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   OVG Sachsen, 02.05.2011 - 3 B 128/10   

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https://dejure.org/2011,26032
OVG Sachsen, 02.05.2011 - 3 B 128/10 (https://dejure.org/2011,26032)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.05.2011 - 3 B 128/10 (https://dejure.org/2011,26032)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Mai 2011 - 3 B 128/10 (https://dejure.org/2011,26032)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    WaffG § 45 Abs. 2, § 45 Abs. 5, § 5 Abs. 1 Nr. 2b; BJagdG § 17 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse und Entziehung eines Jagdscheins

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Ausgestaltung des Widerrufs einer waffenrechtlichen Erlaubnis und des Europäischen Feuerwaffenpasses; Suspensiveffekt eines gegen die Pflicht zur Rückgabe der Erlaubnisurkunden (§ 46 Abs. 1 Waffengesetz (WaffG)) sowie gegen die Weggabe oder Unbrauchbarmachung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf einer waffenrechtlichen Erlaubnis und des Europäischen Feuerwaffenpasses; Suspensiveffekt eines gegen die Pflicht zur Rückgabe der Erlaubnisurkunden sowie gegen die Weggabe oder Unbrauchbarmachung von Waffen und Munition gerichteten Widerspruchs; Annahme der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Dresden, 07.04.2010 - 4 L 621/09
    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2011 - 3 B 128/10
    Ausfertigung Az.: 3 B 128/10 4 L 621/09.

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 7. April 2010 - 4 L 621/09 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

  • VG Düsseldorf, 03.08.2009 - 15 L 938/09

    Jagdschein Ungültigkeitserklärung Einziehung Schusswaffe Munition Verwahrung

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2011 - 3 B 128/10
    Insbesondere muss der Prüfung der Hauptsache überlassen bleiben, ob ggf. eine Umdeutung in eine Rücknahme des Jagdscheins nach § 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 48 VwVfG in Betracht käme, die mangels Ermessensausübung in den Bescheidgründen nur im Falle einer Ermessensreduzierung auf Null rechtmäßig sein könnte (vgl. etwa VG Düsseldorf, Beschl. v. 3. August 2009 - 15 L 938/09 -, juris Rn. 26).
  • VG Düsseldorf, 24.11.2017 - 22 L 3104/17

    Widerruf, Zuverlässigkeit, Überlassen, Aufbewahrungspflichten, gemeinschaftliche

    vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15. September 2017 - 20 B 339/17 -, juris, n. v.; VGH Bayern, Beschluss vom 31. Oktober 2013 - 21 CS 13.1761 -, juris, Rn. 7; OVG Sachsen, Beschluss vom 2. Mai 2011 - 3 B 128/10 -, juris, Rn. 10.
  • VG Weimar, 09.01.2013 - 1 E 1194/12

    Widerruf einer Waffenbesitzkarte

    Denn Ziel des Gesetzes ist es, den Umgang mit Schusswaffen und Munition zu begrenzen und den zuverlässigen und sachkundigen Umgang mit Waffen und Munition einschließlich deren sorgfältiger Aufbewahrung zu gewährleisten, um die naturgemäß aus dem Besitz und Gebrauch von Waffen resultierenden erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit einzugrenzen und überwachen zu können (SächsOVG, Beschluss vom 02.05.2011 - 3 B 128/10 - juris Rn. 10).
  • VG München, 05.04.2017 - M 7 S 17.831

    Widerruf einer waffen-, jagd- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnis

    Dabei fällt im Waffen- und Sprengstoffrecht zugunsten des öffentlichen Interesses die vom Waffen- und Sprengstoffbesitz ausgehende erhöhte Gefahr für die Allgemeinheit ins Gewicht, die unter anderem in den Regelungen der § 45 Abs. 5 WaffG, § 34 Abs. 5 SprengG ihren Niederschlag gefunden hat (vgl. SächsOVG, B. v. 2. Mai 2011 - 3 B 128/10 - juris Rn 10).

    Selbst leichtsinnige oder fahrlässige Verstöße gegen Aufbewahrungsvorschriften sind nicht nur dann als relevant für die waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu werten, wenn sie von besonderem Gewicht sind oder wenn weitere die Negativprognose stützende Anhaltspunkte hinzutreten (Sächs. OVG, B. v. 2. Mai 2011 - 3 B 128/10 - juris Rn 6).

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