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   OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 81/19   

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OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 81/19 (https://dejure.org/2023,3895)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01.02.2023 - 5 A 81/19 (https://dejure.org/2023,3895)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01. Februar 2023 - 5 A 81/19 (https://dejure.org/2023,3895)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG, § 18 SächsKAG, § 19 SächsKAG, § 78 WHG, § 214 BauGB, § 215 BauGB
    Abwasserbeitrag; Bebauungsplan; Überschwemmungsgebiet; Ewigkeitsmangel; Funktionslosigkeit; Unwirtschaftlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berufung des Wasserzweckverbands gegen die Feststellung der Erledigung eines Rechtsstreits über einen Schmutzwasserbeitragsbescheid gerichtet an den Eigentümer von landwirtschaftlich genutzten Grundstücken

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 21.06.2007 - 3 C 11.06

    Rechtskraft; Änderungsbescheid; Wirksamkeit; Wirksamwerden; Klaglosstellung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 81/19
    Auch wenn man die Regelungen des § 43 Abs. 2 VwVfG i. V. m. §§ 48, 49 VwVfG mit den Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 21. Juni 2007 - 3 C 11.06 -, BVerwGE 129, 66) zugrunde lege, führe dies zu keinem anderen Ergebnis.

    Nur dies führt zu sachgerechten Ergebnissen, weil der häufig im jeweiligen Fachrecht verortete Grund der Erledigung und die Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebiets berücksichtigt werden können (BVerwG, Urt. v. 19. April 2011 - 1 C 2.10 -, BVerwGE 139, 337, juris Rn. 17; Urt. v. 21. Juni 2007 - BVerwG 3 C 11.06 - BVerwGE 129, 66).

    Die Einzelfälle, in denen das Bundesverwaltungsgerichts diese Rechtsfrage anders beurteilt hat (BVerwG, Beschl. v. 9. September 2008 - 3 B 37.08 -, juris; Urt. v. 21. Juni - 3 C 11.06 -, BVerwGE 129, 66, juris), betrafen grundlegend abweichend gelagerte Konstellationen (eine "Dreieckskonstellation" bzw. einen Prätendentenstreit).

  • OVG Sachsen, 17.07.2013 - 5 A 150/11

    Gerechte Verteilung der Beitragslast aufgrund des Nutzflächenmaßstabs bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 81/19
    Die bauliche Nutzungsmöglichkeit eines Grundstücks gemäß den §§ 18 und 19 Sächs- KAG scheitert nicht daran, dass ein grundsätzlich zulässiges Bauvorhaben dort aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen bestimmten, u. U. kostenintensiven Einschränkungen und Vorgaben unterliegt (vgl. SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris Rn. 48).

    Alternativ kämen bei Vorliegen der nötigen Voraussetzungen und des entsprechenden Antrags auch ein Erlass (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a SächsKAG i. V. m. § 227 AO) oder eine Umwandlung des Beitrags in eine Rente (§ 22 Abs. 4 SächsKAG) in Betracht (SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris Rn. 50 f.).

    Eine solche Unwirtschaftlichkeit kann aber, wie der Beklagte zu Recht geltend macht, nach der dargestellten Rechtsprechung des Senats allein Billigkeitsmaßnahmen begründen, die die Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung nicht berühren, sondern in einem gesonderten Verfahren geltend zu machen sind (SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris Rn. 54; BVerwG, Urt. v. 21. Oktober 1983 - 8 C 162.81 -, juris Rn. 21; BVerwG, Urt. v. 4. Juni 1982 - 8 C 90.81 -, juris Rn. 16/17).

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 81/19
    Die Abwasserbeseitigung und hierunter auch die Niederschlagswasserbeseitigung gehört zu den Belangen, die regelmäßig in die nach § 1 Abs. 6 BauGB gebotene Abwägung einzustellen sind (BVerwG, Urt. v. 21. März 2002 - 4 CN 14.00 -, BVerwGE 116, 144, juris Rn. 13).

    Einer Bauleitplanung muss eine Erschließungskonzeption zugrunde liegen, nach der das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser so beseitigt werden kann, dass Gesundheit und Eigentum der Planbetroffenen diesseits und jenseits der Plangrenzen keinen Schaden nehmen (BVerwG, Urt. v. 21. März 2002 - 4 CN 14.00 -, juris Rn. 14 f.; BayVGH, Urt. v. 15. März 2022 - 15 N 21.1422 -, juris Rn. 31).

  • OVG Sachsen, 06.06.2018 - 5 A 532/17

    Wiederaufleben eines Steuerbescheides durch Aufhebung eines Aufhebungsbescheides

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 81/19
    Liegt ein Grundstück im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans oder im Innenbereich, bestimmt grundsätzlich seine gesamte Fläche das zulässige Maß der baulichen Nutzung (vgl. § 19 Abs. 3 Satz 1, § 20 Abs. 2 BauNVO), so dass in diesen Fällen der Beitragsbemessung regelmäßig die gesamte Grundstücksfläche - einschließlich der (nur) bauakzessorisch nutzbaren Teilflächen - zugrunde zu legen ist (SächsOVG, Urt. v. 6. Juni 2018 - 5 A 532/17 -, juris Rn. 19).

    Abzugrenzen sind im Innen- und qualifiziert beplanten Bereich nur solche Teilflächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht bebaut werden können, wenn wegen ihrer eingeschränkten Bebaubarkeit auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (vgl. ausführlich SächsOVG, Beschl. v. 21. April 2021 - 5 A 1240/19 -, juris Rn. 15; Urt. v. 6. Juni 2018 - 5 A 532/17 -, juris Rn. 19 ff. m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 82/19

    Grundsteuerfestsetzung, Bindungswirkung des Grundsteuermessbescheids

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 81/19
    (betrifft Verfahren 5 A 81/19 - 13 K 1857/17), G4............ - Grundbuch von .................. (betrifft Verfahren 5 A 82/19 - 13 K 1854/17) sowie G5.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Behördenakten sowie der Gerichtsverfahrensakten A 80/19, 5 A 82/19, 5 A 79/19 und 5 A 63/19 verwiesen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

  • OVG Sachsen, 21.07.2021 - 5 A 63/19

    Wasserrechtliches Verbot der Ausweisung "neuer Baugebiete" in festgesetzten

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 81/19
    Den Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung hat der Senat mit Beschluss vom 21. Juli 2021 - 5 A 63/19 - abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Behördenakten sowie der Gerichtsverfahrensakten A 80/19, 5 A 82/19, 5 A 79/19 und 5 A 63/19 verwiesen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 2.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsberechtigung; Niederlassungserlaubnis;

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 81/19
    Nur dies führt zu sachgerechten Ergebnissen, weil der häufig im jeweiligen Fachrecht verortete Grund der Erledigung und die Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebiets berücksichtigt werden können (BVerwG, Urt. v. 19. April 2011 - 1 C 2.10 -, BVerwGE 139, 337, juris Rn. 17; Urt. v. 21. Juni 2007 - BVerwG 3 C 11.06 - BVerwGE 129, 66).
  • BVerwG, 22.03.1994 - 9 C 529.93

    Auswirkungen Gesetzes zur Neuregelung des Ausländerrechts vom 9. Juli 1990 auf

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 81/19
    Zwar hatte sie die erstinstanzliche Nichtbescheidung ihres Sachantrags nicht mit einem Rechtsmittel angegriffen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. März 1994 - 9 C 529.93 - , BVerwGE 95, 269, juris).
  • OVG Sachsen, 14.11.2013 - 3 A 727/12

    Schmutzwasserbeitrag; Teilflächenabgrenzung; Innenbereich; Außenbereich;

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 81/19
    Das Wiederaufleben des aufgehobenen Bescheids sei im Einzelfall zu prüfen (Hinweis auf SächsOVG, Urt. v. 14. November 2013 - 3 A 727/12 -).
  • OVG Sachsen, 21.04.2021 - 5 A 1240/19

    Änderungen eines Kommunalabgabenbescheids außerhalb des Widerspruchsverfahrens

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 81/19
    Abzugrenzen sind im Innen- und qualifiziert beplanten Bereich nur solche Teilflächen, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht bebaut werden können, wenn wegen ihrer eingeschränkten Bebaubarkeit auf der verbleibenden bebaubaren Grundstücksfläche das durch die gesamte Grundstücksfläche bestimmte zulässige Maß an baulicher Nutzung nicht vollständig verwirklicht werden kann (vgl. ausführlich SächsOVG, Beschl. v. 21. April 2021 - 5 A 1240/19 -, juris Rn. 15; Urt. v. 6. Juni 2018 - 5 A 532/17 -, juris Rn. 19 ff. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 31.03.2014 - 5 A 124/13
  • BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 90.81

    Beitrag; Buchgrundstück; wirtschaftliche Einheit; Baugrundstück;

  • OVG Sachsen, 30.05.2013 - 1 C 4/13

    Steuerbescheid - Gegenstand des Revisionsverfahrens - Berichtigungsbescheid -

  • BFH, 25.10.1972 - GrS 1/72

    Abfallrechtliche Planfeststellung: Prüfungszeitpunkt für Fragen des Gewässer- und

  • BVerwG, 21.02.1992 - 7 C 11.91

    Anforderungen an die Erledigung einer Rechtssache; Umwandlung eines Rechtsstreits

  • VGH Bayern, 05.11.2019 - 11 B 19.703

    Erledigung, Überholung eines Bescheids, Neuregelung, Ablösung,

  • OVG Sachsen, 06.03.2015 - 5 A 119/12

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Fortsetzungsfeststellungsklage

  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 4.97

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsfehlern

  • VGH Bayern, 15.03.2022 - 15 N 21.1422

    Jahr

  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 162.81

    Schmutzwasserbeitrag, Abgrenzung Innenbereich zum Außenbereich,

  • BFH, 09.12.2004 - VII R 16/03

    Erledigung der Hauptsache; Hauptsacheerledigung; Konkurrentenklage;

  • BVerwG, 09.09.2008 - 3 B 37.08
  • VG Dresden, 17.10.2018 - 13 K 1854/17
  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 17.92

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen -

  • BVerwG, 03.07.2006 - 7 B 18.06

    Parkflächenmarkierung und die Verpflichtung zum uneingeschränkten Erlass eines

  • OVG Sachsen, 01.02.2023 - 5 A 82/19

    Berufung der Eigentümerin eines angrenzenden Grundstücks gegen die Feststellung

    (betrifft Verfahren 5 A 81/19 - 13 K 1857/17), G1............ - Grundbuch von .................. (betrifft Verfahren 5 A 82/19 - 13 K 1854/17) sowie G5.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der beigezogenen Behördenakten sowie der Gerichtsverfahrensakten 5 A 79/19, 5 A 80/19, 5 A 81/19 und 5 A 63/19 verwiesen, die Gegenstand der Entscheidungsfindung waren.

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