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   OVG Sachsen, 01.12.2020 - 2 A 900/17.A   

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OVG Sachsen, 01.12.2020 - 2 A 900/17.A (https://dejure.org/2020,44280)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01.12.2020 - 2 A 900/17.A (https://dejure.org/2020,44280)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01. Dezember 2020 - 2 A 900/17.A (https://dejure.org/2020,44280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AsylG § 3 AsylG § 4 AsylG § 71 AufenthG § 60 Abs. 5 AufenthG § 60 Abs. 7 AufenthG § 11
    Tschetschenien ; Tschetschenen; richterliche Überzeugung; unglaubhafte Asylgründe; widersprüchlicher Sachvortrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 37.18

    (materielle) Beweislast; Auslandsaufenthalt; Beweiserleichterung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2020 - 2 A 900/17
    Ob die Verfolgung in diesem Sinne "wegen" eines Verfolgungsgrundes erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urt. v. 4. Juli 2019 - 1 C 37.18 -, juris Rn. 12 m. w. N.).

    Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer - bei einer 23 hypothetisch zu unterstellenden Rückkehr - die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d. h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (stRspr, vgl. BVerwG, Urt. v. 4. Juli 2019 - 1 C 37.18 -, juris Rn. 13 ff. m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2019 - A 11 S 2376/19

    Afghanistan; Zumutbarkeit der Niederlassung in einem sicheren Landesteil

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2020 - 2 A 900/17
    Die in § 4 Abs. 1 AsylG beschriebenen Gefahren müssen konkret bestehen und mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ("real risk") drohen (vgl. VGH BW, Urt. v. 29. November 2019 - A 11 S 2376/19 -, juris Rn. 21 m. w. N.; NdsOVG Urt. v. 24. September 2019 - 9 LB 136/19 -, juris Rn. 53.; BeckOK AuslR, 27. Ed. 1. Oktober 2020, AsylG § 4 Rn. 32; Hofmann, AuslR, 2. Aufl. 2016, AsylG § 4 Rn. 4).
  • VGH Bayern, 06.04.2017 - 11 ZB 17.30317

    Berufsschulausbildung stellt bei der Befristungsentscheidung keinen zu

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2020 - 2 A 900/17
    Dabei spielen nur solche nach Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK oder Art. 7 GRC schutzwürdigen familiären und persönlichen Belange eine Rolle, die im Hinblick auf den Zeitpunkt einer Wiedereinreise nach der Aufenthaltsbeendigung von Bedeutung sind, also den Auslandsaufenthalt überdauern und möglicherweise eine baldige Wiedereinreise erforderlich machen (vgl. (BayVGH, Beschl. v. 6. April 2017 - 11 ZB 17.30317 -, juris Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 6. Juli 2020 - OVG 3 B 3/20 -, juris Rn. 26 ff.).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2020 - 2 A 900/17
    Der Verweis auf Abschiebungsverbote, die sich aus der Anwendung der EMRK ergeben, umfasst auch das Verbot der Abschiebung in einen Zielstaat, in welchem dem Ausländer unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung im Sinne von Art. 3 EMRK droht (vgl. BVerwG, Urt. v. 31. Januar 2013 - 10 C 15.12 -, juris Rn. 36).
  • OVG Niedersachsen, 24.09.2019 - 9 LB 136/19

    Wahrscheinlichkeit einer Gruppenverfolgung von Yeziden in dem Distrikt Sindjar in

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2020 - 2 A 900/17
    Die in § 4 Abs. 1 AsylG beschriebenen Gefahren müssen konkret bestehen und mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ("real risk") drohen (vgl. VGH BW, Urt. v. 29. November 2019 - A 11 S 2376/19 -, juris Rn. 21 m. w. N.; NdsOVG Urt. v. 24. September 2019 - 9 LB 136/19 -, juris Rn. 53.; BeckOK AuslR, 27. Ed. 1. Oktober 2020, AsylG § 4 Rn. 32; Hofmann, AuslR, 2. Aufl. 2016, AsylG § 4 Rn. 4).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2020 - 2 A 900/17
    In einer behördlichen Befristungsentscheidung könne allerdings regelmäßig der konstitutive Erlass eines befristeten Einreiseverbots gesehen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. August 2018 - 1 C 21.17 -, juris Rn. 25 - 28 und Beschl. v. 13. Juli 2017 - 1 VR 3.17 -, juris Rn. 72).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2020 - 3 B 3.20

    Obliegenheitspflichten des Ausländers im Zusammenhang mit Zustellungen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2020 - 2 A 900/17
    Dabei spielen nur solche nach Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 8 EMRK oder Art. 7 GRC schutzwürdigen familiären und persönlichen Belange eine Rolle, die im Hinblick auf den Zeitpunkt einer Wiedereinreise nach der Aufenthaltsbeendigung von Bedeutung sind, also den Auslandsaufenthalt überdauern und möglicherweise eine baldige Wiedereinreise erforderlich machen (vgl. (BayVGH, Beschl. v. 6. April 2017 - 11 ZB 17.30317 -, juris Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 6. Juli 2020 - OVG 3 B 3/20 -, juris Rn. 26 ff.).
  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2020 - 2 A 900/17
    In einer behördlichen Befristungsentscheidung könne allerdings regelmäßig der konstitutive Erlass eines befristeten Einreiseverbots gesehen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 21. August 2018 - 1 C 21.17 -, juris Rn. 25 - 28 und Beschl. v. 13. Juli 2017 - 1 VR 3.17 -, juris Rn. 72).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2020 - 2 A 900/17
    Entscheidend ist, ob in Anbetracht der Gesamtumstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris Rn. 32).
  • VGH Bayern, 13.02.2019 - 8 B 18.30257

    Keine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei erneuter Asylantragstellung

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2020 - 2 A 900/17
    19 Die Voraussetzungen des § 71 Abs. 1 AsylG sind trotz der positiven Zulässigkeitsprüfung des Bundesamts zu überprüfen (vgl. BVerwG, Urt. v. 15. Dezember 1987 - 9 C 285.86 -, juris Rn. 17; BayVGH, Urt. v. 13. Februar 2019 - 8 B 18.30257 -, juris Rn. 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2015 - 13 A 950/15

    Anerkennung als Asylberechtigter und Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bzgl.

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

  • VG Chemnitz, 25.03.2021 - 3 K 1044/17

    Irak: keine Gruppenverfolgung von Sunniten

    So weit von der Rechtsprechung bei extremen Gefahrenlagen und hoher Gefahrenwahrschein lichkeit im Zielstaat (sowie fehlender Entscheidung zu § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG) Ausnah men von der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 6 AufenthG angenommen werden ist eine solche extreme Gefahrenlage für den Irak weder dargelegt noch sonst anhand des weltweiten Pandemie-Verlaufs ersichtlich (vgl. zu den grundsätzlichen Erwägungen SächsOVG, Urteil v. 01.12.2020, 2 A 900/17.A, Rn. 46 - 47, juris).

    Denn in der Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots nach vormals geltendem Recht durch das Bundesamt ist inzident ohne weiteres der Erlass desselben zu sehen (SächsOVG, Urteil v. 01.12.2020, a. a. O., Rn. 50, juris).

  • VG Sigmaringen, 08.03.2021 - A 8 K 4461/18

    Mali: kein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt i.S.d. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3

    Die allgemeine Lage aufgrund einer Pandemie und der damit verbundenen Ansteckungsgefahren begründet Gefahren allgemeiner Art i.S.d. § 60 Abs. 7 Satz 6 AufenthG und führt deshalb ohne Hinzutreten besonderer Umstände - so auch hier - nicht zu einem Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, weil ihr die gesamte Bevölkerung oder eine ganze Bevölkerungsgruppe des betroffenen Landes ausgesetzt ist (vgl. zu COVID-19 Sachs. OVG, Urteil vom 01.12.2020 - 2 A 900/17.A -, juris Rn. 47; VG Freiburg, Urteil vom 19.05.2020 - A 8 K 9604/17 -Juris Rn. 53; zu Ansteckungsgefahren generell (am Beispiel Malaria) OVG NRW, Urteil vom 24.03.2020 -19 A 4470/19.A -, juris Rn. 100).
  • VG Chemnitz, 07.10.2021 - 1 K 1087/21

    Libanon: Keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung glaubhaft gemacht;

    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es regelmäßig, wenn er im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheinen oder er sein Vorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere, wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgebend bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst spät in das Asylverfahren einführt (vgl. etwa OVG NRW, Urt. v. 02.07.2013 - 8 A 2632/06.A-, juris Rn. 59; SächsOVG, Urt. v. 01.12.2020 - 2 A 900/17.A-, juris Rn. 26).
  • VG Chemnitz, 24.06.2021 - 2 K 56/17

    Irak: Keine glaubhaft vorgebrachte Vorverfolgung eines Antragstellers aus Bagdad;

    Gefahrenwahrscheinlichkeit im Zielstaat (sowie fehlender Entscheidung zu § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG) Ausnahmen von der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 6 AufenthG angenommen werden ist eine solche extreme Gefahrenlage für den Irak weder dargelegt noch sonst anhand des weltweiten Pandemie-Verlaufs ersichtlich (vgl. zu den grundsätzlichen Erwägungen SächsOVG, Urt. v. 1. Dezember 2020 - 2 A 900/17.A -, juris Rn. 46 f.).
  • VG Sigmaringen, 19.03.2021 - A 8 K 5554/17

    Côte d'Ivoire: keine Gefahr einer unmenschlischen oder erniedrigenden Behandlung

    Die allgemeine Lage aufgrund einer Pandemie und der damit verbundenen Ansteckungsgefahren begründet Gefahren aligemeiner Art i.S.d. § 60 Abs. 7 Satz 6 AufenthG und führt deshalb ohne Hinzutreten besonderer Umstände - so auch hier - nicht zu einem Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, weil ihr die gesamte Bevölkerung oder eine ganze Bevölkerungsgruppe des betroffenen Landes ausgesetzt ist (vgl. zu COVID-19 Sachs. OVG, Urteil vom 01.12.2020 - 2 A 900/17.A -, juris Rn. 47; VG Freiburg, Urteil vom 19.05.2020 - A 8 K 9604/17 -, juris Rn. 53; zu Ansteckungsgefahren generell (am Beispiel Malaria) OVG NRW, Urteil vom 24.03.2020 - 1 9 A 4470/19.A -, juris Rn. 100).
  • VG Cottbus, 28.01.2021 - 1 K 141/18
    Darüber hinaus ist die Annahme eines Abschiebungsverbots mit Blick auf die Covid-19-Pandemie nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG auch wegen der Sperrwirkung des Satzes 6 dieser Vorschrift grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. hierzu auch: Sächsisches OVG, Urteil vom 1. Dezember 2020 - 2 A 900/17.A -, juris Rn. 47; VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 17. Juni 2020 - 6 K 741/13.A -, juris Rn. 37; VG Würzburg, Gerichtsbescheid vom 25. März 2020 - W 10 K 19.50254 -, juris Rn. 53 mit weiteren Nachweisen).
  • VG Chemnitz, 27.08.2021 - 2 K 976/17

    Irak: keine Zwangsrekrutierung, da allgemeine Wehrpflicht 2003 abgeschafft

    Soweit von der Rechtsprechung bei extremen Gefahrenlagen und hoher Gefahrenwahrscheinlichkeit im Zielstaat (sowie fehlender Entscheidung zu § 60a Abs. 1 Satz 1 AufenthG) Ausnahmen von der Sperrwirkung des § 60 Abs. 7 Satz 6 AufenthG angenommen werden ist eine solche extreme Gefahrenlage für den Irak weder dargelegt noch sonst anhand des weltweiten Pandemie-Verlaufs ersichtlich (vgl. zu den grundsätzlichen Erwägungen SächsOVG, Urt. v. 1. Dezember 2020 - 2 A 900/17.A -, juris Rn. 46 f.).
  • VG Sigmaringen, 18.05.2021 - A 8 K 4151/18

    Guinea: familiäre Auseinandersetzung begründet keine

    Die allgemeine Lage aufgrund einer Pandemie und der damit verbundenen Ansteckungsgefahren begründet Gefahren allgemeiner Art i.S.d. § 60 Abs. 7 Satz 6 AufenthG und führt deshalb ohne Hinzutreten besonderer Umstände - so auch hier - nicht zu einem Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, weil ihr die gesamte Bevölkerung oder eine ganze Bevölkerungsgruppe des betroffenen Landes ausgesetzt ist (vgl. zu COVID-19 Sachs. OVG, Urteil vom 01.12.2020 - 2 A 900/17.A -, juris Rn. 47; VG Freiburg, Urteil vom 19.05.2020 - A 8 K 9604/17 juris Rn. 53; zu Ansteckungsgefahren generell (am Beispiel Malaria) OVG NRW, Urteil vom 24.03.2020 - 19 A 4470/19.A -, juris Rn. 100).
  • VG Chemnitz, 16.12.2021 - 1 K 2385/17

    Libanon: Kein Flüchtlingsschutz für einen staatenlosen Palästinenser mit

    An der Glaubhaftmachung von Verfolgungsgründen fehlt es regelmäßig, wenn er im Laufe des Verfahrens unterschiedliche Angaben macht und sein Vorbringen nicht auflösbare Widersprüche enthält, wenn seine Darstellungen nach der Lebenserfahrung oder auf Grund der Kenntnis entsprechender vergleichbarer Geschehensabläufe unglaubhaft erscheinen oder er sein Vorbringen im Laufe des Asylverfahrens steigert, insbesondere, wenn er Tatsachen, die er für sein Begehren als maßgebend bezeichnet, ohne vernünftige Erklärung erst spät in das Asylverfahren einführt (vgl. etwa OVG NRW, Urt. v. 02.07.2013 - 8 A 2632/06.A-, juris Rn. 59; SächsOVG, Urt. v. 01.12.2020 - 2 A 900/17.A-, juris Rn. 26).
  • VG Leipzig, 12.11.2021 - 6 K 139/18

    Russische Föderation: Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für oppositionellen

    mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, führt nicht zu einem zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbot (vgl. SächsOVG, Urt. v. 1. Dezember 2020 - 2 A 900/17.A -, juris Rn. 47).
  • VG Chemnitz, 30.08.2021 - 5 L 352/21

    Afghanistan: Dublin Rumänien: keine systemischen Mängel, Diabetes mellitus Typ 1

  • VG Chemnitz, 22.10.2021 - 5 L 449/21

    Afghanistan: Dublin: keine systemischen Schwachstellen im italienischen

  • VG Leipzig, 25.11.2021 - 6 L 362/21

    Venezuela: Dublinfall Belgien; Ablehnung des Antrags auf vorläufigen

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