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   OVG Sachsen, 01.12.2022 - 5 A 116/22.A   

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OVG Sachsen, 01.12.2022 - 5 A 116/22.A (https://dejure.org/2022,36152)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01.12.2022 - 5 A 116/22.A (https://dejure.org/2022,36152)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 01. Dezember 2022 - 5 A 116/22.A (https://dejure.org/2022,36152)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    AsylG § 78, GG Art. 103 Nr. 1, VwGO § 60
    Rechtliches Gehör; Wiedereinsetzung; Hindernis; Wegfall vor Fristablauf; Überlegungsfrist

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 78 Abs 3; GG, Art 103 Abs 1
    Somalia: Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Sorgfaltspflichtverletzung während praktisch verkürzter Rechtsmittelfrist

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 02.06.1992 - 2 BvR 1401/91

    Wiedereinsetzung - Fristversäumung - Ausländer - Sprachunkundiger Asylbewerber

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 5 A 116/22
    Er dürfe deshalb nicht zunächst einige Tage untätig bleiben; vielmehr obliege ihm, sich unverzüglich und mit allem ihm zumutbaren Nachdruck um eine rasche Aufklärung über den Inhalt eines ihm nicht verständlichen Schreibens zu bemühen (Verweis auf BVerfG, Beschl. v. 2. Juni - 2 BvR 1401/91 -, BVerfGE 86, 280, juris Rn. 23).

    Schließlich enthalte die vom Verwaltungsgericht zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91 -, BVerfGE 86, 280, juris) gerade die Wertung, dass bei Asylbewerbern eine volle Woche ausreichend, aber auch erforderlich sei, um sich über die Einlegung eines Rechtsbehelfs klar zu werden.

    Wer im Bewusstsein der noch laufenden Frist ganz untätig bleibt oder seine einzelnen Maßnahmen nicht nach der erkennbaren Eilbedürftigkeit ausrichtet, ist nicht frei von Verschulden an der Fristversäumung, so dass ihm in der Regel die Wiedereinsetzung verfassungsrechtlich unbedenklich versagt werden kann (BVerfG, Beschl. v. 27. Oktober 1976 - 2 BvR 511/76 -, BVerfGE 43, 75, juris Rn. 7; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 27. Juli 1971 - 2 BvR 118/71 -, BVerfGE 31, 388, juris).11 Ein anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Kläger auch aus der von ihnen zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91 -, BVerfGE 86, 280, juris) nicht.

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 5 A 116/22
    Versäumt daher ein der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtiger Ausländer eine Rechtsmittelfrist, so verbieten es die Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4, 103 Abs. 1 GG, die Versäumung dieser Frist, soweit sie auf den unzureichenden Sprachkenntnissen des Ausländers beruht, als nicht unverschuldet im Sinne des Rechts auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anzusehen (vgl. BVerfGE 40, 95 ; 42, 120 ).

    Auf ihrer Grundlage muß beurteilt werden, innerhalb welcher Zeit dem Betroffenen welche Maßnahmen zumutbar waren, um ihn in die Lage zu versetzen, den Inhalt des Bescheids zu verstehen und dadurch zum "Wegfall des Hindernisses" für eine Wahrung der Frist beizutragen (vgl. BVerfGE 42, 120 ).

    b) Für Ausländer, denen im Rahmen eines gesicherten Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland ein erkennbar amtliches Schriftstück zugeht, das sie nicht verstehen, hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, daß eine Vergewisserung über dessen Inhalt jedenfalls binnen eines Monats angesonnen werden kann (BVerfGE 42, 120 ).

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 5 A 116/22
    Versäumt daher ein der deutschen Sprache nicht hinreichend mächtiger Ausländer eine Rechtsmittelfrist, so verbieten es die Rechtsschutzgarantien der Art. 19 Abs. 4, 103 Abs. 1 GG, die Versäumung dieser Frist, soweit sie auf den unzureichenden Sprachkenntnissen des Ausländers beruht, als nicht unverschuldet im Sinne des Rechts auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anzusehen (vgl. BVerfGE 40, 95 ; 42, 120 ).

    In der Praxis läßt sich solchen Schwierigkeiten allerdings dadurch begegnen, daß den Verwaltungsbehörden für ihre Rechtsbehelfsbelehrungen Übersetzungen in den für Asylbewerber einschlägigen Sprachen zur Verfügung gestellt werden (vgl. auch BVerfGE 40, 95 ).".

  • BVerwG, 16.02.1999 - 8 B 10.99
    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 5 A 116/22
    Allerdings könne es sich nicht auf die zitierte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 16. Februar 1999 - 8 B 10.99 -, juris) berufen.

    Das Verwaltungsgericht hat sich demgegenüber vielmehr bei objektivem Verständnis der Urteilsgründe der von ihm dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 16. Februar 1999 - 8 B 10/99 -, juris Rn. 4) angeschlossen ("Für diese Ansicht spricht ...") und diese anschließend auf den vorliegenden Fall angewendet, wonach bei Wegfall eines Hindernisses für die Rechtsmitteleinlegung noch innerhalb der Rechtsmittelfrist "nicht ohne weiteres" eine Überlegungsfrist nach § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO in Lauf gesetzt sei; vielmehr komme es auf die Umstände des Einzelfalls - insbesondere die Schwierigkeit der Beurteilung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs - an, ob eine über die eigentliche Rechtsmittelfrist hinausreichende zusätzliche "Beratungsfrist" einzuräumen sei.

  • BVerfG, 27.10.1976 - 2 BvR 511/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verzögerung der Postlaufzeiten

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 5 A 116/22
    Wer im Bewusstsein der noch laufenden Frist ganz untätig bleibt oder seine einzelnen Maßnahmen nicht nach der erkennbaren Eilbedürftigkeit ausrichtet, ist nicht frei von Verschulden an der Fristversäumung, so dass ihm in der Regel die Wiedereinsetzung verfassungsrechtlich unbedenklich versagt werden kann (BVerfG, Beschl. v. 27. Oktober 1976 - 2 BvR 511/76 -, BVerfGE 43, 75, juris Rn. 7; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 27. Juli 1971 - 2 BvR 118/71 -, BVerfGE 31, 388, juris).11 Ein anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Kläger auch aus der von ihnen zitierten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 2. Juni 1992 - 2 BvR 1401/91 -, BVerfGE 86, 280, juris) nicht.

    Wie bereits ausgeführt, erachtet das Bundesverfassungsgericht in Fällen der vorliegenden Art sogar das sofortige Einlegen eines Rechtsmittels zur Fristwahrung und dessen spätere Rücknahme nach näherer Prüfung als für einen Kläger zumutbar (BVerfG, Beschl. v. 27. Oktober 1976 - 2 BvR 511/76 -, BVerfGE 43, 75, juris Rn. 7).

  • OVG Sachsen, 25.10.2018 - 5 A 806/17

    Zweitantrag, Abschiebungsverbot, Situation allgemeiner Gewalt, Libyen

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 5 A 116/22
    Sollten die Kläger bei der Beklagten einen Folgeantrag nach § 71 AsylG stellen, wird die Beklagte (jedenfalls gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 AsylG - SächsOVG, Urt. v. 25. Oktober 2018 - 5 A 806/17.A -, juris Rn. 34) erneut zu prüfen haben, ob die Voraussetzungen des § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 AufenthG bezüglich der Kläger vorliegen.
  • OVG Sachsen, 12.10.2022 - 5 A 78/19

    Somalia/Mogadischu; subsidiärer Schutz; innerstaatlicher bewaffneter Konflikt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 5 A 116/22
    Hierbei wird die aktuelle Entwicklung der humanitären Lage in Somalia zu berücksichtigen sein, wonach in Somalia die Grundversorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln in weiten Landesteilen nicht gewährleistet ist und die Hungerproblematik vor allem auch Kinder und Frauen betrifft (vgl. SächsOVG, Urt. v. 12. Oktober 2022 - 5 A 78/19.A -, juris Rn. 53).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 5 A 116/22
    Angesichts dessen, daß der Asylbewerber stets erreichbar sein muß (§ Abs. 1 AsylVfG) und überdies regelmäßig durch seinen Aufenthalt schon Gelegenheit hatte, sich zu orientieren und Rechtsrat zu suchen (vgl. BVerfGE 60, 253 ), wird dies bei zumutbaren Anstrengungen jedenfalls in größeren Städten regelmäßig innerhalb einer Woche möglich sein.
  • BGH, 31.01.1990 - VIII ZB 44/89

    Beginn der Frist für die Stellung des Wiedereinsetzungsantrages wegen Versäumung

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 5 A 116/22
    Erfüllt der Betroffene die ihm insoweit obliegende Sorgfaltspflicht nicht, so kann das Weiterbestehen des Hindernisses nicht mehr als unverschuldet angesehen werden (vgl. BGH, NJW-RR 1990, S. 830; Kopp, VwGO, 8. Aufl. 1989, § 60 Rdnr. 19).
  • VGH Bayern, 21.02.2018 - 8 ZB 18.30347

    Verwaltungsgerichte, Wiedereinsetzungsgrund, Klageerhebung zu Protokoll,

    Auszug aus OVG Sachsen, 01.12.2022 - 5 A 116/22
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG schützt auch davor, dass ein Gericht zu strenge Voraussetzungen für die Erlangung der Wiedereinsetzung annimmt und dadurch den Anspruch auf berechenbaren, gleichmäßigen Zugang zu den Gerichten in unzumutbarer, sachlich nicht gerechtfertigter Weise beschränkt (BayVGH, Beschl. v. 21. Februar 2018 - 8 ZB 18.30347 -, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 118/71

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Ummfang der Rechtsmittelbelehrung

  • BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10

    Einspruch gegen einen Strafbefehl; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Recht auf

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