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   OVG Sachsen, 02.12.2020 - 3 B 347/20   

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https://dejure.org/2020,38816
OVG Sachsen, 02.12.2020 - 3 B 347/20 (https://dejure.org/2020,38816)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02.12.2020 - 3 B 347/20 (https://dejure.org/2020,38816)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 02. Dezember 2020 - 3 B 347/20 (https://dejure.org/2020,38816)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 53 Abs. 1, AufenthG § 54 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 60a Abs. 2, ARB 1/80 Art. 6
    Ausweisung eines zu einer 3-jährigen Freiheitsstrafe verurteilten Ausländers; Nichterfüllung der Beschäftigungszeiten nach Art. 6 ARB 1/80; keine Berücksichtigung Zielstaatsbezogener Abschiebungsverbote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Kassel, 08.05.2007 - 4 G 510/07

    Ausweisungsschutz bei Assoziationsberechtigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2020 - 3 B 347/20
    Nichts anderes ergibt sich auch aus dem vom Antragsteller angeführten Beschluss des VG Kassel vom 8. Mai 2017 (- 4 G 510/07 -), denn der Antragsteller des dortigen Verfahrens unterfiel den Vorschriften des Assoziationsrechts.
  • BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05

    Asylantrag; (materielles) Asylgesuch; Abschiebungsverbot; asylrechtlicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2020 - 3 B 347/20
    Auch aus dem vom Antragsteller ins Feld geführten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2006 (- 1 B 126.05 -, juris) ergibt sich nichts Anderes.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.09.2016 - 11 S 1413/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen sofort vollziehbar erklärte Ausweisungsverfügung

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2020 - 3 B 347/20
    Daher kann auch die Frage dahinstehen, ob auf ihn § 54 und § 55 AufenthG anwendbar sind (VGH BW, Beschl. v. 26. September 2016 - 11 S 1413/16 -, juris Rn. 15, ablehnend: Cziersky-Reis, in: Hofmann, Ausländerrecht, 2. Aufl. 2016, § 53 AufenthG Rn. 37).
  • OVG Sachsen, 03.11.2020 - 3 B 262/20

    Familienzusammenführungsrichtlinie; Ausweisungsinteresse; Prognoseentscheidung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2020 - 3 B 347/20
    Dies ergibt sich daraus, dass § 54 Abs. 1 AufenthG auf § 53 Abs. 1 AufenthG Bezug nimmt, woraus folgt, dass jedenfalls dann, wenn ohne vernünftige Zweifel feststeht, dass keine Gefahr mehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht, ein Ausweisungsinteresse nicht mehr anzunehmen ist (SächsOVG, Beschl. v. 3. November 2020 - 3 B 262/20 -, juris Rn. 19 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.04.2017 - 11 S 1967/16

    Ausweisungsinteresse im Sinne des AufenthG 2004, Fassung: 2016-01-01, § 5 Abs 1

    Auszug aus OVG Sachsen, 02.12.2020 - 3 B 347/20
    Teilweise wird darüber hinausgehend vertreten, dass ein Ausweisungsinteresse nur dann vorliegt, wenn eine Gefahrprognose positiv ist (so wohl VGH BW, Urt. v. 19. April 2017 - 11 S 1967/16 -, juris Rn. 25 ff.).
  • VG Aachen, 06.05.2021 - 8 K 1159/19

    Ausweisung; Türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; Gefahrenprognose;

    vgl. in ähnlicher Konstellation: Sächsisches OVG, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 3 B 347/20 -, juris, Rn. 14.

    Denn der Kläger hat die erworbenen Beschäftigungszeiten bereits dadurch verloren, dass er nach Abschluss der Ausbildung bei anderen Arbeitgebern gearbeitet hat, vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 2. Dezember 2020 - 3 B 347/20 -, juris, Rn. 14, und später zudem selbständig tätig war.

  • OVG Sachsen, 16.03.2021 - 3 B 93/21

    Ein bis zu 12 Monate dauerndes Visumverfahren begründet bei Ehegatten kein

    Dies ergibt sich aus § 42 AsylG und ist Folge der vom Gesetzgeber vorgenommenen Kompetenztrennung zwischen dem Bundesamt und den Ausländerbehörden im Bereich des § 60 AufenthG (Sächs OVG, Beschl. v. 2. Dezember 2020 - 3 B 347/20 -, juris Rn. 24; BVerwG, Beschl. v. 3. März 2006 - 1 B 126.05 -, juris).
  • OVG Sachsen, 09.06.2021 - 3 B 169/21

    Ausweisung; Verwirkung; Vertrauensschutz; besonders schwerwiegendes

    Ob eine darüberhinausgehende positive Gefahrenprognose erforderlich ist, kann hier offenbleiben, da sie zu Lasten des Antragstellers ausfällt (vgl. zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 2. Dezember 2020 - 3 B 347/20 -, juris Rn. 15 m. w. N.).

    27 Denn auch das neue Ausweisungsrecht lässt zu, dass allein generalpräventive Gründe ein Ausweisungsinteresse begründen können (BVerwG, Urt. v. 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 -, juris Rn. 16 ff. m. w. N.; BayVGH, Beschl. v. 27. März 2020 - 10 C 20.530 -, juris Rn. 4 m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 2. Dezember 2020 a. a. O. Rn. 19).

  • OVG Sachsen, 11.02.2021 - 3 A 866/20

    Regelfall; gesetzlicher Anspruch; Ausweisungsinteresse; Vorabzustimmung;

    21 Angesichts der langjährigen und dauerhaften Verstöße ist mit dem Verwaltungsgericht davon auszugehen, dass das Ausweisungsinteresse auch aktuell noch gegeben ist (vgl. hierzu SächsOVG, Beschl. v. 2. Dezember 2020 - 3 B 347/20 -, juris Rn. 15 f. m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 03.08.2023 - 3 B 132/23

    Abschiebung; Bindungswirkung; effektiver Rechtsschutz

    Die Norm stellt die vom Gesetzgeber vorgenommene Kompetenztrennung zwischen dem Bundesamt und den Ausländerbehörden im Bereich des § 60 AufenthG sicher (SächsOVG, Beschl. v. 2. Dezember 2020 - 3 B 347/20 -, juris Rn. 24, und Beschl. v. 16. März 2021 - 3 B 93/21 -, juris Rn. 32; BVerwG, Beschl. v. 3. März 2006 - 1 B 126/05 -, juris).
  • OVG Sachsen, 29.01.2021 - 3 D 67/20

    Ausweisung; Verfolgungsverjährung; Generalprävention; Straftat; Tilgungsfrist

    Dies ergibt sich daraus, dass § 54 Abs. 2 AufenthG auf § 53 Abs. 1 AufenthG Bezug nimmt, woraus folgt, dass jedenfalls dann, wenn ohne vernünftige Zweifel feststeht, dass keine Gefahr mehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht, ein Ausweisungsinteresse nicht mehr anzunehmen ist (SächsOVG, Beschl. v. 2. Dezember 2020 - 3 B 347/20 -, juris Rn. 15 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 22.02.2021 - 3 B 10/21

    Ausweisung; besonders Schwerwiegendes Ausweisungsinteresse; familiäre

    Dies gilt auch für die nicht angegriffenen Feststellungen des Verwaltungsgerichts, dass von dem Antragsteller auch derzeit noch eine Wiederholungsgefahr ausgeht (Spezialprävention, vgl. SächsOVG, Beschl. v. 2. Dezember 2020 - 3 B 347/20 -, juris Rn. 15 m. w. N.), sowie, dass generalpräventive Gründe für seine Abschiebung bestehen.
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