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   OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21   

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OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21 (https://dejure.org/2022,14527)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.05.2022 - 1 B 437/21 (https://dejure.org/2022,14527)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Mai 2022 - 1 B 437/21 (https://dejure.org/2022,14527)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47 Abs. 6 BauGB § 17 Abs. 2 BauGB § 14 BauGB § 15 Abs. 1
    Veränderungssperre; zweite Verlängerung; einstweilige Anordnung; schwerer Nachteil

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerwG, 08.07.1992 - 4 NB 20.92

    Rechtswirksamkeit einer Ortssatzung - Diskrepanz Wortlaut der Bekanntmachung und

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21
    Bundesrechtlich nicht geregelt ist dagegen, welchen Anforderungen im Einzelnen die Bekanntmachung genügen muss (BVerwG, Beschl. v. 8. Juli 1992 - 4 NB 20.92 -, juris Rn. 7), sodass die Frage, ob im Hinblick auf die "Ortsüblichkeit" der Bekanntmachung, dass eine Veränderungssperre ergangen ist, anhand des geltenden Landes- und Ortsrechts zu prüfen ist (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 30. Januar 2015 - 1 C 29/12 - a. a. O., NK-Urt. v. 4. Dezember 2014 - 1 C 16/13 -, juris Rn. 32 und Urt. v. 20. Oktober 2016 - 1 A 857/10 -, juris Rn. 42 zu den Anforderungen an eine Ersatzbekanntmachung).

    Ortsüblich ist diejenige Art der Verkündung, die in der Gemeinde für örtliche Rechtsvorschriften und insbesondere für Satzungen, nach den einschlägigen landes- oder ortsrechtlichen Bestimmungen maßgebend ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. Juli - 4 NB 20.92 -, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 25.03.2003 - 4 B 9.03

    Geltungsdauer eines Veränderungssperre für den Grundstückseigentümer bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21
    Diese Regelung beruht auf der Überlegung, dass die für eine Veränderungssperre maßgeblichen allgemeinen Fristbestimmungen in den Fällen einer Ergänzung bedürfen, in denen ein Grundstückseigentümer oder Bauwilliger schon vor der satzungsrechtlichen Anordnung einer Veränderungssperre durch die Zurückstellung seines Baugesuchs daran gehindert wird, von den Nutzungsmöglichkeiten Gebrauch zu machen, zu denen das materielle Baurecht an sich Gelegenheit bietet (BVerwG, Beschl. v. 25. März 2003 - 4 B 9.03 -, juris Rn. 4).

    Nicht zu entscheiden hat der Senat im Übrigen, ob auf die Veränderungssperre jede für ein Grundstück ergangene Zurückstellung ohne Rücksicht auf die Person des Bauantragstellers anrechenbar ist (letztlich offen gelassen von BVerwG, Beschl. v. 25. März 2003 - 4 B 9/03 -, juris Rn. 6, 7).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21
    Prüfungsmaßstab sind danach jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25. Februar 2015 a. a. O.).

  • BVerwG, 13.10.2014 - 4 B 11.14

    Anrechnung der Dauer der Zurückstellung eines Baugesuchs auf die Dauer einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21
    Den Interessen des durch eine solche Maßnahme Betroffenen trägt die Regelung dadurch Rechnung, dass sie den Beginn der Geltungsdauer der Veränderungssperre zu seinen Gunsten individuell vorverlegt und die Veränderungssperre damit auch eher als für andere endet (BVerwG, Beschl. v. 13. Oktober 2014 - 4 B 11.14 -, juris Rn. 9 m. w. N.).

    Für beide Gruppen von Bauwilligen ist damit die Dauer einer vorübergehenden Beschränkung der Bodennutzung identisch (BVerwG, Beschl. v. 13. Oktober 2014 - 4 B 11.14 -, juris Rn. 9).

  • OVG Sachsen, 26.06.2018 - 1 C 15/17

    Veränderungssperre; Ausfertigung; Bekanntmachung; Ersatzbekanntmachung

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21
    Erst und nur durch die Ausfertigung der Satzung wird die Originalurkunde erstellt, die ihrerseits Grundlage und Voraussetzung für die öffentliche Bekanntmachung der Satzung ist (SächsOVG, NK- Urt. v. 26. Juni 2018 - 1 C 15/17 -, juris Rn. 42).

    Ein Ausfertigungsmangel folgt nicht schon daraus, dass Gegenstand der Vorlage für die Stadtratsmitglieder eine Veränderungssperre mit einer Kartendarstellung im Format DIN A4 war und die Kartendarstellung der ausgefertigten Fassung der Veränderungssperre das Format DIN A3 hat, wenn die erforderliche inhaltliche Identität zwischen der beschlossenen Veränderungssperre und der ausgefertigten Ausfertigung gewahrt ist (SächsOVG, NK- Urt. v. 26. Juni 2018 - 1 C 15/17 -, juris Rn. 41).

  • VGH Bayern, 25.04.2019 - 2 N 17.1994

    Unwirksamkeit der Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21
    Hinter dieser Regelung steht die Überlegung, dass trotz der unterschiedlichen Rechtsnatur der Zurückstellung als Regelung des formellen Baurechts einerseits und der einen materiellen Versagungsgrund darstellenden Veränderungssperre andererseits ihre sich in einer vorübergehenden Beschränkung der Bodennutzung äußernden Wirkungen übereinstimmen, weshalb demjenigen, dessen Baugesuch bereits zurückgestellt worden ist, eine später beschlossene Veränderungssperre auch nur mit einer entsprechenden verkürzten Laufzeit zugemutet werden soll (VGH BW, Urt. v. 9. September 2015 - 3 S 276/15 - juris Rn. 49; BayVGH, Urt. v. 25. April 2019 - 2 N 17.1994 -, juris Rn. 11).

    Sie kommt demjenigen zugute, dessen Baugesuch zurückgestellt worden ist und der versucht seine Bauwünsche, sei es über einen Vorbescheid oder über eine Baugenehmigung, durchzusetzen (BayVGH, Urt. v. 25. April 2019 - 2 N 17.1994 -, juris Rn. 11).

  • OVG Sachsen, 30.01.2015 - 1 C 29/12

    Antragsbefugnis; Geltungsdauer; ortsübliche Bekanntmachung; Verlängerung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21
    Die Vorschrift des § 16 Abs. 2 BauGB eröffnet der Gemeinde für die öffentliche Bekanntmachung einer Veränderungssperre zwei Möglichkeiten: Sie kann diese entweder gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt machen oder sie kann gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB lediglich ortsüblich bekannt machen, dass eine Veränderungssperre beschlossen worden ist (vgl. SächsOVG, NK- Urt. v. 30. Januar 2015 - 1 C 29/12 -, juris Rn. 25 m. w. N.).

    Bundesrechtlich nicht geregelt ist dagegen, welchen Anforderungen im Einzelnen die Bekanntmachung genügen muss (BVerwG, Beschl. v. 8. Juli 1992 - 4 NB 20.92 -, juris Rn. 7), sodass die Frage, ob im Hinblick auf die "Ortsüblichkeit" der Bekanntmachung, dass eine Veränderungssperre ergangen ist, anhand des geltenden Landes- und Ortsrechts zu prüfen ist (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 30. Januar 2015 - 1 C 29/12 - a. a. O., NK-Urt. v. 4. Dezember 2014 - 1 C 16/13 -, juris Rn. 32 und Urt. v. 20. Oktober 2016 - 1 A 857/10 -, juris Rn. 42 zu den Anforderungen an eine Ersatzbekanntmachung).

  • BVerwG, 10.09.1976 - IV C 39.74

    Zulässigkeit, Erneuerung und

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21
    Diese Besonderheiten müssen ursächlich für die überlange für die Bauleitplanung benötigte Zeit und dürfen nicht von der planenden Gemeinde zu vertreten sein (BVerwG, Urt. v. 10. September 1976 - IV C 39.74 -, juris Rn. 42; Beschl. v. 30. Oktober 1992 - 4 NB 44.92 -, juris Rn. 13; SächsOVG, Urt. v. 4. Februar 2010 - 1 A 209/09 -, juris Rn. 29; Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Werkstand: 143. EL August 2021, § 17 Rn. 37).
  • OVG Sachsen, 04.02.2010 - 1 A 209/09

    Regeln für die Auslegung eines Bauvorbescheides; Konsequenzen einer im

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21
    Diese Besonderheiten müssen ursächlich für die überlange für die Bauleitplanung benötigte Zeit und dürfen nicht von der planenden Gemeinde zu vertreten sein (BVerwG, Urt. v. 10. September 1976 - IV C 39.74 -, juris Rn. 42; Beschl. v. 30. Oktober 1992 - 4 NB 44.92 -, juris Rn. 13; SächsOVG, Urt. v. 4. Februar 2010 - 1 A 209/09 -, juris Rn. 29; Stock in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Werkstand: 143. EL August 2021, § 17 Rn. 37).
  • BVerwG, 17.01.2001 - 6 CN 4.00

    Antragsbefugnis; Bergrecht; Bewilligung; Kiesabbau; Landschaftsschutzverordnung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21
    Die Antragsbefugnis fehlt nur, wenn subjektive Rechte des Antragstellers offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise verletzt sein können (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Januar 2001 - 6 CN 4.00 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 15.10.2001 - 4 BN 48.01

    Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; fehlende Bekanntmachung; Statthaftigkeit;

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2001 - 7 A 2983/98

    Sicherung der Erschließung für einen Lebensmittelmarkt; Zulässigkeit einer

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2015 - 3 S 276/15

    Veränderungssperre unter Beschränkung auf bestimmte Vorhaben - entsprechende

  • OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 113/21

    Veränderungssperre für Aufstellung eines Spartenplans (§ 9 Abs. 2a BauGB)

  • BVerwG, 21.12.2017 - 4 BN 12.17

    Antragsbefugnis bei Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan

  • VG Schleswig, 29.03.2021 - 1 B 35/21

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Maßnahmen zum Infektionsschutz

  • BVerwG, 04.09.2014 - 4 B 29.14

    Mindeststandard für die Ausfertigung von landesrechtlichen Rechtsnormen

  • OVG Sachsen, 11.07.2013 - 1 C 11/12

    Ausfertigung von gemeindlichen Satzungen durch den Bürgermeister unter Angabe des

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2003 - 1 LB 143/02

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung; Beschluss der Geltungsdauer einer

  • OVG Sachsen, 02.02.2017 - 1 C 20/12

    Bebauungsplan; ergänzendes Verfahren; Antragsbefugnis; Lärmkonflikt; Ausfertigung

  • OVG Sachsen, 20.10.2016 - 1 A 857/10

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Bauvorbescheid; zentrenschädliche Wirkung;

  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 NB 44.92

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für den Erlassß einer erneuten

  • BVerwG, 03.12.2021 - 7 BN 3.21

    Normenkontrollantrag gegen Verordnungsentwurf

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

  • BVerwG, 27.08.2020 - 4 CN 4.19

    Wiedernutzbarmachung von Flächen als Maßnahme der Innenentwicklung

  • OVG Sachsen, 04.12.2014 - 1 C 16/13

    Ergänzungssatzung, Normenkontrolle, Antragsbefugnis, Präklusion,

  • BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit;

  • OVG Sachsen, 26.09.2014 - 1 A 799/12

    Vorbescheid, Bebauungsplan, Ausfertigung Originalurkunde, Zentrenkonzept,

  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

  • OVG Sachsen, 23.03.2021 - 1 B 406/20

    Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; Antragsbefugnis; Verwirkung;

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