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   OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 A 181/14   

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https://dejure.org/2016,4849
OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 A 181/14 (https://dejure.org/2016,4849)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.02.2016 - 3 A 181/14 (https://dejure.org/2016,4849)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Februar 2016 - 3 A 181/14 (https://dejure.org/2016,4849)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4 GG Art. 8 Abs. 2 GG Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 VersammlG § 18 Abs. 1, 2 § 19 Abs. 1 § 9 Abs. 1 § 15 Abs. 3 PAuswG § 1 Abs. 1
    Versammlungsrecht; Auflagen; Fortsetzungsfeststellungsklage; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Recht auf informationelle Selbstbestimmung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung zum Vorzeigen eines gültigen Personalausweises auf Anforderung der Polizei hinsichtlich Durchführung einer Versammlung; Recht auf informationelle Selbstbestimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung zum Vorzeigen eines gültigen Personalausweises auf Anforderung der Polizei hinsichtlich Durchführung einer Versammlung; Recht auf informationelle Selbstbestimmung

  • rechtsportal.de

    Verpflichtung zum Vorzeigen eines gültigen Personalausweises auf Anforderung der Polizei hinsichtlich Durchführung einer Versammlung; Recht auf informationelle Selbstbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2016, 532
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen, 04.04.2002 - 3 BS 103/02

    Auflage; Auftaktkundgebung; rechtsextremistische Versammlungen; 14 WORDS;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 A 181/14
    Aus dieser Regelung, die nach § 19 Abs. 1 VersammlG auch auf Aufzüge entsprechend anwendbar ist, folgt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Polizei auch die Zuverlässigkeit von Ordnern überprüfen kann (SächsOVG, Beschl. v. 4. April 2002 - 3 BS 103/02 -, juris Rn. 28).

    30 Die hiernach erforderliche Prüfung der Zuverlässigkeit von eingesetzten Ordnern so- wie ihrer Volljährigkeit (vgl. § 18 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Satz 2 VersammlG) ist aber nur möglich, wenn deren Identität bekannt ist, so dass die auf Feststellung der Identität der Ordner gerichtete Auflage Nr. 1.5 zulässig (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 4. April 2002 a. a. O.; OVG NRW, a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 04.06.2009 - 3 B 59/06

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Ordner; Fackeln; Uniformverbot; Zelt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 A 181/14
    Eine Versagung der Erlaubnis kommt in Betracht, wenn die für die Tätigkeit als Ordner gemeldete Person als unzuverlässig oder ungeeignet bekannt ist (SächsOVG, Urt. v. 4. Juni 2009 - 3 B 59/06 -, juris Rn. 26 m. w. N.).

    Hinreichende Tatsachen für die Annahme einer Unzuverlässigkeit können sich insbesondere aus einschlägigen Vorstrafen ergeben (SächsOVG, Urt. v. 4. Juni 2009 a. a. O. Rn. 28 m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2001 - 5 B 180/01

    Beschwerde gegen Auflagen bei rechtsextremistischer Demonstration in Hagen

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 A 181/14
    Die zuständige Behörde muss die Möglichkeit haben, die vom Veranstalter bestellten Ordner vor Beginn der Versammlung daraufhin zu überprüfen, ob sie die Voraussetzungen des § 9 Abs. 1 VersammlG erfüllen (OVG NRW, Beschl. v. 9. Februar 2001 - 5 B 180/01 -, juris Rn. 10; Dietel/Gintzel/Kniesel, Versammlungsgesetz, 16. Aufl. 2011, § 18 Rn. 24 m. w. N.; ähnlich Peters/Janz, Handbuch Versammlungsrecht, 2015, F Rn. 24).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.02.2010 - 7 A 11095/09

    Demonstrationsveranstalterin musste keine Ordner stellen

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 A 181/14
    Selbst wenn man für beschränkende Verfügungen in diesem Zusammenhang das Erfordernis einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung annähme (vgl. OVG Rh.-Pf., Urt. v. 10. Februar 2010 - 7 A 11095/09 -, juris Rn. 34 ff. m. w. N.), dass also der Eintritt eines Schadens mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten war, wäre dieses Kriterium hier erfüllt.
  • VG Freiburg, 17.05.2010 - 3 K 464/09

    Versammlungsrecht: Verpflichtung zur Bereitstellung von Ordnern und zur

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 A 181/14
    Diese sind jedoch dessen ungeachtet als milderes Mittel gegenüber der Auflösung einer Versammlung zulässig und von der Ermächtigung in § 15 Abs. 3 VersammlG gedeckt (VG Freiburg, Urt. v. 17. Mai 2010 - 3 K 464/09 -, juris Rn. 31 m. w. N.).
  • BVerfG, 24.07.2015 - 1 BvR 2501/13

    Identitätsfeststellung im Rahmen einer Versammlung erfordert konkrete Gefahr für

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 A 181/14
    Es gibt keine allgemeine Verpflichtung, sich ohne Grund auf amtliche Aufforderung auszuweisen oder sonstige Angaben zu Personalien zu machen (BVerfG, Kammerbeschl. v. 24. Juli 2015 - 1 BvR 2501/13 -, juris Rn. 11 m. w. N.).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 A 181/14
    In versammlungsrechtlichen Verfahren sind die für die Beurteilung des Rechtsschutzinteresses bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage geltenden Anforderungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Versammlungsfreiheit anzuwenden (BVerfG, Beschl. v. 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, juris Rn. 36).
  • VerfGH Sachsen, 19.04.2011 - 74-II-10

    Sächsisches Versammlungsgesetz ist aus formellen Gründen verfassungswidrig und

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 A 181/14
    Im Zeitpunkt der Erledigung des streitgegenständlichen Bescheids vom 4. März 2011 infolge der Durchführung der Versammlung am 5. März 2011 war das seinerzeitige Sächsische Versammlungsgesetz infolge seiner Nichtigerklärung durch Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshof (Urt. v. 19. April 2011 - Vf. 74-II-10 -, juris) keine zur Verfügung stehende Rechtsgrundlage für den Bescheid.
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 A 181/14
    Vielmehr unterliegt die Fortsetzungsfeststellungsklage keiner Fristbindung (BVerwG, Urt. v. 14. Juli 1999 - 6 C 7/98 -, juris Rn. 19 ff.).
  • VG Düsseldorf, 16.09.2021 - 18 K 7536/19
    vgl. zur Angabe der Personalien der Ordner OVG NRW, Urteil vom 18. September 2012 - 5 A 1701/11 -, juris, Rn. 94; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30. Juni 2011 - 1 S 2901/10 -, juris, Rn. 48 ff.; VG Meiningen, Urteil vom 13. März 2012 - 2 K 348/11 Me -, juris, Rn. 32; zur Rechtswidrigkeit einer Auflage, wonach die Ordner in Anwesenheit des Einsatzleiters der Polizei einzuweisen waren, auch SächsOVG, Urteil vom 2. Februar 2016 - 3 A 181/14 -, juris, Rn. 32.
  • OVG Sachsen, 27.10.2016 - 3 A 330/15

    Versammlung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Verwirkung; Treu und Glauben;

    4 Zutreffend ist das Verwaltungsgericht davon ausgegangen, dass die sogenannte nachgezogene Feststellungsklage nicht an die Klagefristen des § 74 Abs. 1 und § 58 Abs. 2 VwGO gebunden und in zeitlicher Hinsicht nur durch eine Verwirkung begrenzt ist (BVerwG, Urt. v. 14. Juli 1999 - 6 C 7/98 -, juris Rn. 20 ff.; SächsOVG, Urt. v. 2. Februar 2016 - 3 A 181/14 -, juris Rn. 18; VGH BW, Urt. v. 6. November 2013 - 1 S 1640/12 -, juris Rn. 35).
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