGSBEKENNTNIS; FRIST; HILFSKRAFT; VERSÄUMNIS; VERSCHULDEN; WIEDEREINSETZUNG; ZULASSUNG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflicht zur Prüfung des Empfangsbekenntnisses!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anwalt darf sich bei Empfangsbekenntnis nicht auf Büropersonal verlassen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 100
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Saarlouis, 11.02.2011 - 10 K 378/10

    Rücknahme von Aufenthaltstiteln wegen Identitätstäuschung

    Auszug aus OVG Saarland, 31.08.2011 - 2 A 272/11
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11. Februar 2011 - 10 K 378/10 - wird unter Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der versäumten Frist zur Begründung der Berufung als unzulässig verworfen.

    Der Kläger wendet sich gegen die Rücknahme ihm in der Vergangenheit erteilter Aufenthaltstitel durch den Beklagten und begehrt darüber hinaus dessen Verpflichtung, ihm einen Reiseausweis für Ausländer oder ein Ausweisersatzpapier auszustellen.(vgl. den Aufhebungs- beziehungsweise Ablehnungsbescheid des Beklagten vom 12.10.2009 - 2.4.3-Bgh.-SB 160815 - und den einen Widerspruch des Klägers dagegen zurückweisenden Bescheid vom 4.3.2010 - SB 160815 -) Die entsprechende Klage hat das Verwaltungsgericht des Saarlandes mit Urteil vom 11.2.2011 - 10 K 378/10 - abgewiesen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2003 - 12 A 5511/00

    Anforderungen an die Berufungsbegründungsfrist; Überwachung und Kontrolle einer

    Auszug aus OVG Saarland, 31.08.2011 - 2 A 272/11
    Darüber hinaus hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes entschieden, dass es sich bei der Berufungsbegründungsfrist nach § 124a Abs. 6 Satz 1 VwGO "prinzipiell" nicht um eine Frist handelt, deren Erfassung und Kontrolle ein prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt seinem Büropersonal überlassen darf.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.4.2004 - 1 R 29/03 -, n.v., unter Bezugnahme auf OVG Münster, Beschluss vom 24.10.2003 - 12 A 5511/00 -, NVwZ-RR 2004, 221, wonach insbesondere die Vorkehrungen zur Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach wiederholter Änderung des Rechtsmittelrechts in den letzten Jahren keine Routineangelegenheit darstellen, und VGH Mannheim, Beschluss vom 7.8.2003 - 11 S 1201/03 -, NVwZ-RR 2004, 222) Dem ist zuzustimmen.
  • OVG Saarland, 15.09.1999 - 9 R 25/98
    Auszug aus OVG Saarland, 31.08.2011 - 2 A 272/11
    Wie in dem Zusammenhang der - anders gelagerte - Fall zu beurteilen ist, dass eine zuverlässige Bürokraft die Begründungsfrist für die Berufung übersehen und nicht notiert hat, obgleich sie von dem Prozessbevollmächtigten nach eigener Bearbeitung der Eingangspost gesondert auf die Notierung der aus dem Zulassungsbeschluss ersichtlichen Frist hingewiesen worden war, bedarf hier keiner Vertiefung.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.9.1999 - 9 R 25/98 -, ).
  • BVerwG, 03.12.2002 - 1 B 429.02

    Berufungsbegründung; Begründungsfrist; Wiedereinsetzung; Anwaltsverschulden;

    Auszug aus OVG Saarland, 31.08.2011 - 2 A 272/11
    Zur Vermeidung der Zurechenbarkeit der Fristversäumnis ist der oder die Prozessbevollmächtigte daher in diesen Fällen gehalten, das Empfangsbekenntnis über die Zustellung eines Zulassungsbeschlusses erst dann zu unterschreiben und in den Geschäftsgang des Büros zurückzugeben, wenn in den Handakten die Begründungsfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert wurde.(vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 3.12.2002 - 1 B 429.02 -, NVwZ 2003, 868, betreffend die auch vorliegend zur Rede stehende Zulassung der Berufung durch das Rechtsmittelgericht und den Einwand, eine sonst zuverlässige und erfahrene Fachangestellte habe trotz Rechtsmittelbelehrung die Frist für die Berufungsbegründung versehentlich nicht in das Fristenbuch eingetragen, BGH, Beschluss vom 26.3.1996 - VI ZB 1.96 -, NJW 1996, 1900, BSG, Beschluss vom 26.11.1996 - 6 RKa 61/96 - , ).
  • BGH, 26.03.1996 - VI ZB 1/96

    Wiedereinsetzung - Empfangsbekenntnis - Frist

    Auszug aus OVG Saarland, 31.08.2011 - 2 A 272/11
    Zur Vermeidung der Zurechenbarkeit der Fristversäumnis ist der oder die Prozessbevollmächtigte daher in diesen Fällen gehalten, das Empfangsbekenntnis über die Zustellung eines Zulassungsbeschlusses erst dann zu unterschreiben und in den Geschäftsgang des Büros zurückzugeben, wenn in den Handakten die Begründungsfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert wurde.(vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 3.12.2002 - 1 B 429.02 -, NVwZ 2003, 868, betreffend die auch vorliegend zur Rede stehende Zulassung der Berufung durch das Rechtsmittelgericht und den Einwand, eine sonst zuverlässige und erfahrene Fachangestellte habe trotz Rechtsmittelbelehrung die Frist für die Berufungsbegründung versehentlich nicht in das Fristenbuch eingetragen, BGH, Beschluss vom 26.3.1996 - VI ZB 1.96 -, NJW 1996, 1900, BSG, Beschluss vom 26.11.1996 - 6 RKa 61/96 - , ).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2003 - 11 S 1201/03

    Fristeinhaltung durch Behörde: Wiedereinsetzung - Verschulden - Umstellung auf

    Auszug aus OVG Saarland, 31.08.2011 - 2 A 272/11
    Darüber hinaus hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes entschieden, dass es sich bei der Berufungsbegründungsfrist nach § 124a Abs. 6 Satz 1 VwGO "prinzipiell" nicht um eine Frist handelt, deren Erfassung und Kontrolle ein prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt seinem Büropersonal überlassen darf.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.4.2004 - 1 R 29/03 -, n.v., unter Bezugnahme auf OVG Münster, Beschluss vom 24.10.2003 - 12 A 5511/00 -, NVwZ-RR 2004, 221, wonach insbesondere die Vorkehrungen zur Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach wiederholter Änderung des Rechtsmittelrechts in den letzten Jahren keine Routineangelegenheit darstellen, und VGH Mannheim, Beschluss vom 7.8.2003 - 11 S 1201/03 -, NVwZ-RR 2004, 222) Dem ist zuzustimmen.
  • VGH Hessen, 01.03.2011 - 10 A 1448/10

    Interkommunaler Kostenausgleich für Kita-Platz nach § 28 HKJGB

    Auszug aus OVG Saarland, 31.08.2011 - 2 A 272/11
    Entgegen der Ansicht des Klägers ist die Versäumnis der Frist nicht lediglich auf ein - dem Kläger nicht zurechenbares - Verschulden von sorgfältig ausgewählten, angeleiteten und überwachten Hilfspersonen seiner Rechtsanwältin,(vgl. dazu etwa VGH Kassel, Urteil vom 1.3.2011 - 10 A 1448/10 -, LKRZ 2011, 277) hier konkret der Bürovorsteherin M, zurückzuführen, die ausweislich ihrer vorgelegten eidesstattlichen Versicherung infolge eines Versehens zwar die Zustellung des Beschlusses des Senats vom 20.5.2011 gegen Empfangsbekenntnis ("mit Ebk") am "27.5.2011" auf der Ausfertigung vermerkt, anschließend aber versehentlich die Frist zur Begründung der Berufung nicht notiert und aufgrund einer unzutreffenden Interpretation des im Entscheidungstenor enthaltenen Hinweises auf die Fortsetzung des Verfahrens als Berufungsverfahren den Beschluss in die Akte geheftet.
  • BSG, 26.11.1996 - 6 RKa 61/96

    Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei unverschuldeter

    Auszug aus OVG Saarland, 31.08.2011 - 2 A 272/11
    Zur Vermeidung der Zurechenbarkeit der Fristversäumnis ist der oder die Prozessbevollmächtigte daher in diesen Fällen gehalten, das Empfangsbekenntnis über die Zustellung eines Zulassungsbeschlusses erst dann zu unterschreiben und in den Geschäftsgang des Büros zurückzugeben, wenn in den Handakten die Begründungsfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert wurde.(vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 3.12.2002 - 1 B 429.02 -, NVwZ 2003, 868, betreffend die auch vorliegend zur Rede stehende Zulassung der Berufung durch das Rechtsmittelgericht und den Einwand, eine sonst zuverlässige und erfahrene Fachangestellte habe trotz Rechtsmittelbelehrung die Frist für die Berufungsbegründung versehentlich nicht in das Fristenbuch eingetragen, BGH, Beschluss vom 26.3.1996 - VI ZB 1.96 -, NJW 1996, 1900, BSG, Beschluss vom 26.11.1996 - 6 RKa 61/96 - , ).
  • OVG Saarland, 26.04.2004 - 1 R 29/03
    Auszug aus OVG Saarland, 31.08.2011 - 2 A 272/11
    Darüber hinaus hat der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes entschieden, dass es sich bei der Berufungsbegründungsfrist nach § 124a Abs. 6 Satz 1 VwGO "prinzipiell" nicht um eine Frist handelt, deren Erfassung und Kontrolle ein prozessbevollmächtigter Rechtsanwalt seinem Büropersonal überlassen darf.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.4.2004 - 1 R 29/03 -, n.v., unter Bezugnahme auf OVG Münster, Beschluss vom 24.10.2003 - 12 A 5511/00 -, NVwZ-RR 2004, 221, wonach insbesondere die Vorkehrungen zur Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nach wiederholter Änderung des Rechtsmittelrechts in den letzten Jahren keine Routineangelegenheit darstellen, und VGH Mannheim, Beschluss vom 7.8.2003 - 11 S 1201/03 -, NVwZ-RR 2004, 222) Dem ist zuzustimmen.
  • BVerwG, 09.01.1995 - 11 C 24.94

    Gerichtsentscheidung - Rechtsanwalt - Empfangsbekenntnis - Zurechnung bei

    Auszug aus OVG Saarland, 31.08.2011 - 2 A 272/11
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung muss eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt bei der Unterzeichnung des eine gerichtliche Entscheidung betreffenden Empfangsbekenntnisses überprüfen, ob die darin genannte Entscheidung beigefügt ist und sich diese gegebenenfalls im Hinblick auf etwaige durch die förmliche Zustellung ausgelöste Fristen vorlegen lassen.(vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9.1.1995 - 11 C 24.94 -, DÖV 1995, 564 = BayVBl. 1996, 59 = NJW 1995 1443, zu einem vergleichbaren Fall betreffend einen Beschluss über die nach § 139 VwGO ebenfalls ein fristgebundenes Begründungserfordernis auslösende Zulassung der Revision, Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 5. Auflage 2011, § 60 Rn 11, Seite 358) Das ist hier nach dem Vortrag des Klägers nicht geschehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2012 - 9 S 859/11

    (Keine) Wiedereinsetzung in die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Dazu zählt jedoch die Frist zur Begründung der Berufung im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof im Allgemeinen nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 12.06.2007 - 9 S 315/07 -, NVwZ-RR 2007, 819, 820; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 02.08.2006 - 4 S 2288/05 -, NVwZ-RR 2007, 137, und vom 07.08.2003 - 11 S 1201/03 -, NVwZ-RR 2004, 222; OVG NRW, Urteil vom 13.06.2012 - 13 A 536/09 -, Juris Rn. 25; Beschluss vom 24.10.2003 - 12 A 5511/00 -, NVwZ-RR 2004, 221; OVG Saarland, Beschluss vom 31.08.2011 - 2 A 272/11 -, NJW 2012, 100).

    Unabhängig hiervon darf ein Empfangsbekenntnis über die Zustellung einer Gerichtsentscheidung von einem Rechtsanwalt erst dann unterzeichnet und zurückgesandt werden, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 03.12.2002 - 1 B 429/02 -, NVwZ 2003, 868, und vom 29.12.2003 - 5 B 218/02 -, Juris Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 12.01.2010 - VI ZB 64/09 -, MDR 2010, 414, und vom 22.06.2010 - VIII ZB 12/10 -, NJW 2010, 3305; OVG NRW, Urteil vom 13.06.2012, a.a.O., Rn. 27; Beschluss vom 24.06.2011, a.a.O., Rn. 61 ff.; OVG Saarland, Beschlüsse vom 24.11.2009 - 1 D 494/09 -, Juris Rn. 4, und vom 31.08.2011, a.a.O., Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 29.06.2012, a.a.O., Rn. 7; Greger, in: Zöller , ZPO, 29. Aufl. 2012, § 233 Rn. 23 "Fristenbehandlung").

    Vielmehr ist außerdem erforderlich, dass die Rechtsmittelfrist sowie die Eintragung der Frist im Fristenkalender auch in den Handakten vermerkt werden, insbesondere auf dem zugestellten Schriftstück (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24.06.2011, a.a.O, Rn. 69; OVG Saarland; Beschluss vom 31.08.2011, a.a.O., Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2023 - A 11 S 1695/22

    Gefahren für ehemalige Regierungsmitarbeiter und Sicherheitskräfte in Afghanistan

    Auch die Berufungsbegründungsfrist kann im Einzelfall zu den Fristen zählen, deren Überwachung und Kontrolle ein Prozessbevollmächtigter vollständig seinem geschulten und zuverlässigen Büropersonal überlassen kann (von einem grundsätzlich strengen Maßstab ausgehend OVG Hamburg, Beschluss vom 26.10.2022 - 6 Bf 137/22 - juris Rn. 20; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 31.08.2011 - 2 A 272/11 - juris Rn. 10; NdsOVG, Beschluss vom 04.11.2008 - 4 LC 234/07 - juris Rn. 6; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 02.08.2006 - 4 S 2288/05 - juris Rn. 5 und vom 07.08.2003 - 11 S 1201/03 - juris Rn. 7; OVG NRW, Beschluss vom 24.10.2003 - 12 A 5511/00 - juris Rn. 12; vgl. zur Revisionsbegründungsfrist BVerwG, Beschluss vom 07.03.1995 - 9 C 390/94 - juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2012 - 13 A 536/09

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter

    OVG NRW, Beschlüsse vom 12. August 2011 - 1 A 2050/09 -, und vom 24. Oktober 2003 - 12 A 5511/00 - OVG Saarl., Beschluss vom 31. August 2011 - 2 A 272/11 -, jeweils juris.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2002 - 1 B 149.02 -, a. a. O.; OVG Saarl., Beschluss vom 31. August 2011 - 2 A 272/11 -, a. a. O.

  • VGH Bayern, 16.10.2012 - 4 B 11.2325

    Wiedereinsetzung in die Berufungsbegründungsfrist; Delegation der Fristerfassung

    Nach verbreiteter obergerichtlicher Rechtsprechung ist die Berufungsbegründungsfrist grundsätzlich keine Frist, deren Überwachung und Kontrolle ein Prozessbevollmächtigter seinem Büropersonal überlassen kann (vgl. VGH BW vom 7.8.2003 NVwZ-RR 2004, 65; OVG NRW vom 24.6.2011 a.a.O, vom 24.10.2003 NVwZ-RR 2004, 221 und vom 12.8.2011 NJW 2011, 3465; OVG RhPf vom 28.1.2004 NVwZ-RR 2004, 700; OVG Saarl vom 31.8.2011 NJW 2012, 100).
  • VGH Bayern, 14.02.2013 - 10 ZB 12.2558

    Versäumung der Begründungsfrist für einen Zulassungsantrag; Antrag auf

    Nicht zu diesen Fristen gehören jedoch insbesondere die Rechtsmittelbegründungsfrist im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht nach § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO und § 139 Abs. 3 Satz 1 VwGO (BVerwG, B.v. 7.3.1995 - 9 C 390.94 - juris Rn. 11), die Frist zur Begründung eines Berufungszulassungsantrags (OVG NW, B.v. 12.8.2011 - 1 A 2050/09 - juris Rn. 8; OVG Saarl, B.v. 31.8.2011 - 2 A 272/11 - juris Rn. 10 m.w.N.) und die Frist zur Beschwerdebegründung nach § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO, weil die insoweit zu beachtenden Fristen von denen in der Zivilprozessordnung teilweise abweichen und in der Praxis der meisten Rechtsanwälte auch nicht so häufig vorkommen, dass sich die erforderliche Erfahrung und Routine hinsichtlich ihrer Ermittlung und Berechnung entwickeln könnten (BVerwG, B. v. 15.8.1994 - 11 B 68.94 - juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2012 - 2 LA 185/12

    Anforderungen der Rechtsprechung an die Organisation eines Anwaltsbüros zur

    Im Regelfall darf die Berechnung dieser Frist nicht Büroangestellten überlassen werden (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.11.2008 - 4 LC 234/07 -, NJW 2009, 615; OVG Münster, Beschl. v. 12.8.2011 - 1 A 2050/09 -, NJW 2011, 3465; OVG Saarlouis, Beschl. v. 31.8.2011 - 2 A 272/11 -, NJW 2012, 100 im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Berechnung der Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde nach § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO, vgl. Beschl. v. 23.6.2011 - 1 B 7.11 -, juris).
  • OVG Hamburg, 26.10.2022 - 6 Bf 137/22

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist; Beaufsichtigung des anwaltlichen

    Die Berufungsbegründungsfrist ist dabei auch wegen ihrer Bedeutung keine Frist, deren Überwachung und Kontrolle ein Prozessbevollmächtigter vollständig seinem geschulten und zuverlässigen Büropersonal überlassen kann (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 24.10.2003, 12 A 5511/00, NVwZ-RR 2004, 221, juris Rn. 12 ff.; VGH Mannheim, Beschl. v. 2.8.2006, 4 S 2288/05, NVwZ-RR 2007, 137, juris Rn. 5; OVG Saarlouis, Beschl. v. 31.8.2011, 2 A 272/11, NJW 2012, 100, juris Rn. 10; OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.11.2008, 4 LC 234/07, NJW 2009, 615, juris Rn. 6; OVG Hamburg, Beschl. v. 10.10.2016, 1 Bf 158/16.AZ, n.v.; Bier/Steinbeiß-Winkelmann in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 42. EL - Stand Februar 2022, § 60 VwGO Rn. 45).
  • VGH Bayern, 28.10.2011 - 10 CE 11.2237

    Organisationsverschulden des Bevollmächtigten; Überwachung der

    Nicht zu diesen Fristen gehören jedoch die Rechtsmittelbegründungsfrist im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht nach § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO und § 139 Abs. 3 Satz 1 VwGO (BVerwG vom 7.3.1995 Az. 9 C 390.94 ) sowie die Frist zur Begründung eines Berufungszulassungsantrags und die Frist zur Beschwerdebegründung nach § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO (OVG NRW vom 12.8.2011 Az. 1 A 2050/09; BayVGH vom 29.6.2011 11 CE 11.1272 sowie OVG Saarland vom 31.8.2011 Az. 2 A 272/11 jeweils ), weil die insoweit zu beachtenden Fristen von denen in der Zivilprozessordnung teilweise abweichen und bei den meisten Rechtsanwälten verwaltungsrechtliche Mandate nur in so geringer Zahl anfallen, dass sich bei ihnen und erst recht bei ihren Kanzleiangestellten weder Erfahrung noch Routine hinsichtlich der Ermittlung und Berechnung der insoweit zu beachtenden Fristen entwickeln können (vgl. BVerwG vom 15.8.1994 Az. 11 B 68/94 ).
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