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   OVG Sachsen, 02.12.2016 - 7 C 8/15.F   

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OVG Sachsen, 02.12.2016 - 7 C 8/15.F (https://dejure.org/2016,49762)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.12.2016 - 7 C 8/15.F (https://dejure.org/2016,49762)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Dezember 2016 - 7 C 8/15.F (https://dejure.org/2016,49762)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    Abs. 1 LwAnpG, § 64 LwAnpG § § 27 ff. FlurbG
    Wertfeststellungsbescheid; Wertermittlung; freiwilliger Landtausch; vereinbarte Bodenwerte; Bindungswirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Sachsen, 28.09.2012 - F 7 C 18/09

    Restnutzungsdauer, Herrunterrechnungsmethode, Flurbereinigung, Wertermittlung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2016 - 7 C 8/15
    Ein früherer Zeitpunkt kann nicht gewählt werden, weil der Gutachter sonst keine eigenen Feststellungen über die Verhältnisse vor Ort treffen könnte, sondern auf eine Überprüfung früherer Feststellungen beschränkt wäre (SächsOVG, Urt. v. 28. September 2012 - F 7 C 18/09 -, juris Rn. 29).

    29 Nachdem der Kläger im Ortstermin des Widerspruchsausschusses eingeräumt hat, selbst keine Erschließungskosten getragen zu haben und das Gegenteil auch nicht nachgewiesen ist, waren in G......... (einer Stadt mit über 10.000 Einwohnern) gemäß § 19 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SachenRBerG werterhöhende Erschließungskosten von 7, 67 EUR/m2 vom Verkehrswert abzuziehen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 28. September 2012 - F 7 C 18/09 -, juris Rn. 38/39).

    Der Gesetzgeber konnte es deshalb als unbillig ansehen, dass die Qualitätssteigerung, die das Grundstück durch seine Bebauung erfahren hat, wirtschaftlich allein dem Grundeigentümer zufallen würde (BVerwG, Urt. v. 26. März 2003, a. a. O., juris Rn. 20; SächsOVG, Urt. v. 28. September 2012 - F 7 C 18/09 -, juris Rn. 42 bis 44).

  • BVerwG, 26.03.2003 - 9 C 5.02

    Bodenneuordnung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz; Wertermittlung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2016 - 7 C 8/15
    Ergänzend heranzuziehen sind die Regelungen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes, das in seinem § 19 Abs. 2 für Flächen, die mit landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken dienenden Gebäuden bebaut sind, eine Regelung zur Bodenwertbestimmung enthält, die gerade auch die Problemlage von mit selbständigem Gebäudeeigentum bebauten Grundstücken zum Gegenstand hat (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 26. März 2003 - 9 C 5.02 -, juris Rn. 15; SächsOVG Urt. v. 6. Februar 2015 - F 7 C 2/13 -, juris Rn. 17 m. w. N.).

    Wie bei fehlenden Bodenrichtwerten ist der Verkehrswert dann in erster Linie nach dem Vergleichswertverfahren nach § 16 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 15 ImmoWertV zu bestimmen (BVerwG, Urt. v. 26. März 2003, a. a. O.; SächsOVG Urt. v. 6. Februar 2015 - F 7 C 2/13 -, juris Rn. 18/19).

    Der Gesetzgeber konnte es deshalb als unbillig ansehen, dass die Qualitätssteigerung, die das Grundstück durch seine Bebauung erfahren hat, wirtschaftlich allein dem Grundeigentümer zufallen würde (BVerwG, Urt. v. 26. März 2003, a. a. O., juris Rn. 20; SächsOVG, Urt. v. 28. September 2012 - F 7 C 18/09 -, juris Rn. 42 bis 44).

  • OVG Sachsen, 06.02.2015 - F 7 C 2/13

    Wertermittlung, Abfindungswert, Verkaufsverträge, Restnutzungsdauer,

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2016 - 7 C 8/15
    Ergänzend heranzuziehen sind die Regelungen des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes, das in seinem § 19 Abs. 2 für Flächen, die mit landwirtschaftlichen oder gewerblichen Zwecken dienenden Gebäuden bebaut sind, eine Regelung zur Bodenwertbestimmung enthält, die gerade auch die Problemlage von mit selbständigem Gebäudeeigentum bebauten Grundstücken zum Gegenstand hat (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 26. März 2003 - 9 C 5.02 -, juris Rn. 15; SächsOVG Urt. v. 6. Februar 2015 - F 7 C 2/13 -, juris Rn. 17 m. w. N.).

    20 Gutachten und fachtechnische Stellungnahmen sind erst dann ungeeignet, wenn sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen, Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines Beteiligten oder eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (BVerwG, Beschl. v. 6. März 2014 - 9 C 6.12 -, juris Rn. 5 m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 6. Februar 2015 - F 7 C 2/13 -, juris Rn. 23).

    Wie bei fehlenden Bodenrichtwerten ist der Verkehrswert dann in erster Linie nach dem Vergleichswertverfahren nach § 16 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 15 ImmoWertV zu bestimmen (BVerwG, Urt. v. 26. März 2003, a. a. O.; SächsOVG Urt. v. 6. Februar 2015 - F 7 C 2/13 -, juris Rn. 18/19).

  • OVG Sachsen, 19.11.2010 - F 7 C 33/08

    Wertermittlung, Restnutzungsdauer, Wertermittlungsstichtag, Halbteilungsgrundsatz

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2016 - 7 C 8/15
    17 Aufgrund dessen können früher vereinbarte Bodenwerte aus einem Verfahren des freiwilligen Landtauschs auch deshalb nicht herangezogen werden, weil maßgeblicher Zeitpunkt für eine dem Bodenordnungsplan vorausgehende Wertermittlung nach den §§ 27 ff. FlurbG gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 FlurbG der Zeitpunkt ist, auf den sich die Ermittlung bezieht (SächsOVG, Urt. v. 19. November 2010 - F 7 C 33/08 -, juris Rn. 28 ff., und v. 27. Juli 2006 - 7 D 27/04.F -, juris Rn. 23 ff.).
  • BVerwG, 06.03.2014 - 9 C 6.12

    Alternativenprüfung; FFH-Gebiet; Fehlerheilung; Gefährdungsabschätzung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2016 - 7 C 8/15
    20 Gutachten und fachtechnische Stellungnahmen sind erst dann ungeeignet, wenn sie grobe, offen erkennbare Mängel oder unlösbare Widersprüche aufweisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen, Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Gutachters besteht, ein anderer Sachverständiger über neue oder überlegenere Forschungsmittel oder größere Erfahrung verfügt oder wenn das Beweisergebnis durch substantiierten Vortrag eines Beteiligten oder eigene Überlegungen des Gerichts ernsthaft erschüttert wird (BVerwG, Beschl. v. 6. März 2014 - 9 C 6.12 -, juris Rn. 5 m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 6. Februar 2015 - F 7 C 2/13 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 19.03.2010 - 9 B 76.09

    Verfahrenseinstellung im Flurbereinigungs- und Bodenordnungsverfahren; § 114 VwGO

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2016 - 7 C 8/15
    Das Scheitern des freiwilligen Landtausches steht zudem für die Beteiligten vorliegend bindend fest, weil die Beschlüsse vom 10. Mai 2011 über die Einstellung des Verfahrens des freiwilligen Landtauschs (§ 55 Abs. 3 LwAnpG i. V. m. § 103d, § 9 Abs. 1 FlurbG) und die Anordnung des Bodenordnungsverfahrens (§ 63 Abs. 2 LwAnpG i. V. m. § 4 FlurbG) als Verwaltungsakte nicht angefochten wurden und deshalb bestandskräftig sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2014 - 9 C 11.13 -, juris Rn. 13, Beschl. v. 19. März 2010 - 9 B 76.09 -, juris Rn. 3 ff., und Urt. v. 11. August 1983 - 5 C 30.82 -, juris Rn. 18 ff.).
  • BVerwG, 10.12.2014 - 9 C 11.13

    Bodenordnungsplan; Minderausweisung; Geldabfindung; Privatnützigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2016 - 7 C 8/15
    Das Scheitern des freiwilligen Landtausches steht zudem für die Beteiligten vorliegend bindend fest, weil die Beschlüsse vom 10. Mai 2011 über die Einstellung des Verfahrens des freiwilligen Landtauschs (§ 55 Abs. 3 LwAnpG i. V. m. § 103d, § 9 Abs. 1 FlurbG) und die Anordnung des Bodenordnungsverfahrens (§ 63 Abs. 2 LwAnpG i. V. m. § 4 FlurbG) als Verwaltungsakte nicht angefochten wurden und deshalb bestandskräftig sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2014 - 9 C 11.13 -, juris Rn. 13, Beschl. v. 19. März 2010 - 9 B 76.09 -, juris Rn. 3 ff., und Urt. v. 11. August 1983 - 5 C 30.82 -, juris Rn. 18 ff.).
  • BVerwG, 11.08.1983 - 5 C 30.82

    Einstellung des Flurbereinigungsverfahrens - Teilnehmergemeinschaft - Teilnehmer

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2016 - 7 C 8/15
    Das Scheitern des freiwilligen Landtausches steht zudem für die Beteiligten vorliegend bindend fest, weil die Beschlüsse vom 10. Mai 2011 über die Einstellung des Verfahrens des freiwilligen Landtauschs (§ 55 Abs. 3 LwAnpG i. V. m. § 103d, § 9 Abs. 1 FlurbG) und die Anordnung des Bodenordnungsverfahrens (§ 63 Abs. 2 LwAnpG i. V. m. § 4 FlurbG) als Verwaltungsakte nicht angefochten wurden und deshalb bestandskräftig sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 10. Dezember 2014 - 9 C 11.13 -, juris Rn. 13, Beschl. v. 19. März 2010 - 9 B 76.09 -, juris Rn. 3 ff., und Urt. v. 11. August 1983 - 5 C 30.82 -, juris Rn. 18 ff.).
  • OVG Sachsen, 27.07.2006 - 7 D 27/04

    Wertermittlung im Bodenordnungsverfahren

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2016 - 7 C 8/15
    17 Aufgrund dessen können früher vereinbarte Bodenwerte aus einem Verfahren des freiwilligen Landtauschs auch deshalb nicht herangezogen werden, weil maßgeblicher Zeitpunkt für eine dem Bodenordnungsplan vorausgehende Wertermittlung nach den §§ 27 ff. FlurbG gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 FlurbG der Zeitpunkt ist, auf den sich die Ermittlung bezieht (SächsOVG, Urt. v. 19. November 2010 - F 7 C 33/08 -, juris Rn. 28 ff., und v. 27. Juli 2006 - 7 D 27/04.F -, juris Rn. 23 ff.).
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