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   OVG Sachsen, 01.07.2016 - 6 E 22/16.D   

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https://dejure.org/2016,28424
OVG Sachsen, 01.07.2016 - 6 E 22/16.D (https://dejure.org/2016,28424)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01.07.2016 - 6 E 22/16.D (https://dejure.org/2016,28424)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01. Juli 2016 - 6 E 22/16.D (https://dejure.org/2016,28424)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    SächsDG § 25 VwGO § 98 ZPO § 390
    Anwendung von Ordnungsmaßnahmen im behördlichen Disziplinarverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 23.06.2015 - 6 E 24/14

    Zeugnisverweigerungsrecht von Mitgliedern des Personalrats im behördlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.07.2016 - 6 E 22/16
    Der dagegen gerichteten Beschwerde der Zeugin hat der Senat im Beschluss vom 23. Juni 2015 - 6 E 24/14.D - (juris) lediglich insoweit entsprochen, als der Antrag auf Akteneinsicht abgelehnt wurde, und die Beschwerde im Übrigen zurückgewiesen.

    und des Hauptpersonalrats, die beide im Rubrum des Rechtsmittelverfahrens als Beschwerdeführerin/Beschwerdeführer aufzunehmen waren (vgl. Senatsbeschl. v. 23. Juni 2015 - 6 E 24/14.D -, juris Rn. 5 und v. 3. Juni 2016 - 6 E 60/16.D - Rn. 2).

    8 b) Aufgrund des Beschlusses der Disziplinarkammer vom 27. Januar 2014 und des Senats vom 23. Juni 2015 - 6 E 24/14.D - (juris) ist rechtskräftig geklärt, dass die Zeugin als Vorsitzende des Hauptpersonalrats im disziplinarbehördlichen Ermittlungsverfahren ein berufsbezogenes Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Abs. 1 StPO nicht geltend machen kann.

    Die personalvertretungsrechtliche Schweigepflicht aus § 10 SächsPersVG berechtigt als solche nicht zur Zeugnisverweigerung (vgl. Senatsbeschl. v. 23. Juni 2015 a. a. O., Rn. 15 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 03.06.2016 - 6 E 60/16

    Vernehmungsersuchen, Maßnahmeverbot; Sachverhaltsidentität, Beschwerde

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.07.2016 - 6 E 22/16
    und des Hauptpersonalrats, die beide im Rubrum des Rechtsmittelverfahrens als Beschwerdeführerin/Beschwerdeführer aufzunehmen waren (vgl. Senatsbeschl. v. 23. Juni 2015 - 6 E 24/14.D -, juris Rn. 5 und v. 3. Juni 2016 - 6 E 60/16.D - Rn. 2).
  • OLG Köln, 12.12.2003 - 4 W 9/03

    Berechtigung eines Ordnungsgeldes wegen Nichtbeachtung einer Vorlageanordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.07.2016 - 6 E 22/16
    Einer Aussageverweigerung ohne Begründung steht dabei, wie die Disziplinarkammer in dem angegriffenen Beschluss zutreffend angenommen hat, eine von vornherein abwegige Begründung gleich (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 12. Dezember 2011 - 19 B 71/11 -, juris Rn. 2; OLG Köln, Beschl. v. 12. Dezember 2003 - 4 W 9/03 -, juris Rn. 2; Greger, in: Zöller, ZPO, 30. Aufl., § 390 Rn. 2).
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